Seit dem Wahlsieg der Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen-Anhalt geht es nicht mehr nur um die Theorie einer AfD-geführten Regierung. Die Partei erreichte 43,8 Prozent. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte an, bis zum Jahresende eine AfD-geführte Landesregierung bilden zu wollen. Er braucht dafür Koalitions- oder Kooperationspartner.
Unter dem Eindruck einiger Ankündigungen der Partei gegen die Linie der Bundesregierung rücken Fragen in den Vordergrund, was eine solche Landesregierung tatsächlich tun könnte und wie der Bund sie hindern könnte. Die Debatte konzentriert sich auf zwei Bereiche. Zum einen könnte eine AfD-geführte Regierung über Innenministerium, Polizei und den Landesverfassungsschutz, den Inlandsnachrichtendienst des Bundeslandes, Zugang zu sensiblen Sicherheitsinformationen erhalten.
Landes- und Bundesbehörden tauschen laufend Daten und Erkenntnisse aus. Vorwürfe einer zu großen Nähe zu Russland nähren die Befürchtung, sensible Informationen könnten nach Moskau weitergegeben werden. Ähnliche Befürchungen richten sich derzeit auch auf ein von der Linken geführtes Berlin.
Ein Land lässt sich allerdings nicht einfach aus gesetzlich vorgesehenen Informationssystemen ausschließen. Bei besonders sensiblen Erkenntnissen können Behörden prüfen, welche Informationen ein Empfänger tatsächlich benötigt. Unterhalb eines offenen Rechtsbruchs, gleich von welcher Seite, liegt hier erhebliches Konfliktpotential. Sicherheitsbehörden könnten Informationen restriktiver weitergeben, während das Land darauf pocht, Teil der föderalen Sicherheitsarchitektur zu bleiben.
Bundesgesetze ausführen
Zum anderen besteht die Sorge, dass eine AfD-Regierung beim Vollzug von Bundesgesetzen eigene Wege gehen oder gesetzliche Pflichten nicht erfüllen könnte. Verfassungsrechtlich sind das zwei unterschiedliche Probleme.
Bundeskanzler Friedrich Merz von der Christlich Demokratischen Union (CDU) griff diese Sorge unmittelbar nach der Wahl auf. „Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“, sagte er. Er sprach von Bundestreue, der verfassungsrechtlichen Pflicht von Bund und Ländern zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Deutlicher wurde wenige Tage später Thorsten Frei, Vorsitzender der gemeinsamen Bundestagsfraktion von CDU und der bayerischen Christlich-Sozialen Union (CSU). Der Bundeszwang sei eine „Ultima Ratio“, sagte er. „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) brachte Artikel 37 ins Gespräch. Als möglichen Fall für ein Einschreiten des Bundes nannte Hubig eine Landesregierung, die Behörden etwa anweise, keine Einbürgerungsanträge mehr zu beersarbeiten oder gleichgeschlechtliche Ehen nicht mehr zuzulassen.
Zugleich erinnerte sie die Beamten in Sachsen-Anhalt daran, dass sie an Verfassung und Gesetz gebunden seien. Beamte bilden jedoch keine eigenständige politische Gegenmacht zu einer Landesregierung. Sie müssen rechtmäßige Weisungen ausführen. Halten sie eine konkrete Anordnung für rechtswidrig, müssen sie intern Bedenken erheben. Das nennt man Remonstration. Niemand kann sich darauf berufen, er habe nur Befehle ausgeführt.
Artikel 37 als äußerste Stufe
Erst wenn ein Land eine konkrete Bundespflicht aus dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz hartnäckig nicht erfüllt, kommt der viel diskutierte Bundeszwang in Betracht. Diese Vorschrift ist seit Gründung der Bundesrepublik 1949 noch nie angewandt worden. Verfassungsrechtler Franz C. Mayer bezeichnet sie als „absolute Ultima Ratio“. Der Jurist Markus Leber spricht von einem „rostigen Schwert“.
Der Bundeszwang steht in Artikel 37 des Grundgesetzes. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ein Land zur Erfüllung seiner Bundespflichten anzuhalten. Auch Maßnahmen im Rahmen eines Bundeszwangs wären gerichtlich überprüfbar.
Der Bundeszwang ist kein Instrument, um eine politisch unerwünschte Landesregierung zu maßregeln oder abzusetzen. Er wäre das äußerste Mittel ein Land dazu zu zwingen, seine bundesrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Auch politisch gibt es Hebel
Das alles ist noch kein Bundeszwang. Unterhalb dieser Maßnahme gibt es weitere Möglichkeiten, eine Landesregierung einzuhegen. Der Bund kann Rechtsverstöße vor Gericht bringen, seine Aufsichtsrechte beim Vollzug von Bundesrecht nutzen und in der Bundesauftragsverwaltung Weisungen erteilen. Beamte können gegen rechtswidrige Einzelanweisungen remonstrieren. Der Informationsaustausch im Sicherheitsbereich könnte vorsichtiger gehandhabt werden, soweit das geltende Recht dies zulässt.
