Robert von Loewenstern / 14.06.2022 / 06:15 / Foto: Josh Jensen / 62 / Seite ausdrucken

Johnny, Amber und #MeToo: Jetzt mal die Wahrheit

Bernhard Lassahn schrieb, wer den Depp-Heard-Prozess verfolgte, habe wertvolle Lebenszeit vergeudet. Ich bekenne mich schuldig. Aber dafür kann ich den ganzen Quatsch aufklären, der über Verfahren und Urteil geschrieben wurde.

Es ist mir ja ein bisschen peinlich, aber ich sag’s Ihnen lieber gleich: Ich habe das Gerichtsverfahren Depp vs. Heard gebingt wie eine spannende TV-Serie. Stunden-, manchmal sogar nächtelang verfolgte ich die Live-Übertragungen im Internet. Damit Sie mich nicht vorschnell als grenzdebiles „Gala“- oder „Bunte“-Opfer abschreiben, sei hiermit an Eides statt versichert: Einzelheiten aus dem Privatleben der Reichen und Schönen interessieren mich für gewöhnlich so brennend wie Nageldesign, Zwölftonmusik oder der aktuelle Transferwert von Robert Lewandowski.

Es waren nicht die Intimitäten, die mich fesselten, die Drogenexzesse, Wütereien und gegenseitigen Beschimpfungen auf den heimlichen Audio- und Video-Mitschnitten. Klar, saftige Details wie eine abgetrennte Fingerkuppe oder die Sache mit dem Kackhaufen im Bett hatten einen gewissen Unterhaltungswert. Aber die Entblößung des Persönlichsten zweier Menschen und ihrer unseligen Beziehung fand ich schwer erträglich. Da war viel Fremdscham.

Es ist der „Law Nerd“ in mir, der Jura-Sonderling, den die Mechanismen und Besonderheiten US-amerikanischer Rechtsfindung faszinierten. Was mich bei der Stange hielt, war die Echtzeitverfolgung ausgefuchster Strategien und taktischer Finessen der Anwälte. Und deren Fehler.

Eine Menge Quatsch

Achgut-Autor Bernhard Lassahn schrieb letzte Woche sinngemäß, wer den Depp-Heard-Prozess auch nur anderthalb Stunden verfolgte, habe wertvolle Lebenszeit vergeudet. Ich bekenne mich schuldig. Ich bin ein schlimmer Verschwender, so gesehen. Die gute Nachricht: Weil ich tief in den Prozess eintauchte, kann ich mich einigermaßen qualifiziert dazu äußern – anders als viele andere. Es wurde nämlich eine Menge Quatsch geschrieben, national wie international.

Der britische „Guardian“ nannte den Prozess eine „Orgie der Frauenfeindlichkeit“. Die „New York Times“ rief gar den „Tod der #MeToo-Bewegung“ aus. Der „Spiegel“ hinterfragte zwar in der Headline „das Ende von #MeToo?“. In Vorspann und Text ließ man aber keinen Zweifel, wer Täter und wer Opfer ist: „Vieles ist unklar, aber fertiggemacht wird die Frau. […] Eine Frau kann in der Öffentlichkeit offenbar nur verlieren, wenn sie sich mit so einem mächtigen, beliebten Mann anlegt.“

Der „Stern“ haute in dieselbe Kerbe und überschlug dazu gleich die gesamte Menschheitsgeschichte: „Wer das Geld hat, hat gewonnen. Im Zweifel für den reichen Mann. Und das wiederum ist kein neuer Trend, sondern eine jahrtausendealte Regel, deren Gültigkeit mit dem Urteil in Virginia wieder eindrücklich bewiesen wurde.“

Weder Bank noch Anklage

Das ganz große Fass machte auch Marlen Hobrack auf, eine vielfältig bewegte Gastautorin, der die „Welt“ aus unerfindlichen Gründen eine Bühne bot. Hobrack schreibt sonst eher für „taz“„Zeit“ und Jakob Augsteins Millionärs-Hobby „Freitag“. Hobracks „taz“-Kurzporträt: „Freie Autorin. Kultur- und Medienwissenschaftlerin. Feministin und Metalhead. Themen: Gender, Mutterschaft, Männlichkeit“.

