Von Matthias Guericke.
Lebt der Rechtsstaat noch? Angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den "Maskenrichter" Christian Dettmar drängt sich diese Frage auf.
Die Frage nach dem Ende des Rechtsstaats, die angesichts des nahezu flächendeckenden Versagens der Justiz in der Coronakrise, von den Verwaltungsgerichten über die Verfassungsgerichte bis hin zur Strafjustiz, immer wieder gestellt wird, ist vor allem Ausdruck einer maßlosen Enttäuschung über die Justiz, als bloßer Begriffsstreit ist sie aber ziemlich fruchtlos. Was hier hilft, ist Differenzierung:
Wer als Mieter gegen eine Kündigung, als Vermieter auf Räumung, als Handwerker auf Werklohn oder als Unfallopfer auf Schadensersatz klagt, aber auch, wer als Angeklagter nach einer Trunkenheitsfahrt oder wegen Körperverletzung vor Gericht steht, hat in Deutschland nach wie vor begründete Aussichten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, in dem das Recht zur Durchsetzung kommt. Dieser Anspruch wird sicher nicht immer erfüllt, aber doch in vielen Fällen.
Wenn es aber politisch wird, wenn es um Kritik am Staat, an der Regierung oder auch nur an einzelnen Politikern geht, sehen die Dinge anders aus. Dann gilt für die Justiz seit 2020, was bei Dante auf dem Tor zur Hölle steht: „Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“
Dabei sind es nicht die Lebensfremdheit der entscheidenden Richter (die mag es auch geben) und nicht ein Mangel an juristischer Kompetenz (kommt auch vor), die hier zu Urteilen führen, die die Grenzen des juristisch für möglich Gehaltenen und Vertretbaren regelmäßig sprengen. Es ist die Unfähigkeit, dem Konsensdruck der politisch Mächtigen, den tatsächlichen oder auch nur vermuteten Erwartungen der politmedialen Öffentlichkeit und dem ubiquitären Hang zum Konformismus innerhalb der Justiz zu widerstehen, die bei Verfahren mit politischer Relevanz regelmäßig zur Missachtung des juristischen Handwerks, zum Bruch juristischer Logik, zu sprachlos machender Ignoranz gegenüber unerwünscht erscheinenden Tatsachen und Argumenten und zum Verlust des Gespürs für Verhältnismäßigkeit führt. Das alles hätte in früheren Zeiten kaum ein kundiger Beobachter für möglich gehalten. Die Justiz ist – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel – Verfahren mit politischer Relevanz nicht gewachsen.
Der 2. Senat wollte das Verfahren beenden, aber nicht mit einem Freispruch
Nur vor diesem Hintergrund lässt sich das Urteil des 2. Senats des Bundesgerichtshofs gegen Christian Dettmar verstehen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023 ist so schlecht begründet, dass die Hoffnung bestand, der BGH könne ein solches Urteil, auch wenn er wollte, allein um seinen Ruf zu schützen, nicht in der Revision bestätigen. Auch dass zwei renommierte Strafrechtsprofessorinnen in einer maßgeblichen juristischen Fachzeitschrift einen Aufsatz (1) zu dem erstinstanzlichen Urteil veröffentlichten, in dem sie die Aufhebung des Urteils als zwingend beurteilten und dies ausführlich begründeten, wurde als Hoffnungszeichen gewertet. Ganz deutlich in Richtung Urteilsaufhebung schienen aber die Zeichen zu stehen, als selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt beantragte. Nach diesem Antrag konnte man meinen, dass es nur noch um die Frage gehe, ob die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen oder der Angeklagte vom BGH freigesprochen wird, was das Ende des Verfahrens bedeutet hätte.
Der 2. Senat wollte das Verfahren in der Tat beenden, allerdings nicht mit einem Freispruch. Die Begründung ist überraschend: Während es bisher ständige Rechtsprechung des BGH war, dass es bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften für die Frage, ob eine elementare Rechtsverletzung im Sinne von § 339 StGB vorliegt, auf eine wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände ankommt,(2) erklärte er hier, dass die Motive des Angeklagten und die Frage, ob der erlassene Beschluss materiell rechtskonform war, irrelevant seien. Das heißt: Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein.