Eine Landesregierung ist tief in das föderale System der Bundesrepublik eingebunden. Über den Bundesrat wirkt sie an Bundesgesetzen mit. In der Ministerpräsidentenkonferenz stimmen sich die Regierungschefs der 16 Länder regelmäßig untereinander und mit dem Bundeskanzler ab.
Die Konferenz kann keine Gesetze beschließen, besitzt aber auf informeller Ebene erhebliches politisches Gewicht. Ein AfD-Ministerpräsident ist Teil genau jenes föderalen Geflechts, dessen Grenzen derzeit ausgelotet werden.
Viel Macht liegt bei den Ländern
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit eigenen Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen. Bund und Länder bilden eine föderale Einheit. Der Bund besitzt viele der wichtigsten Gesetzgebungskompetenzen. In einigen Bereichen bleiben die Länder jedoch weitgehend selbst zuständig. Dazu gehören vor allem Schulen und Bildung, große Teile der Kulturpolitik, die Landespolizei, das Kommunalrecht und erhebliche Teile der Verwaltung.
In diesen originären Bereichen der Länderzuständigkeit kann sich der Bund kaum einmischen, solange Verfassung und geltendes Recht eingehalten werden. Ein Ministerpräsident, der Regierungschef eines Bundeslandes, besitzt deshalb erhebliche praktische Macht. Er bildet die Landesregierung und bestimmt nach Maßgabe der jeweiligen Landesverfassung deren politische Richtlinien. Über Innen-, Justiz-, Bildungs- und Finanzministerium kann eine Regierung große Teile des staatlichen Apparates politisch steuern.
Der Landtag, das Landesparlament, setzt der exekutiven Macht Grenzen. Er beschließt Gesetze und Haushalt. Die Regierung führt die Verwaltung und kann bestehende Handlungsspielräume nutzen. Für neue Gesetze und größere Ausgaben braucht sie das Parlament.
Das besondere deutsche Modell
Noch wichtiger ist eine weitere Besonderheit des deutschen Föderalismus. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes führen die Länder grundsätzlich auch die Gesetze des Bundes aus. Der Bundestag, das deutsche Bundesparlament, kann also in Berlin ein Gesetz beschließen, dessen praktische Anwendung anschließend bei einer Landesbehörde in Magdeburg, München oder Düsseldorf liegt. Das verschafft den Ländern erhebliche administrative Macht.
Eine andere Grenze setzt der Artikel 31 des Grundgesetzes: „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Ein Bundesland kann ein geltendes Bundesgesetz nicht einfach außer Kraft setzen. Auch hier könnte ein ernsthafter Konflikt mit einer AfD-Landesregierung entstehen.
Erst Aufsicht und Gerichte
Verweigert eine Landesregierung die Erfüllung einer Bundespflicht, besitzt Berlin abgestufte Gegenmittel. Beim Vollzug von Bundesgesetzen besitzt der Bund bereits Kontrollmöglichkeiten. Führen Länder Bundesrecht als eigene Angelegenheit aus, gewährt Artikel 84 des Grundgesetzes der Bundesregierung eine Rechtsaufsicht.
Sie kann prüfen, ob Bundesgesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden, und die Beseitigung festgestellter Rechtsverstöße verlangen. Bei fortdauerndem Streit kann der Bundesrat, die Vertretung der 16 Landesregierungen auf Bundesebene, und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet werden.
Noch weiter reichen die Rechte des Bundes bei der sogenannten Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 85. Dabei führen die Länder Aufgaben im Auftrag des Bundes aus. Die zuständigen Bundesbehörden können ihnen Weisungen erteilen.
Wie weit das gehen kann, zeigte ein Streit um das Kernkraftwerk Biblis A. Hessen vollzog das Atomrecht im Auftrag des Bundes und wehrte sich gegen Eingriffe des Bundesumweltministeriums. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2002, dass der Bund in der Bundesauftragsverwaltung die Sachentscheidung an sich ziehen kann. Die Umsetzung nach außen blieb Sache des Landes.
Der Fall zeigt den Mechanismus: Das Land besitzt seinen eigenen Verwaltungsapparat, doch in bestimmten Bereichen hat der Bund weitreichende Steuerungsrechte, die weit vom Bundeszwang entfernt sind.
