Den künftigen 807 Milliarden € (!) Gemeinschaftsschulden höchstrichterlich zuzustimmen und sämtliche Bedenken unter den “europäischen Tisch” fallen zu lassen, ist hoch-kriminell, verantwortungslos und wird schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Auch bin ich davon überzeugt, daß die Zahlen immer noch steigen werden aufgrund der dummdreisten Regierungsziele der EU-Verantwortlichen. Es ist sehr bedauerlich, daß sich dagegen nur wenige Regierungs-Chef, wie z.B. Viktor Orbán, stellen. Gegen ihn läuft eine unbeschreibliche Hetzkampagne. Zum Beispiel vergangenen Sonntag (2. Advent, ca. 14.45 Uhr bei BR24): “Viktor Orbán, Putins trojanisches Pferd in der EU”. Widerliche, verdreherische Behauptungen, die sich allesamt auch anwenden ließen auf unser korruptes, doch moralisierendes, pseudo-demokratisches Deutschland. Ja, das stimmt, dagegen war die DDR - sieht man von ihren Schießbefehlen an den Grenzen ab - ein Kindergarten!
Richter Peter Müller will zumindest, dass die Entscheidung vom BVerfG an den EuGH weitergereicht würde. - Man darf daraus schließen, Peter Müller sei polit-juristisch blauäugig (man könnte auch sagen: bind). - Haben Sie diese Stelle in Müllers Minderheitenvotum überlesen, Annette Heinisch? - Das würde erklären, dass Sie in Ihrem Schluss-Satz Peter Müller volle Kanne auf Ihrer Seite wähnen. - Doch da steht er offenbar - und expressis verbis! - leider nicht. Denn die Frage, wie der EuGH in dieser Sache entscheiden würde, scheint mir sehr klar zu sein: Nämlich wie das BVerfG - und zwar haargenau so. Peter Müller sucht einen Weg um die Konfrontation mit seinen eigenen CDU-Parteifreunden im BVerfG herum - aber den gibt es nur um den Preis einer sozusagen auf den ersten Blick schon absurden Lösung: Nämlich der, die Sache an den EuGH weiterzuziehen - das ist der Hintergrund.
Das Motto dieser im Auftrag der Linksgruenen getroffenen Entscheidung sei noch nachgereicht : Es geht um einen “juristischen” Beitrag, quasi die Absegnung, zur antinationalen Entnationalisierung dieses Landes. Das gruene Programm weist dieses Ziel sogar explizit aus. Der Widerstand der internationalen CDU ist wieder einmal nicht zu erkennen. Von daher ist auch die Ueberraschung ueber diese Entscheidung vorsichtig formuliert erstaunlich. Vermutlich aber auch nicht, denn der Liberalkonservative an sich fremdelt mit dem “Nationalen” aehnlich den Linksgruenen. Das verbindet deutlich mehr, als mit der eigentlichen Opposition. Der Liberalkonservative schafft es, die logische Entmachtung des deutschen Parlaments zu Recht zu kritisieren, zugleich aber alles Nationale in die rechte Ecke zu stellen. Chapeau.
Für mich hat diese Münze zwei Seiten. Einmal wird diese Entscheidung den Niedergang des Euro und der EU beschleunigen. Dies hätte natürlich tiefgreifende Konsequenzen für uns alle. Armut, vielleicht sogar Hunger oder schlimmer. Aber von den Menschen selbst gewählt… Das zweite, das Bundesverfassungsgericht agiert nicht im luftleeren Raum. Vielmehr ist es an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, an die Richter Müller zu recht erinnert. Man könnte in Zukunft zu einer anderen Auslegung des Straftatbestandes des Hochverrats kommen. Und dann Gnade denen Gott!
Kapitulation des Verfassungsgerichts? Kapitulation des Verfassungsgerichts.
