Während der Prozessverhandlungen um mutmaßliche IS-Terroristen aus der Ukraine waren viel gute Laune und jede Menge Ausreden angesagt.
Als der Vorsitzende Richter Jan van Lessen am Mittwochmorgen irritiert nachfragte, wie es zusammenpasse, dass Mukhammadshujo A. eine ukrainische Freundin hatte und gleichzeitig für ihn eine Ehe mit einer muslimischen Frau aus Usbekistan arrangiert wurde, war es wieder soweit: Nachdem einer von A.s Anwälten bestätigte, dass „beides zutreffend“ sei, grinsten und feixten Ata A. und mehrere seiner Mitangeklagten. Lediglich Mukhammadshujo A. selbst wirkte peinlich berührt.
Die gute Laune auf der Anklagebank hinter Panzerglas hat Tradition: Bereits beim Prozessauftakt am 30. Juli betrat Ata A. den Saal fröhlich winkend. Selbst als sein Mitangeklagter Shamsud N. am Dienstag seine Einlassung verlesen ließ und an der Stelle, als er davon sprach, seine in Tadschikistan lebende Frau zu vermissen, kurz weinte, lachten Ata A. und mehrere seiner Kumpane.
Warum sich die meisten der insgesamt sieben Männer, die am Morgen eines jeden Verhandlungstages von verschiedenen Haftanstalten in Nordrhein-Westfallen in den Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) gebracht werden, immer so gut gelaunt präsentieren, erschließt sich den Zuschauern im Saal nicht. Fünf der Beschuldigten, darunter auch Shamsud N., sind Tadschiken. Der 28-jährige Ata A. ist Turkmene, ein weiterer Angeklagter kirgisischer Staatsbürger.
Mit dem Messer den Kopf abschneiden
Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe vor, öffentlichkeitswirksame Anschläge in Deutschland oder anderen Teilen Europas geplant zu haben. Im Rahmen der Anschlagsplanungen sollen sich die Männer 58-mal konspirativ getroffen haben, unter anderem in einem türkischen Lokal in Gelsenkirchen, einem Düsseldorfer Imbiss sowie einer Moschee in Herne. Die Moschee war den Ermittlern bereits als „Anlaufstelle für jihadistische Bestrebungen“ bekannt.
Potenzielle Ziele sollen Juden, eine Kölner Kirmes und die Berliner Ibn-Rushd-Goethe-Moschee gewesen sein. Die Moschee gilt als liberal und divers, was von den Angeklagten als „Teufelsanbetung“ gewertet wurde. Aber auch ein Anschlag mit einem Auto soll laut Anklage erörtert worden sein, ebenso der Plan, einem „Ungläubigen“ öffentlichkeitswirksam „mit dem Messer den Kopf abzuschneiden“.
Mit Ausnahme von Mukhammadshujo A. wird den Männern auch vorgeworfen, Spenden zur Unterstützung von Angehörigen der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in Russland und Syrien gesammelt haben. Dabei sollen allein bei einer Sammlung in einer Berliner Moschee rund 3.200 Dollar zusammengekommen sein. Bei ihren Aktivitäten soll die von Ata A. angeführte Gruppe mit hochrangigen Mitgliedern des IS-Ablegers Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) in Verbindung gestanden haben.
Lehrbuch für kreative Ausreden
Das Besondere an diesem Fall ist, dass alle Angeklagten bis Anfang 2022 in der Ukraine gelebt haben. Nach dem russischen Angriff auf das Land im Frühjahr 2022 nutzten sie die Situation dazu, zusammen mit Freunden und Verwandten als ukrainische Kriegsflüchtlinge über Polen nach Deutschland zu reisen. Dort ließen sie sich über Nordrhein-Westfalen verteilt nieder. Die Männer beantragten Asyl, einige von ihnen auch Sozialleistungen.
