Sie wurde gerügt nach über 2 Jahren. Na und? Denn Konsequenzen zieht es keine nach sich. Es geht doch nur noch darum, dem Bürger Sand in die Augen zu streuen, um ihm zu demonstrieren wie gut angeblich unsere Demokratie funktioniert.
Dieser Beitrag ist ein Paradebeispiel für “Staatsfeindliche Hetze”. Derartiges muß endlich strafrechtlich normiert und andschließend verfolgt werden. Die Grenzen der Pressefreiheit wurden hier klar überschritten. Wenn ich das twittern würde, wieviele Likes würde ich wohl bekommen? Und wer würde sich wohl wegducken?
Wie man hört, sollen die beteiligten Verfassungsrichtenden Selbstanzeige wegen Delegiminitierung von staatlichen Organen gestellt haben. .
Frau Dr. Merkel wurde in der damaligen „DDR“, also in einer Diktatur sozialisiert und sie hat die Diktatur direkt und indirekt gestützt, indem sie sich ohne Not als Funktionärin dem kommunistischen Jugendverband angedient hatte. Damals wurden „Wahlen“ akribisch vorbereitet und das Ergebnis vorgeben. Das galt für alle Parteien und Organisationen. Trotzdem ist es hin und wieder vorgekommen, dass die „Wahl“ nicht wie gewünscht ausgegangen ist. In einem solchen Fall wurde auf Weisung der übergeordneten Administrationen grundsätzlich der Vorgang rückgängig gemacht, mit genau dieser Wortwahl. Ich selbst habe eine solche Situation direkt beobachtet. Ich vermute, dass Frau Dr. Merkel im Zustand heftiger Erregung zu der damals üblichen Bewertung und Wortwahl gegriffen hat. Ein westdeutscher Politiker, dem das Ergebnis der MP-Wahl genauso gegen den Strich gegangen wäre, hätte das Problem wesentlich eleganter gelöst. Frau Dr. Merkel ist offensichtlich der Denkweise der Diktatur mehr verhaftet geblieben als es nach außen scheint.
Ja und, wo sind die Folgen?? Geht die Abrissbirne jetzt in den Knast? Werden irgendwelche Entscheidungen revidiert? Ist Kemmrich jetzt der rechtmäßige Ministerpräsident? Das ist nach so langer Zeit doch einfach nur Müll. Das Urteil hätte drei Tage nach der Mitteilung aus SA fallen und Merkel hätte ihre Strafe kassieren müssen!!!!!!!!
Interessant ist das Framing der “LeiDmedien” zum Urteil: Da ist durchgehend davon die Rede, Merkel habe die Rechte der AfD missachtet. Das ist zwar nicht ganz falsch, aber eine halbe Wahrheit ist eben doch eine ganze Lüge, denn Merkel hat - viel schwerwiegender - gegen die Verfassung verstoßen. Die höchste Instanz der Exekutive, die zuallererst die Verfassung beachten, ja schützen müsste, hat sie gebrochen. Schande über diese rechtsbrüchige Kanzlerin und über diese leisetreterischen Journos!
Merkel hat als Bundeskanzlerin die Verfassung gebrochen. Das ist die eindeutige Wahrheit. Damit ist Sie eine Vefassungsbrecherin.
Das Landgericht hat sich somit ein weiteres Dinner mit Mutti der Herzen verdingt. Passiert ja nix und der Kommunist in Erfurt lacht! Der Schaden ist nicht wieder gut zu machen und das ist das Gute an Sache!
“Die Entscheidung ist mit 5 : 3 Stimmen ergangen.” Es ist also knapp gewesen. Selbst beim Zweiten Senat des BVG. Dem ersten Senat sitzt Präsident Harbarth vor, der Frau Merkel gut bekannt ist. Das Urteil hat wohl keine Konsequenzen. Trotzdem bin ich gespannt, ob es nicht vielleicht noch “rückgängig gemacht” werden kann.
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