Annette Heinisch / 07.12.2022 / 06:15 / Foto: achgut.com / 72 / Seite ausdrucken

Kapitulation des Verfassungsgerichts?

Durfte Deutschland der EU die Aufnahme von 807 Milliarden Euro Gemeinschaftsschulden und damit letztlich den direkten Zugriff auf deutsches Steuergeld erlauben? Die Verfassungsrichter haben dies der Regierung mehrheitlich zugestanden, allerdings nicht alle.

Mit sehr klaren Worten, die er anschließend näher ausführt, kritisiert der Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes, in seinem Sondervotum die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum sogenannten Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz

„Den Vorhang zu und alle Fragen offen“ mag eine häufig zitierte, bühnentaugliche Maxime sein. Dennoch scheint sie mir zum effektiven Schutz des grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht geeignet. Trotzdem lässt die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung nahezu alle relevanten unionsrechtlichen Fragen unbeantwortet, verweigert den Dialog der europäischen Verfassungsgerichte, nimmt eine Verletzung der Integrationsverantwortung in Kauf und deutet einen Rückzug des Senats aus der materiellen Ultra-vires-Kontrolle an. Daher sehe ich mich zu meinem Bedauern außerstande, diese Entscheidung mitzutragen.

Die Senatsmehrheit selbst listet zahlreiche Bedenken gegen die Kompetenz der Europäischen Union zur Schuldenaufnahme gemäß Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 auf. Dennoch verzichtet sie auf eine eigenständige Bewertung des Vorliegens eines Kompetenzverstoßes (1.). Angesichts der von der Senatsmehrheit selbst ausgeführten, schwerwiegenden Zweifel an der Primärrechtskonformität des Eigenmittelbeschlusses 2020 hätte es vorliegend zumindest einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union bedurft (2.). Der (im Ergebnis untaugliche) Versuch, Grenzen für künftige Kreditaufnahmen der Union aufzuzeigen, ändert nichts daran, dass die Senatsmehrheit den Einstieg in eine dauerhafte und grundlegende Veränderung der europäischen Finanzarchitektur ohne die erforderliche primärrechtliche Grundlage hinnimmt (3.). Damit wird die Entscheidung den Anforderungen an eine effektive Ultra-vires-Kontrolle im Rahmen des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht gerecht (4.). Über den konkreten Einzelfall hinaus begründet die Vorgehensweise der Senatsmehrheit die Gefahr einer substantiellen Entleerung der unionsrechtlichen Kompetenzkontrolle (5.).

Beim sogenannten Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz geht es um die rund 807 Milliarden Euro Schulden, welche die EU zur Bewältigung der Covid-19-Folgen an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die größten Beträge gehen davon nach Italien und Spanien, im Rahmen des sogenannten „Next Generation EU“ sollen die Gelder für Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem eingesetzt werden. Laut Bundesrechnungshof ist Deutschland mit 65 Milliarden Euro – möglicherweise mehr –  größter Nettozahler.

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass dieses Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen hätte und eine unabsehbare Schuldenlast auf Deutschland zukäme.

Nachdem das BVerfG zunächst die Unterschrift des Bundespräsidenten unter diesem Gesetz verhindert hatte, wurden die Eilanträge gegen das Gesetz dann doch abgelehnt. Die Folgenabwägung habe ergeben, dass die Folgen des Aufhaltens des Gesetzes schwerer wögen als die Folgen des Inkrafttretens. Bereits an dieser Stelle waren die Würfel gefallen, denn zumeist wird bei einer Folgenabwägung in die Überlegung mit einbezogen, ob ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten wird. Dies war hier der Fall, nach der Kreditaufnahme war das Kind in den Brunnen gefallen.

Eine „carte blanche“ für die Politik

Nun musste das BVerfG die Erklärung nachschieben. In seiner Entscheidung hat es sehr viele kritische Punkte angesprochen, welche die Verfassungsbeschwerden zulässig und substantiiert machten, in den weiteren Ausführungen aber der Politik praktisch eine „carte blanche“ ausgestellt. Nur dann, wenn Deutschland durch Kreditaufnahmen praktisch handlungsunfähig sei, würde eine Schuldenaufnahme der EU das Haushaltsrecht des Bundestages zu weit einschränken. Im Originalton heißt das so:

Das Recht auf demokratische Selbstbestimmung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG vermittelt den Bürgern nicht nur Schutz vor einer substantiellen Erosion der Gestaltungsmacht des Deutschen Bundestages, sondern auch ein Recht darauf, dass Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union nur die Zuständigkeiten ausüben, die ihnen nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 1 GG übertragen worden sind….Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG schützt insoweit auch vor einer eigenmächtigen Inanspruchnahme hoheitlicher Befugnisse durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union.(…) Nehmen diese Aufgaben und Befugnisse in Anspruch, die ihnen das im Zustimmungsgesetz niedergelegte Integrationsprogramm nicht überträgt, so verletzen sie damit den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern der Volkssouveränität.

