Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Simone Kammerer / 14.03.2020

Ich fasse Ihren Artikel kurz zusammen: Deutschland, du mieses Stück Scheiße. Jeder, der das bestreitet, ist ein Verfassungsfeind und Antisemit.

Rolf Mainz / 14.03.2020

Es geht letztlich weder um Herrn Höcke noch um potenziell rechtsextremes Gedankengut. Es geht allein darum, der AfD imagemässig als einziger valider Opposition zu schaden, sie am besten zu verbieten. Und die Diffamierungskampagne trägt ja sogar Früchte, etliche deutsche Wählende haben sich bereits Bange machen lassen und wählen “weiter so” trotz besseren Wissens. Jedes Land hat die Regierung, die es verdient.

Dov Nesher / 14.03.2020

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich? Ja! Ist die Linke verfassungsfeindlich? Ja! Sind die Grünen verfassungsfeindlich? Ja! Ist Maas’ Politik antisemitisch? Ja! Sind die kreativen Gesetzesauslegungen der Bundesregierung verfassungsfeindlich? Ja! Matthäus 7:1-5: Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn mit welchem Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden, und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch gemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge? Oder wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Halt, ich will den Splitter aus deinem Auge ziehen, und siehe, der Balken ist in deinem Auge? Du Heuchler, ziehe zuerst den Balken aus deinem Auge und dann siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst!

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