Im Prozess gegen Oumaima I. (Im Foto oben mit Verteidiger) wurde am Mittwoch die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die 32-Jährige muss sich seit 16. April vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der in Mainz geborenen deutsch-marokkanischen Staatsbürgerin vor, sich von Januar 2015 bis März 2019 an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mitgliedschaftlich beteiligt zu haben. So soll sie sich Anfang 2015 zusammen mit ihrem ersten Ehemann in Rakka (Syrien) dem IS angeschlossen haben. Nachdem der Mann bei Kämpfen starb, soll sie zwei weitere IS-Männer geheiratet haben. Durch ihre Unterstützung, etwa durch die Haushaltsführung, habe sie ihren jeweiligen Ehemännern ermöglicht, sich für den IS zu betätigen.
In ihrer Zeit in Syrien brachte die Deutsch-Marokkanerin zwei Töchter zur Welt. Aufgrund ihrer Ehemänner konnte sie laut Anklage in IS-Frauenhäusern leben und wurde auch entsprechend versorgt. 2019 wurde Oumaima I. von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und im Gefangenenlager al-Hol untergebracht. Von dort versendete sie auf Whatsapp Fotos, die ihre damals knapp dreijährige Tochter vollverschleiert gezeigt haben. 2021 gelang ihr die Flucht aus dem Lager. 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück. Die 32-Jährige befindet sich auf freiem Fuß und lebt nach ihrer zwischenzeitlichen vierten islamischen Ehe mit ihren beiden Kindern in Dortmund von Sozialleistungen.
In ihrer mehrstündigen Einlassung zu Prozessbeginn hatte sie behauptet, bei der rund 16-stündigen Autofahrt von Istanbul nach Syrien im Januar 2015 gar nicht gewusst zu haben, wohin die Reise überhaupt geht. Danach habe sie sich nur unfreiwillig im IS-Gebiet aufgehalten. Die Vorsitzende Richterin Astrid Rohrschneider hatte Oumaima I. schnell verdeutlicht, ihr diese Darstellungen nicht zu glauben: „Sie sind ja förmlich in den IS entführt worden und hatten keine Chance, dort wieder wegzukommen", merkte sie ironisch an. Die 32-Jährige aber blieb bis zuletzt bei ihren bunten Geschichten. Im IS-Gebiet jesidische Kinder unterrichtet zu haben, erklärte sie etwa damit, wegen ihrer arabischen Sprachkenntnisse damit beauftragt worden zu sein. Die Bilder ihrer vollverschleierten Tochter aus al-Hol erklärte sie damit, das kleine Mädchen habe die Kleidung tragen wollen.
Oumaima I. kann sich begründete Hoffnungen machen, dass ihr Handeln ohne Konsequenzen bleibt
Am Dienstag hatte der Islamwissenschaftler Guido Steinberg sein Gutachten zum IS vorgetragen. Steinberg gilt als bester Kenner des IS in Deutschland und wird seit vielen Jahren bei entsprechenden Prozessen von Gerichten als Sachverständiger in Anspruch genommen. Die Prozessbeteiligten nutzten seine Anwesenheit auch dazu, ihn mit Oumaima I.s Darstellungen zu konfrontieren, damit er deren Glaubwürdigkeit beurteilen konnte. Seine Antworten hatten zur Folge, dass der Strafsenat am Tag darauf davon sprach, einzelne Punkte der Anklage nicht weiter verfolgen zu wollen. Im Wesentlichen aber wurden seine Einordnungen offenbar als für Oumaima I. ungünstig bewertet, denn Astrid Rohrschneider stellte fast im gleichen Atemzug in einem Hinweis an die Prozessbeteiligten klar, dass der dreiköpfige Senat nach „vorläufiger Würdigung der Beweislage" zu der Einschätzung gelangt sei, die Deutsch-Marokkanerin habe sich der IS-Mitgliedschaft strafbar gemacht, unter anderem auch durch „Teilnahme an religiös-ideologischer Unterweisung". Dass sich die „vorläufige Würdigung" noch mal ändert, dürfte aufgrund des eher eindeutigen Verlaufs der nun abgeschlossenen Beweisaufnahme kaum noch zu erwarten sein.