Die (angeblichen) Verfahrensverstöße – bei der mündlichen Urteilsbegründung blieb hier vieles im Ungefähren, hervorgehoben wurde aber, dass der Angeklagte Sachverständige von seiner privaten E-Mail-Adresse angeschrieben habe (!) – seien so schwerwiegend, dass es auf die weiteren Umstände nicht ankäme. Mit dieser Begründung wurde auch die Ablehnung eines Beweisantrages der Verteidigung durch das Landgericht, der auf die Aufklärung der tatsächlichen Fragen zu den Coronamaßnahmen abzielte, für rechtsfehlerfrei erklärt. Und nur mit dieser Begründung konnte der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verwerfen, denn die Frage, ob der Beschluss im Ergebnis materiell rechtskonform war, hatte das Landgericht eben nicht aufgeklärt.
Für eine endgültige Beurteilung muss man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber nach dem, was der mündlichen Urteilsbegründung durch die Vorsitzende des 2. Strafsenats und der Pressemitteilung des BGH zum Urteil zu entnehmen ist, hat der 2. Senat mindestens bei einer zentralen Frage des Rechtsbeugungstatbestandes unter der Hand die ständige Rechtsprechung des BGH aufgegeben, um die Revision des Angeklagten verwerfen zu können. Dass er auch die Freiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren nicht zu beanstanden hatte, überrascht dann nicht mehr.
Autor Matthias Guericke ist Mitglied des Netzwerkes KRiStA („Kritische Richter und Staatsanwälte“), wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Hier der Link zum Spendenaufruf und Spendenkonto.
Endnoten
(1) Hoven/Rostalski: Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit. Zugleich eine Anmerkung zu LG Erfurt – 2 KLs 542 Js 11498/21, NStZ 2024, 65.
(2) BGH 21.01.2021, 4 StR 83/20, juris Rn. 23; BGH 13.05.2015, 3 StR 498/14, juris Rn. 12; BGH 15.08.2018, 2 StR 474/17, juris Rn. 20. Wertende Gesamtbetrachtung heißt, dass alle Umstände in die Waagschale zu werfen sind und erst danach entschieden werden kann, ob eine elementare Rechtsverletzung vorliegt. Ein für sich genommen nicht ausreichend gewichtiger Verfahrensverstoß kann durch hinzukommende verwerfliche Motive des Angeklagten das erforderliche Gewicht gewinnen, umgekehrt können aber positiv zu würdigende Motive die Bewertung als elementaren Rechtsverstoß verhindern. Ebenso muss, wenn die Entscheidung im Ergebnis rechtskonform war, dies immer in der Gesamtbewertung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
Nun, eine juristische Bewertung liegt mir fern, ich bin kein Jurist. Eine moralische bzw gesellschaftliche umso näher, ich bin Mitbürger. Ich habe den Mut des Richters Dettmar bewundert, auch wenn ich ihn und somit seine Beweggründe nicht einschätzen kann. Für das was er tat allerdings, habe ich größten Respekt, denn es war in jeder Hinsicht korrekt. Was mir nicht erst seit den rechtswidrigen Coronamaßnahmen auffällt ist, dass sich Personen wie die hier bei diesem Gerichtsverfahren gegen den Richter Dettmar, die Machtpositionen innehaben, ihre Begründungen an ihrer eigenen Beschränktheit entlang hangelnd formulieren. So wird aus einem Vorurteil ein Vorverurteilen. Ist das nicht die eigentliche Rechtsbeugung und somit eine Verwerfung des Staates? Von welchem Recht ist hier denn überhaupt die Rede? Vom Recht des Berufenen aus dem Ministerium? Wer ist dieser Berufene? Ich habe mich schon immer gefragt, wie man ein objektives Urteil sprechen kann, wenn man doch selbst in bestimmten Zwängen und Ängsten lebt. Und, Justitia ist nie blind.
p.s.: „…oder wegen Körperverletzung vor Gericht steht, hat in Deutschland nach wie vor begründete Aussichten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, in dem das Recht zur Durchsetzung kommt.“ Naja, wenn ich mir so die Vergewaltungsurteile anschaue…
@A.Ostrovsky: Gestern durfte ich Ihnen nicht antworten. Meine Ausführungen waren der Redaktion offensichtlich zu viel BIBEL, Strafe und Apokalypse. Wie Menschen gerettet werden können, erzähle ich seit Jahren auch hier auf der Achse. Deshalb habe ich das nicht ausdrücklich nochmals erwähnt. Niemand will etwas vom „strafenden Gott“ erfahren; der „liebe Gott“ ist ja auch viel angenehmer – auch wenn es den gar nicht gibt. (Das ging mir „früher“ übrigens ganz genauso!) Wenn Sie über die Endzeit mehr wissen möchten – und wie das Ende sowie die einzelnen Phasen von Gottes Gerichtsgeschehen laut Bibel wirklich vorausgessagt sind – dann empfehle ich Ihnen eine Recherche nach Büchern von Mark Hitchcock (NICHT ALfred). Wenn Sie gut Englisch können, ist ♦„The End“♦ aus 2013 das Buch der Wahl. Viele Grüße von i.g.
