Susanne Baumstark / 26.07.2018 / 11:00 / Foto: Mateussf / 21 / Seite ausdrucken

Justiz: Rassistisch motivierte Strafpraxis

Wenn es die Umstände erlauben, unkompliziert kriminell zu handeln, dann hat das strafmildernde Auswirkungen für den Täter: das zumindest für Asylbewerber, die mit falschen Identitäten tausende Euro Sozialleistungen erschleichen. Die großzügige Interpretation wurde gerade in einem aktuellen Fall von einer Richterin mit ihrer Urteilsbegründung justiziell abgesegnet: „Vom Schöffengericht wurde der 32-Jährige letztlich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richterin verwies darauf, dass der Mann sich reuig gezeigt und der Staat es ihm einfach gemacht habe, sich eine neue Identität zuzulegen.“ Für was sich der Straftäter nun bewähren soll, bleibt nebulös. Der unklare Rehabilitationsauftrag könnte jedenfalls Asylbewerbern das Signal vermitteln: Weil etwa in einem Supermarkt die Lebensmittel offen im Regal liegen und es deshalb leicht ist zuzugreifen, dann ist das nicht vorrangig meine Schuld respektive Verantwortung. 

Die Kassiererin Emmely oder Rente beziehende Flaschensammler werden von der Justiz gänzlich anders belangt: „Immer wieder müssen sich Menschen wegen Bagatellen vor Gericht verantworten … In der reichsten Stadt Deutschlands mussten sich ein Rentner und eine Reinigungskraft vor Gericht verantworten, nachdem sie 18 Flaschen im Wert von 1,44 Euro aus einem Altglascontainer entwendet hatten. Und essen Sie ja nicht ein Brötchen Ihres Arbeitgebers, lassen Sie es lieber vergammeln, denn ein Pflegehelfer wurde genau aus diesem Grund nach 15-jähriger Tätigkeit fristlos entlassen.“ Verantworten mussten sich auch zwei Aachener, „weil sie genießbare Lebensmittel aus den Mülltonnen eines Rewe-Supermarkts retteten“. „Schwerer Diebstahl“ wurde ihnen zur Last gelegt.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Luftwurzel.

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Leserpost

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Alexander Rostert / 26.07.2018

Herr Joachim Lucas, wie um Himmels willen kommen Sie auf die Idee, das Nicht-mitführen eines Ausweises sei eine Ordnungswidrigkeit? Sie haben nach dem Personalausweisgesetz lediglich die Pflicht, einen gültigen Lichtbildausweis zu besitzen, meinetwegen zu Hause im Safe, und diesen auf Verlangen einer Behörde vorzulegen - aber sicher nicht jeder dahergelaufenen Streife.

Jörg A. Ehm / 26.07.2018

Auch Notwehr und -hilfe werden vom Staat vermehrt politisch eingesetzt. So gibt es eigentlich klare Notwehr- oder Nothilfefälle, in denen sich Deutsche gegen z.T. mehrere junge Männer gewehrt haben, die als Notwehrexzesse gewertet wurden und mit Haftstrafen gegen die eigentlich Angegriffenen geahndet wurden (etwa in München von einem Richter, der sich damit möglicherweise für Höheres profiliert hat). Man stelle sich vor, diese deutschen Täter hätten dann noch einen kritischen Artikel über “Flüchtlinge” veröffentlicht oder gar ein AfD-Parteibuch. Steht dann der Nothilfeexzess bereits vor Beginn der Beweisaufnahme fest? Zumal da die Richter, insbesondere in den höheren Gerichten (insb. Berufungs- und Revisionsinstanzen), dort oft nur aufgrund der Gnade der herrschenden Parteien sitzen und z.T. auch die entsprechenden Parteibücher haben… In Dessau wurde der Angriff von vier (!) jungen syrischen Männern auf einen Deutschen seitens der Staatsanwaltschaft als Notwehr klassifiziert, eine offenbar so haarsträubende Angelegenheit, dass sie im Landesparlament zur Sprache gebracht werden sollte, aber als AfD-Antrag natürlich von allen anderen Parteien abgelehnt wurde… Deutungsversuch: Kann man im ersten Fall (Quasi-Aushebelung der Notwehr für Deutsche) noch verstehen, dass der Staat damit sein Gewaltmonopol zumindest gegenüber den steuerzahlenden Bürgern demonstrieren und durchsetzen will und schon frühzeitig vor Beginn der Ausuferung der Kriminalität im Gefolge des ökonomischen Zusammenbruchs Deutschlands etwa nach der finalen Eurokrise ein klares Signal gegen Bürgerwehren setzen will, so beginnt die Sache im zweiten Fall bedenklich zu werden: um ihr großes Analphabetensozialhilfezuwanderungsprogramm nicht durch Mehrfacheinzelfälle kompromittiert zu bekommen werden Täter einfach zu Opfern umdeklariert. Da steht offenbar auch die Justiz stramm hinter der staatsdestruktiven Politik unserer Regierung, genau wie Legislative, Behörden und Medien. Realsatire.

