Gastautor / 19.04.2022 / 12:00 / Foto: Imago / 99 / Seite ausdrucken

Ist der Präsident des Bundes-Verfassungsgerichtes befangen?

Von Thorsten Schleif. 

In seinem neuen Buch „Wo unsere Justiz versagt“ rechnet der aktive Richter Thorsten Schleif mit dem Justizversagen in Deutschland ab. Dabei scheut er auch nicht vor dem Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts zurück und liest Stephan Harbarth wegen „Besorgnis der Befangenheit" die Leviten. 

Stephan Harbarth, also known as Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war Mitglied des Bundestages von 2009 bis 2018 für die CDU und stellvertretender Fraktionsvorsitzender bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im November 2018, also demselben Monat, in dem er Richter am Bundesverfassungsgericht wurde. Nicht nur „einfacher" Richter am Verfassungsgericht, sondern gleich dessen Vizepräsident. Vom Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einer Regierungspartei zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist es in Berlin eben nur ein Katzensprung. Wenn man die richtigen Leute kennt.

Nun war Vetternwirtschaft in der Berliner Politik noch nie ein Thema zum Naserümpfen, sondern deren Akzeptanz Einstellungsvoraussetzung für einen Abgeordneten. Schließlich werden Politiker immer wieder auf irgendwelche Posten und Pöstchen, in Ministerien, Ausschüssen und Aufsichtsräten, verschoben. Die besondere Schwierigkeit, die selbst einige Mainstream-Medien veranlasste zuzugeben, dass die Besetzung des Verfassungsgerichts mit engen Parteifreunden rückblickend betrachtet vielleicht doch etwas suboptimal sei, ergibt sich aus der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz. Und damit ist es unter anderem zuständig für die sogenannten Verfassungsbeschwerden, wenn sich ein Bürger in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln – vor allem durch Gesetze und Verordnungen – verletzt sieht. Zum Beispiel durch jene Gesetze, die der Bundestag erlassen hat und erlässt. Derselbe Bundestag, dem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bis unmittelbar vor seiner Berufung in das Verfassungsgericht angehört hat. Nun argumentieren manche, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gehöre dem Bundestag ja nicht mehr an.

Unterbewusstsein wird massiv von Umständen beeinflusst

Seine Pflichten als Abgeordneter endeten, als seine Pflichten als Verfassungsrichter begannen. Gar kein Problem. Nun, es wäre dann gar kein Problem, wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine Maschine, ein Computer wäre, bei dem einfach ein Schalter umgelegt oder eine alte Programmierung gelöscht und ein neues Programm installiert werden würde. Aber auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts – vergib mir Herr, ich habe gesündigt – ist und bleibt ein Mensch. Und damit verfügt er über dieselben Denk- und Entscheidungssysteme wie jeder andere Mensch auch. Seine Entscheidungen werden immer – ebenso wie Ihre und meine – sowohl mit dem Bewusstsein als auch mit dem Unterbewusstsein getroffen. Und das Unterbewusstsein wird massiv von Umständen beeinflusst wie zum Beispiel der Gruppenzugehörigkeit. Jeder Mensch neigt dazu, seine Entscheidungen einer Gruppe anzupassen. Je mehr er sich einer Gruppe zugehörig fühlt, desto leichter erfolgt die Anpassung. Es muss kein aktiver Druck oder Zwang seitens der Gruppe ausgeübt werden, obwohl das in Berlin durchaus denkbar ist. Die Anpassung erfolgt völlig automatisch, eben unterbewusst, und unabhängig vom kulturellen oder sozialen Hintergrund der Person.

Es ist absolut illusorisch, dass eine Gruppenzugehörigkeit wie die von Stephan Harbarth zu der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die über einen Zeitraum von neun Jahren gefestigt wurde, sich von einem auf den anderen Tag lösen lässt. Eine völlige Auflösung dieser Verbindung benötigt Jahre – falls sie überhaupt möglich ist. Und während dieser Phase der „Auflösung" wird das Unterbewusstsein bei jeder Entscheidung von dieser Gruppenzugehörigkeit beeinflusst. Dass viele Juristen – vor allem auch Richter – diese Art der Beeinflussung in Abrede stellen, zeigt erneut die bereits erwähnte gefährliche Kombination von Ignoranz und Arroganz in diesem Berufszweig.

