Wenn die Rechtslage zur Zuständigkeit Verwaltungsgericht / Familiengericht (Kindswohlentscheidung) so eindeutig wäre, wie jetzt zur Bestätigung der Verurteilung des Richters Dettmer vom BGH verkündet, wie paßt dann das dazu? - ““Den Rechtsstreitigkeiten lägen damit keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zugrunde, sondern von den Familiengerichten von Amts wegen zu betreibende Kindschaftssachen. Das Verwaltungsgericht Münster legte die beiden Sachen dem Bundesverwaltungsgericht vor, um die Zuständigkeitsfrage zu klären, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster mit derselben Begründung (BVerwG, 16.06.2021, 6 AV 1/21, 6 AV 2/21, juris und openJur; ebenso BVerwG 21.06.2021, 6 AV 4/21, juris und openJur). Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Entscheidungen vom 25.06.2021 trug die Überschrift „Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen dort geltender Corona-Schutzmaßnahmen verbleibt es bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte/Familiengerichte.“ - “”
Eine Folge fehlender Gewaltenteilung, Richtern auf Lebenszeit und parteipolitischer Besetzung dieser Ämter. Wenn die Justiz politisch wird, hat der Rechtsstaat verloren.
Seitdem ich mal in einem, auf mich lautenden Beschluß den Passus “Vernichtende Wirkung der Entziehung”... (u.a. meiner med. Versorgung) gelesen habe, ist das Meta - Datum gesetzt. Die Deutschen können keinen Rechtsstaat, und nicht nach hundert mal Bomber Harris nicht. Gehorsam und der Minderwertigkeitskomplex sitzen viel zu tief.
@ Karsten Dörre - Der Freisler und seine Nazirichterkollegen und die in der DDR haben sich damals auch an geltendes Recht gehalten. Und daß der Richter Dettmar mit Vorsatz und Chuzpe handelte, um wehrlose Kinder vor gravierenden körperlichen und seelischen Schäden zu bewahren - also Sie dürften weit und breit der Einzige sein, der ihm daraus einen juristischen Strick dreht. Was soll´s. Solche wie Sie muß es halt auch geben. Wir hingegen werden später Straßen nach ihm und den anderen Helden benennen, wie z.B. Dr. Füllmich, der seit mehr als einem Jahr im Knast sitzt und - rechtlich sicher einwandfrei begründbar- gefoltert wird. Wir werden diesen Helden und Opfern des Regimes später Denkmäler setzen, während wir uns mit den vielen Filbingern unter den Unrechtsprechern bald vor Gericht darüber streiten, ob wir sie auch “Furchtbare Juristen” nennen dürfen. Weil sie Furchtbares getan haben.
@ALLE - der Vorschlag von Herrn Barton, nämlich Richter Dettmar für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen, verdient Unterstützung. Das macht man über ein Formular bei den Staatskanzleien der Länder unter ” Vorschlag für das Bundesverdienstkreuz”. Mein etwas dümmlicher Vorschlag einer Begründung (wegen seines ausgezeichneten Rechtsbemühens entgegen aller “verordneten” Staatsdummheit zum Schutz kindlicher Natur) hält einer kritischen Betrachtung sicher nicht stand. Daher meine Bitte an die rechtsverständigen Forumsmitglieder entwerft eine findige Formulierung für Dettmars Verdienst. Und bitte, - egal welche Beiträge morgen kommen, fügt sie in JEDEN (3 x, 4 x, 5 x, 6 x) Autorenbeitrag ein damit kein Leser diesen Beitrag überlesen kann. Ich danke im Voraus
Sehr geehrter Herr Guericke, ich bin jeden Tag unangenehm überrascht, wie sich mein Deutschland in den letzten 14 Jahren verändert hat. Wenn man in einem freien Land aufgewachsen ist, schmerzt es besonders, wenn man diese Obrigkeitshörigkeit erlebt. Wie diese Richter und Staatsanwälte mit ihrem Blick in den Spiegel zurechtkommen, ist mir ein Rätsel. Mfg Nico Schmidt
@Volker Kleinophorst, Schade, dass Sie nur meinen letzten Satz wahrnehmen.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.