Zum “BVerfG” ist jeder Kommentar genauso sinnlos wie zu den anderen, von den Transformatoren gekaperten, Institutionen. Bemerkenswert ist lediglich noch die intellektuelle “Ernsthaftigkeit”, mit der sich manche mit dem Tun dieser Institutionen auseinandersetzen, im konkreten Fall mit den “Urteilen” resp Entscheidungen des Politgerichtes. Ganz besonders gilt dies fuer die juristischen Analysen zu den “Begründungen”, die, als Jurist ( in Bayern, weit vor Bologna mit Wahlfach Verfassungs - und ÖR) sei dieses Urteil erlaubt, mit Recht und Logik wenig bis nichts zu tun haben. Das kann man allerdings bereits als Nichtjurist erkennen, wenn man die letzten “Begründungen” aufmerksam liest. Die Semantik verrät es. Diese Entscheidungen “zeichnen” sich durch ihre bereits verraeterische Sprache aus und durch den wiederkehrenden “ganz weiten, praktisch und rechtlich grenzenlosen Ermessensspielraum des Gesetzgebers”. Damit und mit dem den weiteren, inzwischen wiederkehrenden Rechtfertigungen jeder Maßnahme des Regimes und der Verabschiedung der Gesetzesanwendung zugunsten einer eigenen, zeitgeistgemaessen, “Neufassung” der Regelungen des GG ist die neue, politische Rolle eingenommen. Angesichts der Besetzung kann man Merkel und Co zur mission accomplished gratulieren. Xi, Erdogan und Co machen es uebrigens aehnlich. Sie besetzen dieses “Gerichte” auch “passend”. Warum die meisten Autoren sich immer noch an den Ergebnissen der Mission abarbeiten und nicht an den politischen Ursachen, juristisch betrachtet den Taetern hinter den Taetern, die es, mitsamt gewisser Teile der staatlichen Verfassung, in Gaenze abzuloesen gaelte, wissen wir. Nach dem Urteil ist uebrigens vor dem Urteil.
Die gesamte Justiz, vom Kopf des Bundesverfassungsgerichtes angefangen, nimmt ihre originäre Bestimmung laut Gewaltenteilung, nicht oder in Teilen nicht mehr wahr. Sie ist zum willfährigen Erfüllungsgehilfen der Politik degeneriert! Auch wenn natürlich einzelne Vertreter durchaus dem Gesetz folgen wollen, wird diesen durch den Apparat das Leben schwer gemacht! Die normativen Vorgaben werden zunehmend deskriptiv, einer präskriptiven Haltung/Ideolologie verpflichtet, verwaschen und verdreht! Das Urteil in einer Abfolge anderer “Entscheidungen” eingebunden, war als solches zu erwarten, man gibt sich ja nicht einmal mehr die Mühe, den Schein zu wahren!
@Dr. Markus Hahn - erhebliche Zweifel an der Neutralität wurden vom Wissenschaftlichen Dienst des BT höchstselbst im Rahmen eines Gutachtens erhoben. ” Die CORONA-Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hat exemplarisch gezeigt, dass sich die Richter und Innen engagiert, sachkundig, unbeeinflusst von parteipolitischen Einflüssen und nur dem Grundgesetz verpflichtet für die Rechte der deutschen Bürger einsetzen.” Herr Dr. Hahn, ich empfehle einmal die nachstehenden Entscheidungen : 1 BvR 781/21; 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21; 1 BvR 781/21, 1BvR 889/21, 1 BvR 860/21…......; 1 BvR 1073/21; 2 BvE 1/22; 1 BvR 2622/21; (aufzurufen unter der Seite des Bundesverfassungsgerichts) allesamt lt. Ihrer Einschätzung unter “Corona-Rechtsprechung” zu subsumieren. Die Ausführungen der exemplarisch genannten Entscheidungen sprechen insgesamt für sich und stehen unter Berücksichtigung meiner bescheidenen Kenntnisse eher diametral zu Ihrer Einschätzung.
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