Bliebe nur noch der europ. Gerichtshof für Menschenrechte. Die sind leider auch befangen…
Das Tor zur Hölle steht weit offen. Das Urteil gegen Richter Dettmar ist ein Skandal erster Güte, obwohl wir Rechtsverdrehung und „Rechtspositivismus“ fast täglich erleben. Auch den Fall des „Sportfunktionärs“ Saubermann Fischer zähle ich dazu. Und natürlich Füllmich, Wietzschel, Bhadkdi, Hockertz und viele andere Opfer der Gesinnungsjustiz. Seit uns der „Great Reset“ von Frau Merkel unter den wohlwollenden Blicken von Klaus Schwab in Davos angekündigt worden ist, ist es hierzulande Gewohnheit geworden, Unrecht in Gesetze zu gießen und diese dann unerbittlich und unter Weglassung jeglicher Verhältnismäßigkeit durchzusetzen. Das Tor zur Hölle steht auch denen weit offen, die all das Unrecht begingen und begehen. Über den gnadenlosen Richtern und Rechtsanwälten des wiedererstandenen totalitaristischen Deutschland sitzt nämlich DER allerhöchste Richter, der den Überblick über diese Schandtaten garantiert nicht verliert und sie eines für die Delinquenten nicht so schönen Tages unerbittlich ahnden wird. Gott ist absolut souverän, Gott hat es angekündigt, Gott wird es durchziehen. :|: PS: Die Hölle hat zwar einen Eingang, aber keinen Ausgang…
Die Merkel wird noch viel zu sehr mit Samthandschuhen angefasst. Sie ist aber bloß eine geltungssüchtige, verklemmte und frustrierte alte Frau, die froh sein kann, nicht hinter Gittern zu stehen. Was sie im Kern an Boshaftigkeit in sich trägt, schreckt jeden aufrechten Staatsbürger ab.
Kein weiteres Wort mehr zu ihr. Das wäre ja wie Perlen vor die Säue!
Der Rechtsstaat hat sich in Berlin bereits 1989!!!, zunächst noch Westberlin, und zwar exakt mit dem Start der von der SED unbedingt gewollten SPD/AL-Koalition verabschiedet, als die nach einem Strategiepapier mit gefälschten Vorschriften!!! und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze unbescholtene Bürger wie Verbrecher jagte, während diese absolut nichts zu befürchten hatten und so aus ganz Europa herbeiströmten. Ich habe das bereits mehrfach geschildert, weil ich anhand einer winzigen schlimm missbrauchten Verwaltungsvorschrift den ganzen Schwindel, der zudem noch von der Stasi!!! mit inszeniert war, aufgedeckt habe. Das ging damals so weit, dass mir bei fast 40 Grad im Schatten nacheineinander zwei horrende, total rechtswidrige Bussgeldbescheide zugingen, die ich als verdeckte Mordanschläge bezeichnete und sie heute mehr denn je als solche betrachte. Ich hatte es mit mit mehreren Gerichten zu tun, die allesamt kriminell handelten, wobei ich drei Tage im „Volksgerichtshof“ -so damals ganz spontan eine Mitarbeiterin- Tiergarten der bestialischen Brüllerei der Richterin Bauersfeld und im Kammergericht einem Femegericht ausgesetzt war. Passend dann dazu der Terror von der Straße, über Telefon und Fax, ich flüchtete ins Ausland. Der RB damals war Momper, der seine Emissäre Ristock und Longolius heimlich nach Ostberlin schickte, um sich den Koalitionsvertrag absegnen zu lassen, wobei die SED die militärische!!! Besetzung Westberlins plante, um sich das Vermögen anzueignen und dafür die NVA 1988 in Magdeburg schon mal „üben“ liess. Innensenator war damals Pätzold, Justizsenatorin Limbach und Bausenator Nagel (alle SPD)), wobei Limbach, die „Täter interessanter als Opfer fand“, später sogar Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wurde. Unser Staat ist am Ende und statt das Ruder herumzuwerfen, steuern unsere sogenannten „Politiker“ in eine Katastrophe.