Fundstück / 01.08.2013 / 22:56 / 9 / Seite ausdrucken

Kein Gewaltpotenzial, dennoch harte Strafen für die Totschläger vom Alex

Keine Haft, sondern Arrest, Verwarnung und Freizeitarbeit als mögliche Strafen. Es waren Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH), die am zehnten Tag im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. zu Wort kamen. Drei der sechs Angeklagten waren zur Tatzeit 19 Jahre alt. Für sie sei das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden, sagten die Helfer. Bei Osman A., 19, Memet E., 20, und Onur U., 20, würden „Reifeverzögerungen“ vorliegen. „Schädliche Neigungen“ wurden von der JGH nur bei dem vorbestraften U. gesehen. Sie schlugen als Sanktion eine Strafe auf Bewährung, ein soziales Einzeltraining und Freizeitarbeit vor. http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-im-fall-jonny-k-jugendgerichtshilfe-spricht-sich-fuer-milde-strafen-aus/8582800.html

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Andreas Schwichtenberg / 04.08.2013

Wenn ich sowas lese, komm ich mir vor wie ein Insasse im Irrenhaus. Alle verückt außer mir. Vorausgesetzt sie sind schuldig, gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Erstens: Die jungen Männer sind zu Selbstkontrolle fähig, dann sind sie voll schuldfähig und entsprechend zu behandeln. Zweitens: Sie sind zu Selbstkontrolle nicht fähig, dann sind sie gemeingefährlich und gehören zum Schutz der Allgemeinheit in eine Psychatrie eingewiesen. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, die Tötungsbereitschaft von Menschen irgendwie nachzusehen? Bei Exoten, gröhlenden Alkoholikern, notorischen Schwarzfahrern oder zur Not noch bei Kleinkriminellen kann man das ja machen, aber eine Tötungsbereitschaft kann man doch mit nichts verrechnen!

Mona Rieboldt / 03.08.2013

Junge moslemische Täter sind wahlweise “Reife verzögert”, “traumatisiert aufgrund ihrer Heimatsländer”, “wurden von Deutschen laufend diskriminiert”, “niedrige Frustrationsgrenze” etc. Da kann man sie doch wirklich nicht zu so mittelalterlichen Strafen wie Gefängnis verurteilen. Helfen kann ihnen nur eine ganz persönlich liebevolle Betreuung durch Sozialarbeiterinnen, ein Segeltörn in der Karibik, eine Klangschalentherapie und ähnliches. Die moslemischen Täter werden wieder einmal mit Bewährung davon kommen. Wie fast immer.

Werner Scholz / 02.08.2013

Man stelle sich einmal vor, Gustl Mollath hieße statt dessen etwa Güstül Müllet, hätte die doppelte Staatsbürgerschaft, wäre als regelmäßiger Besucher einer Sultan Fatih-Moschee bestens integriert und hätte lediglich versucht, seiner Ex-Ehefrau mit einem Küchenmesser den Kopf abzuschneiden, weil sie zuvor ohne Hijab einkaufen gegangen war. Dann würde der Mann doch nicht seit knapp sieben Jahren in der Psychiatrie sitzen, sondern unter Berücksichtigung seines Migrationshintergrundes wären ein paar Wochen Sozialkompetenz-Training zuzüglich kultursensiblen Wellness-Urlaubes angesagt gewesen. Was ist aber schon beispielsweise eine Handvoll Kopfzertreter, die nur auf ihre Weise spielen wollten, - alles richtig nette Buben - gegenüber einem gemeingefährlichen Wahnsinnigen, der seit Jahren mit seinem Gefahrenpotenzial ganz Deutschland in Atem hält? 

Roman Weiß / 02.08.2013

Hm. Ich denke ich brauche eine Weiterbildung. Irgendwie habe ich geglaubt, man sei mit 18 volljährig und somit ein Erwachsener, der alles selbst entscheiden kann. Ob es ein Auto- oder ein Hauskauf ist, eine Urlaubsreise oder der Antritt einer Arbeitsstelle, niemand darf mir da reinreden, da ich ja volljährig bin. Ab 18 darf ich alle Filme sehen und alle Videospiele spielen, ich werde der Verantwortung ausgesetzt zur Wahl zu gehen und mitzubestimmen, wer Deutschland regieren darf. Um einen Kredit abzuschließen bin ich alt genug, aber um zu wissen, dass man Menschen nicht umbringt, bin ich zu jung? Plötzlich ein Jugendlicher mit verzögerter Entwicklung?

Klaus Beck / 02.08.2013

Auswüchse einer linksideologischen Gutmenschler-Industrie, die alles tut, um sich selbst eine Daseinsberechtigung zu geben und die solange nicht davor zurückschreckt, Anstand, Moral und Recht zu foltern, bis sie selbst einmal unter die Räder kommt. Aber dann bleibt ja immer noch das Burnout und die Frühpensionierung für diese überaus wertvollen Dienstleister unserer Gesellschaft. Chapeau! Vielleicht sollte Uli Hoeneß einen auf “Reifeverzögerung” machen, ein “schädliches Umfeld” hat er mit dem FC Bayern ja bereits. Er muss dann zwar 80 Stunden in der Säbener Straße den Rasen mähen, aber es bliebe ihm der Knast erspart ...

Dirk Jäckel / 02.08.2013

Soweit ich die Sache verfolgt habe, liegt keine echte Aussagebereitschaft auf der Seite der Angeklagten vor. Von daher zeugt der Vorschlag der JGH m.E. von einer gewissen Verkommenheit.  Sollte ein Skandalurteil gefällt werden (wäre ja nicht das erste der Berliner Justiz), hoffe ich, dass die Nebenklage Kraft zu einer Revision findet.

Hans Wulsten / 01.08.2013

Wäre Jonny K. mein Sohn gewesen, hätten sich weder Sozialarbeiterinnen noch Richter groß den Kopf zerbrechen müssen. Ich sehe das eher so wie Charles Bronson in “Death Wish”.  Sollte ich es anders sehen müßte ich Vertrauen in Polizei und Justiz haben. Und das haben sie nun wirklich nicht verdient.

Dirk Ahlbrecht / 01.08.2013

Merke: Wer mit 20 Jahren noch bei Mama wohnt, der kann zukünftig mittels “Reifeverzögerung” mildernde Umstände geltend machen - vorausgesetzt er kommt aus jenem Kulturkreis, der in der hiesigen Medienlandschaft mit “Südland” eine genauere geografische Verortung erfährt. “Reifeverzögerte” Nordländer allerdings, die möglicherweise eine mildere Strafe mit Verweis auf einen langjährigen Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft geltend machen wollen - wie etwa Beate Zschäpe, können diesbezüglich allerdings mit keiner Nachsicht rechnen.

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