Von Matthias Guericke.
Lebt der Rechtsstaat noch? Angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den "Maskenrichter" Christian Dettmar drängt sich diese Frage auf.
Die Frage nach dem Ende des Rechtsstaats, die angesichts des nahezu flächendeckenden Versagens der Justiz in der Coronakrise, von den Verwaltungsgerichten über die Verfassungsgerichte bis hin zur Strafjustiz, immer wieder gestellt wird, ist vor allem Ausdruck einer maßlosen Enttäuschung über die Justiz, als bloßer Begriffsstreit ist sie aber ziemlich fruchtlos. Was hier hilft, ist Differenzierung:
Wer als Mieter gegen eine Kündigung, als Vermieter auf Räumung, als Handwerker auf Werklohn oder als Unfallopfer auf Schadensersatz klagt, aber auch, wer als Angeklagter nach einer Trunkenheitsfahrt oder wegen Körperverletzung vor Gericht steht, hat in Deutschland nach wie vor begründete Aussichten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, in dem das Recht zur Durchsetzung kommt. Dieser Anspruch wird sicher nicht immer erfüllt, aber doch in vielen Fällen.
Wenn es aber politisch wird, wenn es um Kritik am Staat, an der Regierung oder auch nur an einzelnen Politikern geht, sehen die Dinge anders aus. Dann gilt für die Justiz seit 2020, was bei Dante auf dem Tor zur Hölle steht: „Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“
Dabei sind es nicht die Lebensfremdheit der entscheidenden Richter (die mag es auch geben) und nicht ein Mangel an juristischer Kompetenz (kommt auch vor), die hier zu Urteilen führen, die die Grenzen des juristisch für möglich Gehaltenen und Vertretbaren regelmäßig sprengen. Es ist die Unfähigkeit, dem Konsensdruck der politisch Mächtigen, den tatsächlichen oder auch nur vermuteten Erwartungen der politmedialen Öffentlichkeit und dem ubiquitären Hang zum Konformismus innerhalb der Justiz zu widerstehen, die bei Verfahren mit politischer Relevanz regelmäßig zur Missachtung des juristischen Handwerks, zum Bruch juristischer Logik, zu sprachlos machender Ignoranz gegenüber unerwünscht erscheinenden Tatsachen und Argumenten und zum Verlust des Gespürs für Verhältnismäßigkeit führt. Das alles hätte in früheren Zeiten kaum ein kundiger Beobachter für möglich gehalten. Die Justiz ist – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel – Verfahren mit politischer Relevanz nicht gewachsen.
Der 2. Senat wollte das Verfahren beenden, aber nicht mit einem Freispruch
Nur vor diesem Hintergrund lässt sich das Urteil des 2. Senats des Bundesgerichtshofs gegen Christian Dettmar verstehen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023 ist so schlecht begründet, dass die Hoffnung bestand, der BGH könne ein solches Urteil, auch wenn er wollte, allein um seinen Ruf zu schützen, nicht in der Revision bestätigen. Auch dass zwei renommierte Strafrechtsprofessorinnen in einer maßgeblichen juristischen Fachzeitschrift einen Aufsatz (1) zu dem erstinstanzlichen Urteil veröffentlichten, in dem sie die Aufhebung des Urteils als zwingend beurteilten und dies ausführlich begründeten, wurde als Hoffnungszeichen gewertet. Ganz deutlich in Richtung Urteilsaufhebung schienen aber die Zeichen zu stehen, als selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt beantragte. Nach diesem Antrag konnte man meinen, dass es nur noch um die Frage gehe, ob die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen oder der Angeklagte vom BGH freigesprochen wird, was das Ende des Verfahrens bedeutet hätte.
Der 2. Senat wollte das Verfahren in der Tat beenden, allerdings nicht mit einem Freispruch. Die Begründung ist überraschend: Während es bisher ständige Rechtsprechung des BGH war, dass es bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften für die Frage, ob eine elementare Rechtsverletzung im Sinne von § 339 StGB vorliegt, auf eine wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände ankommt,(2) erklärte er hier, dass die Motive des Angeklagten und die Frage, ob der erlassene Beschluss materiell rechtskonform war, irrelevant seien. Das heißt: Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein.
Die (angeblichen) Verfahrensverstöße – bei der mündlichen Urteilsbegründung blieb hier vieles im Ungefähren, hervorgehoben wurde aber, dass der Angeklagte Sachverständige von seiner privaten E-Mail-Adresse angeschrieben habe (!) – seien so schwerwiegend, dass es auf die weiteren Umstände nicht ankäme. Mit dieser Begründung wurde auch die Ablehnung eines Beweisantrages der Verteidigung durch das Landgericht, der auf die Aufklärung der tatsächlichen Fragen zu den Coronamaßnahmen abzielte, für rechtsfehlerfrei erklärt. Und nur mit dieser Begründung konnte der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verwerfen, denn die Frage, ob der Beschluss im Ergebnis materiell rechtskonform war, hatte das Landgericht eben nicht aufgeklärt.
Für eine endgültige Beurteilung muss man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber nach dem, was der mündlichen Urteilsbegründung durch die Vorsitzende des 2. Strafsenats und der Pressemitteilung des BGH zum Urteil zu entnehmen ist, hat der 2. Senat mindestens bei einer zentralen Frage des Rechtsbeugungstatbestandes unter der Hand die ständige Rechtsprechung des BGH aufgegeben, um die Revision des Angeklagten verwerfen zu können. Dass er auch die Freiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren nicht zu beanstanden hatte, überrascht dann nicht mehr.
Autor Matthias Guericke ist Mitglied des Netzwerkes KRiStA („Kritische Richter und Staatsanwälte“), wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Hier der Link zum Spendenaufruf und Spendenkonto.