Der Artikel erschien zuerst in englischer Sprache auf statement.com und in slowakischer Sprache auf standard.sk
Beitragsbild: Ilgar Jafarov, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Führt mal bitte GG Artikel 84 aus. Und wenn nötig auch Artikel 85. Und zwar hier in NRW. Jetzt. Hier laufen Dinge ab, die ich niemals für möglich gehalten hätte.
„Wer kein Kommunist ist, ist Faschist!“ Im Spartensender eines öffentlich-rechtlichen haben die Frauen von der Linkspartei diese Leitlinie für die anderen Parteien vorgegeben.
Daraus zu schließen, daß man es mit Kommunismus zu tun hat, ist total naiv. Islamisten, Antifa, Linkspartei und Linke Jugend, Grüne Jugend, Altfreaks, arabische Clans und Kriminelle ergeben bestimmt keinen Karl Marx.
Zudem war die Parole: Religion ist Opium fürs Volk!
In der DDR gab es als säkularen Ersatz zu Kommunion und Konfirmation die „Jugendweihe“. Damit sollte der Einfluß der Kirche zurückgedrängt werden. Religion, auch der Islam, waren im Sozialismus ein Tabu und sollten absterben. Bei der Jugendweihe mußten die Jugendlich ein atheistisches Glaubensbekenntnis ablegen. Kommunismus und Sozialismus sind atheistisch!
Im übrigen ist eine wichtige Device dieses Konglomerats: Ohne Frauen keine Revolution! Daß es sich nicht um eine sozialistische Revolution handelt, sieht man schon daran, daß die Frauen per Quote in die Führungsetagen von Aktiengesellschaften geschleust werden. Frauen können sowieso alles besser, nur nicht autofahren.
Wir leiden an einem Übermaß an toxischer Weiblichkeit.
YouTube „Welt 2.10.26 Linken Alarm, Bin unter dem Tisch gerutscht vor Lachen“. Interview mit dem Journalisten und Experten organisierte Clan Kriminalität Thomas Heiser zum Thema Ferat Kocak und Remmo Familie.
Auszug: „Ich habe mir heute morgen ein Papier rausgesucht. Das ist ein Papier vom Landeskriminalamt Berlin von 2016, also das ist 10 Jahre alt und da steht in dem Papier: Die Familie Isa mit seinen ganzen Brüdern sind alleine beim LKA4 Berlin für eine Schadenssumme von 28 Millionen Euro zuständig und beim LKA3 Berlin noch mal für 17 Millionen…..So, und bei diesen 28 und 17 Millionen Euro, da haben wir nicht das Grüne Gewölbe und auch andere Sachen nicht dabei. Das ist ja auch die selbe Familie. Wir sind da auch nicht bei dem Sparkasseneinbruch in Norderstedt …“ Norderstedt Sparkasseneinbruch Beute circa 70 Millionen Euro vermutlich derselbe Clan.
Die Bundesregierung kann möglicherweise eine Landesregierung am Regieren hindern. Die organisierte Banden- und Clankriminalität hindert sie jedenfalls offensichtlich nicht am Beutezug. Im Gegenteil: Im Prozess gegen die Kriminellen aus dem Clan Milieu in der Causa Grünes Gewölbe, wurden auch noch fast 4 Millionen Euro Prozesskosten aus der „Staatskasse“ gezahlt, weil die Täter „vermögenslos“ gewesen sein sollen. Ein Rechtsanwalt, der Angeklagte im „Prozess Grünes Gewölbe“ vertreten hat, ist zudem zufälligerweise ein bekannter Berliner Politiker der Linken.
„Artikel BILD 25.8.23 Renate Künast (Grüne) Wir sollen nicht mehr Clan Kriminalität sagen“. Wie wäre es stattdessen mit Regierungskriminalität?