Der Gefahr einer Gruppenanpassung der eigenen Entscheidung kann nur wirksam begegnet werden, wenn sichergestellt wird, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts eine ausreichend lange Zeit vor ihrer Berufung weder einer Bundes- noch einer Landesregierung und ebenso wenig einem Bundes- oder Landesparlament und auch keiner Partei angehört haben. Der Zeitraum sollte unter Berücksichtigung dessen, dass eine ein- oder zweimalige Wiederwahl der Abgeordneten eines Landtages oder des Bundestages üblich geworden ist, mindestens zwölf Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die jeweilige Gruppe in der ursprünglichen Zusammensetzung kaum noch vorhanden, wodurch das Zugehörigkeitsgefühl zumindest erheblich reduziert wird.

Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und Käseplatte

Darüber hinaus wäre auch eine gewisse Erfahrung als ordentlicher Richter oder außerordentlicher Richter – darüber verfügen tatsächlich nur sehr wenige Verfassungsrichter – sicherlich von Vorteil. Dann wäre gewährleistet, dass auch die hohen Herren und Damen des Bundesverfassungsgerichts mit den Grundsätzen der Befangenheit eines Richters ausreichend vertraut wären (…).

Am 27. September 2021 erschien in der Welt ein Artikel, der vielen Lesern – auch mir – zunächst wie eine klassische Zeitungsente oder, wie es umgangssprachlich heißt, wie Fake News erschien. Unter der Überschrift „Versuch einer Einflussnahme der Politik auf das Verfassungsgericht" berichtete die Zeitung, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Richter des Bundesverfassungsgerichts einschließlich des Präsidenten Harbarth Ende Juni 2021 zum Diner ins Kanzleramt eingeladen hatte. Und das trotz laufender Prozesse, die die Bundesregierung betreffen, unter anderem auch die erwähnten Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse. Justizministerin Christine Lambrecht hielt eine flammende Rede auf die deutsche Coronapolitik, während die Verfassungsrichter Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und Käseplatte genossen.

Als das Treffen zwischen den Vertretern der Coronapolitik, den Urhebern der Bundesnotbremse, und den Verfassungsrichtern bekannt wurde, wurden mit viel zu großer Zurückhaltung doch einige Fragen gestellt: Sind der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth und gegebenenfalls auch weitere Richter des Gerichts befangen? Sind sie aufgrund der freundlichen Behandlung durch die Bundeskanzlerin voreingenommen? Und können sie noch unbefangen über die Verfassungsbeschwerden, die die Bundesnotbremse zum Gegenstand haben, entscheiden?

Anlass, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln

Achtung: Anders als in den Medien vielfach vermittelt wurde, kommt es auf diese Fragen nicht an. Es ist völlig gleichgültig, ob Richter Harbarth und seine Kollegen tatsächlich befangen sind oder nicht. Entscheidend ist allein, ob die Besorgnis einer Befangenheit besteht. Das ist etwas anderes. Gemäß § 19 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht kann ein Richter wegen „Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt werden. Es ist absolut unerheblich, ob der Richter tatsächlich befangen ist.

Das sah das Bundesverfassungsgericht bis vor einigen Jahren übrigens auch so und erklärte: Es komme nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich „parteilich" oder „befangen" sei oder ob er sich selbst für befangen halte. Entscheidend sei ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit gehe es nämlich darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden.

Besorgnis der Befangenheit bedeutet eben etwas anderes als Befangenheit. Die Besorgnis, schwanger zu sein, ist auch etwas anderes, als schwanger zu sein. Und deshalb war entscheidend, ob die Verfassungsrichter, indem sie der Einladung der Bundeskanzlerin zu einem Abendessen folgen, bei dem die Justizministerin die Coronapolitik der Bundesregierung verteidigt, den bösen Schein einer fehlenden Unvoreingenommenheit erwecken können. Ja, was denn sonst?!

