Das ging ja fix! Kaum zwei Jahre und vier Monate nach ihrer recht gewagten Forderung, die ihr nicht genehme Ministerpräsidentenwahl eines Landesparlaments „rückgängig zu machen“, ist Angela Merkel jetzt vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden.
Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (in diesem Fall das der AfD, C.C.) verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Dem FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich, der sich im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und seiner Partei hatte wählen lassen und sogleich zum Rücktritt gedrängt wurde, hilft das zwar auch nicht weiter, aber wenigstens hat sich Karlsruhe zu einer pseudokritischen Geste aufgerafft, denn natürlich hat die Rüge für die umstrittene Altkanzlerin, die längst entspannt im Margot-Honecker-Büro sitzt, keinerlei Konsequenzen.
Die Ungeheuerlichkeit, die verfassungskonforme Wahl eines Landesministerpräsidenten annullieren lassen zu wollen, obwohl sie als Kanzlerin erstens nicht zuständig und zweitens zu Neutralität verpflichtet war, bleibt für Merkel folgenlos. Sie hat dafür gesorgt, dass ihr enger Parteifreund Stephan Harbarth (wirkte auch an der gedruckten Lobhudelei „Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel“ mit) im Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde. Seither winkt Karlsruhe ganz gerne von der Regierung verhängte Maßnahme durch, erklärt Ausgangssperren für „mit dem Grundgesetz vereinbar“ und Schulschließungen für „angemessen“.
Sich selbst entlastet
Da hatte sich die Einladung zum gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt am 30. Juni 2021, bei dem auch über die „Bundesnotbremse“ gesprochen wurde, doch gelohnt! Der naheliegende Befangenheitsantrag gegen Harbarth wurde genau vier Monate später abgelehnt – vom Bundesverfassungsgericht, das damit den eigenen Präsidenten entlastete.
Das ist das Land, das Merkel in 16 Jahren aus der alten Bundesrepublik gemacht hat. Ob vielleicht auch diese kritischen Anmerkungen schon in den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen? Mit viel bösem Willen könnte man sie als „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ einordnen. Woraus wir lernen: Vor Politikern und Institutionen, die simple Kritik bereits als massive Bedrohung betrachten, während sie selbst täglich an der Delegitimierung des Staates werkeln, und sei es durch das Rückgängigmachen einer Wahl, sollte man auf der Hut sein.

@Martin Schmitt: “Kartoffelrepublik” paßt auch sehr gut. Übrigens sehe ich keinen Unterschied zur Weißrussland (Belarus), daß vor zwei Jahren so vehement kritisiert wurde (siehe Wahl in Berlin). Im Vergleich dazu sind die meisten afrikanischen Staaten ein Muster an Demokratie.
Pack verträgt sich - Pack schlägt sich ... manchmal und dann nur so zum Schein. Abscheuliches Theater!
Wenn’s scheiße ist, Streu Glitter drauf. Dieses Gericht hat in meinen Augen jegliche Legitimität verloren. Die Rüge an die Antidemokratin Merkel ist ein Witz der übelsten Sorte.
Guten Morgen Karlsruhe. Auch schon wach? Frage: Was hat das jetzt für Konsequenzen für Merkel? Keine! Also hätte sich Karlsruhe auch die Mühe sparen können. Hat Karlsruhe dann aktuell nichts Wichtigeres zu tun? Nein, wie es scheint. Was soll das Karlsruhe? Ruhe in Frieden Karl. Wer sowas wie Karlsruhe hat braucht kein Karlsruhe mehr.
Die einzige Frage die sich hier stellt “na und, wen juckt es”? Antwort (Entschuldigung): “keine Sau”. Die Entscheidung weckt bei unserer Ex nicht mal ein müdes Lächeln. Die Mainstreamer werden (wenn überhaupt) nur eine Randnotiz veröffentlichen, es gibt vieeeeeeeel wichtigeres als die Vernichtung des Rechtsstaates.
Na, dann wird sicherlich auch die in den Berliner Wahllokalen vermasselte und vom Senat verschleierte Bundesstagswahl von Karlsruhe angemahnt und Neuwahlen angeordnet werden. Irgendwann. 2024 oder 2025. Also kurz vor der nächsten regulären Wahl, so dass man dann auf Neuwahlen eh verzichten wird.
Dieses Urteil ist unverzeihlich und muss rückgängig gemacht werden!