Im Depp-Heard-Urteil sieht die Feministin – wie die „New York Times“ – nicht nur „einen Backlash für die MeToo-Bewegung, sondern deren Vernichtung“. Außerdem verspricht Hobrack vollständige Aufklärung: „Worum es bei dem Urteil wirklich ging.“ Wenige Absätze später verfügt Hobrack, der „richtige Weg“, die „Wahrheit“ herauszufinden, wäre ein Verfahren gewesen, „in dem Depp wegen häuslicher Gewalt angeklagt worden wäre. Hier aber saß Amber Heard wegen Verleumdung auf der Anklagebank.“

Einspruch, Euer Verehrten, mögen sich all jene mit wenigstens rudimentären juristischen Kenntnissen gedacht haben. Klar, über den „richtigen Weg“ der Wahrheitsfindung lässt sich trefflich streiten, ähnlich wie über Religion, vegane Leberwurst oder das passende Kleidchen zu einer Jimmy-Choo-Wertanlage. Mit Sicherheit aber saß Frau Heard nicht „auf der Anklagebank“. Es gab nämlich keine. Weder Bank noch Anklage. Frau Heard war nicht Angeklagte in einem Strafprozess, sondern Beklagte in einem Zivilprozess.

Der Unterschied liegt im Beweismaß

Der Unterschied ist nicht etwa rein semantischer Natur. Im hiesigen wie im angloamerikanischen Recht gilt: Der Strafprozess ist ein Verfahren „Staat gegen Bürger“. Beim Zivilprozess handelt es sich um eine Auseinandersetzung „Bürger gegen Bürger“. Der Staat mit seinen Institutionen fungiert hier nur als Schiedsrichter.

Die praktische Konsequenz ist das Beweismaß, der Grad an Überzeugung, den ein Gericht oder eine Jury erreichen muss. Wenn der übermächtige Staat zur Durchsetzung der Regeln des Gemeinwesens gegen den vergleichsweise schwächlichen Einzelnen vorgeht, sind die Anforderungen hüben wie drüben sehr streng. Ein vermeintlicher Täter darf nur eine Strafe erhalten, wenn er zweifellos schuldig ist. Genauer: „beyond a reasonable doubt“, also „ohne jeden vernünftigen Zweifel“.

Im Zivilprozess, bei einer Auseinandersetzung unter (im Prinzip) Gleichen, sind die Anforderungen an das Beweismaß geringer. Es gilt nicht mehr „beyond a reasonable doubt“, sondern „preponderance“. Auf Deutsch „Übergewicht, Vorherrschen“. Für ein Urteil zugunsten von Johnny Depp genügte der Jury also eine (deutlich) überwiegend klare Beweislage. Nicht gefordert war das scharfe „beyond a reasonable doubt“.

Fachfrau für Männlichkeit

Anders bei „Welt“-Autorin Hobrack: „Wenn gilt: Im Zweifel für den Angeklagten, hätte die Jury immerhin befinden können, dass sich nicht vollständig klären lässt, ob Heard zu irgendeinem Zeitpunkt in der Beziehung häusliche Gewalt (physischer oder psychischer Natur) erfahren hat. Dass sie also nicht zweifelsfrei der Lüge überführt werden kann.“

Für Frau Hobrack und Konsorten sag ich’s gerne noch mal, langsam und zum Mitschreiben: Jede noch so gedrechselte Argumentation zu „zweifelsfrei“ und (nicht vorhandenen) „Angeklagten“ hat im Verfahren Depp-Heard nichts zu suchen. Nutzwert und Erbaulichkeit derartiger Ausführungen sind von ähnlicher Qualität wie ein Darmwind in der Sauna.

