Wer sich als Kirche in das politische Feuer begibt, entfernt sich von seiner Bestimmung und wird sich früher oder später die Finger verbrennen. Auch das zeitgeistige AfD-Bashing kann schnell und überraschend nach hinten losgehen.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) verabschiedete kürzlich eine Erklärung zur Unvereinbarkeit von „völkischem Nationalismus“ und Christentum. Unter Berufung auf dieses Dokument sehen sich politisierte Pfarrer, Gemeindevorstände und Bischöfe nunmehr berechtigt, gegen Funktionäre der AfD vorzugehen und ihnen die Tätigkeit als Lektoren, Organisten oder die Mitarbeit in Kirchengremien zu untersagen. Siehe beispielsweise hier: Pfarrer schließt AfD-Funktionär von kirchlichen Ehrenämtern aus oder St Marien will Abberufung von AfD-Schaufert als Verwaltungsratsmitglied. Da es sich um ein rein politisches Traktat ohne jeden theologischen Gehalt handelt, ist es auch für politisch interessierte Nicht-Betroffene und Nicht-Kirchenmitglieder von Bedeutung und bedarf der kritischen Reflexion. Wie im folgenden gezeigt wird, ist die Erklärung inhaltlich unausgereift, das darauf gestützte Vorgehen von der Erklärung nicht gedeckt, menschlich unanständig und im Sinne der kirchlichen Lehre ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Um mit dem letztgenannten Punkt anzufangen. Die Lehre der Kirche ist bekanntlich im Katechismus festgelegt. Eine laut Papst Benedikt XVI „getreue und sichere Zusammenfassung“ enthält das Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche. Nr. 444 dieses Kompendiums regelt unter anderem die öffentliche und damit auch die politische Betätigung. Wörtlich:
„Zugleich verlangt die Würde der menschlichen Person, daß … niemand daran gehindert wird, privat und öffentlich, einzeln oder in Verbindung mit anderen innerhalb der gerechten Grenzen der öffentlichen Ordnung nach seinem Gewissen zu handeln.“
Das bedeutet: Wer sich dem eigenen Gewissen entsprechend mit anderen öffentlich (z. B. in einer Partei) engagiert, egal ob mit oder ohne Funktion, und dabei die allgemeinen Ordnungsregeln wie zum Beispiel Gewaltfreiheit einhält, darf daran von Pfarrern und Bischöfen nicht gehindert werden. Gehindert wird jedoch, wer wegen einer Parteimitgliedschaft beziehungsweise Funktionärstätigkeit mit Sanktionen wie dem Verlust von kirchlichen (Ehren)ämtern belegt wird. Derartige Sanktionen verletzen nach kirchlicher Lehre die Würde des Menschen.
DBK-Erklärung keine Rechtsgrundlage für Sanktionierungen
Gestützt werden die Sanktionierungen auf folgenden Kernsatz der Erklärung:
„Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.“
Auffällig in zweifacher Hinsicht die Formulierung „Verbreitung von Parolen“. Für eine Unvereinbarkeit genügt die bloße Funktionärstätigkeit in einer Partei also nicht; die Betroffenen müßten schon aktiv selbst solche Parolen verbreitet haben. Das wird ihnen aber laut den Presseberichten gerade nicht vorgeworfen. Sie dürften laut den Presseberichten sogar ihre Kirchenämter wieder ausüben, sofern sie ihre Funktionärstätigkeit nur beenden würden; ihre persönliche Gesinnung (die ja mit einer bloßen Aufgabe der Funktionärstätigkeit nicht einfach weg wäre) wird also kirchlicherseits nicht beanstandet. Insofern finden die Sanktionierungen in der Erklärung keine Grundlage.
Zudem geht es nur um die Verbreitung von „Parolen“. Wer ohne Parolen auskommt, unterfällt nicht dem Verdikt. Was diese Beschränkung soll, ist unklar; denn ob man Rechtsextremismus mit oder ohne Parolen verbreitet, dürfte eigentlich keinen Unterschied machen. Einfach nur töricht formuliert wie die ganze Erklärung? Oder eine bewußte Unterscheidung, die sich am staatlichen Recht orientiert? Denn natürlich ist auch den Bischöfen bekannt, daß in Deutschland zwar die Verwendung von extremistischen Parolen strafbar sein kann, die Äußerung extremistischer Ansichten im allgemeinen aber der Meinungsfreiheit unterliegt.
Nächste Auffälligkeit (und der größte Kritikpunkt): Es fehlt in der gesamten Erklärung an einer Erläuterung, was rechtsextreme Parolen sind. Sind für die DBK z. B. nationalsozialistische Parolen wie „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ rechts- oder linksextrem und ersterenfalls unvereinbar mit einem kirchlichen Amt?
