Gerd Held / 13.05.2020 / 06:15 / Foto: Pixabay / 93 / Seite ausdrucken

Kein Rückweg zur Normalität? Ein feuchter Traum der Ideologen

Ist Deutschland auf dem Weg zurück in die Normalität? Geht es langsam, aber sicher in die richtige Richtung? Ist die „schrittweise Lockerung“ das richtige Verfahren, um aus dem Ausnahmezustand herauszukommen? Nein, dreimal Nein. Denn der Beschluss, der eine bespiellose Stilllegung des Landes bewirkte und wesentliche Teile des Grundgesetzes außer Kraft setzte, geht auf eine Prioritätsentscheidung zurück: Angesichts der Corona-Pandemie sollte der Schutz von Leib und Leiben absoluten Vorrang haben. Demgegenüber sollten alle anderen Rechte und Errungenschaften des Landes zurückstehen. Die Stilllegung des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens geht auf diese Priorität der „Lebensrettung“ zurück. „Leben“ wurde damit auf das physische Überleben reduziert.

Um diese in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Stilllegung zu beenden, muss deshalb die Prioritätsentscheidung „Lebensrettung über alles“ zurückgenommen werden. Es muss ausdrücklich von Parlament und Regierung erklärt werden, dass von nun an die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland wieder gilt, und dass jeder sich wieder auf sie berufen kann.

Damit ist nicht gesagt, dass der „Lockdown“-Beschluss von Anfang an falsch war. Angesichts einer zunächst völlig ungeklärten Gefährdungslage war er vertretbar. Aber inzwischen ist eine gewisse Einhegung der Gefahr gegeben, während aber nun eine Zerstörung wirtschaftlicher, kultureller und politischer Errungenschaften Deutschlands drohen. Wir haben also eine neue Lage, die Priorität muss ab sofort auf der Sicherung der – von der Verfassung geschützten – Normalität der Bundesrepublik liegen. Das bedeutet nicht, dass es überhaupt keine Schutzmaßnahmen gegen das Virus mehr geben soll. Aber diese Maßnahmen müssen sich nun einfügen in die Normalität dieses Landes. Sie dürfen nicht mit einer generellen „Gefährlichkeit“ oder „Ungewissheit“ der Lage begründet werden, sondern müssen als einzelne Maßnahmen ihre Effizienz nachweisen und auf die regionale, örtliche Lage zugeschnitten sein.

Überhaupt ist eine „schrittweise“ Beendigung eines Ausnahmezustands ein Widerspruch in sich. Auch im Kriegsfall oder im Fall großer Naturkatastrophen kann der Ausnahmezustand nur beendet werden, wenn die Prioritätsentscheidung, die ihm zugrunde liegt, ohne Wenn und Aber aufgehoben wird. Geschieht das nicht, könnte jedem Schritt zum Normalbetrieb sofort wieder der Boden entzogen werden – schon die vage Beschwörung, dass „der Sieg“ noch nicht erreicht sei, dass neue Gefahren und verheerende Rückfälle drohen, würde dafür genügen. Genau das erleben wir gegenwärtig: Kaum wird eine größere Freigabe vorgeschlagen, spricht jemand den Keulensatz „Die Zahl der Toten könnte wieder steigen“. Und schon herrscht betretenes Schweigen.

Dauer-Verlängerung des Ausnahmezustands

Es gibt gegenwärtig so etwas wie eine schleichende Verlängerung des Ausnahmezustandes. Seit einigen Wochen ist zu beobachten, wie die anfänglichen Kriterien, die der Öffentlichkeit ein baldiges Ende der Zwangsstillegung in Aussicht stellten, verändert wurden. Und sie wurden verändert, ohne dies ausdrücklich zu erklären und zu begründen. So wurden zum Beispiel die Kriterien, die ein untragbares Risiko bezeichnen, verwässert: Mitte März hieß es, dass der Ausnahmezustand andauern müsste, solange die Infektionsrate „größer als 1“ ist. Als sie schon im Sinken begriffen war, hieß es, man erwarte noch vor Ostern „die große Infektions-Welle“. Diese ist ausgeblieben. Die Infektionsrate liegt schon seit einiger Zeit unter 1.