….

Ob und inwieweit sich unmittelbar aus dem Demokratieprinzip eine justiziable quantitative Begrenzung der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen oder Haftungszusagen herleiten lässt, hat der Senat bislang nicht entschieden. Insoweit kann es jedenfalls lediglich auf eine evidente Überschreitung von äußersten Grenzen ankommen. Eine unmittelbar aus dem Demokratieprinzip folgende Obergrenze könnte allenfalls überschritten sein, wenn sich die Zahlungsverpflichtungen und Haftungszusagen im Eintrittsfall so auswirkten, dass die Haushaltsautonomie für einen nennenswerten Zeitraum nicht nur eingeschränkt würde, sondern praktisch vollständig leerliefe.“

Das wiederum hat nach den Ausführungen des Gerichts in erster Linie der Gesetzgeber zu entscheiden, der über einen „weiten Entscheidungsspielraum“ verfüge, welchen das BVerfG zu beachten habe. Grundsätzlich verfügten die Organe über einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum; vorhandene Risiken müssen sie erwägen und politisch verantworten. Ultra-vires- und Identitätskontrollen, mit welcher das BVerfG prüft, ob die Organe außerhalb ihres Kompetenzbereichs agieren, seien zurückhaltend und europarechtsfreundlich vorzunehmen, so das Gericht.

So mancher wird sich fragen, wozu man das BVerfG eigentlich noch braucht, denn es erscheint vielen nur noch als verlängerter Arm der Politik, nicht aber als die begrenzende Kontrolle, die es eigentlich sein sollte. Statt politische Macht zu begrenzen, verlagert es die Verantwortung für die Entscheidung auf die Organe zurück, die rechtliche Überprüfung lässt der politischen Verantwortung den Vortritt. Man könnte es eine Kapitulation nennen – der Richter am BVerfG Müller würde dem sicherlich zustimmen.

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Lutz Herzer / 07.12.2022

Die Begründung des Senats ist grob rechtsfehlerhaft. Das allein entscheidende Kriterium für die Legitimität der Kompetenzanmaßung (Kompetenz-Kompetenz) der EU soll also lediglich die Belastbarkeit des deutschen Staatshaushaltes sein. Sprich: solange die Kuh Milch gibt, darf sie gemolken werden. Erst, wenn sie tot ist, dann nicht mehr? Eine Schlachtung würde sich unter diesen Umständen erübrigen. Einen gröberen Unsinn habe ich bis jetzt noch nicht gelesen. Peter Müller scheint die Zeichen der Zeit begriffen zu haben. Willkommen im Club! Die Zeit ist reif für einen Antrag auf andere Abhilfe aus Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes in Verbindung mit deutlichen Worten.

Wolfgang Richter / 07.12.2022

Ist doch alles im Lot. Und gerade wird die “Demokratie” wieder mal mit großem Tamtam gegen ein paar Möchtegern- Putschisten gerettet. Hatten die wenigstens eine tauglichere Armierung als die Chemnitzgruppe mit Luftgewehr und Armbrust? Oder handelt es sich bei den jetzt Inhaftierten um die “Fußtruppen” der vor Wochen festgesetzten “Reichsbürger-Oma” mit dem berühmt gewordenen Kartoffelsack als quasi “Reichsapfel”?  Vom Stand ihres Verfahrens war nach dem obligatorischen Hubschrauberflug des ehemaligen “Grenzschutzes” gen Bundesanwaltschaft nichts mehr zu vernehmen. Aber ich vermute, im Gegensatz zum aktuellen “Aynmann” sitzt sie im Knast und nicht in der Psychiatrie. Was für witzige Zeiten. Das tägliche polit-mediale Geschehen kann sich keiner ausdenken, stellt jede Comedy in den Schatten.

HDieckmann / 07.12.2022

George Orwell läßt grüßen: Corona-Wiederaufbaufonds “Next Generation EU”! Was hat Corona denn zerstört? Die Wasserstoff-Forschung? Klimafreundliche Mobilität? Ein digitaleres Bildungssystem? Die EU-Bürokraten in Brüssel haben die Corona-Panik benutzt, um schlafmützigen Politikern in den EU-Ländern das Geld ihrer Steuerzahler aus der Tasche zu ziehen. Keines der drei Themengebiete ist bei der EU gut aufgehoben! Und das Wort “Wiederaufbaufonds” sollte sich die EU besser aufheben. Derzeit führt die EU mit Frau v.d.L. als Kriegsherrin einen Wirtschaftskrieg gegen Russland. Wenn sich der echte zerstörerische und blutige Krieg gegen Russland von der Ukraine nach Westen ausgebreitet hat, wird es hier in den EU-Ländern wirklich etwas aufzubauen geben. Orwell-Sprech ist auch der “EU-Wiederaufbaufonds für die Ukraine”. Der Krieg dort hat gerade erst begonnen und mit den EU-Zahlungen an die Ukraine wird der Krieg, das Zerstören und Töten finanziert, nicht ein Wiederaufbau!