Letzte Auffälligkeit: Die Erklärung beschäftigt sich eigentlich mit völkischem Nationalismus und bewertet diesen als Rechtsextremismus. In der konkreten Unvereinbarkeitsaussage findet dieser Nationalismus dann aber gar keine Erwähnung. Ohne jede inhaltliche Stringenz tauchen stattdessen wie aus dem Nichts mit „Rassismus“ und „Antisemitismus“ zwei ganz andere Stichworte als Beispiele für Rechtsextremismus auf, die ansonsten in der Erklärung an keiner Stelle erwähnt und somit auch nicht erläutert werden.
Intellektuelles Armutszeugnis
Wenn die Bischöfe schon an zitierten Kernaussage der Erklärung scheitern und nicht bereit oder in der Lage sind, schlüssig darzulegen, was genau eigentlich mit einem kirchlichen Dienst unvereinbar sei, so verwundert es nicht, daß die Erklärung auch ansonsten ein intellektuelles Armutszeugnis ist.
Sie beginnt mit der Aufzählung von Gefahren, Krisen und Herausforderungen (von Terror und Krieg im Nahen Osten und in der Ukraine bis Klimawandel und digitalem Fortschritt). Auffällig, was nicht genannt wird: der fehlende/abnehmende Gottesglaube, der massive Verlust von Vertrauen in die Kirche. Die Erklärung stellt dann apodiktisch fest, daß der Rechtsextremismus die größte Bedrohung extremistischer Art für Deutschland und Europa sei. Begründet wird dies aber nicht; es ist halt so.
Daran anschließend versucht man sich an einer Erläuterung, was Rechtsextremismus sei bzw. ausmache. Nur mit einem einzigen (!) Aspekt allerdings beschäftigt sich die Erklärung: mit völkischem Nationalismus. Selbst ein primitiver Wikipedia-Artikel hat da mehr zu bieten. Gehaltvoll sind die diesbezüglichen Ausführungen nicht. Nur ein kleines Beispiel: In der Erklärung heißt es:
„Der Rechtsextremismus behauptet die Existenz von Völkern, die angeblich in ihrem „Wesen“ und in den kulturellen Lebensgestalten scharf von den anderen Völkern abgegrenzt werden können.“
Wer genau behauptet das, daß man Völker scharf abgrenzen kann? Nicht einmal die Nationalsozialisten konnten das, was ihre abartigen Annahmen von Viertel-/Halbjuden usw. zeigen. Und ist also das Grundgesetz rechtsextremistisch, das vom „Deutschen Volk“ spricht und damit dieses zumindest in seinem Wesen scharf abgrenzt von allen anderen = nichtdeutschen Völkern? Es soll in diesem Artikel aber nicht um den Begriff „völkischer Nationalismus“ gehen. Wer will, mag sich die wie von einem Oberstufenschüler oder Antifanten zusammengegoogelt wirkende Phrasendrescherei in der Erklärung antun.
Behördenaussage ungeprüft übernommen
Schließlich kommt man auf die AfD zu sprechen. In der Erklärung heißt es:
„Die AfD changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus, den der Verfassungsschutz einigen Landesverbänden und der Jugendorganisation der Partei attestiert, und einem Rechtspopulismus, der weniger radikal und grundsätzlich daherkommt.“
Mögen Behörden es sich ggf. einfach machen und ungeprüft Aussagen anderer Behörden übernehmen: die Kirche ist nicht Handlanger des Staates; sie hat selbständig zu definieren und zu prüfen. Das tut die Kirche aber nicht.
Wer eine solche Unvereinbarkeitserklärung abgibt, die noch dazu rechtliche Konsequenzen hat, von dem darf und muß man erwarten, daß er zunächst die Begriffe sauber definiert und sodann sauber darlegt und belegt, daß und warum die Begriffsinhalte tatsächlich erfüllt sind. Erst recht wenn es sich um eine Institution wie die Kirche handelt.
Während die Erklärung - wenn man sie richtig liest - den Amtsverlust immerhin noch an ein (tatsächliches/angebliches) Fehlverhalten des betroffenen Kirchenmitglieds anknüpft und somit zumindest im Grundsatz christlicher Denkweise entspricht (jeder Mensch ist als Individuum, nicht als Angehöriger eines Kollektivs zu betrachten), geht die Praxis darüber hinaus und läßt die bloße Funktionärstätigkeit genügen. Jedoch: Kein Parteimitglied, auch kein Funktionär, haftet quasi automatisch für das Parteiprogramm oder macht sich dieses zur Gänze zu eigen [abgesehen davon besteht bis hin zum Oberverwaltungsgericht NRW weitgehend Einigkeit, daß das Parteiprogramm der AfD an sich nicht als rechtsextremistisch einzustufen ist]. Erst recht ist niemand für etwaige extremistische Aussagen anderer Parteimitglieder/-funktionäre verantwortlich. Zu Recht verweist die Kirche in der Mißbrauchsdebatte darauf, daß Mißbrauch und Vertuschung durch einzelne nicht unmittelbar andere Katholiken betreffe (siehe hier). Die Sippenhaft, die sie für sich selbst ausschließt, führt die Kirche (zumindest einige ihrer Vertreter) gegen andere ein.