Aber seien wir nicht zu streng. Marlen Hobrack ist schließlich laut Eigenauskunft Fachfrau für Männlichkeit, nicht für Gerichtsbarkeit. Und nicht wenige andere brachten ebenfalls Zivil- und Strafrecht durcheinander. Beispielhaft die ersten Meldungen am Tag des Urteils von „Bild“ („Amber Heard schuldig! Sie muss 15 Millionen zahlen!“), „Zeit“ („Jury spricht Amber Heard und Johnny Depp der Verleumdung schuldig“) und Merkur.de„Amber Heard schuldig gesprochen, auch Depp kassiert Millionen-Strafe.“

Worum es eigentlich ging

Nein, Frau Heard wurde nicht „schuldig gesprochen“, sie wurde verurteilt, 10,35 (nicht 15) Millionen Dollar Schadensersatz an Herrn Depp zu zahlen. Und Depp „kassierte“ keine „Strafe“, sondern wurde (in anderer Sache wegen dümmlich-fahrlässiger Äußerungen seines Ex-Anwalts) verurteilt, seinerseits zwei Millionen Dollar Schadensersatz an Heard zu zahlen.

Worum es eigentlich ging: Die Schauspielerin Amber Laura Heard, Ex-Ehefrau des Schauspielers John „Johnny“ Christopher Depp, veröffentlichte 2018 einen Gastkommentar in der „Washington Post“. Darin beschreibt Heard sich als Opfer häuslicher (auch sexueller) Gewalt – ohne ihren Ex als Täter ausdrücklich zu benennen.

Depp sah sich als Opfer von Falschbezichtigungen gebrandmarkt und klagte wegen Verleumdung auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz. Ihm seien aufgrund von Heards unwahren Aussagen Rollen mit Millionengagen entgangen. Heard erhob daraufhin Gegenklage und forderte ihrerseits 100 Millionen Dollar. Sie machte geltend, Depps Ex-Anwalt Adam Waldman habe ihr mit verleumderischen Aussagen geschadet. 

Wie ein Schneehaufen in der Sonne

Beide Klagen wurden in einem Prozess behandelt, wobei Depps Forderung den Großteil des sechswöchigen Verfahrens ausmachte. „Welt“-Autorin Hobrack dazu (ähnlich der „Stern“ und andere): „In dem Verfahren ging es im Kern nicht um die Frage, ob es häusliche Gewalt in der Beziehung Heard-Depp gab, sondern darum, ob Heard sich als Opfer häuslicher Gewalt bezeichnen durfte. Das ist eine folgenschwere Verschiebung.“

Schon wieder falsch. In weiten Teilen des Verfahrens ging es ausschließlich um die Frage, ob die Behauptungen Heards der Wahrheit entsprachen. Warum? Ganz einfach. Nur wenn sie falsch waren, konnte überhaupt Verleumdung vorliegen. Zur Klärung wurden über tausend Beweisstücke eingebracht – Fotos, heimliche Audio- und Videomitschnitte, Textnachrichten, ärztliche Befunde und andere Dokumente. Hinzu kamen zig Aussagen, Kreuzverhöre und Wiederaufrufe von Beteiligten, Zeugen und Experten.

Das gute Dutzend von Heard angeführter Gewaltvorfälle wurde bis ins Kleinste seziert, von allen Seiten beleuchtet und mit Fotos, Videos und Aussagen abgeglichen. Dabei schmolz der von Heard bis heute behauptete „Berg an Beweisen“ dahin wie ein Schneehaufen in der Frühlingssonne.