Den Ehrenwertesten am Allerwertesten vorbei

Das fragten sich zahlreiche Bürger. Unter anderem auch ein Rechtsanwalt, der ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führte, das die Ausgangssperre der Bundesnotbremse zum Gegenstand hatte. Und deshalb reichte er ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und eine weitere Richterin ein. Dieses Gesuch wies das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2021 mit offensichtlicher Empörung zurück. „Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche und damit auch das Treffen  vom 30. Juni 2021" seien „ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund", so das Bundesverfassungsgericht.

Dass das Thema des Treffens von Präsident Harbarth gerade zu dem Zweck vorgeschlagen worden sei, Mitgliedern der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, sich zu tatsächlichen und rechtlichen Aspekten konkret anhängiger Verfahren zu äußern, stelle eine bloße Behauptung dar, „die bei vernünftiger Betrachtung nicht naheliegt". Mit dieser Argumentation ließe sich auch begründen: „Regelmäßiger ungeschützter Geschlechtsverkehr zwischen einer Frau und einem Mann ist ein zur Begründung der Besorgnis der Schwangerschaft gänzlich ungeeigneter Grund." Die Ansicht der ehrenwerten Richter des Bundesverfassungsgerichts widerspricht gänzlich der Auffassung der sogenannten Otto Normalverbraucher. Doch was soll es? Die Meinung der gewöhnlichen rechtstreuen Bürger geht den Ehrenwertesten am Allerwertesten vorbei.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Wo unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2022, München, Verlag Riva, Hier und hier bestellbar.

 

Thorsten Schleif1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. 

 

Foto: Imago

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M.Precious / 19.04.2022

Nennt man “Reziprozität Ausführliche Definition im Online-Lexikon 1. Begriff: Verhaltensweise, bei der Akteure nach dem Prinzip „Wie du mir, so ich dir!” handeln. 2. Reziprozität stellt eine Form sozialer Präferenzen dar, die in den Sozialwissenschaften schon seit langem intensiv diskutiert werden und seit den frühen 90er-Jahren des 20. Jh. verstärkt Eingang in die Wirtschaftswissenschaften gefunden haben. 3. Bedeutung: Im Rahmen der experimentellen Wirtschaftsforschung, bes. in der experimentellen Spieltheorie, können eine Vielzahl von Abweichungen menschlichen Verhaltens von den theoretischen Gleichgewichtsvorhersagen dadurch erklärt werden, dass den Akteuren reziprokes Verhalten unterstellt wird. Reziprozität wird i.Allg. so modelliert, dass Individuen das Bedürfnis haben, Menschen zu bestrafen, die unfair zu ihnen waren (negative Reziprozität), und Menschen zu belohnen, die großzügig waren oder sich „fair” verhalten haben (positive Reziprozität).” Quelle: WirtschaftslexikonPunktgablerPunktde “Was ist Reziprozität? Reziprozität bedeutet Gegenseitigkeit und steht im Grunde für ein einfaches zwischenmenschliches Phänomen, das jeder kennt:   Wie du mir, so ich dir. Das Prinzip der Reziprozität bildet damit die Grundsäule, auf der Inbound-Marketing fußt. Denn mit hochwertigem und relevantem Content, der mit viel Aufwand verbunden und womöglich sogar komplett kostenlos ist, wird beim Kunden – zugespitzt formuliert – ein Schuldgefühl ausgelöst. Es entsteht der Wunsch, die ihm entgegengebrachte Mühe auf irgendeine Weise zu belohnen, etwas von Wert zurückzugeben. Sei es durch den Kauf des Produkts oder schlicht durch die Interaktion mit den bereitgestellten Inhalten, wie etwa über Kommentar- oder Sharing-Optionen. Somit können wiederum neue potenzielle Kunden erreicht und bestenfalls gewonnen werden.” Quelle: unternehmerPunktde/lexikon/online-marketing-lexikon

Dr Stefan Lehnhoff / 19.04.2022

Hochverrat, Rechtsbeugung, da ist Befangenheit ein kleines Problem des Gratis-Professors. War eigentlich Roland Freisler begangen?

