Widerspruch! Solange nicht offengelegt und bewiesen wird, daß die Regierung Fachmeinungen, die der Auffassung ihrer „hohen Berater“ widersprachen, ernsthaft geprüft und warum sie sie verworfen hat, gilt Folgendes: Das Parlament muß sich endlich zur Wahrheit bekennen und die Aufhebung der verfassungsmäßigen Ordnung unverzüglich beenden. Sie war von Anfang an unbegründet und rechtswidrig und die Behauptung, nur damit „zahllose Leben retten“ zu können ist entgegen der Einschätzung eines großen Teils der Fachwelt aufgestellt worden. Gestützt war und ist sie auf die (nicht immer ganz uneigennützigen) Aussagen einer Handvoll von „Beratern“. Die waren von der Regierung - unter medialer Hofberichterstattung mit Diffamierung jeder abweichenden Meinung - genau zu diesem Zweck ausgesucht worden. Seit Wochen heizen Regierung und „RKI“ die Panik mit Zahlen und Statistiken an, die sehr wohlwollend bestenfalls als „fehlinterpretiert“ bezeichnet werden können. Die Absicht dahinter ist klar: die eigene Verantwortung für das angerichtete Desaster zu verschleiern. Daß jeder weitere Tag des rechtlosen Zustandes das gesamte Land weiter schwer schädigt, ist wahrscheinlich nicht unwillkommen, wird doch so der Boden bereitet für die Verwirklichung der Träume mancher Leute von Umverteilung, Verstaatlichung, Corona-(Euro)-Bonds und Wiedereinführung der sozialistischen Kommandowirtschaft (jetzt: „Klimarettungs“-Wirtschaft). Eine hoffentlich bald anzustellende Untersuchung wird zeigen, daß die rechtswidrige Entscheidung, das Volk einzusperren und die Wirtschaft abzuwürgen – abgesehen von den katastrophalen materiellen Folgen - weit mehr Opfer an Gesundheit und Lebensjahren fordert, als damit „gerettet“ werden. Zur Ehrenrettung unseres großen Forschers Robert Koch sollte das „RKI“ unverzüglich umbenannt werden, am besten zu „BMGI“ - Bill-und-Melinda-Gates-Institut. Drakon, DCX
Nein. Einspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem 2. Senat in der jüngsten Vergangenheit schon mehrfach für den Grundrechtsschutz entschieden und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen eingefordert. Wer hält die Betroffenen ab, vor Gericht zu ziehen? Wenn die Maßnahmen anfangen ins Leere zu laufen, verlieren sie ihre Rechtsgrundlage. Bedenken Sie doch bitte, die Politik darf sich nur innerhalb des Rechts bewegen. Tut sie dies nicht, wie so oft in letzter Zeit, muß man sie daran erinnern. Denn, wo kein Kläger, da kein Richter! Ich selbst habe die Einschränkungen, denen ich direkt unterworfen war, für mich geprüft und bin schließlich dagegen angegangen. Eine gut begründete Beschwerde an die zuständige Stelle, angereichert mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen und Entscheidungen der Bundesgerichte (alles im Internet abrufbar), ist durchaus in der Lage, den Amtsschimmel im Zaum zu halten. Jedenfalls sind alle meine Punkte in einer neuen Landesverordnung aufgegriffen worden und die Mängel wurden abgestellt. Wenn es konkrete landesbehördliche Maßnahmen gibt, die keinerlei Einfluß auf den Infektionslauf nehmen und zudem durch geeignete örtliche Maßnahmen überflüssig werden, müssen sie aufgehoben werden. Zumal dann, wenn sie mit Grundrechtseinschränkungen einhergehen.Wer hindert eigentlich wen daran, gleiches zu tun? Man muß es nur tun. Jeder nach seinem Vermögen, nach seinem Können. Also! Aufstehen! Was tun! Viele Tropfen höhlen den Stein.
Die gesamte Planung, wie gehen wir in einem solchen Fall vor, war dilettantisch und völlig unprofessionell. Wenn ein Krieg bevorstünde, würde ich die sofortige Kapitulation empfehlen. Eine Planung zur Verteidigung des Vaterlandes würde ich hier niemandem zutrauen wollen.
@ Helmut Driesel: “Ich gebe zu, dass mir nicht einleuchtet, warum die deutsche Wirtschaft nicht für eine Weile herunter gefahren werden kann oder sollte. Wegen der Einkommen und Gewinne? Wegen der Steuern oder der Exporte?” Wer als Beamter ohne Risiko sein Geld verdient, nur der kann so reden. Für alle anderen, deren Arbeitsplatz, deren Betrieb nicht abgesichert sind, die in einer Konkurrenzsituation am Markt stehen, für die sieht ein Runterfahren der Wirtschaft schon anders aus. Aber vielleicht können sich Menschen im Staatsdienst gar nicht vorstellen, wie die Situation all derer real aussieht, die das Geld erwirtschaften, mit dem die Beamtenschaft abgesichert und finanziert wird.
