Annette Heinisch / 07.12.2022 / 06:15 / Foto: achgut.com / 72 / Seite ausdrucken

Kapitulation des Verfassungsgerichts?

Durfte Deutschland der EU die Aufnahme von 807 Milliarden Euro Gemeinschaftsschulden und damit letztlich den direkten Zugriff auf deutsches Steuergeld erlauben? Die Verfassungsrichter haben dies der Regierung mehrheitlich zugestanden, allerdings nicht alle.

Mit sehr klaren Worten, die er anschließend näher ausführt, kritisiert der Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes, in seinem Sondervotum die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum sogenannten Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz

„Den Vorhang zu und alle Fragen offen“ mag eine häufig zitierte, bühnentaugliche Maxime sein. Dennoch scheint sie mir zum effektiven Schutz des grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht geeignet. Trotzdem lässt die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung nahezu alle relevanten unionsrechtlichen Fragen unbeantwortet, verweigert den Dialog der europäischen Verfassungsgerichte, nimmt eine Verletzung der Integrationsverantwortung in Kauf und deutet einen Rückzug des Senats aus der materiellen Ultra-vires-Kontrolle an. Daher sehe ich mich zu meinem Bedauern außerstande, diese Entscheidung mitzutragen.

Die Senatsmehrheit selbst listet zahlreiche Bedenken gegen die Kompetenz der Europäischen Union zur Schuldenaufnahme gemäß Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 auf. Dennoch verzichtet sie auf eine eigenständige Bewertung des Vorliegens eines Kompetenzverstoßes (1.). Angesichts der von der Senatsmehrheit selbst ausgeführten, schwerwiegenden Zweifel an der Primärrechtskonformität des Eigenmittelbeschlusses 2020 hätte es vorliegend zumindest einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union bedurft (2.). Der (im Ergebnis untaugliche) Versuch, Grenzen für künftige Kreditaufnahmen der Union aufzuzeigen, ändert nichts daran, dass die Senatsmehrheit den Einstieg in eine dauerhafte und grundlegende Veränderung der europäischen Finanzarchitektur ohne die erforderliche primärrechtliche Grundlage hinnimmt (3.). Damit wird die Entscheidung den Anforderungen an eine effektive Ultra-vires-Kontrolle im Rahmen des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht gerecht (4.). Über den konkreten Einzelfall hinaus begründet die Vorgehensweise der Senatsmehrheit die Gefahr einer substantiellen Entleerung der unionsrechtlichen Kompetenzkontrolle (5.).

Beim sogenannten Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz geht es um die rund 807 Milliarden Euro Schulden, welche die EU zur Bewältigung der Covid-19-Folgen an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die größten Beträge gehen davon nach Italien und Spanien, im Rahmen des sogenannten „Next Generation EU“ sollen die Gelder für Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem eingesetzt werden. Laut Bundesrechnungshof ist Deutschland mit 65 Milliarden Euro – möglicherweise mehr –  größter Nettozahler.

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass dieses Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen hätte und eine unabsehbare Schuldenlast auf Deutschland zukäme.

Nachdem das BVerfG zunächst die Unterschrift des Bundespräsidenten unter diesem Gesetz verhindert hatte, wurden die Eilanträge gegen das Gesetz dann doch abgelehnt. Die Folgenabwägung habe ergeben, dass die Folgen des Aufhaltens des Gesetzes schwerer wögen als die Folgen des Inkrafttretens. Bereits an dieser Stelle waren die Würfel gefallen, denn zumeist wird bei einer Folgenabwägung in die Überlegung mit einbezogen, ob ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten wird. Dies war hier der Fall, nach der Kreditaufnahme war das Kind in den Brunnen gefallen.

Eine „carte blanche“ für die Politik

Nun musste das BVerfG die Erklärung nachschieben. In seiner Entscheidung hat es sehr viele kritische Punkte angesprochen, welche die Verfassungsbeschwerden zulässig und substantiiert machten, in den weiteren Ausführungen aber der Politik praktisch eine „carte blanche“ ausgestellt. Nur dann, wenn Deutschland durch Kreditaufnahmen praktisch handlungsunfähig sei, würde eine Schuldenaufnahme der EU das Haushaltsrecht des Bundestages zu weit einschränken. Im Originalton heißt das so:

Das Recht auf demokratische Selbstbestimmung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG vermittelt den Bürgern nicht nur Schutz vor einer substantiellen Erosion der Gestaltungsmacht des Deutschen Bundestages, sondern auch ein Recht darauf, dass Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union nur die Zuständigkeiten ausüben, die ihnen nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 1 GG übertragen worden sind….Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG schützt insoweit auch vor einer eigenmächtigen Inanspruchnahme hoheitlicher Befugnisse durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union.(…) Nehmen diese Aufgaben und Befugnisse in Anspruch, die ihnen das im Zustimmungsgesetz niedergelegte Integrationsprogramm nicht überträgt, so verletzen sie damit den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern der Volkssouveränität.

