Zuerst sollte man möglichst nicht darüber berichten, wenn Straftäter einen Migrationshintergrund haben. Bei jugendlichen Tatverdächtigen darf die Berliner Polizei solche Angaben nun auch nicht mehr sammeln.
Die Berliner Polizei darf künftig keine Herkunftsdaten unter 21-jähriger Tatverdächtiger mehr sammeln, meldet berliner-zeitung.de. Eine entsprechende Verfügung habe die Senatsinnenverwaltung bereits Ende Juli erlassen, wie die BZ berichtet hätte. Daher könne seit dem 3. August im digitalen Erfassungssystem der Ordnungshüter nun nicht mehr festgehalten werden, ob bei einem Tatverdächtigen ein Migrationshintergrund vorliege.
Zur Abschaffung dieser Funktion im Polizeicomputer POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) wäre es hauptsächlich aus Datenschutzgründen gekommen. Da das Erheben und Speichern personenbezogener Daten an eine gesetzliche Aufgabenerfüllung gekoppelt ist – die laut der Berliner Senatsverwaltung nicht gegeben sei – wäre das Erfassen der Herkunftsdaten jugendlicher Tatverdächtiger laut Datenschutzverordnung rechtswidrig gewesen.
Hinter dem bisherigen Verfahren hätte die Annahme gesteckt, dass auch bei straffälligen deutschen jugendlichen ein Migrationshintergrund „einer von vielen Aspekten sein kann, um soziale Fehlentwicklungen wie Armut, ungleiche Bildungschancen oder Diskriminierung zu erkennen“, habe die BZ aus einem Informationsschreiben der Senatsverwaltung zitiert. Dagegen könne präventiv vorgegangen werden. Die gesammelten Daten wären in der Praxis „jedoch kaum für entsprechende organisatorische Planungen und Entscheidungen genutzt worden“.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) habe diese Entscheidung kritisiert. Sie sehe darin „eine falsch verstandene Toleranz“. „Wir reden über Menschen, deren Familien mitunter einen Bezug zu Ländern haben, in denen patriarchalische Strukturen herrschen und in denen ein nostalgisches Frauenbild vorliegt, das dem des demokratischen Rechtsstaates widerspricht“, hätte GdP-Sprecher Benjamin Jendro mitgeteilt.