Depp gewann, weil Heard verlor

Zu Beginn des Prozesses waren sich die meisten Beobachter vom Fach einig: Depp kann nicht gewinnen – außer wenn Heard verliert. Die Kette der von der Jury zu bejahenden Fragen schien einfach zu lang: 1. Lügt Heard? War sie gar kein Gewaltopfer? 2. Hat sie in ihrem „Post“-Kommentar Depp verleumdet, obwohl sie ihn gar nicht ausdrücklich nannte? 3. Hat ausgerechnet dieses Stück (und nicht andere Berichterstattung oder sonstige Umstände) bei Depp zu einem Schaden geführt? 4. Worin besteht dieser Schaden, und wie ist er zu beziffern?

Gegen Ende des Verfahrens sah es anders aus. Der unwahrscheinliche Fall war eingetreten. Depp gewann, weil Heard verlor. Sie hat das Ding eigenverantwortlich und höchstpersönlich in die Grütze geritten. Sie verspielte jeden Vorschuss und ruinierte ihre Glaubwürdigkeit. Zu Hunderten meldeten sich in Foren und Chats seriös auftretende Gewaltopfer, die eigene, erschütternde Erfahrungen schilderten. Und sie bekundeten ein ums andere Mal, sie fühlten sich als „echte Überlebende“ von der Trittbrettfahrerin Heard verraten und missbraucht.

Das war für jeden Prozessbeobachter nachvollziehbar. Heard hatte in diversen Punkten nachweislich gelogen – und wo keine eindeutige Lüge vorlag, sprachen die Indizien gegen sie.

Tatsachen? Nicht für Heard

Nur ein Beispiel von vielen: Ein Foto, das ihr zerschundenes Gesicht beweisen sollte, war erkennbar manipuliert worden. Dummerweise lag auch die unbearbeitete Version vor. Und obwohl sogar für Laien offensichtlich war, dass es sich um dieselbe Aufnahme handelte – jedes einzelne Haar saß an derselben Stelle –, und obwohl dies auch die Metadaten der Bilder bewiesen, erklärte Heard im Zeugenstand einfach das Gegenteil: Es seien zwei unterschiedliche Aufnahmen, in derselben Sekunde geknipst, nur einmal mit und einmal ohne Spiegellicht.

Heard wurde auch in Punkten der Lüge überführt, die nichts mit den eigentlichen Gewaltvorwürfen zu tun hatten. So behauptete sie steif und fest, sie habe die sieben Millionen Dollar aus ihrer Scheidung von Depp wie versprochen vollständig gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen. Tatsächlich hatte sie nur einen Bruchteil überwiesen.

Oder ihre „Zusammenarbeit“ mit „TMZ“, einem Hollywood-Klatsch-Portal. Mehrere glaubhafte Zeugenaussagen ergaben, dass Heard 2016 ein von ihr heimlich aufgenommenes und für Depp peinliches Video „TMZ“ zuspielte (oder zuspielen ließ). In einem anderen Fall wurde „TMZ“ von Heard (oder ihrem unmittelbaren Umfeld) verständigt, dass Heard zu einem bestimmten Zeitpunkt aus einem Gerichtsgebäude kommen werde und idealerweise ihre rechte Gesichtshälfte zu filmen sei. Heard bestritt beides standhaft.

Gebrochene Nase, zerschnittene Füße, blutende Vagina – echt?

Bereits in einer Videovernehmung von 2016 war Heard allerdings herausgerutscht, dass „TMZ“ „alerted“, also„benachrichtigt“ worden war. Als sie den Fehler bemerkt, blickt sie zu ihren Anwälten, schlägt die Hände vors Gesicht und reibt anschließend verlegen auf den Wangen herum, als würde sie Creme verteilen. Im aktuellen Prozess mit der entlarvenden Szene konfrontiert, behauptete sie, sie habe „über etwas anderes geredet“.

Oder ihre sonstigen Foto-, Audio- und Video-„Beweise“: Wieder und wieder hatte Heard ihren Ehemann heimlich aufgenommen und Fotos von „Vorfällen“ geknipst. Nur, Schmierereien auf einem Badezimmerspiegel, eine ausgelaufene Weinflasche auf dem Boden, Kokain-Lines auf einem (ziemlich arrangiert wirkenden) Beistelltisch und die quälenden Drogen- und Alkohol-schwangeren Diskussionen zwischen den beiden – nichts davon beweist körperliche Gewalt gegen Heard.