Ist die Kirche gesichert rechtsextrem?
Ausgehend von den eigenen Erwägungen in der DBK-Erklärung muß sich die Kirche fragen lassen, ob sie nicht selbst ganz oder zumindest in Teilen als (gesichert?) rechtsextrem gelten müßte und damit dem eigenen Verdikt unterfällt. Dazu folgende Beispiele:
1. „Gender-Ideologie“ soll ein rechtsextremer Kampfbegriff sein (siehe hier); sogar die Bundeszentrale für politische Bildung verbreitet diesen Unsinn (siehe hier). Das Oberhaupt der Kirche, der Papst, benutzt diesen Begriff und nennt die „Gender-Ideologie die häßlichste Gefahr unserer Zeit“ (siehe hier). Muß der Papst jetzt im Sinne der DBK-Erklärung wegen „Verbreitung rechtsextremistischer Parolen“ abdanken?
2. Die DBK schreibt in ihrer Erklärung: „Rechtsextremistische Gesinnungen und Konzepte zielen fundamental auf Ab- und Ausgrenzung.“ Die Kirche nimmt mit dem Konzept „Volk Gottes“ selbst eine solche grundlegende Ab- und Ausgrenzung vor. Sie definiert: „Volk Gottes ist die Kirche insofern, als sie die Versammlung derer ist, die an Christus glauben.“ Wer nicht an Christus glaubt, wird also aus dem Volksbegriff ausgegrenzt. Er verfügt auch über mindere Rechte, darf zum Beispiel nicht an der Kommunion teilnehmen usw. Das mag nicht ethnisch/national konnotiert sein, aber man könnte es völkisch-religiös bezeichnen. Man kann auch nicht einfach Teil des Volkes Gottes werden. Denn das setzt voraus, an Christus zu glauben, was aber nicht jedem gegeben ist.
3. Als rechtsextremistisch wird häufig „Homofeindlichkeit“ angesehen. Der Katechismus der Kirche sieht bekanntlich homosexuelle Handlungen ausdrücklich als Sünde an. Laut diesem Artikel stehen in Afrika „in 32 Staaten homosexuelle Handlungen unter Strafe – regelmäßig mit Zustimmung der Kirche“.
4. Viele Bischöfe, beispielhaft solche aus Polen und Ungarn, halten ganz offen Ängste vor muslimischen Flüchtlingen für berechtigt (im Jargon ihrer Gegner: „schüren Ängste“) und sprechen sogar von einer Invasion selbiger; 150.000 Katholiken beteten an der polnischen Grenze „damit Europa Europa bleibt“ (siehe beispielhaft hier, hier oder hier).
5. „Unhinterfragte Weiblichkeit“ und „Mutterkult“ sind ebenfalls Stichworte, die Rechtextremen zugeordnet werden. Ein „Vorwurf“, den auch die Kirche mit der kultischen Verehrung der Gottesmutter Maria trifft.
6. Auch „Führerkult“ und hierarchische, undemokratische Strukturen werden gerne als angeblich rechtsextremistisch angesehen. Mit dem Papst verfügt die Kirche über einen obersten „Führer“, der die höchste gesetzgebende, rechtsprechende und vollziehende Gewalt auf sich vereinigt; Ämter werden undemokratisch von „oben nach unten“ besetzt.
In der Sprache der Erklärung der DBK könnte man zusammenfassend sagen: Die Kirche „changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus und einem Rechtspopulismus, der weniger radikal und grundsätzlich daherkommt“. Zur Klarstellung sei angemerkt, daß weder die Kirche noch die AfD rechtsextremistisch sind. Die aufgeführten Beispiele zeigen aber, wie einfach es ist, jemanden bzw. eine Organisation zum „Rechtsextremisten“ zu erklären. Jedenfalls wenn man sich linksideologischen Definitionen unterwirft, nach denen aber wohl selbst Jesus Christus rechtsextrem wäre (zum Beispiel wegen Behaupten einer einzigen Wahrheit mit impliziter Ablehnung anderer Ansichten, undemokratischem Führerprinzip, Betonung traditioneller Werte, Nicht-Infragestellen sozialer Hierarchien, Widerstand gegen das Establishment).
Wie ist die Erklärung der DBK zu bewerten?
1. Die deutschen Bischöfe haben sich mit der einseitigen Kaprizierung auf Rechtsextremismus vom antitotalitären Konsens der Bundesrepublik verabschiedet. Mit der Übernahme nicht eindeutig definierter politischer Kampfbegriffe haben sie sich endgültig dem medialen und politischen „Establishment“ unterworfen.
