Frankreichs Präsident Emmanuel Macron will hart gegen sogenannte „Hassrede“ in den sozialen Netzwerken vorgehen, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis Mai vorgelegt werden. Laut SZ hat Macron vergangene Woche bei einem Empfang des jüdischen Dachverbands Crif eine Art Klarnamenpflicht im Netz gefordert. Menschen, die sich rassistisch oder antisemitisch äußern, sollten schnell und eindeutig identifizierbar sein. Außerdem habe sich Macron dafür ausgesprochen, verurteilten Antisemiten und Rassisten den Zugang zu Facebook und Co zu verwehren „so wie wir Hooligans aus Stadien ausschließen“.
In seiner Rede kündigte Macron laut SZ auch eine stärkere verpflichtende Moderation und Löschung von Postings in den sozialen Netzwerken an. Als Vorbild habe der französische Präsident das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gelobt. Das NetzDG ist seit dem 1. Januar 2018 in Deutschland in Kraft und sieht vor, dass Online-Plattformen strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Allerdings enthält es weder Regelungen über Zugangssperren noch eine Klarnamenpflicht. Letztere wurde 2007 in Südkorea erprobt, aber nach kurzer Zeit als ineffektiv verworfen. Auch das NetzDG ist äußerst umstritten. Kritisiert wird vor allem der Anreiz zum „Overblocking“, also der vorsorglichen Löschung kontroverser aber unter deutschem Recht legaler Äußerungen.