Die übelsten Vorwürfe Heards waren angebliche Schläge ins Gesicht mit Depps schwer beringter Faust (und seinem Handrücken, inklusive „Blutspritzer an der Wand“), eine „gebrochene Nase“ nach einem Depp-Kopfstoß, eine blutige Vergewaltigung per zerbrochener (!) Wodkaflasche durch Depp und „völlig zerschnittene“ Füße nach einem Barfußlauf über den „mit Glasscherben übersäten“ Boden. 

Wundersame Blitzheilungen

Nur, ausgerechnet nach diesen überaus dramatischen Ereignissen hatte sie, die eifrige Dokumentarin Deppschen Fehlverhaltens, ausnahmsweise nicht ihr iPhone gezückt? Auch keine medizinische Hilfe gesucht? Nicht einmal ihre „völlig zerschnittenen Füße“ oder die „gebrochene Nase“ behandeln oder wenigstens untersuchen lassen? Obwohl ihr eine persönliche Krankenschwester zur Verfügung stand? Und obwohl ihr Gesicht ihr Kapital ist und davon ihr Einkommen abhängt?

Ganz im Gegenteil. An den Folgetagen wurde sie bei Veranstaltungen und Interviews gefilmt und fotografiert – strahlend, mit makellosem Gesicht ohne Rötungen, Hautverletzungen oder Schwellungen und ohne erkennbare Schwierigkeiten, sich auf ihren „völlig zerschnittenen“ Füßen zu bewegen. Wer jemals auch nur in eine einzige Glasscherbe getreten ist, weiß um die Folgen. In solchen Momenten wird der Wert scheinbarer Selbstverständlichkeiten wie „Füße“ überdeutlich.

Auch am Tag nach den „TMZ“-Aufnahmen wurde Heard fotografiert, diesmal unbemerkt, von einem Paparazzo. Am Vortag hatte sie den Kameras noch mit Leidensmiene ihre gerötete rechte Gesichtshälfte präsentiert. Die „Verletzung“ kam zum richtigen Zeitpunkt, denn sie beantragte (und erhielt) vor Gericht eine TRO, eine einstweilige Verfügung gegen Depp, sich wegen „häuslicher Gewalt“ von ihr fernzuhalten. Einen Tag später, auf dem Paparazzo-Foto, sieht man Heard ausgelassen und unbeschwert lachend in Gesellschaft einer Freundin – und mit wundersam blitzgeheiltem Antlitz.

Immer diese Zufälle

Die einstweilige Verfügung hatte – reiner Zufall natürlich, genau wie das Auftauchen der „TMZ“-Kameras – den erfreulichen Nebeneffekt, dass Heard weiter kostenlos eine von Depps Penthouse-Wohnungen in Los Angeles nutzen konnte. Ohne die Behauptung von „häuslicher Gewalt“ hätte sie innerhalb von drei Wochen ausziehen müssen. Fun Fact: Ausgerechnet Amber Heards Mutter entschuldigte sich in einer langen Textnachricht an den „lieben Johnny“ für den miesen Move ihrer Tochter. Die habe das eigentlich nicht gewollt und sich das von ihren Anwälten einreden lassen. Ach ja, und er möge doch bitte nicht Amber von der SMS erzählen.

Es gäbe noch viel mehr zu berichten. Zur Abrundung nur dies: Keiner der zahlreichen Zeugen hatte jemals eine Gewalttat irgendeiner Art von Depp gegen Heard beobachtet, weder Heards Umfeld noch Depps Umfeld noch neutrale Beteiligte wie etwa der Rezeptionist des Wohnturmes. Und nicht ein einziger unabhängiger Beobachter konnte sich an irgendwelche sichtbaren Verletzungen von Heard erinnern. 