Oumaima I. aber kann sich dennoch begründete Hoffnungen machen, dass ihr Handeln ohne Konsequenzen bleiben wird. Der Grund dafür ist, dass ihre Einreise in das IS-Gebiet im Januar 2015 rund drei Wochen vor ihrem 21. Geburtstag erfolgte. Obwohl sie bis 2019 beim IS geblieben ist, gilt die Einreise in dessen Herrschaftsgebiet nach deutschem Recht als Beginn des Tatzeitraums. Und selbst wer nur zu einem Teil des Tatzeitraums noch 20 Jahre alt war, gilt als sogenannter Heranwachsender. In solchen Fällen muss die Jugendgerichtshilfe (JGH) darüber befinden, ob eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu erfolgen hat. Deren Beurteilung ist zwar rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber haben Gerichte nur selten den Mut, sich darüber hinwegzusetzen.
Und der Vertreter der Dortmunder Jugendgerichtshilfe schlug sich am Mittwoch sofort auf die Seite von Oumaima I. und empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts. Außerdem plädierte er dafür, eine mögliche Freiheitsstrafe „auszusetzen". Stattdessen soll die 32-Jährige, die aus ihrer streng religiösen Einstellung auch vor Gericht keinerlei Hehl gemacht hat, dauerhaft therapeutisch begleitet sowie von Deradikalisierungs-Dienstleistern wie den Vereinen „Ifak" oder „Grüner Vogel" betreut werden. Kritiker werfen solchen Vereinen seit Jahren vor, Islamisten trotz deren fehlender Motivation oftmals über Jahre hinweg zu betreuen, da das Land NRW alle Kosten dafür auch ohne Erfolgsnachweise erstattet. Oumaima I. hatte bereits nach ihrer Rückkehr nach Deutschland an dem staatlichen Aussteigerprogramm „Salam" teilgenommen. Das hatte die Zusammenarbeit mit ihr aber schnell wieder beendet.
„Mit Bus und Bahn unterwegs" als Beleg der Integration
Seine Einschätzung begründete der JGH-Mitarbeiter damit, dass Oumaima I. zum Tatzeitpunkt eine „Reifeverzögerung" aufgewiesen habe. Das wiederum machte er daran fest, dass sie zu dieser Zeit „keine gefestigte schulische und berufliche Entwicklung" vorweisen konnte. Dabei ließ er elegant außen vor, dass die Beweisaufnahme ergeben hatte, dass Oumaima I. ihren Schulbesuch nach der zehnten Klasse selbst beendet und sich danach nur noch religiösen, aber keinen beruflichen Zielen zugewendet hatte. Dennoch behauptete der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, dass bei der mutmaßlichen IS-Frau „das Vorliegen schädlicher Neigungen verneint werden kann". So sei die Tatsache, dass sie nunmehr ihre in Syrien geboren Kinder erziehe, ein Zeichen „einer gelungenen sozialen Integration" sowie „gefestigter Lebensverhältnisse".
Die Nachfragen von Astrid Rohrschneider machten aber schnell deutlich, dass der Strafsenat offenbar große Zweifel an der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe hat. So befragte die Vorsitzende Richterin den JGH-Mitarbeiter auch dazu, ob die Entwicklung von Oumaima I. und ihr Handeln nach der zehnten Klasse nicht auch als „bewusst ideologisch-religiöse Entscheidung" gewertet werden könne. Der Vertreter der JGH verwies in seiner Antwort auf den kurz zuvor verstorbenen krebskranken Vater von Oumaima I. und bezweifelte, „dass die religiöse Entscheidung seinerzeit schon so manifestiert war". Die damalige und schnelle Zuwendung der Deutsch-Marokkanerin an fundamentalistische Prediger erklärte er damit, dass sie „nicht gelernt hat, gewisse Dinge einzuordnen" und „leicht beeinflussbar war". Erst nach der Rückkehr aus dem IS-Gebiet habe sie in Deutschland „ihr gefestigtes Umfeld aufgebaut und gefunden".
