Claudio Casula / 15.06.2022 / 13:30 / Foto: Imago / 78 / Seite ausdrucken

Karlsruhe rügt Merkel

Das ging ja fix! Kaum zwei Jahre und vier Monate nach ihrer recht gewagten Forderung, die ihr nicht genehme Ministerpräsidentenwahl eines Landesparlaments „rückgängig zu machen“, ist Angela Merkel jetzt vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden. 

Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (in diesem Fall das der AfD, C.C.) verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Dem FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich, der sich im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und seiner Partei hatte wählen lassen und sogleich zum Rücktritt gedrängt wurde, hilft das zwar auch nicht weiter, aber wenigstens hat sich Karlsruhe zu einer pseudokritischen Geste aufgerafft, denn natürlich hat die Rüge für die umstrittene Altkanzlerin, die längst entspannt im Margot-Honecker-Büro sitzt, keinerlei Konsequenzen.

Die Ungeheuerlichkeit, die verfassungskonforme Wahl eines Landesministerpräsidenten annullieren lassen zu wollen, obwohl sie als Kanzlerin erstens nicht zuständig und zweitens zu Neutralität verpflichtet war, bleibt für Merkel folgenlos. Sie hat dafür gesorgt, dass ihr enger Parteifreund Stephan Harbarth (wirkte auch an der gedruckten Lobhudelei „Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel“ mit) im Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde. Seither winkt Karlsruhe ganz gerne von der Regierung verhängte Maßnahme durch, erklärt Ausgangssperren für „mit dem Grundgesetz vereinbar“ und Schulschließungen für „angemessen“.

Sich selbst entlastet

Da hatte sich die Einladung zum gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt am 30. Juni 2021, bei dem auch über die „Bundesnotbremse“ gesprochen wurde, doch gelohnt! Der naheliegende Befangenheitsantrag gegen Harbarth wurde genau vier Monate später abgelehnt – vom Bundesverfassungsgericht, das damit den eigenen Präsidenten entlastete.

Das ist das Land, das Merkel in 16 Jahren aus der alten Bundesrepublik gemacht hat. Ob vielleicht auch diese kritischen Anmerkungen schon in den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen? Mit viel bösem Willen könnte man sie als „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ einordnen. Woraus wir lernen: Vor Politikern und Institutionen, die simple Kritik bereits als massive Bedrohung betrachten, während sie selbst täglich an der Delegitimierung des Staates werkeln, und sei es durch das Rückgängigmachen einer Wahl, sollte man auf der Hut sein. 

Foto: Imago

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dina weis / 15.06.2022

Ach was….und hats Konsquenzen? Nein. Ein Rüge hinsichtlich der Flüchtlingsaufnahme 2015 als sie eigenmächtig Entscheidungen traf wären medienwirksamer, aber das kommt bestimmt NIE.

Peter Krämer / 15.06.2022

Die so genannte “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” wird vor allen Dingen von zahlreichen Politikern selbst vorangetrieben. Wer Recht beugt, Bürger beleidigt und die wirtschaftliche Basis des Landes zerstört, beschädigt diesen Staat weitaus mehr, als die immer mit diesem Vorwurf konfrontierten Populisten.

Martin Schott / 15.06.2022

In 50% der Nachrichtensendungen (Radio), die die Entscheidung des BVerfG berichten, wird der Sachverhalt falsch bzw. verzerrt dargestellt, indem Merkels Worte aus dem Februar 2020 stark verkürzt zitiert werden. Zwar wird stets erklärt, Merkel habe die Wahl Kemmerichs mit den Stimmen der AfD als “schwarzen Tag für die Demokratie” bezeichnet (was man durchaus auch einer Bundeskanzlerin als Meinungsfreiheit durchgehen lassen könnte). Hingegen werden die eigentlich inkriminierten Aussagen, diese Wahl sei “unverzeihlich” gewesen und müsse “rückgängig” gemacht werden, oftmals verschwiegen. Diese Worte und ihre Folgen stehen exemplarisch dafür, wie das “System Merkel” das demokratische Gefüge in Deutschland beschädigt und geschwächt hat. Zwar hatte und hat Merkel keine Befugnis und offiziell nicht die Mittel, in das Ergebnis einer demokratischen Wahl eizugreifen (die obendrein völlig im Einklang mit den Bestimmungen der thüringischen Landesverfassung ablief). Doch nur Stunden nach Merkels Pressekonferenz in Südafrika setzte sich die Maschinerie des “tiefen Staates” in Bewegung: Glückwünsche für den frischgebackenen Ministerpräsidenten Kemmerich blieben nun aus, die Bundes-Parteispitzen von FDP und Union setzten Kemmerich nunmehr unter Druck, während wackere “Antifaschisten” den Liberaldemokraten und seine Familie massiv bedrohten und tätlich angriffen, so dass sie des Polizeischutzes bedurften. DAS war der eigentliche Skandal. Die Vorgänge im Deutschland des Februar und März 2020 mit einer beliebigen Bananenrepublik zu vergleichen, wird dem Sachverhalt nur teilweise gerecht. Vielmehr handelte das politische Establishment nach dem Muster eines mafiösen Caporegimes: Merkel war der Boss, Lindner, Altmaier & Co. die Unterbosse und die Pöbler, Randalierer und Zündler (die FDP-Politiker und Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet angriffen) die Fußtruppen. Und die Mafia-Paten kommen ungeschoren davon. Kein Wunder, ist das BVerfG nicht unwesentlich ein Produkt der Patin.

Johannes Fritz / 15.06.2022

Fun fact: SWR 2 hat darüber berichtet, aber geflissentlich verschwiegen, dass die Rückgängigmachung gefordert wurde. Nur der “unverzeihlich”-Part wurde berichtet. Wenn es das Wort “Lückenpresse” nicht schon gäbe, man müsste es wegen der Stuttgarter Redakteure glatt erfinden.

Matthias Haus / 15.06.2022

Die DDR 2.0 und da und diese Meldung ist ein echter Schenkelklopfer. Die Kommunistin Merkel wird kurz lächeln, das war es dann. 16 Jahre ist dieses Land einem solchen Subjekte ausgeliefert gewesen, das ist das unglaubliche. Schuld daran sind die Wohlstandsverwahrlosten Generationen überwiegend in den alten Ländern. Gerecht ist nun das auch Sie diese Politik ausbaden müssen

Dr. med. Jesko Matthes / 15.06.2022

P.S.: Straftaten sind bei uns verboten.

T. Merkens / 15.06.2022

Zu dem im Text aufgeführten Druckwerk “Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel” habe ich mir gerade bei Amazon die Kundenbewertungen angesehen und dabei etwas festgetellt, das ich noch niemals zuvor gesehen habe: man sortiere die Bewertungen ohne weitere Filter z. B. nach “neueste zuerst” und zähle die “Kundenrezension eines kostenfreien Produkts” (ja, das heißt wirklich so - es ist deutlich sichtbar in grün fettgedruckt): von insgesamt 39 Rezensionen sind 24 (!) ein “kostenfrei [zur Verfügung gestellt]es Produkt” für “Vine-Produkttester” - offensichtlich ganz im Gegensatz zu dem im Buch behandelten Objekt. Außer der augenscheinlichen Selbstdelegitimierung bewerte das mal lieber nicht weiter.

Oliver Puchert / 15.06.2022

Entwarnung - der Rechtsstaat ist vollumfänglich intakt! Wer was anderes behauptet, wird abgeholt.

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