….

Ob und inwieweit sich unmittelbar aus dem Demokratieprinzip eine justiziable quantitative Begrenzung der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen oder Haftungszusagen herleiten lässt, hat der Senat bislang nicht entschieden. Insoweit kann es jedenfalls lediglich auf eine evidente Überschreitung von äußersten Grenzen ankommen. Eine unmittelbar aus dem Demokratieprinzip folgende Obergrenze könnte allenfalls überschritten sein, wenn sich die Zahlungsverpflichtungen und Haftungszusagen im Eintrittsfall so auswirkten, dass die Haushaltsautonomie für einen nennenswerten Zeitraum nicht nur eingeschränkt würde, sondern praktisch vollständig leerliefe.“

Das wiederum hat nach den Ausführungen des Gerichts in erster Linie der Gesetzgeber zu entscheiden, der über einen „weiten Entscheidungsspielraum“ verfüge, welchen das BVerfG zu beachten habe. Grundsätzlich verfügten die Organe über einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum; vorhandene Risiken müssen sie erwägen und politisch verantworten. Ultra-vires- und Identitätskontrollen, mit welcher das BVerfG prüft, ob die Organe außerhalb ihres Kompetenzbereichs agieren, seien zurückhaltend und europarechtsfreundlich vorzunehmen, so das Gericht.

So mancher wird sich fragen, wozu man das BVerfG eigentlich noch braucht, denn es erscheint vielen nur noch als verlängerter Arm der Politik, nicht aber als die begrenzende Kontrolle, die es eigentlich sein sollte. Statt politische Macht zu begrenzen, verlagert es die Verantwortung für die Entscheidung auf die Organe zurück, die rechtliche Überprüfung lässt der politischen Verantwortung den Vortritt. Man könnte es eine Kapitulation nennen – der Richter am BVerfG Müller würde dem sicherlich zustimmen.

Foto: achgut.com

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Yehudit de Toledo Gruber / 07.12.2022

Den künftigen 807 Milliarden € (!) Gemeinschaftsschulden höchstrichterlich zuzustimmen und sämtliche Bedenken unter den “europäischen Tisch”  fallen zu lassen, ist hoch-kriminell, verantwortungslos und wird schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Auch bin ich davon überzeugt, daß die Zahlen immer noch steigen werden aufgrund der dummdreisten Regierungsziele der EU-Verantwortlichen. Es ist sehr bedauerlich, daß sich dagegen nur wenige Regierungs-Chef, wie z.B. Viktor Orbán, stellen. Gegen ihn läuft eine unbeschreibliche Hetzkampagne.  Zum Beispiel vergangenen Sonntag (2. Advent, ca. 14.45 Uhr bei BR24):  “Viktor Orbán, Putins trojanisches Pferd in der EU”. Widerliche, verdreherische Behauptungen, die sich allesamt auch anwenden ließen auf unser korruptes, doch moralisierendes, pseudo-demokratisches Deutschland. Ja, das stimmt, dagegen war die DDR - sieht man von ihren Schießbefehlen an den Grenzen ab - ein Kindergarten!

Dieter Kief / 07.12.2022

Richter Peter Müller will zumindest, dass die Entscheidung vom BVerfG an den EuGH weitergereicht würde. - Man darf daraus schließen, Peter Müller sei polit-juristisch blauäugig (man könnte auch sagen: bind). - Haben Sie diese Stelle in Müllers Minderheitenvotum überlesen, Annette Heinisch? - Das würde erklären, dass Sie in Ihrem Schluss-Satz Peter Müller volle Kanne auf Ihrer Seite wähnen. - Doch da steht er offenbar - und expressis verbis! - leider nicht. Denn die Frage, wie der EuGH in dieser Sache entscheiden würde, scheint mir sehr klar zu sein: Nämlich wie das BVerfG - und zwar haargenau so. Peter Müller sucht einen Weg um die Konfrontation mit seinen eigenen CDU-Parteifreunden im BVerfG herum - aber den gibt es nur um den Preis einer sozusagen auf den ersten Blick schon absurden Lösung: Nämlich der, die Sache an den EuGH weiterzuziehen - das ist der Hintergrund.

