Soldaten der Bundeswehr müssen in Zukunft nicht mehr verpflichtend gegen das Coronavirus geimpft sein.
Nach einer fachlichen Überprüfung durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr und nach Rücksprache mit dem Wehrmedizinischen Beirat soll das Impfen nun freiwillig erfolgen, wie eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Bisher waren Soldaten dazu verpflichtet, sich gegen verschiedene Krankheiten impfen zu lassen, sofern es keine medizinischen Gründe dagegen gab. Dazu gehörten Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Die Vorschrift zur Covid-19-Impfung wurde am 24. November 2021 in die Zentrale Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" aufgenommen und war seitdem verpflichtend. Soldaten, die sich ohne medizinische oder rechtliche Gründe gegen die Impfung wehrten, mussten mit Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Im April hatte das Verteidigungsministerium die Pflicht zur Corona-Impfung noch als "weiterhin angebracht" bezeichnet, nun gab es jedoch eine Kehrtwende.
Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr. Ein Soldat hatte bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr geklagt und hält die Aufrechterhaltung der Pflicht unter den aktuellen Bedingungen für rechtswidrig.
Das Gericht hatte bereits vor zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung die Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen, jedoch das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Situation regelmäßig zu evaluieren und zu überwachen, da sich die Umstände ändern können.
(Quelle: Welt)