Paul Siemons / 19.04.2022

Dass der Mann da ist, wo er ist, ist die eine Sache (“Nun ist er eben da.” Adolfine M. ). Zum Kotzen ist vor allem die Dreistigkeit, mit der er in sein Amt gesetzt wurde. Das zeigt, welches Bild A. M. vom deutschen Volk und dessen Reife hat(te): nämlich genau das richtige. Mit denen kann man das alles machen. Was zu beweisen war.

WF Beck / 19.04.2022

Justiziar, sollte blind sein. Ist sie in Schland aber nicht. In allen Gerichtsstufen sitzen Richter*innen, die nur für ihre Karriere und ihren beruflichen Aufstieg, Recht sprechen. Da wird auch schon mal das Recht gebeugt, wenn es nicht in die rotgruene Mainstreammeinung passt. Für mich ist der Präsident des BFG, ein Vasall von Frau Merkel und ihrer linksgruenen Gevolkschaft. Art. 94 des GG, muss geändert werden. Vorschlag. Nur Richter mit 10 Jahren Erfahrung als Präsident oder Stellvertreter eines obersten Bundesgerichtes dürfen sich einer Wahl zum Verfassungsrichter stellen. Gewaehlt wird direkt durch die Bürger. Die korrumpierte Politik muss absolut außen vor bleiben. Wer soll die Übergriffigkeit der Politik gegen die Bürger sonst noch stoppen.

Gerald Weinbehr / 19.04.2022

“Je mehr er sich einer Gruppe zugehörig fühlt, desto leichter erfolgt die Anpassung.” - Wenigstens muss man sich bei einem Großteil der Bundestagsabgeordneten keine Sorgen machen, dass sie sich zu sehr der Gruppe der “schon länger hier Lebenden” zugehörig fühlen. Ihre Politik spricht klar dafür, dass sie sich anderweitig “angepasst” haben. Das Argument, Harbarth gehöre als Präsident des Bundesverfassungsgerichts dem Bundestag ja nicht mehr an, ist natürlich Blödsinn. Wenn Minister oder MdBs ihre Ämter niederlegen, um dann sofort auf einen hochdotierten Posten in der Wirtschaft zu wechseln, wird das aus guten Gründen scharf kritisiert. Obwohl die betreffenden Personen dem Bundestag dann ja nicht mehr angehören. Das Essen der Verfassungsrichter bei und mit Merkel ist dann noch das Tüpfelchen auf dem i! Würde das, was mit Harbarth hier in Deutschland gelaufen ist, vergleichbar in Polen oder Ungarn passieren, der politisch-mediale Komplex hierzulande wäre hellauf empört. Alles in allem wieder mal ein erhellender und wichtiger Artikel hier auf der Achse. Die Mehrheit der “Qualitätsmedien” schweigt zur Causa Harbarth oder nörgelt allenfalls leise rum. Die Urteile zu “Klima” oder Bundesnotbremse wurden dagegen vielfach begrüßt.

Fritz Dieterlein / 19.04.2022

Ich denke überall wo die Grünen ihre Hände im spiel haben muss die Demokratie ihrer Ideologie weichen. M.f.G.

Karla Kuhn / 19.04.2022

Thèodore Joyeux, “Daher sollte der Bundes"verfassungsschutz” seine Ermittlungen auf die Amtsführung und auf das Amtsgebahren der Verfassungsorgane und auf die “delegitimierenden” Manipulationen des Rechtsstaats durch Funktionsträger der Parteien ausweiten.”  Der “Verfassungsschutz” wurde doch vermutlich ebenfalls durch Merkel entkernt, in dem Dr. MAAßEN “korrekt” vor die Tür gesetzt wurde, er hatte das “VERBRECHEN” begangen- die WAHRHEIT ÖFFENTLICH zu sagen !!  finn waidjuk, TREFFER !  Danke Herr Schleif, das alles wissen die allermeisten Selberdenker bereits aber es tut gut- jedenfalls mir- das ALLES noch mal aus berufendem Munde zu hören/ zu lesen .

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