Endnoten
(1) Hoven/Rostalski: Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit. Zugleich eine Anmerkung zu LG Erfurt – 2 KLs 542 Js 11498/21, NStZ 2024, 65.
(2) BGH 21.01.2021, 4 StR 83/20, juris Rn. 23; BGH 13.05.2015, 3 StR 498/14, juris Rn. 12; BGH 15.08.2018, 2 StR 474/17, juris Rn. 20. Wertende Gesamtbetrachtung heißt, dass alle Umstände in die Waagschale zu werfen sind und erst danach entschieden werden kann, ob eine elementare Rechtsverletzung vorliegt. Ein für sich genommen nicht ausreichend gewichtiger Verfahrensverstoß kann durch hinzukommende verwerfliche Motive des Angeklagten das erforderliche Gewicht gewinnen, umgekehrt können aber positiv zu würdigende Motive die Bewertung als elementaren Rechtsverstoß verhindern. Ebenso muss, wenn die Entscheidung im Ergebnis rechtskonform war, dies immer in der Gesamtbewertung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
Es gibt scheinbar zwei Rechtsgrundlagen in Deutschland die bedarfsgerecht benutzt werden. Einmal die Rechtsprechung bis 1945 und die danach. Einige Urteile rund um die Plandemie basieren auf Reichsgesetze z.B. 28.7.2022 LG Nürnberg Fürth, 12 Qs 34/22. RG 25.6.1940 – 1 D 762/39 (Maskenattest, ärztliche Bescheinigung, Falsches ärztliches Attest). Wie mir erzählt wurde, wurden damals die Opfer vom ICE Unfall Eschede 1998 nach altem Truppentransportgesetz entschädigt. Das mag wohl daran gelegen haben das die Opfer nicht in den USA klagen können. Horst Köhler fummelte in dem Industrie-Gesetz zur Milderung von Härten der Währungsreform Altsparergesetz – ASpG herum und plötzlich hatten Familien in den neuen Bundesländern Schulden aus Kaiser Bismarck Zeiten, nach seinem Bankenraubzug. Das mag wohl daran liegen das Politiker, Kirche, Sparkassen extrem gierig auf Immobilien 1AAA Lage waren. Die Geldgier der Bundesrichter, die nebenbei zwischen 500k und 1 Mio. p.A. verdienen, ist öffentlich bekannt. Auch das diese für Versicherungsunternehmen tätig sind. Selbstverständlich ist die Plandemie ein Verschwörungstheorie. Wäre sie es nicht, wären einige durch Schadenersatz Pleite. Eine elementare Rechtsverletzung liegt in den Nebenjobs der Richter. Der Ausverkauf geht weiter. Mit CumEx, Wirecard und hundert andere Inhalte.
@L. Luhmann: „Was ich seit 2020 weiß: Deutschland wurde tatsächlich nie entnazifiziert ..“ Ich erinnere mich an den Kommentar eines Achse-Foristen während der Hochphase des PLANdemie-Terrors. Darin äußerte er seine Überzeugung, dass 70 % unserer lieben Nachbarn und Landsleute ohne mit der Wimper zu zucken auf die Wachtürme von KZ steigen würden, um die „Behandlung“ der vom Regime zum Feind Erklärten abzusichern und zu bejubeln. Dem war gestern, dem ist heute und dem wird auch morgen nichts hinzuzufügen sein.
Und ich dachte immer, die Amis hätten uns damals von den Nazis befreit.
Der 2. Senat des Bundesgerichtshofs urteilt, dass eine so genannte elementare Rechtsverletzung schwerer wiegt als z.B. die Tatsache, dass der Angeklagte dadurch die Gesundheit von Kindern geschützt hatte. Abstrakte Rechtsbegriffe wie elementare Rechtsverletzung werden über die Gesundheit und das Leben von Menschen gestellt. Der Präsident des Volksgerichtshofes Roland Freisler fällte in diesem Sinne seine Todesurteile. Richter hassen Volksgerichtshof-Vergleiche, aber dieses Urteil öffnet tatsächlich das Tor des VOLKSGERICHTSHOFS in der Hölle!
Björn Höcke hat den Spendenaufruf als einer der ersten verbreitet und wiederholt ihn dauernd. Macht das doch. Keine Pensionsansprüche ist unglaublich. Hier in den USA würden Millionen zusammenkommen, aber in Deutschland? Ich werde den Aufruf mal an die hiesigen Medien weitergeben. Er ist ja schließlich einer der wenigen deutschen Helden.
Es geht im Grunde um Menschenrechte. Und daß Diese ausgesetzt werden sollen haben wir Menschen weltweit seit 2020 zu spüren bekommen. Es geht nicht um Gerechtigkeit sondern um den Great Reset. Es ist ein absolut inhumaner Umbruch der Gesellschaft geplant und ich glaube, daß das vielen in der juristischen Blase einfach noch nicht klar ist, da sie auch Anweisungsgebunden sind. Angst um Posten, Angst um Kariere, Angst um Pension,Angst vor Ausgrenzung. Da lieber das machen was die Machthaber verlangen.
Angst ist eines der mächtigsten Gefühle. Und bringt viele Menschen dazu auch Unrecht zu tun. Das kann man Weltweit beobachten. Mit Angst ist gut Regieren. So lange die Menschen, egal wer, in Angst leben, hat der Anti-Humanismus gute Karten.
Wer kann Kanzler, wer kann Richter? Ich habe diese Frage nicht gestellt. Sie sicher noch viel weniger. Die Achse ist ein Biotop, das die herrschende politische Klasse nicht nur nicht versteht, sondern sogar zu zerstören versucht. Auch wenn dieser Kommentar nicht erscheinen sollte, wiegt Ihr Beitrag wesentlich mehr.