Doch nun wird eine ganz neue Bedingung für die Rückkehr zur Normalität genannt: Der Ausnahmezustand soll solange dauern, bis ein effizienter und sicherer Impfstoff gefunden ist und die Bevölkerung weitgehend durchgeimpft ist. Damit ist der Ausnahmezustand bis weit ins Jahr 2021 – mindestens – vorprogrammiert. Zugleich wird auch angedeutet, dass das Corvid-19-Virus neben der Lunge auch andere Organe angreifen könnte und daher seine Bedrohlichkeit noch viel größer sei – dass die Lage auf jeden Fall ungewisser sei. Der Präsident des Robert-Koch-Instituts erklärte am 17. April, Deutschland befände sich erst am Anfang der Epidemie, nicht in der Mitte, und schon gar nicht am Ende. So wird die Stabilisierung der Lage, die tatsächlich zu beobachten ist, kleingeredet. Wer sich angestrengt hat, wer Opfer gebracht hat, sieht sich getäuscht: Das Ende des Ausnahmezustandes rückt in eine immer weitere Ferne.  

Und zugleich fällt ein Schweigen auf. Die wirtschaftlichen Verluste werden nicht wirklich ernst genommen. Man nennt Zahlen, man zieht große Vergleiche. Größter Wirtschaftseinbruch seit dem 2. Weltkrieg. Eine niemals zuvor erreichte Zahl von Betrieben und Beschäftigten in Kurzarbeit. Bald drohen Höchstzahlen bei Firmen-Insolvenzen und Arbeitslosen. Die Staatsschulden auf dem Niveau der Schulden nach den beiden Weltkriegen. Aber wird diese Gefahr, die die Fähigkeit zur Wertschöpfung nachhaltig bedroht, wirklich in die Waagschale gelegt? Nein, denn noch streitet man allenfalls darum, ob „die Erholung“ 2021 oder 2022 erfolgt.

Alles wird nur als Konjunkturproblem verbucht. Unsere Wirtschaft wird nur als eine Art „Zahlungsstrom“ angesehen, den man zwischenzeitlich auch mit dem Hineinpumpen von zusätzlichem Geld am Laufen halten kann. Dabei gibt es Beispiele genug, wo Länder ihre Industrien dadurch verloren haben, dass sie sie „eine Weile“ stilllegten. Und Gleiches ließe sich natürlich auch von den kulturellen Einrichtungen, von Kunst und Wissenschaft sagen. Auch hier stehen die kreativen Fähigkeiten (und die „aufnehmenden“ Fähigkeiten des Publikums) auf dem Spiel. Und schließlich das politische Leben: Liegt der Demokratie nicht die Grundüberzeugung zugrunde, dass viele Stimmen und eine lebendiges Hin und Her der politischen Entscheidungsfindung guttut – weil es ein Suchverfahren ist und die Wahrheit nicht schon von vornherein feststeht? 

Sträfliche Geringschätzung der Normalität

Vor diesem Hintergrund ist die Leichtigkeit erstaunlich, mit der in Deutschland der Satz „Wir bleiben zu Hause“ die Macht erobert hat. Und erschreckend ist, wie weitgehend Berichte über die Corona-Opfer die Berichte über massenhafte Existenzvernichtungen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben in den Hintergrund drängen konnten. In diesem Bereich blieben die Zerstörungen weitgehend abstrakt, ein „Geldproblem“, eine „Privatsache“. Dennoch rumort es nun im Lande, und diese Unruhe wird zunehmen. Die deutsche Öffentlichkeit wird in den nächsten Wochen und Monaten Stück um Stück gewahr werden, dass das dicke Ende der Corona-Krise noch kommt, aber nicht in dem Sinn, dass nun das Virus eine neue Gefährlichkeit zeigen wird.