Archi W. Bechlenberg / 26.07.2018

<Zynismus an> Woher sollte ein vor Krieg, Terror und Vergewaltigung geflohener Sudanese wissen, dass er sich falsch verhalten hat? Gibt es im Sudan Sozialhilfe? Spielkasinos? Hat man ihn bei der Einreise gecoached, bezüglich des Umgangs mit diesen ihm nicht vertrauten Gefahren? Er musste doch annehmen, dass, wenn eine Gelegenheit da ist, man diese auch ergreifen darf. Emily und die Flaschensammler hingegen mussten wissen, dass sie als Schädlinge unterwegs waren und wurden daher zu Recht verdonnert. <Zynismus aus> P. S. “Emily und die Flaschensammler” - klingt nach einem zeitgemäßen Erich Kästner, oder?

Karla Kuhn / 26.07.2018

“Im namen des VOLKES”,  welches Volk ? Da ich zu denjenigen, die hier schon länger leben gehöre, ergo nicht das “Volk” bin, wurde das Urteil nicht in meinem Namen gesprochen. Wenn ich eines Tages wieder das “Volk” sein darf, dann möchte ich nicht, daß in meinem Namen solche Urteile gesprochen werden !! Der Leibwächter Bin Ladens wird für 35.000 (FÜNFUNFDREIßIG TAUSEND) Euro abgeschoben und anstatt die Behörden, die Politiker froh sein müßten, muß der Typ wieder ZRÜCKGEHOLT werden, wenn nicht wird eine Strafe von 10000 Euro verhängt. Ich weiß nicht wie es anderen geht, die diesen Schilda-Bericht lesen,  mir kommt die kalte Wut hoch. Hat man so einen Bericht schon mal von einem anderen Land in den Medien gehört/ gelesen ?? Wer Freunde oder Bekannte im Ausland hat, weiß WIE die Menschen( viele)  dort über uns denken. “Verantworten mussten sich auch zwei Aachener, „weil sie genießbare Lebensmittel aus den Mülltonnen eines Rewe-Supermarkts retteten“. „Schwerer Diebstahl“ wurde ihnen zur Last gelegt.” SCHWERER DIEBSTAHL !!!!! WIR ALLE, die sich nicht diesem Zeitgeist beugen wollen, das sind mit Sicherheit viele, müßten einen Verein gründen,  um allen, die mit solchen Urteilen belastet werden, das könnten in Zukunft noch viel mehr werden, mit einem guten Anwalt zur Seite zu stehen. Wenn nur eine Million Menschen JEDER einen Euro zahlt, kann für diese Million etlichen Menschen geholfen werden.  Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen !!