Na toll, arme Berliner Bürger, ihr werdet von Die Linke Mitgliedern der Roten Hilfe demnächst regiert, die Gewaltstraftäter für ihre grausamen Taten für den Klassenkampf zur Freiheit verhilft, wie eben RAF Terroristin Klette, wie Maja T und Co, wo sie mit Schlagstöcken und Hämmern wehrlose Menschen fast zu Tode prügeln. Eralp ist zwar aus diesem Verbrecher Verteidiger Verein ausgetreten, aber ein neuer Die Linke zieht nach. Da würde mich interessieren ob KGE auch Mitglied ist, da sie sich rührend für die Freilassung der Hammer Banden Terroristin selbst in Ungarn kümmerte. Das wäre doch mal was, wo sich die Altparteien darum kümmern könnten, wo Gewaltstraftäter über die Rote Hilfe wieder auf wehrlose Menschen losgelassen werden, anstatt Sturm gegen einen nicht Gewalt Anhängigen AFD Ministerpräsidenten und seine Wähler zu laufen. Eralp hat sich von dieser Truppe die sich für die Freilassung von Gewaltstraftätern einsetzt distanziert. Es braucht auch keinen NGO Verein, wie die Rote Hilfe, man könnte ja auch einer Rechtsschutzversicherung beitreten oder bei Verarmung im Verteidigungsfall Prozesskostenhilfe beantragen. Den Kriegszustand den die ANTIFA bei G 20 in Hamburg anrichtete, wie viele müssen sich von den Tätern als Gewaltstraftäter verantworten und warum schützt man nicht die Opfer vor solchen Menschen, die einem vorsätzlich auf das Spar, ähm Köpfchen mit Inkaufnahme hauen mit bleibenden gesundheitlichen Schäden, wenn man nicht gerade krepiert, noch verhöhnt? Watschenpuhl eilte dächte ich der süßen KGE zu Hilfe für Maja T. Ich halte es mit Martin Luther, auch wenn man mich noch so ärgert und provoziert „Und die Faust bleibe in der Tasche“, ach die EKD hat ihn ja auch indirekt zum religiösen Staatsfeind gekürt, vermute ich, nicht umsonst soll seine Bibel auf den Scheiterhaufen für die Theologische Befreiungstheologie. Wir wollen ja frei sein vom selbstständigen Gottvertrauen und vom christlichen Glauben, na klar doch „Die Partei hat immer Recht“,
„Aber unsere Demokratie wird leben. 50 Jahre, 100 Jahre, 1000 Jahre…“
Au Backe, Jette.
„Die Mauer wird auch in 50 oder 100 Jahren noch stehen…“
Die Herrschaften mit den 1000 Jahren zitieren wir lieber mal nicht, nicht?
Demokratie in 50, 100, 1000 Jahren?
Einverstanden.
Es muss ja nicht unbedingt Unseredemokratie sein.
Möglicherweise haben sich die langen Reden und Selbstbeschmutzungen ohnehin erledigt, und die AfD wird verboten. Wird sie nicht verboten, wäre das eine schwere Niederlage für die SPD und das Szenario wird garantiert verhindert werden.
Zumindest wird es ein Phyrrussieg wie bei Jürgen Elsässer mit dem Compact-Magazin. Nach dem Verbot und der Wiederzulassung war Comapct so angeschlagen, daß sein Vertreib stark eingeschränkt ist und sich nicht wieder erholt hat.
Ich fand das Compact-Magazin mit seinen Thesen eher schädlich für die AfD, der AfD könnte es jetzt genauso gehen.
Den Rechtsradikalismus lesen die Jubelmedien aus der stereotypen Behauptung, man habe es mit linksgrüner Politik zu tun und alle Parteien sei sozialistisch infiltiert. Die schauen einfach in die Foren und markieren die wegen dem Sozialismusgequatsche als rechtsradikal. Das färbt auf alle ab, aufs Forum und auf alle Teilnehmer. Alles Nazis.
Und dann ist man auch noch so dämlich und bestätigt die Protagonisten in ihrem Image, daß´es sich um Linkspolitik handeln würde. Mit banalen Tricks wie der Namensgebung suggerieren die einen Inhalt, der nicht da ist.
Der Wolf ist ein Wolf, wen soll das abschrecken? Den Wolf bestimmt nicht. Die gehen zur Linkspartei, weil da Sozialismus drauf steht. Praktisch macht das ganze Netz Werbung für das Parteienkonglomerat.
Sich von so einem Schwachsinn eine Wende zu versprechen, ist schon ziemlich arm. Maulwürfe haben es mit dieser banalen, aber wirksamen Schablone leicht, die können über Merkel und Bas herziehen, müssen nur dran denken, ihren Sozialismuskäse dranzuhängen.
@Lutz Herrmann : >>„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, daß friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffkrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig“
Keine Ahnung, warum Sie mit dem ß so exzessiv um sich werfen. Aber als Muttersprachler tut mir das im Auge weh.
Sie werden ja wohl nicht behaupten wollen, dass im ehemaligen Jugoslawien ein friedliches Zusammenleber der dortigen Völker geherrscht hat. Also wieso wollen Sie diesen Passus dann anwenden?<<
## Sie sind wirklich auf Dauer unfähig, Leute direkt an zu sehen, wenn Sie sie nachäffen? Haben Sie ein psychologisches Problem, oder ist es physiologisch? Ein moralisches Problem kann es ja bei Ihnen nicht sein.