Rainer Niersberger / 07.12.2022

Das Motto dieser im Auftrag der Linksgruenen getroffenen Entscheidung sei noch nachgereicht : Es geht um einen “juristischen” Beitrag, quasi die Absegnung, zur antinationalen Entnationalisierung dieses Landes. Das gruene Programm weist dieses Ziel sogar explizit aus. Der Widerstand der internationalen CDU ist wieder einmal nicht zu erkennen. Von daher ist auch die Ueberraschung ueber diese Entscheidung vorsichtig formuliert erstaunlich.  Vermutlich aber auch nicht, denn der Liberalkonservative an sich fremdelt mit dem “Nationalen” aehnlich den Linksgruenen. Das verbindet deutlich mehr, als mit der eigentlichen Opposition.  Der Liberalkonservative schafft es, die logische Entmachtung des deutschen Parlaments zu Recht zu kritisieren,  zugleich aber alles Nationale in die rechte Ecke zu stellen. Chapeau.

R. Matzen / 07.12.2022

Für mich hat diese Münze zwei Seiten. Einmal wird diese Entscheidung den Niedergang des Euro und der EU beschleunigen. Dies hätte natürlich tiefgreifende Konsequenzen für uns alle. Armut, vielleicht sogar Hunger oder schlimmer. Aber von den Menschen selbst gewählt… Das zweite, das Bundesverfassungsgericht agiert nicht im luftleeren Raum. Vielmehr ist es an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, an die Richter Müller zu recht erinnert. Man könnte in Zukunft zu einer anderen Auslegung des Straftatbestandes des Hochverrats kommen. Und dann Gnade denen Gott!

RMPetersen / 07.12.2022

Kapitulation des Verfassungsgerichts? Kapitulation des Verfassungsgerichts.

Rainer Niersberger / 07.12.2022

Zum “BVerfG” ist jeder Kommentar genauso sinnlos wie zu den anderen, von den Transformatoren gekaperten, Institutionen. Bemerkenswert ist lediglich noch die intellektuelle “Ernsthaftigkeit”, mit der sich manche mit dem Tun dieser Institutionen auseinandersetzen, im konkreten Fall mit den “Urteilen” resp Entscheidungen des Politgerichtes. Ganz besonders gilt dies fuer die juristischen Analysen zu den “Begründungen”, die, als Jurist ( in Bayern, weit vor Bologna mit Wahlfach Verfassungs - und ÖR) sei dieses Urteil erlaubt, mit Recht und Logik wenig bis nichts zu tun haben. Das kann man allerdings bereits als Nichtjurist erkennen, wenn man die letzten “Begründungen” aufmerksam liest. Die Semantik verrät es. Diese Entscheidungen “zeichnen” sich durch ihre bereits verraeterische Sprache aus und durch den wiederkehrenden “ganz weiten, praktisch und rechtlich grenzenlosen Ermessensspielraum des Gesetzgebers”. Damit und mit dem den weiteren, inzwischen wiederkehrenden Rechtfertigungen jeder Maßnahme des Regimes und der Verabschiedung der Gesetzesanwendung zugunsten einer eigenen, zeitgeistgemaessen, “Neufassung” der Regelungen des GG ist die neue, politische Rolle eingenommen. Angesichts der Besetzung kann man Merkel und Co zur mission accomplished gratulieren.  Xi, Erdogan und Co machen es uebrigens aehnlich. Sie besetzen dieses “Gerichte” auch “passend”. Warum die meisten Autoren sich immer noch an den Ergebnissen der Mission abarbeiten und nicht an den politischen Ursachen, juristisch betrachtet den Taetern hinter den Taetern, die es, mitsamt gewisser Teile der staatlichen Verfassung, in Gaenze abzuloesen gaelte, wissen wir.  Nach dem Urteil ist uebrigens vor dem Urteil.

