Das ging ja fix! Kaum zwei Jahre und vier Monate nach ihrer recht gewagten Forderung, die ihr nicht genehme Ministerpräsidentenwahl eines Landesparlaments „rückgängig zu machen“, ist Angela Merkel jetzt vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden.
Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (in diesem Fall das der AfD, C.C.) verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Dem FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich, der sich im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und seiner Partei hatte wählen lassen und sogleich zum Rücktritt gedrängt wurde, hilft das zwar auch nicht weiter, aber wenigstens hat sich Karlsruhe zu einer pseudokritischen Geste aufgerafft, denn natürlich hat die Rüge für die umstrittene Altkanzlerin, die längst entspannt im Margot-Honecker-Büro sitzt, keinerlei Konsequenzen.
Die Ungeheuerlichkeit, die verfassungskonforme Wahl eines Landesministerpräsidenten annullieren lassen zu wollen, obwohl sie als Kanzlerin erstens nicht zuständig und zweitens zu Neutralität verpflichtet war, bleibt für Merkel folgenlos. Sie hat dafür gesorgt, dass ihr enger Parteifreund Stephan Harbarth (wirkte auch an der gedruckten Lobhudelei „Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel“ mit) im Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde. Seither winkt Karlsruhe ganz gerne von der Regierung verhängte Maßnahme durch, erklärt Ausgangssperren für „mit dem Grundgesetz vereinbar“ und Schulschließungen für „angemessen“.
Sich selbst entlastet
Da hatte sich die Einladung zum gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt am 30. Juni 2021, bei dem auch über die „Bundesnotbremse“ gesprochen wurde, doch gelohnt! Der naheliegende Befangenheitsantrag gegen Harbarth wurde genau vier Monate später abgelehnt – vom Bundesverfassungsgericht, das damit den eigenen Präsidenten entlastete.
Das ist das Land, das Merkel in 16 Jahren aus der alten Bundesrepublik gemacht hat. Ob vielleicht auch diese kritischen Anmerkungen schon in den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen? Mit viel bösem Willen könnte man sie als „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ einordnen. Woraus wir lernen: Vor Politikern und Institutionen, die simple Kritik bereits als massive Bedrohung betrachten, während sie selbst täglich an der Delegitimierung des Staates werkeln, und sei es durch das Rückgängigmachen einer Wahl, sollte man auf der Hut sein.

Die DDR 2.0 und da und diese Meldung ist ein echter Schenkelklopfer.
Die Kommunistin Merkel wird kurz lächeln, das war es dann.
16 Jahre ist dieses Land einem solchen Subjekte ausgeliefert gewesen, das ist das unglaubliche. Schuld daran sind die Wohlstandsverwahrlosten Generationen überwiegend in den alten Ländern. Gerecht ist nun das auch Sie diese Politik ausbaden müssen
P.S.: Straftaten sind bei uns verboten.
Zu dem im Text aufgeführten Druckwerk „Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel“ habe ich mir gerade bei Amazon die Kundenbewertungen angesehen und dabei etwas festgetellt, das ich noch niemals zuvor gesehen habe: man sortiere die Bewertungen ohne weitere Filter z. B. nach „neueste zuerst“ und zähle die „Kundenrezension eines kostenfreien Produkts“ (ja, das heißt wirklich so – es ist deutlich sichtbar in grün fettgedruckt): von insgesamt 39 Rezensionen sind 24 (!) ein „kostenfrei [zur Verfügung gestellt]es Produkt“ für „Vine-Produkttester“ – offensichtlich ganz im Gegensatz zu dem im Buch behandelten Objekt. Außer der augenscheinlichen Selbstdelegitimierung bewerte das mal lieber nicht weiter.
Entwarnung – der Rechtsstaat ist vollumfänglich intakt! Wer was anderes behauptet, wird abgeholt.
Sie wurde gerügt nach über 2 Jahren. Na und? Denn Konsequenzen zieht es keine nach sich. Es geht doch nur noch darum, dem Bürger Sand in die Augen zu streuen, um ihm zu demonstrieren wie gut angeblich unsere Demokratie funktioniert.
Dieser Beitrag ist ein Paradebeispiel für „Staatsfeindliche Hetze“. Derartiges muß endlich strafrechtlich normiert und andschließend verfolgt werden. Die Grenzen der Pressefreiheit wurden hier klar überschritten. Wenn ich das twittern würde, wieviele Likes würde ich wohl bekommen? Und wer würde sich wohl wegducken?
Wie man hört, sollen die beteiligten Verfassungsrichtenden Selbstanzeige wegen Delegiminitierung von staatlichen Organen gestellt haben.
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