Peter Grimm / 23.01.2018 / 17:00 / 11 / Seite ausdrucken

Kein Zweifel an den 13 Jahren?

Es gibt Meldungen, die hinterlassen einen sprachlos, weil man doch glauben will, dass so etwas nicht möglich ist. Leider hält man inzwischen diese Nachricht für vollkommen glaubhaft:

Eine verhinderte Altersfeststellung eines minderjährigen Flüchtlings sorgt für Ärger. Wie eine Recherche der „Bild am Sonntag“ ergab, soll ein angeblich 13-jähriger (und damit strafunmündiger) Afghane die 4-jährige Tochter seiner Berliner Pflegefamilie missbraucht haben.

Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl das Landeskriminalamt Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten gefordert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wies die Bitte des LKA ohne Begründung ab und stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember ein.

Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ soll sich der Fall am 25. Juli 2017 ereignet haben. Bei einer medizinischen Untersuchung in einem Berliner Krankenhaus sei der „dringende Verdacht auf (…) sexuellen Missbrauch“ festgestellt worden.

Als 13-Jähriger wäre der junge Afghane in Deutschland strafunmündig, denn die Altersgrenze liegt bekanntlich bei 14 Jahren. Was treibt nun eine Staatsanwaltschaft dazu, die Altersfeststellung zu verweigern, wenn die ermittelnden Polizeibeamten ernste Zweifel an den Angaben des Zuwanderers haben? Ist es jener Schlendrian, der es im heutigen Deutschland auch möglich machte, dass man einen Terrorverdächtigen trotz einschlägiger Warnungen unter 14 Identitäten nahezu unbehelligt in Freiheit ließ, bis er endlich seinen geplanten Anschlag verwirklicht hat? Oder hat sich da jemand in einer vollkommen überlasteten Staatsanwaltschaft nur nicht die Möglichkeit kaputtmachen lassen wollen, das Verfahren einzustellen, um es schnell zu erledigen? Es bleibt Spekulation. Gewiss ist nur das Gefühl, dass eine zusammengesparte Justiz den stetig steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann. Wer soll da noch Vertrauen in die Durchsetzung des Rechts durch den Staat haben?

Eine Antwort gibt es in der Meldung nur auf die konkrete Frage, was aus dem angeblich strafunmündigen afghanischen Jungen wurde:

Nach Recherchen der Zeitung ist der Tatverdächtige mittlerweile nach Schweden geflohen und lebt dort unter einer neuen Identität.

Dieser Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

netiquette:

Gottfried Meier / 23.01.2018

Wer zieht solche Staatsanwälte zur Rechenschaft?

Ingo Richter / 23.01.2018

Unglaublich, wieder eimal ein Vollversagen unserer Justiz. Ich bin sprachlos.

Wilhelm Sacker / 23.01.2018

Nach dem “langen Marsch durch die Instanzen” sitzen inzwischen überall an den Hebeln der Macht zahlreiche Alt-68er, die unsere Gesellschaftsordnung ablehnen. Wie lange geht das noch so weiter? Unglaubliche Zustände! Wir beantragen Asyl in Österreich…..

Wolf-Dietrich Staebe / 23.01.2018

Diese Meldung hinterlässt einen nicht nur sprachlos, sondern wütend. Wenn wir es nicht schnellstmöglich schaffen, die rechtsstaatliche Ordnung wieder herzustellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wird Deutschland in Chaos und Anarchie versinken, s. z.B. G 20 in HH.

Marla Arbogast / 23.01.2018

Die Berliner Abendschau des RBB berichtet oft minutenlang über eine unglücklich formulierte, aber zutreffende Äußerung eines AFD-Politikers, während sie skrupel- und gnadenlos Messermorde, Vergewaltigungen und schwere Körperverletzungen nicht einmal im Nachrichtenteil oder im Teletext thematisiert. Es gehört schon eine große Portion Volksverachtung, seitens der Programm-Verantwortlichen, dazu, diesen alltäglichen Berliner Wahnsinn auszublenden. Zwischen der Lebensrealität der Hauptstädter und der medialen Darstellung liegen nicht Welten, sondern Galaxien.

Frank Stricker / 22.01.2018

Ein wichtiges Detail fehlt leider in dem Bericht. Die Bild-Zeitung hatte recherchiert, dass sich der angeblich 13 Jährige in Schweden nochmal um ein Jahr jünger gemacht hatte ( geb. 2005) und es existieren offenbar Bilder , die den damals 11 jährigen bereits mit leichtem Oberlippenbart zeigen sollen. Parallel zum Fall Kandel haben auch hier die Eltern des Opfers erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Alters des Täters.

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