Eher wird deutlich werden, dass man den Normalbetrieb eines Landes nicht ohne immense Opfer und Dauerschäden stilllegen kann. Wir haben schon jetzt mehr als ein konjunkturelles Zwischentief. Bald werden die Konkurse von Betrieben, Läden, Gaststätten nicht mehr die Ausnahme sein. Sie werden das Straßenbild prägen, und die schnell steigenden Arbeitslosenzahlen werden unsere Alltagsgespräche im Bekannten- und Familienkreis bestimmen. Und wer wird dann noch einfach „das Corona-Virus“ für die Opfer haftbar machen, wo doch nicht die Infizierten in den Betrieben fehlen, sondern die politischen Zwangsschließungen den Konkurs herbeiführen.

Dann wird man sich veranlasst sehen, noch einmal neu über den Wert der Normalität nachzudenken. Und mancher, der jetzt noch überzeugt ist, dass die „Entschleunigung“ des Landes und die „Rückbesinnung der Menschen auf sich selbst“ etwas Gutes ist, wird sich zum Umdenken veranlasst sehen.

Es zeigt sich, wie komplex und voraussetzungsvoll die Normalität unserer modernen Welt ist. Wie wenig selbstverständlich sie ist, und wie richtig es ist, dass diese Normalität unter dem hohen rechtlichen Schutz der Verfassung steht. Die zu diesem Thema noch folgenden Texte befassen sich auch mit den Gedankengängen, die der Geringschätzung dieser Normalität zugrunde liegen, und die man jetzt in der Corona-Krise häufig hört. Das Raunen über globale „Menschheitskrisen“ und die Beschwörung einer „Großen Transformation“ hat in bestimmten sozialen Milieus schon in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark zugenommen. Der jetzige, nicht enden wollende Ausnahmezustand, führt drastisch vor Augen, was wir verlieren werden, wenn diese Strömung wirklich in Deutschland (und anderen Ländern) ihre Umbaupläne umsetzen sollte. Die Krise führt ja vor Augen, auf welchem Wege so etwas tatsächlich zur Realität werden kann. 

Wird fortgesetzt

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Karl Magnet / 13.05.2020

Widerspruch! Solange nicht offengelegt und bewiesen wird, daß die Regierung Fachmeinungen, die der Auffassung ihrer „hohen Berater“ widersprachen, ernsthaft geprüft und warum sie sie ver­worfen hat, gilt Folgendes: Das Parlament muß sich endlich zur Wahrheit bekennen und die Aufhebung der verfassungsmä­ßigen Ordnung unverzüglich beenden. Sie war von Anfang an unbegründet und rechtswidrig und die Behauptung, nur damit „zahllose Leben retten“ zu können ist entgegen der Einschätzung eines großen Teils der Fachwelt aufgestellt worden. Gestützt war und ist sie auf die (nicht immer ganz un­eigennützigen) Aussagen einer Handvoll von „Beratern“. Die waren von der Regierung - unter medialer Hofberichterstattung mit Diffamierung jeder abweichenden Meinung - genau zu diesem Zweck ausgesucht worden. Seit Wochen heizen Regierung und „RKI“ die Panik mit Zahlen und Statistiken an, die sehr wohlwollend bestenfalls als „fehlinterpretiert“ bezeichnet werden können. Die Absicht dahinter ist klar: die eigene Verantwortung für das angerichtete Desaster zu verschleiern. Daß jeder weitere Tag des rechtlosen Zustandes das gesamte Land weiter schwer schädigt, ist wahr­scheinlich nicht unwillkommen, wird doch so der Boden bereitet für die Verwirklichung der Träume mancher Leute von Umverteilung, Verstaatlichung, Corona-(Euro)-Bonds und Wiedereinführung der sozialistischen Kom­mandowirtschaft (jetzt: „Klimarettungs“-Wirtschaft). Eine hoffentlich bald anzustellende Untersuchung wird zeigen, daß die rechtswidrige Entschei­dung, das Volk einzusperren und die Wirtschaft abzuwürgen – abgesehen von den katastrophalen ma­teriellen Folgen - weit mehr Opfer an Gesundheit und Lebensjahren fordert, als damit „gerettet“ werden. Zur Ehrenrettung unseres großen Forschers Robert Koch sollte das „RKI“ unverzüglich umbe­nannt werden, am besten zu „BMGI“ - Bill-und-Melinda-Gates-Institut. Drakon, DCX

