Am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) wurde am Mittwoch der Prozess gegen Nadine D. fortgesetzt. Die 2007 zum Islam konvertierte gebürtige Düsseldorferin muss sich seit 28. Mai vor dem 5. Strafsenat des OLG verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, spätestens ab 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) betrieben zu haben. Über das einschlägig bekannte Online-Portal „Free our Sisters" habe die 42-Jährige dazu bis Sommer 2024 Spenden in Höhe von insgesamt fast 14.000 Euro eingeworben und die Gelder an inhaftierte Mitglieder und Sympathisanten des IS oder deren Angehörigen weitergeleitet. Allein bei einer Spende „für die Schwestern in den Camps" sollen mehr als 3.300 Euro zusammengekommen sein, die an in kurdischen Lagern inhaftierte IS-Frauen weitergeleitet wurden. Und auch für bekannte deutsche und europäische Salafisten und Jihadisten soll Nadine D. Spenden gesammelt haben.
Außerdem soll Nadine D. im Internet dazu aufgerufen haben, „Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen" für inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten zu verfassen, die von ihr gesammelt und weitergeleitet wurden. „Ihr gesamtes Vorgehen habe dazu gedient, die Inhaftierten zu bestärken, dem IS als Mitglied treu zu bleiben oder ihm für weitere Engagements als Mitglied oder Unterstützer zur Verfügung zu stehen", heißt es in der Anklage. Nadine D. wurde am 3. September 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Wie bereits in der letzten Woche verfolgten die Mutter und die Kinder von Nadine D. den Prozess im Zuschauerraum. Winken, zu Herzen geformte Hände sowie das Zuwerfen von Kusshänden machten erneut deutlich, dass die Familie der Angeklagten hinter der 42-Jährigen steht. Der türkische Ehemann von Nadine D. muss weiter vor der Saaltür warten, da er übernächste Woche als Zeuge geladen werden soll.
Besuch von den Hammerbande-Unterstützern
Im Nebensaal des OLG-Hochsicherheitstraktes sollte am Mittwoch gleichzeitig der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande" nach einer mehrwöchigen Unterbrechung fortgesetzt werden. Wegen einer verspäteten Zeugin, die nach ihrem Eintreffen auch nur wenig zu berichten hatte, musste dieser Prozess nach längeren Sitzungspausen jedoch wieder vertagt werden. Das führte dazu, dass einige der vor Ort befindlichen Antifa-Unterstützer die Gelegenheit nutzten, sich stattdessen den Prozess gegen Nadine D. als Zuschauer anzusehen. Auf den Gängen des Hochsicherheitstraktes begegneten einzelne Antifa-Unterstützer der Familie der Angeklagten sichtbar freundlich.
Im Saal selbst gewann am Mittwoch schnell die Verteidigung von Nadine D. die Oberhand. Verteidigerin Nelli Kopev stellte zwei Beweisanträge, unter anderem den, alle Akten hinzuzuziehen sowie alle involvierten Personen bei der Bundesanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sowie der Staatsanwaltschaft Düsseldorf als Zeugen zu laden, die Auskunft geben können, warum die bereits lange bekannte Tätigkeit der 42-Jährigen für „Free our Sisters" sowie ihre ebenfalls lange bekannte Nähe zu der 2024 vom OLG München zu 14 Jahren Haft verurteilten IS-Rückkehrerin Jennifer W. noch vor Jahren als strafrechtlich nicht relevant eingestuft wurde, nun aber zur Anklage geführt hat.
„Frau D. handelte über Jahre hinweg öffentlich. Sie wusste, dass ihr Handeln von den Behörden kritisch beobachtet wird, aber nicht als strafrechtlich relevant eingestuft wurde", sagte Kopev und verwies auf die „Wirkung, die das behördliche Wirken auf das Vorstellungsbild der Angeklagten hatte". All dies spreche für einen Verbotsirrtum im Sinne des Paragraph 17 Strafgesetzbuch, argumentierte Nelli Kopev. Nach dieser Norm handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht in deren Unrecht fehlt. Die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft reagierten auf Kopevs Beweisanträge gereizt: „Alle relevanten Aspekte sind bereits in den Akten", sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert. „Es gibt keine Doppelakten."
