Beide Länder sehen die Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention durch das Gericht als zu weitgehend an. Dieses beschränke die nationale Souveränität, gerade in Migrationsfragen.
Italien und Dänemark bitten andere Länder, einen Brief zu unterzeichnen, der den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUCHR im englischen Akronym) kritisiert, meldet euractiv.com. Die beiden Regierungschefs von Dänemark und Italien, Mette Frederiksen und Giorgia Meloni, sind der Meinung, das Gericht interpretiere die Menschenrechtskonvention, besonders in Migrationsfragen, zu weit und nicht mehr im Einklang mit der heutigen Zeit und ihren Herausforderungen. Der Gerichtshof hatte mehrmals Zurückweisungen illegaler Migranten mittels Gewaltanwendung (sogenannte Pushbacks) oder das Aussetzen des Familiennachzugs für menschenrechtswidrig erklärt. Obwohl Meloni und Frederiksen aus gegengesetzten politischen Richtungen kommen, sind sie sich in der Notwendigkeit zur Migrationsbegrenzung einig.
Der Brief warnt, dass einige Urteile die Konvention über das hinausdehnen, was ursprünglich beabsichtigt war und dass die politischen Entscheidungen der jeweiligen Regierungen beschränkt werden. Der Brief ist noch nicht veröffentlicht, erst sollen noch weitere Länder diesen unterzeichnen. Potenzielle weitere Unterstützer sind andere migrationskritische europäische Länder wie Tschechien, Ungarn, die Slowakei, die Niederlande, Finnland und Griechenland. Meloni und der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hatten sich gestern getroffen, um sich gegenseitiger Unterstützung für eine strengere europäische Migrationspolitik zu versichern.
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Mitgliedern des Europarates, der 1950 unterzeichnet wurde und 1953 in Kraft trat. Er schützt die Rechte von über 700 Millionen Menschen, deren Ländern Mitglieder des Europarates sind (sämtliche europäische Länder einschließlich der Türkei, Aserbaidschans, Georgiens und Armeniens, aber ohne Russland und Weißrussland). Der Vertrag wird durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht, der in Straßburg seinen Sitz hat.