R. Matzen / 13.05.2020

Nein. Einspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem 2. Senat in der jüngsten Vergangenheit schon mehrfach für den Grundrechtsschutz entschieden und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen eingefordert. Wer hält die Betroffenen ab, vor Gericht zu ziehen? Wenn die Maßnahmen anfangen ins Leere zu laufen, verlieren sie ihre Rechtsgrundlage. Bedenken Sie doch bitte, die Politik darf sich nur innerhalb des Rechts bewegen. Tut sie dies nicht, wie so oft in letzter Zeit, muß man sie daran erinnern. Denn, wo kein Kläger, da kein Richter! Ich selbst habe die Einschränkungen, denen ich direkt unterworfen war, für mich geprüft und bin schließlich dagegen angegangen. Eine gut begründete Beschwerde an die zuständige Stelle, angereichert mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen und Entscheidungen der Bundesgerichte (alles im Internet abrufbar), ist durchaus in der Lage, den Amtsschimmel im Zaum zu halten. Jedenfalls sind alle meine Punkte in einer neuen Landesverordnung aufgegriffen worden und die Mängel wurden abgestellt. Wenn es konkrete landesbehördliche Maßnahmen gibt, die keinerlei Einfluß auf den Infektionslauf nehmen und zudem durch geeignete örtliche Maßnahmen überflüssig werden, müssen sie aufgehoben werden. Zumal dann, wenn sie mit Grundrechtseinschränkungen einhergehen.Wer hindert eigentlich wen daran, gleiches zu tun? Man muß es nur tun. Jeder nach seinem Vermögen, nach seinem Können. Also! Aufstehen! Was tun! Viele Tropfen höhlen den Stein.

P. F. Hilker / 13.05.2020

Die gesamte Planung, wie gehen wir in einem solchen Fall vor, war dilettantisch und völlig unprofessionell. Wenn ein Krieg bevorstünde, würde ich die sofortige Kapitulation empfehlen. Eine Planung zur Verteidigung des Vaterlandes würde ich hier niemandem zutrauen wollen.

B.Kröger / 13.05.2020

@ Helmut Driesel: “Ich gebe zu, dass mir nicht einleuchtet, warum die deutsche Wirtschaft nicht für eine Weile herunter gefahren werden kann oder sollte. Wegen der Einkommen und Gewinne? Wegen der Steuern oder der Exporte?” Wer als Beamter ohne Risiko sein Geld verdient, nur der kann so reden. Für alle anderen,  deren Arbeitsplatz, deren Betrieb nicht abgesichert sind, die in einer Konkurrenzsituation am Markt stehen, für die sieht ein Runterfahren der Wirtschaft schon anders aus. Aber vielleicht können sich Menschen im Staatsdienst gar nicht vorstellen, wie die Situation all derer real aussieht, die das Geld erwirtschaften, mit dem die Beamtenschaft abgesichert und finanziert wird.

Wolfgang Kaufmann / 13.05.2020

In vielen Ländern sind durch die Pandemie doppelt so viele Menschen gestorben wie sonst, in einigen ist es immer noch so. Die müssen das für sich entscheiden. – Aber bei uns, wo die Übersterblichkeit mit 5% sehr gering ist (das wissen wir seit Anfang Mai), sinkt die Bereitschaft zum Stillstand mit jedem Tag. Ich habe den Eindruck, dass uns der Laden gerade nach links und nach rechts auseinanderfliegt. Die Menschen nehmen sich die Freiheiten und werden sich von den ängstlichen alten weißen Menschen wie Merkel und Lauterbach sehr bald abwenden. – Die Wahrheit daran ist, dass das Leben immer lebensgefährlich ist. Den „Hammer“ haben wir hinter uns, jetzt kommt der „Tanz“. Wer nichts wagt, der nichts gewinnt. Wer sich nicht ansteckt, wird nicht immun.