In vielen Ländern sind durch die Pandemie doppelt so viele Menschen gestorben wie sonst, in einigen ist es immer noch so. Die müssen das für sich entscheiden. – Aber bei uns, wo die Übersterblichkeit mit 5% sehr gering ist (das wissen wir seit Anfang Mai), sinkt die Bereitschaft zum Stillstand mit jedem Tag. Ich habe den Eindruck, dass uns der Laden gerade nach links und nach rechts auseinanderfliegt. Die Menschen nehmen sich die Freiheiten und werden sich von den ängstlichen alten weißen Menschen wie Merkel und Lauterbach sehr bald abwenden. – Die Wahrheit daran ist, dass das Leben immer lebensgefährlich ist. Den „Hammer“ haben wir hinter uns, jetzt kommt der „Tanz“. Wer nichts wagt, der nichts gewinnt. Wer sich nicht ansteckt, wird nicht immun.
Die Entscheidung für den Lockdown fiel aufgrund einer komplexen Formel mit zahlreichen (unbekannten) Annahmen. Diese Annahmen wären wesentlich konkreter gewesen, wenn man seit Januar einfachste Daten (für wenig Geld) gesammelt hätte. Dies unterblieb (im Gegenteil wurde noch kräftig ausgerechnet in NRW und Bayern gefeiert). Eine genauere Datenbasis hätte möglicherweise ergeben, dass wir nicht die in der Bundestagsdrucksache vom 3.1.2013 beschriebene katastrophale Pandemie erwarten. Damals dachte ich als Unternehmer, man muss ein paar Tage warten und die bereits ergriffenen Maßnahmen wirken lassen. Bereits dann hätte man gesehen (wie später auch bspw. durch Prof. Homburg und Prof. Ederer nachgewiesen), dass die Verschrottung der Wirtschaft unnötig war. Ein unverzeihlicher Fehler. Alle waren sich einig, alle kommen jetzt nicht mehr aus der Nummer heraus. Die Opposition clever ausgeschaltet. Im Moment ist die Zustimmung vieler Menschen mit hohen Schulden erkauft. Der Weitblick fehlt (noch). Es macht mich wütend, wenn ich gestern im ÖR wieder einen Bericht aus Italien über einen Ort sehe, der Tote verzeichnen musste. Das Paniklevel muss hoch bleiben. Zuerst werden keine Kritiker gehört, jetzt wird die ganze Aufmerksamkeit auf “Verschwörungstheoretiker” gelenkt, “...die unsere Gesellschaft spalten”. Das nächste Panikthema. Und all die zusätzlichen CDU-Wähler, die bisher keinerlei Auswirkungen verspürten (im Gegenteil), profitieren jetzt von denjenigen, die Druck ausüben und die alte Normalität wollen. Denn nur weil es Menschen gibt, die sich persönlichen Anfeindungen aussetzen und sich aus Ihrer “Kuschelecke” bewegen, kommt Bewegung in die Sache. Danke.
Ich bin kein Jurist. Bestenfalls ein interessierter und belesener Laie. Bestenfalls. Daher mal meine Frage an alle studierten Juristen: Ab wann genau greift “GG Artikel 20 Absatz 4”? Ich bin ja kein 1. Mai Profi-Revolutionär. Ich meide Demos, liege gerne auf meiner überbreiten Kolonial-Couch, lese (im Wohnzimmer allein schon ca. 3000 Bücher), trinke dazu schwarzen Tee oder Kaffee und bin auch sonst weit davon entfernt am “Pflasterstrand” nach Wurfgeschossen zu buddeln. Mein Bauchumfang ist mit den Jahren passend zu meiner Gemütlichkeit gewachsen. Man darf mich ungestraft als saturiert bezeichenen. Mit anderen Worten, ich mag es langweilig. Problem ... ich fühle mich zunehmend (Gleichnis vom Frosch im sich erwärmenden Kochtopf) in meiner hart erarbeiteten Langeweile bedroht. Daher meine unerhörte Frage. Ab wann wird es Zeit .. ab wann ist es für mich erlaubt .. meine Kuscheldecke beisete zu schlagen, mich von der Couch zu wälzen um den Verantwortlichen gehörig in den Allerwertesten zu treten (das bitte wörtlich nehmen .. ich hab da noch irgendwo ein paar Wanderstiefel)? Ach ja ... googelt man “GG Artikel” ist der erste automatische Suchtreffer “GG Artikel 20”
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