Soll bei einem heute 21-jährigen Syrer, der laut Anklage 2023 einen Anschlag für den IS begehen wollte, Jugendstrafrecht angewendet werden?
Im Fall von Mohammad A. sprach sich die Jugendgerichtshilfe dafür aus. Gericht und Staatsanwaltschaft reagierten verständnislos.
Seit 30. Oktober 2024 muss sich Mohammad A. vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf (Foto oben) verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie mitgliedschaftliche Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) vor.
Der in Damaskus geborene und heute 21-Jährige kam 2021 über die Türkei, Griechenland und Belgien nach Nordrhein-Westfalen. Für die Flucht, die der Syrer 2020 gemeinsam mit seiner Tante angetreten hatte, bezahlte seine Familie auch Schlepper. In Dinslaken bekam er aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zu anderen Landsleuten schnell einen Job in der Autopflege.
Nachdem die Polizei einen Hinweis eines inländischen Dienstes bekommen hatte, dass es sich bei ihm um einen IS-Anhänger handeln könne, beschlagnahmte sie sein Handy. Auf dem Gerät fanden die Beamten nicht nur ein Video mit seinem Treueeid zum Kalifen, was üblicherweise als Aufnahme in den IS gilt. Sondern auch lange Chats mit Personen, die als IS-Mitglieder bekannt waren. Und darin soll sich Mohammad A. seit Frühjahr 2023 dem IS immer wieder ungeduldig für einen Terror-Anschlag in Europa angeboten haben. Mal war von einem Anschlag mit einer Autobombe die Rede, mal von einem Selbstmord-Attentat mit einem selbstgebauten Sprengstoffgürtel. Grausame IS-Propagandavideos, auf denen zu sehen ist, wie Menschen vor laufender Kamera die Arme abgehackt oder ihre Köpfe abgeschnitten wurden, waren ebenfalls auf seinem Handy gespeichert.
Im Tatzeitraum bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt
In seiner Einlassung zu Prozessbeginn bestätigte der junge Mann die korrekte Wiedergabe seiner Chat-Gespräche, bestritt aber, tatsächlich Anschlagsabsichten gehabt zu haben. Stattdessen erklärte er seine Fragen und Angebote auf den Messenger-Kanälen als „vergeblichen Hilferuf nach Aufmerksamkeit". Schnell zeichnete sich ab, dass seine Verteidigungsstrategie offenbar darin besteht, alles einzuräumen, was ohnehin bewiesen ist, damit verbundene Absichten jedoch konsequent zu bestreiten. Der Vorsitzende Richter Frank Schreiber aber reagierte auf die Darstellungen des jungen Mannes nicht minder schnell mit erkennbaren Zweifeln.
Da Mohammad A. im Tatzeitraum bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt war, gilt er nach deutschem Recht als sogenannter Heranwachsender. Das bedeutet aber auch, dass der Strafsenat vor seinem Urteil einen Bericht der Jugendgerichtshilfe entgegennehmen muss. Und der sorgte am Dienstag für hitzige Wortgefechte, denn die beiden Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe überraschten das Gericht mit der Empfehlung, den Syrer nicht nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Insgesamt rund 150-minütige Befragungen seiner Person in der Untersuchungshaft hätten ergeben, dass er eine „Reifeverzögerung" aufweise und damit „zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichstand", hieß es zur Begründung.
Das Gericht reagierte darauf mit Verständnislosigkeit: „Woraus besteht die Reifeverzögerung?", wollte Frank Schreiber wissen. „Sie begründen das mit seinen eigenen Angaben." Der Senatsvorsitzende verwies auf die Widrigkeiten, mit denen Mohammad A. bei seiner nahezu einjährigen Flucht nach Deutschland fertig wurde. „Manchmal werden Menschen dadurch erwachsen, dass sie einfach ins kalte Wasser geworfen werden und schwimmen. Und er ist geschwommen."
Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe aber blieben bei ihrer Beurteilung und verwiesen darauf, dass alle Entscheidungen von der zur Flucht nach Deutschland bis zur Annahme seines Jobs ins Dinslaken von anderen getroffen wurden. Damit habe er sich nicht „von seiner Familie abgelöst" und die für Erwachsene übliche „Eigenständigkeit" entwickelt, argumentierten die Frauen. Schreiber aber blieb skeptisch: „Ich kann das nicht nachvollziehen." Als der Richter immer wieder nachhakte, etwa weil er wissen wollte, woraus die Jugendgerichtshilfe gefolgert habe, dass Mohammad A. nicht mit Geld umgehen könne, reagierte eine ihrer Mitarbeiterinnen empört: „Er ist in einem Kriegsgebiet aufgewachsen, er ist traumatisiert, das macht ja etwas mit einem Menschen."
