Joachim Nikolaus Steinhöfel / 19.06.2019 / 17:26 / Foto: Achgut.com / 12 / Seite ausdrucken

Islamkritiker darf man bei Facebook beleidigen – nächste Runde

Morgen, am 20.06.2019, finden um 11:30 und 12:00 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Sitzungssaal 143, 1. Etage, in Sachen Ahmad Mansour gegen Facebook zwei interessante Verfahren statt. Jeder, der mag, kann sich morgen einen Eindruck davon verschaffen, wie Facebook vor Gericht agiert.

Ahmad Mansour ist, so ein Anwalt der besten Anwaltskanzlei der Welt, White & Case, die Facebook vertritt, eine „umstrittene Persönlichkeit“, die „ganz offen und öffentlich kritisiere, welche der Aspekte des Islams nach seiner Ansicht es einigen Muslimen möglich macht, extremistische oder radikale Verhaltensweisen anzunehmen und auch zur Schau zu stellen.“ So etwas gilt es natürlich zu bekämpfen. In einem Parallelverfahren wies derselbe Anwalt darauf hin, Mansour sei für seine scharfe Kritik an „Mohammedanern“ und insb. dem türkischen Präsidenten Erdogan bekannt. Als sich der Fußballspieler Özil vor etwa einem Jahr mit dem türkischen Diktator Erdogan fotografieren liess, äußerte sich Ahmad Mansour gegenüber dem ZDF wie folgt:

„Özils Problem ist nicht, dass er Türke ist. Sondern dass er sich als Nationalspieler mit einem türkischen Diktator hat fotografieren lassen.“

Was einen Facebook-Nutzer zu der Anmerkung veranlasste:

“Halt die fresse du Husohn Bastrd. Geh Verkauf deine Schwester an die deutschen damit du den Integrationsrpreis 2018 und Ein paar Fernsehshows bekommst. Nimm den türkischen Namen eines stolzen Volkes wie der Türkei nicht in dein Schandmaul.”

Wer Erdogan, so steht es tatsächlich im Schriftsatz, als “Diktator beleidige”, den darf man auch so angehen. Meint Facebook. Und fing prompt eine einstweilige Verfügung. Natürlich wurde diese nicht anerkannt, darum gehts es nun im Klagverfahren weiter. Und gleich im Anschluß geht es zwischen denselben Parteien in einem weiteren Prozeß um die Frage, wie es sich mit der Bezeichnung “Expertennutte” verhält.

Wie niederträchtig der IT-Konzern auch in diesem Verfahren operiert, wird auch daran deutlich, dass Mansour, der unter Polizeischutz steht, mit formalen Argumenten gezwungen werden sollte, seine Privatanschrift preiszugeben. Der Staatsschutz Berlin hat sich dagegen ausgesprochen. Aber was kümmert das Herrn Zuckerberg?

Gut möglich, dass sich die Niederlagenserie von Facebook morgen fortsetzt. Nächste Woche Dienstag geht es dann vor dem OLG Oldenburg (25.06.2019, 14.00 Uhr, Saal I, Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg) in Sachen Markus Hibbeler vs Facebook, weiter. Die Parteien sind persönlich geladen. Markus Hibbeler kommt.

Dieser Beitrag erscheint auch auf Joachim Steinhöfels Blog.

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Frank Stricker / 19.06.2019

Lieber Herr Steinhöfel , erstmal Danke , dass Sie sich persönlich dafür einsetzen , dass die Meinungsfreiheit im Netz weiterhin Bestand hat. Gerade , wenn man bedenkt , wie AKK und aktuell Herr Tauber versuchen, die freie Rede im Netz zugunsten der “Gutmeinenden” zu reglementieren. Aber natürlich müssen primitive Hass u. Hetzkampagnen gelöscht werden. “Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand” , in Duisburg und Berlin sollte man zusätzlich mit allem rechnen…...

Robert Loeffel, Bern / 19.06.2019

Ich war bis vor 3 Tage von Facebook für 30 Tage gesperrt. Es ging um einen Zeitungsartikel der von einem Migranten berichtete der ein 9Jähriges Mädchen sexuell belästigte. Solche Taten auf deutsche Frauen und Mädchen sind ja schon längst keine Einzelfälle mehr. Also schrieb ich: “.... und täglich grüsst das muslimische Murmeltier”. In sarkastischer Anlehnung zum Film mit Tom Hanks in der täglichen Endlosschleife. Unglaublich das reichte Facebook mich zu sperren und es war die dritte Sperrung. Jetzt dürft ihr dreimal raten warum ich 3x gesperrt wurde, es ging immer um die gleiche Sache. Kritik am Islam und Multikulti dulden man bei Facbook nicht. Ich bin zu 100% überzeugt, hätte ich: “... und täglich grüsst das AfD Murmeltier” geschrieben wäre ich nicht gesperrt worden.

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