Rohrschneider aber ließ nicht locker und wies den Vertreter der JGH darauf hin, dass Oumaima I. schon Jahre vor ihrer Einreise in das IS-Gebiet immer wieder zielgerichtete Reisen in die arabische Welt unternommen, dabei die Sprache gelernt und auch mehrfach an religiösen Kursen teilgenommen hatte. „Für mich ist das ein Indiz jugendlicher Orientierungslosigkeit", antwortete der JGH-Mitarbeiter allen Ernstes. Anstatt auf die ganze Reihe von Reisen einzugehen, die Oumaima I. nach ihrer Volljährigkeit nach Marokko, Ägypten, Jordanien und in die Türkei geführt hatten, sprach der JGH-Mitarbeiter davon, die 32-Jährige habe ihm erzählt, wie sie jetzt in Dortmund „mit Bus und Bahn unterwegs" sei. Dies werte er als Zeichen, dass sie nunmehr „gut integriert" sei.
Willenloses Opfer, nicht Täterin
Die Vorsitzende Richterin aber blieb hartnäckig und wollte als Nächstes von dem Mitarbeiter der Dortmunder Jugendgerichtshilfe wissen, wie er zu der Einschätzung gelangt sei, bei Oumaima I. sei „keine schädliche Neigung" zu erkennen. „Dazu und zur besonderen Schwere der Schuld äußern wir uns grundsätzlich nicht. Das sind rechtliche Größen", antwortete er. Die Antwort verschlug einzelnen Zuschauern die Sprache, denn bei genauer Betrachtung hatte er damit offen eingeräumt, dass die Gefährlichkeit eines oder einer Angeklagten der Jugendgerichtshilfe gleichgültig ist. Mit seiner abschließenden Feststellung, Oumaima I. benötige „eher therapeutische Behandlung mit dem Erlebten", machte der JGH-Mitarbeiter erneut deutlich, die junge Frau als willenloses Opfer, aber nicht als Täterin oder Mittäterin zu sehen.
Oumaima I. erkannte sofort ihre Chance und erklärte sich nur wenige Minuten später bereit, an einem der von dem JGH-Mitarbeiter genannten Programme teilzunehmen. Auf Astrid Rohrschneiders verwunderte Nachfrage, wie dieser Sinneswandel dazu passe, dass die 32-Jährige ihr Ausscheiden aus dem „Salam"-Programm erst kürzlich mit mangelndem Interesse erklärt hatte, antwortete die Deutsch-Marokkanerin mit sanfter Stimme: „Weil das gut für mich ist." Und auch ihr Anwalt spielte den Ball der Jugendgerichtshilfe sofort weiter: „Inzwischen denke ich, dass die Frau I. ihren Platz im Leben gefunden hat", beteuerte er. Bereits am Mittwoch kommender Woche sollen die Schlussvorträge gehalten werden. Das Urteil soll am 22. Mai verkündet werden.

Linke Bunt und Gutmenschenfaschos , ihre NGOS und deren Islamistenfreunde ….Totalitäre unter sich….fett alimentiert von Steuergeldern …..
Das Problem ist, daß dauernd falsche Prioritäten gesetzt werden. Die wirklichen Gefährder sitzen in den Medien, die verharmlosen und negieren, die sitzen in der Regierung, die duldet und vertuscht, die sitzen in den NGOs und schieben den Rollator vorneweg, wie der Blinde, den der Blinde führt.
Die Massenzuwanderung war nicht das Problem der Massen, die Schröder-Regierung und vorher Kohl haben die Regeln dafür gemacht, mit Maastricht und Schengen, dem aufgeweichten Asylgesetz, den neuen Einwanderungsgesetzen, der Gleichschaltung von Ausländern und Einheimischen etc.pp. Das Tor steht seit Kohl sperrangelweit offen. Wenn dann noch in den Herkunftsländern Propaganda für das Sozialhilfeparadies gemacht wird, ist es nicht so verwunderlich, daß sich die Glückritter, Habenichtse, Söldner, Kriegsverbrecher, Serienkiller, Gaunerbanden auf den Weg machen.