Auch die Staatsanwaltschaft reagierte auf die Argumentation der Jugendgerichtshilfe verständnislos. Die von ihr abgefragten Elemente seien „auf behütete deutsche Mittelklassekinder" anwendbar, aber nicht auf junge Männer, die schon aufgrund ihrer Flucht aus Syrien einen „Erfahrungs- und Härtevorsprung" gegenüber Gleichaltrigen haben. Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe aber blieben bei ihrer Einschätzung und verwiesen unter anderem darauf, dass Mohammad A. „mit dem Haushalt und alltäglichen Situationen überfordert" sei. Dies sei etwa daran erkennbar, dass er das Waschen seiner Kleidung wie auch die Zubereitung seiner Mahlzeiten der Frau seines Cousins überlassen habe, bei dem er in Dinslaken gewohnt hatte, anstatt sich selbst darum zu kümmern.
Jugendhilfe-Mitarbeiterinnen folgen mitteleuropäischem Idealbild
Spätestens damit aber offenbarten die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe, dass sie bei ihrer Beurteilung, ab wann ein Mann als erwachsen zu gelten hat, lediglich ihrem eigenen mitteleuropäischen Idealbild folgen. Denn in der arabischen Welt sind Kochen und Waschen bis heute keine Aufgaben erwachsener Männer. Auch das westliche Ideal der „Ablösung von der Familie" hat in der islamischen Welt nur wenig Bedeutung. Ob dies den beiden Frauen von der Jugendgerichtshilfe überhaupt bekannt ist, war für die wenigen Zuschauer im Saal jedoch nicht erkennbar.
Aufgrund immer neuer Nachfragen von Seiten des Strafsenats sowie der Staatsanwälte nahm die Auseinandersetzung um den Bericht und die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe rund 35 Minuten in Anspruch. Bei der Rechtfertigung ihrer Einordnung zogen sich die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe mehrfach auf die Darstellung zurück, dass ein Antrag von Mohammad A. auf „Jugendhilfe" zum Tatzeitpunkt Erfolg gehabt hätte. Auch dies sei ein Hinweis auf eine Reifeverzögerung, behauptete eine der Frauen.
Ob die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe begriffen hatten, dass sie es bei Mohammad A. mit einem Mann zu tun haben, der mutmaßlich einen Anschlag für den IS begehen wollte, war ebenfalls für niemanden im Saal erkennbar. Das ärgerte offenbar auch Frank Schreiber, der zum Abschluss des bizarren Spektakels wissen wollte, wie die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe, Mohammad A. habe sich nicht von seiner Familie „abgelöst", dazu passe, dass er sich mit wachsender Begeisterung dem IS zugewandt hatte, obwohl seine Familie doch strikt dagegen gewesen sei.
„Dazu kann ich keine Aussage treffen", antwortete eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Dies könne als „Opposition oder Trotz" gegenüber seinem Vater, der als Offizier in der syrischen Armee gedient hatte, gewertet werden, mutmaßte sie. Und beim IS habe Mohammad A. „Anerkennung in der Gruppe gefunden". Dies könnte erklären, warum er sich „das Thema Religion ausgesucht" habe. „Und weshalb orientiert man sich dann gleich am IS?", gab sich Frank Schreiber auch damit nicht zufrieden. „Das kann ich Ihnen nicht beantworten", antwortete die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe lapidar.
Üblicherweise folgen Gerichte bei ihrer Entscheidung, ob sie Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden sollen, den Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe. Ob dies jedoch auch bei Mohammad A. der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Für diesen sonst üblichen Automatismus war die Verständnislosigkeit, mit der am Dienstag in Düsseldorf mit Ausnahme der Verteidigung alle Prozessbeteiligten auf die Begründungen der Jugendgerichtshilfe reagiert haben, zu unübersehbar.
Siehe dazu auch: Der Prozess gegen Mohammad A.
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

Die Syrer die vor der IS geflohen waren sind Flüchtlinge. Gelten die IS-Terroristen die nach Europa kamen auch als Flüchtlinge? Warum spricht man da von Flucht & Flüchtlingen? ♦ Fällt die Angehörigkeit zum Islam auch unter „Reifeverzögerung“? ♦ „Er ist in einem Kriegsgebiet aufgewachsen, er ist traumatisiert, das macht ja etwas mit einem Menschen.“ Das gilt auch für die Hitlerjugend. ♦ Die Jugendhilfe-Mitarbeiterinnen sagten Mohamed sei „mit dem Haushalt und alltäglichen Situationen überfordert“ gewesen. Er hätte das Waschen seiner Kleidung und die Zubereitung seiner Mahlzeiten der Frau seines Cousins überlassen. Das nennt man kulturell bedingtes Patriarchat. Haben die Jugendhilfe-Mitarbeiterinnen noch nie etwas von fremden Kulturen gehört?