Gudrun Meyer / 26.07.2018

Die genannten Fälle sind typisch, aber vergessen Sie nicht, dass auch ein einheimischer Deutscher in den Genuss mildernder Umstände kommen kann, wenn er z.B. aus schweren seelischen Blähungen heraus ein Kind vergewaltigt hat. Nur kleinste Delikte und angebliche “Delikte” wie “schwerer Diebstahl” aus der Mülltonne werden bei Indigenen völlig überzogen bestraft. Vielleicht wäre es bei Asylbewerbern nicht anders, wenn sie sich auf derartige “Übergriffe” beschränkten und großflächiger Sozialbetrug so gut wie nicht vorkäme. Migrationshintergründler, die schon länger hier leben und nur mit einem Winzvergehen negativ aufgefallen sind, haben es jedenfalls schwerer als ernsthaft kriminelle Asylbewerber!

Joachim Lucas / 26.07.2018

Wer es gerne mal ausprobieren möchte, kann bei einer Polizeikontrolle angeben, dass er den Ausweis auf der Flucht vor seiner Frau verloren hat. Wenn er sehr viel Glück hat, trifft er auf einen humorvollen Beamten. Ansonsten wird er an Ort und Stelle mindestens 20-30 Eurostreiche kassieren. Dass wir ein Zweirassenrecht haben, wissen viele und das ist nur ein weiterer Mosaikstein in der Aufgabe des Rechtsstaats. Es wird noch viel schlimmer kommen, bis die Leute hoffentlich bald die Schnauze voll haben und an der Urne reagieren.

Horst Jungsbluth / 26.07.2018

Was sich die deutsche Justiz “schon wieder” erlaubt, das geht auf keine Kuhhaut und steht im krassen Widerspruch zu Artikel 3 (1) GG, wonach “vor dem Gesetz alle Bürger gleich sind”. Ich zähle mit Sicherheit nicht zu den “Korinthenkackern”, aber das, was ich aus Berliner Sicht, wo alles noch viel schlimmer ist,  erzählen kann, lässt das Schlimmste für die Zukunft erwarten. Dort nämlich fing mit dem Start des SPD/AL-Senats 1989 all das an, was sich heute in (fast) der gesamten Bundesrepublik so katastrophal entwickelt hat und zu einer Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat wird. Verbrecher wurden bereits damals praktisch nicht verfolgt, dafür wurden aber nach einem Strategiepapier, dass den Missbrauch der Verwaltungsvorschriften zwecks Destabilisierung forderte, unbescholtene Bürger (Selbständige und Hauseigentümer) mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen wie Verbrecher verfolgt. Das Ganze wurde profihaft vorbereitet, wie ein Theaterstück inszeniert und alle machten wieder mit, die schon in den beiden Diktaturen mitgemacht hatten.  Das VG Berlin (gedeckt vom AG Tiergarten) erließ rechtswidrige Urteile im Fließbandverfahren und ließ sich selbst vom Oppositionsführer (CDU) nicht davon abbringen,  als dieser im Parlament die “schlimmste Gleichschaltung seit…........... von Politik, Ämtern und sogar der Wissenschaften” anprangerte.

Dirk Weidner / 26.07.2018

Spannend wird es, wenn ein Asylbewerber einen Pfandbon findet, Leergut aus dem Altglas fischt oder im Müllcontainer eines Supermarktes herumwühlt. ... Haha, reingelegt, das wird natürlich nicht spannend. Wir alle kennen jetzt schon das zu erwartende Resultat. Natürlich könnten auch die Schöffen hier ein Problem sein, denn in Deutschland klammert man sich an diesen Anachronismus, Laien aus dem Volke, äh, ich meine aus den Reihen der schon etwas länger hier Verweilenden, zu Hobbyrichtern (zwangs-)zu verpflichten. Und Fakt ist, dass die Schöffen den Berufsrichter überstimmen können. Dann verkündet der Richter ein Urteil, hinter dem er selber nicht zwingend stehen muss. Und wenn man es dann mit Schöffen zu tun hat, nach deren privaten Meinung Deutschland noch nicht bunt und tolerant genug ist….

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