Etwas muss ich doch noch unterbringen. Zwei unbestrittene Gewalttaten gab es nämlich tatsächlich – allerdings nicht von Depp, sondern von Heard. Im einen Fall behauptete sie, sie habe ihre Schwester gegen einen möglichen Angriff Depps verteidigen wollen. Im anderen Fall legt sie (in einer Audio-Aufnahme) wortreich großen Wert auf sprachliche Differenzierung: „I hit you, I didn’t punch you!“ Auf Deutsch ungefähr: „Ich hab dich geschlagen, nicht geboxt!“

Kackdreiste Lügen

Möglicherweise hätte Johnny Depp trotzdem verloren. Trotz der kackdreisten Lügen Heards, der zahlreichen Ungereimtheiten, der unwahrscheinlichen Zufälle, der entgegenstehenden Beweise, der Zeugenaussagen – all das hätte vielleicht nicht gereicht, wenn sie nicht sie gewesen wäre. Wohlgemerkt: Wäre die Jury auch nur in einem einzigen Fall zur Auffassung gekommen, Depp habe Heard in besoffenem Kopf wohl doch mal eine Ohrfeige verpasst, hätte er verloren.

Um das Urteil zu verstehen, muss man ihre Aussagen erlebt haben. Amber Heard lieferte bei der „Rolle ihres Lebens“ eine derart unterirdische Vorstellung ab, dass sich nicht nur Heard-Hasser fragten, was diese „Schauspielerin“ eigentlich beruflich macht. Das theatralische Gehabe, die nicht vorhandenen Tränen, die sie umständlich trocknete, die seltsam überdrehten, verzerrten Grimassen, mit denen sie ihre „traumatischen“ Erfahrungen schilderte – und die in Bruchteilen einer Sekunde einem neutralen Gesichtsausdruck wichen, wenn ein Einspruch oder eine Frage sie unterbrach – all das musste man gesehen haben.

Ich will Sie nicht mit Details langweilen, aber genau auf diese Details kommt es nun mal an, nicht nur bei Depp vs. Heard, sondern bei allen Auseinandersetzungen, bei denen Wort gegen Wort steht und bei denen so unendlich schwer zu beurteilen ist, was sich wirklich im Privaten abgespielt hat.

„Fuck-you-Urteil“

Die Jury jedenfalls durfte das Amber-Spektakel live und aus nur zwei, drei Metern Entfernung genießen. Die sieben Geschworenen kamen offensichtlich zur selben Erkenntnis wie Millionen Zuschauer an Laptops, Tablets und Smartphones: Da sitzt eine notorische Lügnerin, der man kein Wort glauben kann. Nur so ist das Urteil zu erklären.

Schließlich sprach die Jury Depp nicht nur zehn Millionen Dollar Schadensersatz zu, sondern brummte Heard weitere fünf Millionen an „punitive damages“ auf. Solchen „Strafschadensersatz“, der über die Abgeltung des tatsächlichen Schadens hinausgeht, gibt es im deutschen Recht nicht. Er ist dazu gedacht, ein besonders schändliches Verhalten zu sanktionieren und soll eine klare Botschaft an den Beklagten und mögliche Nachahmer senden: So nicht!

Zwar reduzierte Richterin Penney Azcarate die fünf Millionen anschließend auf 350.000 Dollar, weil es im US-Bundesstaat Virginia für solche Fälle eine Deckelung gibt. Aber die Botschaft war angekommen. In juristischen Kreisen spricht man inoffiziell auch von einem „Fuck-you-Urteil“.