2. Die Erklärung ist ein rein politisches Traktat ohne theologischen/religiösen Gehalt. Augenscheinlich geht es in der Kirche in Deutschland mittlerweile mehr um die „richtige“ Haltung als um den richtigen Glauben.
3. Die Erklärung ist ein Dokument beifallheischender Andienung. Es ist inhaltlich unausgereift und setzt sich nicht ernsthaft mit AfD und Rechtsextremismus auseinander, infolge fehlender Begriffsklärungen und Erläuterungen (zum Beispiel was rechtsextreme Parolen sind) kann faktisch jeder jederzeit der Verbreitung rechtsextremer Parolen bezichtigt werden kann. Sogar der Papst, wie das Beispiel mit der Gender-Ideologie anschaulich zeigt.
4. Die Erklärung ist ein Dokument der Spaltung. Es führt zu Widerwillen gegenüber den politisierenden Bischöfen auch bei Nichtbetroffenen. Die durch die Erklärung bewirkten „Säuberungsaktionen“ erzeugen Gegenwehr und Solidarisierung von Mitchristen zugunsten von Betroffenen (siehe hier).
5. Wie schon der kurze Zeitraum seiner praktischen Umsetzung zeigt: Die Erklärung ist ein Dokument, das zur Ächtung und Ausgrenzung von Menschen führt, ohne Rücksicht auf das persönliche Verhalten der Betroffenen. Es spielt keine Rolle, ob ein Christ jahrelang einen guten Dienst in der Gemeinde geleistet hat. Seine Leistung verschmäht man, sein Geld nimmt man gerne weiter.
Die Frage nach dem Warum
Es stellt sich naturgemäß die Frage, warum die Kirchenoberen sich so verhalten, wie sie es tun (schon in Sachen Corona haben sie sich als kritiklose Nachbeter auch der unsinnigsten Regierungs-Narrative gezeigt). Zwei mögliche Antworten, die sich ergänzen:
Erste Antwort: Weil sie meinen, sich liebkind machen müssen. Nicht wegen der üppig fließenden staatlichen Finanzmittel, sondern aus Angst. Aus Angst vor der sozialen Stigmatisierung (ein Bischof ist auch nur ein Mensch und wäre bei Ablehnung der Erklärung wohl innerkirchlich und medial als Unterstützer von Rechtsextremismus gebrandmarkt worden). Und aus Angst vor einer jederzeit möglichen Instrumentalisierung von Mißbrauchsvorwürfen gegen sich. Egal ob ein Bischof jemals eine Pflichtverletzung begangen hat oder nicht. Medien und auch interne Gegner machen jeden fertig, der nicht auf ganz auf linksidiologischer Linie ist, selbst wenn ihm durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt wird, keine Pflichtverletzungen begangen zu haben (z. B. Kardinal Woelki, siehe hier). Andere läßt man zwar nicht ganz, aber weitgehend in Ruhe, selbst wenn sie ihrer Aufsichtsverantwortung nach derzeitigem Stand wohl eher nicht gerecht geworden sind (z. B. Bischöfe Bätzing, Marx u. Ackermann, siehe hier oder hier), sofern sie nur auf Linie sind.
Zweite Antwort: Weil sie gar nicht mehr anders können. Weil sie - jedenfalls hat es den Anschein - nicht mehr zuvorderst in religiösen Kategorien denken, sondern in ideologisch-politischen Kategorien. Wer immer noch meint, auf irgendwelchen sogenannten synodalen Veranstaltungen Strukturdebatten führen zu müssen, wer sich den antichristlichen Gender-Unfug zu eigen macht oder Welttemperaturängste schürt, der macht sich überflüssig und hat nicht verstanden, daß der Auftrag der Kirche nicht das Nachbeten kruder Ideologievorstellungen ist, sondern im Katechismus festgelegt ist (siehe Nr. 166 des Kompendiums des Katechismus: Glaubensverkündigung und Sakramentenspendung).
Die Erklärung der DBK fügt sich ein in den Selbstverstümmelungsprozeß, in dem sich die Kirche seit längerem durch das Sich-gemein-machen mit den Ideologiegespinsten ihrer Gegner befindet. Mit solchen Erklärungen wird man den Niedergang nicht aufhalten. Für die meisten Menschen (einschließlich vieler Taufschein-Christen) ist die Kirche faktisch schon jetzt bedeutungslos. Für die Politik hat sie allerdings noch eine gewisse Bedeutung: als Staffage zur Legitimierung der Machtausübung. Dem ist die DBK mit dieser Erklärung mehr als gerecht geworden. Die von Papst Benedikt XVI. geforderte Entweltlichung ist dringender denn je.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.