News-Redaktion / 14.05.2025 / 09:00 / / Seite ausdrucken

Juristischer Etappensieg für Trump im Abschiebestreit

Ein umstrittenes Gesetz aus dem Jahr 1798 kann im Fall der venezolanischen Schwerkriminellen angewendet werden.

Eine Bundesrichterin hat in einem Urteil entschieden, dass die Regierung von Donald Trump den Alien Enemies Act (AEA, Gesetz über feindliche Ausländer) aus dem Jahr 1789 nutzen kann, um kriminelle illegale Migranten, die zu der venezolanischen Verbrecherbande Tren De Aragua gehören, abzuschieben. Dies meldete foxnews.com. Allerdings wurde bemängelt, dass es nicht genügend Vorabinformationen für die Betroffenen gab, was deren rechtliche Einspruchsmöglichkeiten beeinträchtigen könnte. U.S. District Judge Stephanie Haines, die von Trump ernannt wurde, stellte klar, dass die Entscheidung letztlich bei der Regierung und den Wählern liegt.

Das Urteil betrifft nur venezolanische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis, die als Teil einer ausländischen Terrororganisation gelten. Kürzlich wurden 250 mutmaßliche Mitglieder der Gang nach El Salvador abgeschoben. Ein anderer Richter meinte, dass das AEA nicht zur Abschiebung von Gangmitgliedern genutzt werden könne, obwohl illegale Einwanderer ausgewiesen werden dürfen.

Dies ist ein weiterer Etappensieg für Trump in der umstrittenen Anwendung eines Gesetzes aus der Frühzeit der USA. Anfang April hatte der Oberste Gerichtshof nur über die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit entschieden und dabei ein Verbot der Abschiebung ausgesetzt (Achgut hatte berichtet). Nun wurde in der Sache selbst entschieden. Allerdings schränkt das Urteil die Regierung auch ein durch das Gebot der Anhörung und der Eingrenzung auf eine spezielle Gruppe. Zur von Trump erhofften Massenabschiebung illegaler Einwanderer ist das gesetz daher nicht tauglich. Es ist auch noch nicht das letzte Wort zu der Anwendung des AEA gefallen, wie das Gericht betonte. Eine endgültige Entscheidung wird wohl der Oberste Gerichtshof treffen.

Siehe auch den Artikel von Oliver Haynold zum Thema hier.

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