„Die Unantastbarkeit eines Muslims ist größer"
Nach diesem kurzen Schlagabtausch wurden bis in den späten Nachmittag hinein drei Ermittler des polizeilichen Staatsschutzes vernommen, die Veröffentlichungen von „Free our Sisters", Chat-Einträge von Nadine D. sowie deren Zahlungsverkehr ausgewertet hatten. Dabei seien sie auch immer wieder auf religiöse Einträge gestoßen, berichteten die Ermittler. So war etwa in einem Posting die Rede von „den Geschwistern, die aus den Gefängnissen der Tawaghits befreit" werden müssen. „Tawaghit" ist der Plural des arabischen Begriffs „Taghut", mit dem im islamischen Glauben jede Person, Macht, Einrichtung oder Gottheit bezeichnet wird, die anstelle Allahs verehrt wird. In einem anderen Chat bat eine Frau Nadine D. um Hilfe und schnellen Rat: „Vor eineinhalb Wochen waren die Tawaghits zur Durchsuchung bei mir." Auch stießen die Ermittler immer wieder auf Grundsätzliches: „Die Unantastbarkeit eines Muslims ist größer als die Unantastbarkeit eines Staates", hieß es etwa. „Die Muslime sollten sich dessen bewusst sein, dass sie jedem Staat überlegen sind." „Für mich hat das die Ablehnung unseres Gesellschaftssystems und unserer Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht", erläuterte ein Ermittler. „Deswegen habe ich das mit aufgenommen."
Je länger die Vernehmungen dauerten, umso mehr zeigten sich aber auch die Wissenslücken der Ermittler. Einer von ihnen konnte die bereits vor Jahren vom OLG Düsseldorf verurteilten Marco G. und Mirza Tamoor B., die offenbar auch auf Nadine D.s Unterstützungs-Liste standen, nicht richtig zuordnen. Ein anderer konnte die Frage des Senatsvorsitzenden Winfried van der Grinten nach der Bedeutung des Begriffs „Tawaghit" nicht beantworten. Als der Ermittler selbst auf die Frage des Verhältnisses des IS zu den Kurden ausweichend antwortete, waren auf der Richterbank erste konsternierte Blicke zu sehen.
Damit wurde der dritte Verhandlungstag auch mehr und mehr zum Auftritt des offenbar bestens vorbereiteten Serkan Alkan: Mit präzisen Nachfragen zu ihren Veröffentlichungen sowie zu ihren Überweisungen brachte der andere Verteidiger von Nadine D. immer wieder zum Vorschein, was die Ermittler alles nicht wussten. „Wir können ja nur sehen, an wen sie was überwiesen hat. Und das waren nicht nur Frauen und Kinder. Aber wer davon am Ende profitiert hat, können wir nicht sehen", räumte einer von ihnen nach Alkans Befragung ein.
Verlockung durch Vergünstigungen?
Der Prozess gegen Nadine D. wird am 11. Juni fortgesetzt. Am Tag darauf soll Jennifer W. aus der Haft nach Düsseldorf gebracht und als Zeugin vernommen werden. W., die als bekannteste deutsche IS-Rückkehrerin und enge Vertraute von Nadine D. gilt, wurde vom OLG München auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, weil sie im August 2015 tatenlos zugesehen hatte, wie ihr IS-Ehemann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der Wüste verdursten ließ. Dabei hatte Jennifer W. der trauernden Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten und gedroht, sie zu erschießen, falls sie nicht zu weinen aufhört.
Aber auch die 2022 vom OLG Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte IS-Rückkehrerin Verena M. sowie die 2025 ebenfalls in Düsseldorf zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte Siham O. sollen noch als Zeuginnen zu ihrem Verhältnis zu Nadine D. befragt werden. Verena M. soll sich nach ihrer Haftentlassung einem Aussteigerprogramm des Landes NRW angeschlossen haben. Die vor Gericht stets vollverschleiert auftretende deutsch-marokkanische Staatsbürgerin Siham O. hatte sich in ihrem Prozess als Opfer „religiöser Verfolgung durch deutsche Behörden" inszeniert und die Bundesanwaltschaft mehrfach beschimpft. Ob ausgerechnet eine Fanatikerin wie Siham O. gegen eine „Schwester im Glauben" aussagen wird, bleibt abzuwarten. Unattraktiv ist es aber nicht: Bislang wurde die Belastung eines oder einer Angeklagten in IS-Prozessen stets mit Vergünstigungen wie Hafterleichterungen oder früherer Entlassung honoriert.

Man muss sich von dem Gedanken trennen, dass das alles so einfach aus der Gesellschaft heraus passiert. Das ist schlicht genauso Blödisnn, wie die Unterteilung von Radikalismus in links und rechts. Sämtliche Extremismen in strafrechtlich relevanter Ausprägung sind durch Einflussnahme des Sicherheitsapparates erst erzeugt, um diese entweder im Krieg militärisch-strategisch als Schlagkraft zu nutzen, oder sie zumindest polizeilich abzufischen. Einen aus dem Volk heraus entstehenden revolutionären Extremismus wie bei der Revolution in Frankreich oder dem Bolschwickensturm in Russland, gibt es in Deutschland bisher nicht. Von keiner(!) Seite. Auch nicht von „rechts“. Wo es das gab, war in Afghanistan nach Einmarsch der Russen und im Irak nach dem Einmarsch der Amerikaner. Und das wurde dann gezielt als Waffe international forciert, gestreut und absichtlich missbraucht, um revolutionäres Potential auch in anderen Ländern zu generieren. Also auch bei uns. Der Artikel erweckt jetzt den Eindruck von Nähe zwischen Linksextremismus und radikalem Islam. Das ist so aber verkürzt. Ich wiederhole: JEDER staatsgefährdende Extremismus entsprechender Schlagkraft ist Folge geheimdienstlicher/polizeilicher Förderung/Steuerung. Im ersten Fall zur Nutzung, im zweiten Fall zum Zwecke der Verurteilung. Ich halte von derartigen Methoden, weder aus militärischer noch aus polizeilicher Ecke, irgendwas, denn das ist nicht ruhiges angeln und deeskalieren, sondern Dynamitfischen mit den zu ewartenden gesellschafltichen Kollateralschäden. Dieser Staat und seine internationalen Alliierten schaffen sich ihre Extremismen andauernd selbst, die dann unsere Gerichte unter Vollast setzen. Geht auch anders. Dafür gibt es eigentlich Hinterzimmerdiplomaten, die dertige Entwicklungen im Vorfeld bereits verhindern. Aber die muss man dann auch voll unterstützen und sie nicht noch durch die selben Zirkel außer Gefecht setzen lassen, die diese ganze Scheiße erst erzeugen. Zum kotzen.
Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Allerdings geht der Sturm weniger von solchen Frauen aus, sondern von den Männern, denen sie gefolgt sind, und die hier in Zuckerwatte gepackt werden, weil sich unsere Verbeamteten nicht an die heran trauen! Warum auch, wenn sie damit nur Risiken eingehen und mit dem Verlust ihrer Pensionen rechnen müssen. Da ist es LÄCHERLICH, nein UNGLAUBWÜRDIG, wenn sich eine Seite des Staates an denen abarbeiten will, die auch nur vor denen kuschen mussten, an die sich KEINE SEITE des Staates heran wagt. Der passendste Name lautet: Auftrumpfende Feigheit. Wundert Ihr euch, dass die Ermittler schlecht vorbereitet sind und die Verteidiger alle Trümpfe in der Hand behalten, die ihnen die herrschende IDEOLOGIE auch freudig in die Hand gibt? Man müsste einfach mal das Spiel verstehen. Oder die Augen auf machen.
Diese Frauen sind nicht unser Problem. Sie sind so, wie tausende verschleierte Frauen in unserem Land. Wer als Jurist in DE die Vielweiberei, die Zwangsverheiratung Minderjähriger Frauen duldet und durch „Familiennachzug bei Schutzsuchenden“ auch noch aktiv und vor allem finanziell fördert, macht sich absolut lächerlich, wenn er das muslimische Grundprinzip, dass sich eine Frau bedingungslos einem Mann unterzuordnen hat, plötzlich vor Gericht verhandeln will, im Einzelfall. Wir haben ein ganz anderes viel größeres Problem, das hatten die USA auch nach dem WK1 schon addressiert und haben mit Rockefellers Hilfe durch IMPFUNGEN in der ganzen Welt (gegen die „spanische Grippe“, die vielen „spanisch“ vorkam) teilweise gelöst. Seht Euch Thomas Gast an: „Blackwater-Gründer warnt: Das blutige Geschäft mit den Heimkehrern“. Er berichtet über die Rede von Eric Prinz. Nein nicht Tony 208. Die Zahlen, die er dort nennt, sind erschreckend. Prinz will diesen Leuten eine „zweite Chance“ geben. Aber er ist da in harter Konkurrenz mit anderen Organisationen.
v=O1PUEdRV8Ao
Das ist ein Thema, das die naiven, die gewissenlosen und die habgierigen Kriegstreiber in der ganzen Welt nicht in ihre Verantwortung übernehmen. Sie haben es ja damals nicht besser gewusst und würden jederzeit wieder so handeln!!!
Islam ist gespenstisch. Dass die Linksextremen mit diesen Islamisten sympathisieren, wundert mich schon gar nicht mehr.
Komisch, bei Corona (strafbewehrte angebliche Verstöße gegen Zwangsmaßnahmen ) habe ich von mehreren Strafrichtern in Verhandlungen gehört (sinngemäß): Verbotsirrtum ist eine nette Theorie, das gibt’s aber in der Praxis nicht. Angeklagt waren natürlich ältere Biodeutsche (männlich gelesen)…
„ . . . sollen mehr als 3.300 Euro zusammengekommen sein, die an in kurdischen Lagern inhaftierte IS-Frauen weitergeleitet wurden.“ * * * Die Gelder kamen laut dieser Aussage an. Wenn selbst die Kurden, als unmittelbare Kriegsgegner des IS, so etwas zulassen, ist die Frage berechtigt: Warum soll die Alimentierung von Kriegsgefangenen in Deutschland strafbar sein?
Merz und Co haben sich doch auch geirrt. Vielleicht muß man Nadine nicht gleich 200 Mio geben wie dem ehemaligen Kopfabschneider von AQ/IS/al Nusrah, aber ein Freispruch und einen Blumenstrauß von der Buntesregierung sollte schon drin sein.