Schlichte Wahrheiten

Was lernen wir daraus? Und was hat das alles mit MeToo zu tun? „Welt“-Autorin Hobrack meint: „Tatsächlich verhandelte das Gericht jedoch nicht nur den Fall Depp vs. Heard, sondern jene Bewegung, die in den letzten Jahren das Machtverhältnis zwischen potenziellen Opfern und Tätern erheblich verschoben hat: MeToo.“ 

Klar, das hätte das Heard-Team gerne so gehabt. Aber es stand natürlich nicht die MeToo-Bewegung vor Gericht, weder direkt noch indirekt. Das „denkwürdig deprimierende Urteil“ („SZ-Magazin“) ist daher auch weder das „Ende von MeToo“ noch ein „Rückschlag für andere Frauen“ (Heard). Immerhin, in einem Punkt hat Frau Hobrack recht: MeToo hat das Machtverhältnis verschoben. Heutzutage genügen bereits bloße Anschuldigungen, um einen Mann zu vernichten.

Die banale Erkenntnis aus dem Prozess: Nicht das Urteil hat MeToo geschadet. Wenn überhaupt, dann hat Frau Heard MeToo geschadet. Eine Lügnerin ist aufgeflogen. Und Johnny Depp hatte Glück. Hätte er nicht die Mittel gehabt, sich zu wehren, und wäre seine Exfrau nicht so eine miserable Schauspielerin – sie wäre wohl mit ihrer Story davongekommen. Schlichte Wahrheiten, aber offenbar überfordernd für die vielen Anhänger faktenfreier Meinungsstärke.

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Leserpost

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Carsten Fischer / 14.06.2022

SO geht Qualitätsjournalismus. Danke.

Sabine Heinrich / 14.06.2022

Erstens interessiert mich dieses Thema überhaupt nicht - aber das ist mein “Problem”. Wenn ich dann aber so etwas lese wie “kackdreiste” Lügen - dann merke ich - nicht zum ersten Mal - dass die Achse nicht mehr das Niveau hat wie vor etlichen Jahren, als ich voller Überzeugung Patin wurde. In meinen Augen geht es leider abwärts mit der “Achse” - etliche Beiträge und auch zunehmend mehr Kommentare senken das einstige Niveau. (Meine Kommentare waren auch nicht immer 1. Sahne, aber stets frei von Fäkalausdrücken und auch Unverschämtheiten!) Als ich meine erste Patenschaft übernommen habe, war es undenkbar, dass Kommentatoren in ziemlich aggressiver Art aufeinander losgegangen sind - das hat die “Achse” so sympathisch gemacht. Und es war auch unvorstellbar, dass der Versuch eines Massenmords wie in Berlin vor etwa einer Woche total ignoriert wurde - und bis heute - wird. Ich hoffe, werte Redaktion, dass Sie meinen Kommentar nicht löschen, sondern sich damit auseinandersetzen. Mit freundlichen Grüßen! Ihre Sabine Heinrich

Christoph Horst / 14.06.2022

Nachtrag: Ob sich ein deutsches Gericht an diese Grundsätze gehalten und Ms. Heards zur Zahlung von Schadensersatz an einen alten weißen Mann verurteilt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Christoph Horst / 14.06.2022

Fortsetzung: Den Fall Depp vs. Heards habe ich nicht verfolgt (Lebenszeit!), aber in Deutschland könnte er wie folgt verlaufen sein: Ms. Heards behauptet etwas, das für Mr. Depp ehrenrührig ist. Kann sie nicht beweisen, dass die Behauptung wahr ist, begeht sie strafrechtlich eine so genannte Üble Nachrede (schlimm). Behauptet sie wider besseres Wissen etwas erwiesenermaßen Falsches, haben wir es mit einer Verleumdung zu tun (schlimmer). In beiden Fällen kann das Opfer den/die/das Täterx zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Im ersten Fall muss Mr. Depp gar nichts beweisen, vielmehr muss Ms. Heards beweisen, dass ihre Behauptung wahr ist. Das ist ihr anscheinend schon mal nicht gelungen, was bedeutet: Geld fürs Opfer. Im zweiten Fall muss Mr. Depp beweisen, dass die Behauptung falsch ist und Ms. Heards die Behauptung wider besseres Wissen verbreitet hat. Anscheinend ist ihm das nach Überzeugung des Gerichts gelungen, was bedeutet: noch mehr Geld für ihn, das Opfer. Wie gesagt, so hätte es nach deutschem Recht ablaufen können. In diesen Grundprinzipien unterscheiden sich die beiden Rechtsordnungen aber gar nicht so sehr, weshalb es gut sein kann, dass es sich „in echt“ genau so abgespielt hat. Vielleicht können Sie ja mal in einer Fortsetzungs-Saga die Protokolle der Verhandlung veröffentlichen. Na ja. Lebenszeit!

