Es gibt gewisse Unterschiede zwischen einer Talkshow und einer Regierungserklärung, die man ruhig beachten sollte. Eine Talkshow ist ein Ausdruck von Meinungsfreude, und die wiederum beruht auf Verantwortungslosigkeit. In einer Talkshow sitzen Leute mit übereinandergeschlagenen Beinen und zeigen dem Publikum, daß etwas, wozu noch jeder seinen Senf geben kann, nicht ganz so schlimm sein kann. Wer talkt, muß nichts tun, muß keine Entscheidungen treffen und keine Verantwortung tragen; Talk löst sich mit einer Nachhallzeit von wenigen Millisekunden im Raum folgenlos auf.
Im Gegensatz zum Krisenmanagement im Kanzleramt sieht der Krisentalk im Fernsehstudio immer irgendwie gut aus: fängt pünktlich an, hört pünktlich auf, ist hinsichtlich Fragenzuschnitt und Besetzung erwartbar und besitzt in Sachen Rat- und Ausweglosigkeit eine absolute Zuverlässigkeit. Dieses beruhigende Gefüge kommt natürlich aus dem Lot, wenn Günther Jauch aus seiner Plauderrunde eine Merkelshow macht. Dann sind wir plötzlich auf einer höheren Realitätsstufe. Dann wird die Sendung zur Regierungserklärung.
Im Gegensatz zum Parlament gab es in Jauchs Studio nur merkelfreundliche Claqueure. Wie müssen denen die Handflächen gebrannt haben nach einer Stunde Dauerapplaus! Manchmal konnte die Kanzlerin ihre Sätze gar nicht zuende auf Pointe sprechen, da klatsche das Publikum schon los. „Die Finanzmärke haben den Menschen zu dienen und nicht die Menschen den Finanzmärkten.“ Beifall! „Ich denke nicht die ganze Legislaturperiode an die nächste Wahl.“ Beifall! „Die Resultate unserer Regierungsarbeit können sich sehen lassen.“ Beifall!
Noch ein halbe Stunde länger, und man hätte Angie die deutsche Königskrone angetragen. Die wäre aber, wenn es nach Merkel geht, nicht mehr viel wert, weil sie ja – unter großem Publikumsbeifall – auf die Abschaffung der nationalen Souveränität hinarbeitet. Die EU müsse ein Durchgriffsrecht bekommen, wenn einzelne Mitgliedsstaaten sich nicht an wirtschafts- und finanzpolitische Vorgaben halten, postulierte die Kanzlerin (und innerhalb des EU-Wahnsystems ist ihr Gedanke sogar stimmig). Daß dieses sogenannte Durchgriffsrecht vom Bundesverfassungsgericht gerade explizit ausgeschlossen wurde, ficht sie nicht an. Irgendwann werde man eben über eine neue Verfassung abstimmen müssen, ließ sie verlauten, aber soweit seien wir ja noch nicht.
Allein diese Äußerung, aus anderen Mündern getätigt, hätte Ermittlungen des Verfassungsschutzes wegen systemfeindlicher Umtriebe zur Folge. Ihr Interviewer Jauch, sonst durchaus auf dem Qui-vive, hatte wohl gerade weggehört und sich vorgestellt, daß an diesem seinem dritten Abend die Quote auf alle Fälle stimmt. Allerdings um den Preis seiner eklatantem Verzichtbarkeit. Um ein authentisches Regierungsfernsehen zu bekommen, würde es genügen, der Kanzlerin einen festen Sendeplatz zu geben. Den kostspieligen Jauch könnte man sich da glatt sparen.