Ist jeder Vierte gesichert rechtsextrem? — Nein, jeder, der der Meinung ist, dass die Deutschen ein „Volk“ seien. Oder die Türken oder die Palästinenser oder die Chinesen oder, oder, oder. Denn der hat einen „ethnischen Volksbegriff“, der gegen die Menschenwürde verstößt, weil z.B. Deutsche - die es nicht gibt - bekanntlich eine bessere Sorte Mensch sind. Eigentlich betrifft das also alle, der Verfassungsschutz darf deshalb jetzt absolut jeden überwachen - hat nur noch nicht jeder begriffen! NB: Der Schutz nationaler Minderheiten ist damit auch rechtsextrem, weil dieser von einem „ethnischen Volksbegriff“ ausgeht. Auch das GG ist somit in Teilen ein rechtsextremes Pamphlet.
Naja, einige Prozent davon sind wohl rechtsextrem. Aber die meisten wohl nicht. Der Journalist und Fernsehmoderator Georg Restle meinte auf X, man solle die von der AfD nicht mehr in Talksendungen einladen und ihnen eine Bühne geben. Man solle nur noch über die AfD reden. Ähnliches schrieb auf X Katrin Göring-Eckart von den Grünen. Ich frage mich, was die für ein komisches Demokratieverständnis haben und merken es selbst noch nicht mal.
Marx’ Drehbuch sah ja schließlich eine Periode der Diktatur vor. Wir können uns aber freuen: Danach kommt die Demokratie wieder. Weil wir dann alle die gleichen Meinungen und Interessen haben und freiwillig die gleiche Partei wählen. Freuen wir uns auf das, worauf wir uns freuen können! Das wirklich Erstaunliche ist m.E., dass das alles so lange gedauert hat. Und das bloß weil Adenauer es gewagt hat, 1949 nicht die medial erwünschte Koalition mit der SPD zu bilden, sondern eine alternative Koalition mit zwei kleineren Rechtsparteien (FDP und DP, der BHE kam erst später). Der Mann muss, verglichen mit Merz, wirklich ein Held gewesen sein.
Interessant ist besonders, dass die SPD ein gewaltiges Medienimperium unterhält, und die Regierungsparteien mittels “Bürger"geld ihre Klientel fest an sich binden—fast so eng wie in der römischen Republik. Wer sich’s in der sozialen Hängematte bequem gemacht hat, ist auf Gedeih und Verderb seiner Regierung ausgeliefert. Lustig, dass das Gutachten geheim bleiben muss. Was die vom Herrn Bonhorst erwähnten ekligen Gestalten angeht, so möchte ich, ohne des whataboutisms bezichtigt zu werden, gerne darauf verweisen, dass besonders bei der SED—PARDON, sie heißt jetzt ja, “Die Linke” auf gar keinen Fall weniger anzutreffen sind, die unsere Republik nur zu gerne überwinden würden. Aber darüber spricht man (natürlich?) NICHT.
Man sollte das Verfassungsschutz-Gutachten veröffentlichen - Stellen, die Rückschlüsse auf Quellen (sprich: Undercover-Agenten) zulassen, kann man ja schwärzen. Hält man es unter Verschluss, stärkt man nur den Märtyrerstatus der Partei. Natürlich sind nicht alle Wähler der AfD rechtsextrem. Allerdings muss man sich fragen, wie man eine Partei wählen kann, wo mal die SS in Teilen exkulpiert wird, mal ein wenig mit Nazisprech geflirtet wird. Von Personen, die großen Rückhalt in der Partei zu haben scheinen, und auf die man offenbar nicht verzichten mag.
Die Stufe 2 des Verfahrens in das Verbot wurde gezündet. Nach Jahren des Verdachts mußte die Bürokratie zu einem Ergebnis kommen. Entweder den Verdacht aufheben oder ihn bestätigen. In einem Staat, in dem die Stalinisten in SEDNachfolgeparteien unbehelligt ihr Unwesen treiben könnnen, und in der die überkommenen Parteien Wesentliches, wie Innere und Äußere Sicherheit, Energieversorgung, Infrastrukturerhalt, usw. nicht auf die Reihe bekommen, ist die Ausschaltung von erfolgreichen Alternativen für die politisch Herrschenden überlebenswichtig. Gut, daß man sich auf den Staatsstreich der Hitleristen, aber nicht auf die Gruppe Ulbricht stützt. Das Verbot wird durch die Verknüpfung von Menschenwürde und Staatsangehörigkeit vorbereitet. Obwohl witzigerweise immer noch gilt, daß ein Kind, daß von deutschen Eltern abstammt, die deutsche Staatsangehörigkeit qua Geburt erhält, und das GG davon ausgeht, daß es vom Deutschen Volk kraft dessen verfassungsgebenden Gewalt gegeben wurde, stützt sich die Rechtsradikalismusthese der Verfassungsschutzbürokratie auf den Widerspruch zwischen ethnisch völkischer Abstammung und Staatsangehörigkeit. Dabei galt im Mai 1949, als das Grundgesetz verabschiede wurde, noch der Grundsatz, daß Deutscher ist, wer von deutschen Eltern abstammt. Die Verfassungsfeindlichkeit wird dadurch hergestellt, daß derjenige, der die Masseneinwanderung skeptisch sieht, und die Staatsbürgerschaft nicht verschleudern möchte, als Fremdenfeind, und damit als Menschenfeind gewertet wird, der gegen die Menschenwürde verstößt. So wird dem Verfassungsgericht das Tor zum Verbot geöffnet.
Volksgemeinschaften nach ethnischer und religiöser Identität zum veralteten, rechtsextremen Modell zu erklären, welches längst von der multikulturellen Moderne verdrängt wurde, ist die Kernaussage des Gutachtens zur AfD. Und die Deutschen, die zu schon länger “hier” Lebenden degradiert werden, erst gar nicht dazu befragen zu wollen, ein nicht auszuräumendes demokratisches Defizit. Der logische Trugschluss “unserer Demokraten” offenbart sich bereits im “hier”, dem Platzhalter für einen volks- und grenzenlosen Staat, den es nirgends auf der Welt gibt, auch nicht auf dem Flecken Land, der einmal Deutschland hieß. Dafür wird das linksradikale Konstrukt aber grenzenlos übergriffig. Die Bilderstürmer laufen sich gegen die 25% vorwiegend ethnisch Deutschen warm, deren Feinde sie sind. Für eine integrative multikulturelle Gesellschaft ist das kein besonders guter Anfang. Sondern vielmehr die Bestätigung für ihr höchstwahrscheinliches Scheitern.
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