Torsten Hopp / 13.05.2020

Die Entscheidung für den Lockdown fiel aufgrund einer komplexen Formel mit zahlreichen (unbekannten) Annahmen. Diese Annahmen wären wesentlich konkreter gewesen, wenn man seit Januar einfachste Daten (für wenig Geld) gesammelt hätte. Dies unterblieb (im Gegenteil wurde noch kräftig ausgerechnet in NRW und Bayern gefeiert). Eine genauere Datenbasis hätte möglicherweise ergeben, dass wir nicht die in der Bundestagsdrucksache vom 3.1.2013 beschriebene katastrophale Pandemie erwarten. Damals dachte ich als Unternehmer, man muss ein paar Tage warten und die bereits ergriffenen Maßnahmen wirken lassen. Bereits dann hätte man gesehen (wie später auch bspw. durch Prof. Homburg und Prof. Ederer nachgewiesen), dass die Verschrottung der Wirtschaft unnötig war. Ein unverzeihlicher Fehler. Alle waren sich einig, alle kommen jetzt nicht mehr aus der Nummer heraus. Die Opposition clever ausgeschaltet. Im Moment ist die Zustimmung vieler Menschen mit hohen Schulden erkauft. Der Weitblick fehlt (noch). Es macht mich wütend, wenn ich gestern im ÖR wieder einen Bericht aus Italien über einen Ort sehe, der Tote verzeichnen musste. Das Paniklevel muss hoch bleiben. Zuerst werden keine Kritiker gehört, jetzt wird die ganze Aufmerksamkeit auf “Verschwörungstheoretiker” gelenkt, “...die unsere Gesellschaft spalten”. Das nächste Panikthema. Und all die zusätzlichen CDU-Wähler, die bisher keinerlei Auswirkungen verspürten (im Gegenteil), profitieren jetzt von denjenigen, die Druck ausüben und die alte Normalität wollen. Denn nur weil es Menschen gibt, die sich persönlichen Anfeindungen aussetzen und sich aus Ihrer “Kuschelecke” bewegen, kommt Bewegung in die Sache. Danke.

Andreas Mertens / 13.05.2020

Ich bin kein Jurist. Bestenfalls ein interessierter und belesener Laie. Bestenfalls. Daher mal meine Frage an alle studierten Juristen: Ab wann genau greift “GG Artikel 20 Absatz 4”?  Ich bin ja kein 1. Mai Profi-Revolutionär. Ich meide Demos, liege gerne auf meiner überbreiten Kolonial-Couch, lese (im Wohnzimmer allein schon ca. 3000 Bücher), trinke dazu schwarzen Tee oder Kaffee und bin auch sonst weit davon entfernt am “Pflasterstrand” nach Wurfgeschossen zu buddeln. Mein Bauchumfang ist mit den Jahren passend zu meiner Gemütlichkeit gewachsen. Man darf mich ungestraft als saturiert bezeichenen. Mit anderen Worten, ich mag es langweilig.  Problem ... ich fühle mich zunehmend (Gleichnis vom Frosch im sich erwärmenden Kochtopf)  in meiner hart erarbeiteten Langeweile bedroht. Daher meine unerhörte Frage. Ab wann wird es Zeit .. ab wann ist es für mich erlaubt .. meine Kuscheldecke beisete zu schlagen, mich von der Couch zu wälzen um den Verantwortlichen gehörig in den Allerwertesten zu treten (das bitte wörtlich nehmen .. ich hab da noch irgendwo ein paar Wanderstiefel)?  Ach ja ... googelt man “GG Artikel”  ist der erste automatische Suchtreffer “GG Artikel 20”

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