Die Vorsitzende Richterin am Landgericht hatte selbst Anfang März per Einstweiliger Verfügung das Verbot der Namensnennung eines früheren Informellen Mitarbeiters (IM) der DDR- Staatssicherheit in einer Ausstellung angeordnet. Unter dem Eindruck der heutigen Verhandlung änderte sie ihre Meinung offenbar: Nach einer Anhörung gab sie zu verstehen, dass sie das Verbot aufheben werde. (mehr…) Im konkreten Fall sei die Meinungsfreiheit ein höherer Wert als der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das Urteil wird am 22. April verkündet. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,546193,00.html