Vielleicht sollte ein hilfsbereiter Polizist den lieben Seelen von der Jugendgerichtshilfe die ISIS-Videos in Dauerschleife vorführen, damit irgendwann bei denen Einfältigkeit, Naivität und selbstmörderische „Toleranz“ geringer werden.
Ja, unsere Deutsche Justiz ist eben sehr speziell! „Der Körper des Opfers weißt 21 Messerstich-Wunden auf. Das konnte das Gericht gerade noch so als Unfall mit Todesfolge werten.“
Wie hier richtig kommentiert wird, ist das Problem, was es ohne Zweifel ist, ein ethnisch Uebergreifendes. Es ist Teil einer Gesamtentwicklung, nicht nur, aber auch im Strafrecht. Wenn es um Sanktionen, sprich Strafen geht, werden die Taeter immer „ jünger“, sprich verantwortungsloser, weil uneinsichtig. Aber natuerlich sollen sie politisch waehlen koennen, den Fuehrerschein machen und sonstige Annehmlichkeiten geniessen. Dafuer scheint die Verfasstheit demzufolge zu reichen. Die Entwicklung, die dazu fuehrt, dass man erst ab 22 ( zum Zeitpunkt der Tat) dem Erwachsenenstrafrecht unterliegt, ist ein Gemeinschaftswerk der Justiz, allerdings dem allgemeinen Zeitgeist und wie immer den Protagonisten aus der Paedosoziopsychologie folgend. Bekanntlich finden sich, von den „ Nazis“ natuerlich abgesehen, kaum noch voll schuldfaehige Taeter. Zumindest die Entlastungsaspekte bei der Strafzumessung sind ebenso unvermeidlich wie umfangreich. Im Zweifel war es die Herzschwaeche des Opfers, eine mehr als bedenkliche Erwägung. Nicht in Sch’land. Wobei die allgemeine Infantilisierung den linken Protagonisten dieser Entwicklung, die bereits mit jeder Form der Strafe massiv fremdeln, inzwischen entgegenkommt. Ob man heute 30 oder 40 jaehrige als „erwachsen“ zu Recht deklarieren kann, ist durchaus fraglich. Der „ geistige“ Sprung zum Jugendstreich oder zur bedauerlichen, aber vorkommenden, Jugendsuende eines „Buben“ , in diese Richtung geht es z. B. bei den Irrungen und Wirrungen des ultragruenen Herrn Streich, liegt jedenfalls nahe.
Da können wir noch von Glück reden, dass die Ampel ihn noch nicht eingebürgert hat. Dem Rest seiner Sippe wird mit Sicherheit der deutsche Pass hinterhergeworfen.
Mit 18 darf man anschaffen gehen,kiffen und Soldat werden,da wird niemals eine Reifeverzögerung geprüft.
Ein Heranwachsender, der aus eigenem Antrieb einem Beruf nachgeht und seinen Lebensunterhalt weitgehend selbst bestreitet – spricht für kognitive und soziale Reife. Ein Heranwachsender, der kontinuierlich einer bestimmten Religionsgemeinschaft zugehörig ist – das spricht für gefestigte Persönlichkeits-Entwicklung. Ein Heranwachsender, der eine politische, ethische und gesellschaftliche Meinung kontinuierlich über Jahre vertritt – das spricht für ein gefestigtes Weltbild. Ein Heranwachsender, der seiner politischen, gesellschaftlichen und religiösen Community immer wieder seine selbstlose Hilfe anbietet – spricht für ein ausgeprägtes moralisches Gerüst und die Bereitschaft für andere und eine gemeinsame Sache Arbeit zu leisten. --- Es ist zwar sehr schlecht, dass die moralischen, ethischen, politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen absolut inkompatibel zu unseren sind, dass diese menschenfeindlich sind. Aber gemessen an seiner Weltanschauung verhält er sich so, wie es seine Gesellschaft von ihm als Erwachsenen erwartet. Auch dann, wenn er seinen Haushalt nicht erledigt. Und er verhält/verhielt sich nach eigener Aussage aus ureigenem Antrieb und Überzeugung genau so.