Im Gegensatz zum Christentum, das Wert auf gute Sitte legt und keinen Anspruch auf die Gesellschaftsordnung erhebt: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist! Ist es vor allem freiheitlich und spirituell. Dabei warnt es aber an vielen Stellen vor gefährlichen Praktiken und Irrwegen, die letztendlich das Ende der Welt bedeuten werden.
Das ist beim Islam nicht so. Der Islam versteht sich nicht nur als Glaube im engeren Sinn (wie etwa reine Spiritualität), sondern umfasst auch rechtliche, ethische und gesellschaftliche Regeln. Begriffe wie Scharia (als Normensystem) oder die Umma zeigen, daß Religion, Gemeinschaft und Alltagsordnung eng miteinander verbunden sind.
Der Islam ist eine Konkurrenz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Islam ist verfassungsfeindlich! Das ist der casus knacksus! Das ist das Problem für uns, und sicher auch für die Amerikaner. Der Islam müßte aus der Öffentlichkeit verbannt werden und restlos ins Privatleben gedrängt. Für ein Verbot bin ich nicht! Dafür muß der Hebel richtig angesetzt werden. So bleibt man nur der Überbringer schlechter Nachrichten, der schlußendlich selber verfolgt wird.
Der (ausgedachte) Geburtstag der Dame scheint wie üblich der erste Januar zu sein. Glück – wenn sich so alles zu den eigenen Gunsten fügen lässt!
Ich würde so eine Feminoide Niemals aus Sicherheits-Bedenken frei herumlaufen lassen ! Niemals !
Und auf gar keinen Fall in der BRD und auch in der EU …..
Den einzigen Platz den diese Terrorbraut gefunden hat, ist der in der deutschen Sozialhilfe mit freudiger Unterstützung der ganzen linken Brut in Justiz, Sozialeinrichtungen und der roten und grünen Islamfreunde, die es nicht erwarten können, demnächst die Platte hier putzen zu müssen. Der wird dann von den neuen gottesfürchtigen „Freunden“ einfach übernommen. Danach gehts etwas rauher zu!
Machen Sie sich doch nicht lächerlich! Während hier einer kleinen Mitläuferin der Prozess gemacht wird, empfängt Kanzler Merz lächelnd deren ehemaligen IS-Oberbefehlshaber („syrischer Übergangspräsident“) mit allen Ehren, der gleichzeitig Christen und gemäßigte Muslime abschlachten und eine deutsche Journalistin einsperren und foltern lässt. Da kann sich die wackere Richterin noch so abmühen. Ein Staat ist nur in der Summe aller seiner Organe (einschließlich Regierung) glaubwürdig … oder eben gar nicht.
Ja, was will man denn jetzt der Frau ankreiden, was nicht vorr der Republikflucht bereits so war? Wirklich nur die illegale Republikflucht? Ich meine, das muss doch vorher schon eine Denke vorgelegen haben, damit sie den Mut zur Flucht hatte. Gut, das Fluchtziel, aber man kann nur dorthin fliehen, wo man auch aufgenommen wird. Das wissen besonders die Kartoffeln gut, weil sie das verinnerlicht haben, dass man bei kleinen Zopfmädchen Willkommen sagen muss, auch wenn die dann Bart haben und Messer. Halt, Korrektur, damals hatten die Mädchen noch kein Messer, das hat man denen HIER ERST in die Hand gedrückt. Die wären ja sonst niemals unverletzt aus dem Haus des Friedens herausgekommen. Also ich verstehe es nicht und mir ist es auch egal, weil alles, was ihr machen könnt, falsch ist. Jetzt jedenfalls. Jetzt ist es einfach zu spät. Warum soll ich mich dafür interessieren, was ihr euch jetzt denkt? Solange solche Leute Abstand von mir haben, ist alles OK. Aber wenn sie versuchen, mir auf den Leib zu rücken, garaniere ich für nichts. Dann knallt es vielleicht richtig? Das haben wir alle nicht in der Hand. Das entwickelt sich von selbst. Und was man nicht beeinflussen kann, dafür ist man auch nicht verantwortlich. Das wird uns doch JEDEN TAG vorgelebt!