Christoph Horst / 14.06.2022

Ein schöner Bericht, allerdings mit juristischen Mängeln : Nach deutschem Recht sind die Anforderungen an das “Beweismaß” im Straf- und Zivilprozess keineswegs unterschiedlich. Die einschlägige Vorschrift lautet für den Strafprozess : “Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung” (§ 261 der Strafprozessordnung). Und für den Zivilprozess: “Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei” (§ 286 Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung). Das ist mehr oder weniger das Gleiche; maßgeblich ist stets die freie Überzeugung des Gerichts. Der kleine, aber feine Unterschied liegt in der Frage, wer eigentlich etwas beweisen muss, wer also die Beweislast trägt. Anders ausgedrückt: Lässt sich eine Straftat im Strafprozess nicht beweisen, wird der Angeklagte freigesprochen, da die Beweislast hier immer und ausnahmslos der Staat trägt. Im Zivilprozess ist das anders, hier ist die Beweislast je nach Fallgestaltung höchst unterschiedlich verteilt. Einen Grundsatz gibt es schon: Wer eine für sich günstige Rechtsfolge behauptet, muss (grundsätzlich, es gibt Ausnahmen!) beweisen, dass die Voraussetzungen für diese Rechtsfolge erfüllt sind. Kann der Kläger also nicht beweisen, dass seine Forderung besteht, wird die Klage abgewiesen. Es ist aber auch möglich, dass der Beklagte das, was er gegen die Klage vorbringt, beweisen muss: Kann er z.B. nicht beweisen, dass er eine zweifelsfrei erwiesene Forderung erfüllt hat, wird er verurteilt. All das dürfte in den USA nicht viel anders sein. (Fortsetzung folgt.)

Bernd Michalski / 14.06.2022

Och nö, Herr von Loewenstern, so geht das ja nun nicht. Das ganze schöne Narrativ zerdeppern. Was sind Sie denn für ein Spielverderber? Und dann diese ganze pingelige Sachkompetenz. Hat Ihnen noch keiner gesagt, dass das weißer Suprematismus ist? Sind Sie womöglich selbst ein alter weißer Mann? Dann wundert mich natürlich nichts. +++ Aber was gar nicht geht ist, das alles auch noch so elegant stilsicher hinzuschreiben, mit ironischem Florett. Sie verderben echt die Preise für andere Autoren. Schon beinahe unsolidarisch!

Frank Box / 14.06.2022

“Einspruch, Euer Verehrten, mögen sich all jene mit wenigstens rudimentären juristischen Kenntnissen gedacht haben.” ♦ Leider ist es so: Je weniger Kenntnisse Journalisten über ein Fachgebiet haben, umso begeisterter äußern sie sich. Noch nicht einmal der elementare Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozess ist bekannt, wenn man den Depp als “Angeklagten” bezeichnet. Der - ebenfalls - juristisch ungebildete Leser glaubt dann diesen Schwachsinn - leider!

Mathias Rudek / 14.06.2022

Ein sehr erhellender Artikel, lieber Herr von Loewenstern. Ein notwendiger Artikel in einer Zeit, ob Boulevard hin oder her, in der bar jeglicher Fakten Männer angeklagt werden können und dastehen wie begossene Pudel, ein für allemal finanziell abgezogen und in ihrer Persönlichkeit vernichtet und gecancelt.

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