Paul J. Meier / 07.12.2022

Die gesamte Justiz, vom Kopf des Bundesverfassungsgerichtes angefangen, nimmt ihre originäre Bestimmung laut Gewaltenteilung, nicht oder in Teilen nicht mehr wahr. Sie ist zum willfährigen Erfüllungsgehilfen der Politik degeneriert! Auch wenn natürlich einzelne Vertreter durchaus dem Gesetz folgen wollen, wird diesen durch den Apparat das Leben schwer gemacht! Die normativen Vorgaben werden zunehmend deskriptiv, einer präskriptiven Haltung/Ideolologie verpflichtet, verwaschen und verdreht! Das Urteil in einer Abfolge anderer “Entscheidungen” eingebunden, war als solches zu erwarten, man gibt sich ja nicht einmal mehr die Mühe, den Schein zu wahren!

Patrick Meiser / 07.12.2022

@Dr. Markus Hahn - erhebliche Zweifel an der Neutralität wurden vom Wissenschaftlichen Dienst des BT höchstselbst im Rahmen eines Gutachtens erhoben. ” Die CORONA-Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hat exemplarisch gezeigt, dass sich die Richter und Innen engagiert, sachkundig, unbeeinflusst von parteipolitischen Einflüssen und nur dem Grundgesetz verpflichtet für die Rechte der deutschen Bürger einsetzen.” Herr Dr. Hahn, ich empfehle einmal die nachstehenden Entscheidungen : 1 BvR 781/21; 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21; 1 BvR 781/21, 1BvR 889/21, 1 BvR 860/21…......; 1 BvR 1073/21; 2 BvE 1/22; 1 BvR 2622/21; (aufzurufen unter der Seite des Bundesverfassungsgerichts) allesamt lt. Ihrer Einschätzung unter “Corona-Rechtsprechung” zu subsumieren.  Die Ausführungen der exemplarisch genannten Entscheidungen sprechen insgesamt für sich und stehen unter Berücksichtigung meiner bescheidenen Kenntnisse eher diametral zu Ihrer Einschätzung.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Annette Heinisch / 24.04.2024 / 06:05 / 48

Deutsche Bahn: Im Zyniker-Express

Sehr, sehr viele Menschen haben wirklich Mühe, über die Runden zu kommen. Die Manager der notorisch dysfunktionalen Deutschen Bahn feierten derweil mit einer 1,7-Millionen-Euro-Fete ihre…/ mehr

Annette Heinisch / 19.03.2024 / 06:00 / 150

Schrödern mit Scholz?

Von Annette Heinisch und Gunter Weißgerber. Die Kriegsgefahr wird in den nächsten Jahren eher größer als kleiner. Wir leben nicht in Zeiten, die Fehler verzeiht. …/ mehr

Annette Heinisch / 04.03.2024 / 06:15 / 90

Correctiv:  Das Kartenhaus fällt, der Fake wirkt weiter

Kartenhäuser neigen dazu, instabil zu sein. Ein kräftiger Windstoß, und schon fallen sie zusammen. So ist es der „Recherche“ von Correctiv ergangen, sie entpuppte sich…/ mehr

Annette Heinisch / 29.01.2024 / 16:00 / 18

Ganz großes Kino!

Sind sie nicht putzig, unsere Mächtigen? Ich finde sie dermaßen drollig, dass ich für deren Theater Popcorn besorge. Ansonsten hilft ein Gesetz von Isaac Newton…/ mehr

Annette Heinisch / 08.01.2024 / 06:15 / 166

Mein kleiner Wutanfall zur Protest-Woche

Normalerweise bin ich ja ein freundlicher und gemütlicher Mensch, stets um Sachlichkeit bemüht (ja, ich weiß, was das heißt!). Aber momentan bin ich einfach nur…/ mehr

Annette Heinisch / 05.01.2024 / 06:20 / 93

Kanzlertausch und Kompromat

Übergibt Olaf Scholz bald an Boris Pistorius? Der Kanzler hat nicht nur die Cum-Ex-Affäre am Hals sondern auch „Wirecard“, den größten Skandal in Deutschlands Wirtschaftsgeschichte.…/ mehr

Annette Heinisch / 03.01.2024 / 14:00 / 40

Gibt es ein Recht auf Fahnenflucht?

Die Ukraine will auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einziehen. Während Justizminister Buschmann sich gegen die Ausweisung solcher Personen ausgesprochen hat, finden andere, sie hätten…/ mehr

Annette Heinisch / 14.12.2023 / 14:00 / 91

Braucht Deutschland neue Parteien? Und wenn ja – welche?

Wie also soll in Deutschland ein Politikwechsel gelingen? Anders ausgedrückt: Warum soll derjenige, der einen Wechsel möchte, die Union wählen? Sie hat praktisch alle Chancen…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com