News-Redaktion / 23.07.2024 / 07:30 / / Seite ausdrucken

Kein Asyl für syrischen Schlepper

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass ein Syrer weder Anspruch auf Flüchtlingsstatus noch auf subsidiären Schutz hat.

Der Mann, der aus der Provinz Hassaka im Nordosten Syriens stammt und 2014 nach Deutschland kam, hatte diesen Schutz beantragt. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass es in Syrien für Zivilisten keine ernsthafte, bürgerkriegsbedingte Bedrohung mehr gebe.

Der Syrer hatte zuvor vom Verwaltungsgericht Münster Recht bekommen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) musste jedoch seine Anerkennung verweigern, unter anderem wegen seiner strafrechtlichen Verurteilung in Österreich wegen Schlepperei.

Das OVG befand, dass der Mann keine politische Verfolgung in Syrien zu befürchten habe und aufgrund der Schlepperei ebenfalls vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen sei. Auch der Anspruch auf subsidiären Schutz wurde abgelehnt, da in der Region Hassaka und allgemein in Syrien keine ernsthafte Bedrohung des Lebens mehr bestehe. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, jedoch kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

(Quelle: Welt)

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