W.Mertens / 07.12.2022

Gibt es im BVG auch AfD-Richter? Oder vielleicht auch CDU/SPD/FDP Richter? Gruene und Linke nehm ich mal aus, die sind ja eher ungelernt und der Klebstoffindustrie verbandelt? Wenn man das alles mal zusammenfasst, BVG Dinner, merkwuerdige Urteile, Ministerpraesidentenrunden, Sondervermoegen, pruegelnde Jungpolizisten und Verschaerfung der Meinungsfreiheit ueber den Volksverhetzungsparagraphen, Aenderung der Medikamentenzulassung und der Pandemiekriterien, Atom und Fossilverteuerung zu deren Abschaffung, Armbinden und Neusprech…woran erinnert das einen tatsaechlich? Es gab irgendwo mal einen Artikel"8 Zeichen , dass man in einer Diktatur lebt”.

Andreas Huber / 07.12.2022

Zur Erinnerung: Alle Staaten haben zwingend ein “Betriebssystem”, genannt Politik. Justiz ist in allen Staaten der wesentlichste Systembestandteil, denn sie schützt die Politik vor den Bürgern. Wenn eingangs angemerkt wird “Die Verfassungsrichter haben dies der Regierung mehrheitlich zugestanden, allerdings nicht alle.”, dann bestätigt dies nur, daß Politik auch immer für ein bisschen Schein-Opposition sorgt. Damit erklärt sie sich dann als “demokratisch legitimiert”, weil sie damit ja schließlich das Vorhandensein von Pluralismus beweist. Ein Taschenspielertrick der flachsten Sorte.

L. Bauer / 07.12.2022

Es ist wirklich beeindruckend, mit welcher Konsequenz sich die Bürger Deutschlands weiter und weiter ausplündern lassen. Einen Gemeinschaftlichen Besitz, den Steuerzahler über Jahrzehnte erarbeitet haben, wie Statoil und damit Statfond in Norwegen, gibt es erst garnicht. Alles Geld wird rausgehauen. Was ansparen ist überhaupt nicht vorgesehen. Im Gegenteil, Staatsverschuldung bis zum abwinken in 10 Jahren Niedrigzins. Und danach dann vornedran beim europäischen verschulden. Das alles bewerkstelligt von roten und grünen Helfershelfern in allen politischen Ämtern. Juristisch nennt man das Vorsatz. Im normalen Leben finanziellen Selbstmord und Diebstahl gesellschaftlichen Eigentums!

Armin Reichert / 07.12.2022

Ich lese gerade bei WELT Online, dass unter den vom Regime verhafteten “Umstürzlern” auch Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch ist. Herr Fritsch war einer der verschwindend wenigen mutigen Beamten, die zu Beginn der Corona-Zwangspolitik den Mut hatte, öffentlich seine Stimme gegen diesen beispiellosen Angriff auf unsere Grundrechte zu erheben. Zum Dank wurde er vom Dienst suspendiert, mit 2 Hausdurchsuchungen eingeschüchtert und sein bislang tadelloser Ruf durch Zuschreibungen wie “Querdenker”, “Reichsbürger”, “Verschwörungstheoretiker” öffentlich zerstört. Aber selbst das reichte dem Regime nicht: um ein öffentliches Exempel zu statuieren und ein klares Signal an alle anderen Beamten zu senden, wurden ihm seine Pensionsansprüche entzogen, also der Lohn für ein ganzes Leben im Polizeidienst. Und wie ich dem WELT-Artikel entnehme, wurde er auch aufgrund eines angeblichen “Hitlergrußes” bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik zu einer Geldbuße von 5000 € verurteilt. Ich habe damals den Livestream dieser Demo gesehen und auch die Reaktion von Herrn Fritsch, als er von den an den Haaren herbeigezogenen Hitlergrußvorwürfen erfuhr: die selben bösartigen, erstunkenen und erlogenen Vorwürfe wie im Fall von Peter Bystron. Ach übrigens: man hat ihm unter anderem vorgeworfen, den Begriff “Regime” zu verwenden. Das lässt sich das Regime natürlich nicht gefallen. Dieses Land ist sowas von kaputt.

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