Aber obwohl mehrere von ihnen gelegentlich auf dem Bau arbeiteten, ging keiner einer geregelten Tätigkeit nach. Einige der Männer, etwa Ata A. und Mukhammadshujo A., kamen auch in Deutschland schnell mit dem Gesetz in Konflikt. Am zweiten Verhandlungstag verlesene Dokumente ergaben, dass, obwohl alle Asylanträge abgelehnt und den Männern auch keine anderen dauerhaften Aufenthaltsrechte zugesprochen wurden sowie mehrere von ihnen bereits vollziehbar ausreisepflichtig waren, Abschiebungen in ihre Heimatländer seitens der Behörden nur geprüft, aber nicht umgesetzt wurden. Damit waren alle Angeklagten bei ihrer Verhaftung im Juli 2023 noch immer in Deutschland.
Bislang war nur der 47-jährige Shamsud N. bereit, sich vor Gericht zu den Vorwürfen zu äußern. Bereits beim Prozessauftakt hatte seine Anwältin vollmundig angekündigt, den 6. Strafsenat des OLG in den nächsten Monaten davon zu überzeugen, dass ihr Mandant „weder Salafist noch Terrorist“ sei. Ihr Vorhaben dürfte aber schwierig werden, denn die von ihr und ihrem Kollegen verlesenen Einlassungen zur Sache wirkten teilweise wie aus einem Lehrbuch für kreative Ausreden entnommen: So räumte N. etwa eine Übergabe von 800 Euro ein, beharrte aber darauf, deren Hintergrund nicht gekannt zu haben. Der Rest der Gruppe habe ihn auch nicht in ihre Pläne einbezogen, behauptete er mehrfach. Auf seinem Handy gefundene Bilder der Berliner Ibn-Rushd-Goethe-Moschee will er erst nach seiner Verhaftung „schockiert“ zur Kenntnis genommen haben. „Solche Gräueltaten lehne ich ab“, behauptete er.
Die hiesige liberale Lebensart sei ihm „fremd“
Kreativ wurde es, als Shamsud N. seine Social-Media-Einträge mit Terrorbezug erklärte: So will er bei einem Bild eines Lasters mit IS-Flagge das für die Terror-Organisation charakteristische Prophetensiegel nicht erkannt haben. Sein Bild mit einem abgespreizten Zeigefinger, dem sogenannten Tawhid-Finger, erklärte er damit, dass dies nicht nur ein IS-Gruß, sondern früher ein allgemeines religiöses Bekenntnis war. Dabei verwies er darauf, dass auch der deutsche Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger diese Geste zeigen dürfe. „Ein legales Glaubensbekenntnis darf einem nicht zum Verhängnis werden“, forderte er.
Noch bunter wurde es, als er die Benutzung des Begriffs „Kuffar“ (arabisch für „Ungläubige“) einräumte, aber bestritt, dies abschätzig gemeint zu haben. Als Beleg dafür führte er an, er hätte „vorgehabt, der Ausreiseverfügung nachzugehen“. Seine Ankündigung „in den Jihad zu gehen“ stritt er zunächst ab, schob aber schnell nach, dass er, falls er dies doch so gesagt habe, damit nicht den gewalttätigen Jihad gemeint habe. Außerdem sei er jetzt bereit, „alle Missverständnisse aufzuklären“.
Auffällig an der Erklärung, deren Verlesung rund 80 Minuten in Anspruch nahm, war jedoch seine Darstellung, er habe bis 2022 „wenig religiöse Bildung“ erfahren und sei in Deutschland „zum ersten Mal dazu gekommen“, sich mehr mit dem Islam auseinanderzusetzen. Dabei betonte der 47-Jährige mehrfach, dass ihm die hiesige liberale Lebensart „fremd“ sei, er sie jedoch nicht als seine Angelegenheit betrachte. Seine Ankündigung, er wolle nach seiner Freilassung sofort zu seiner Familie nach Tadschikistan zurück, wirkte wie ein Angebot an das Gericht, Deutschland im Falle eines Freispruchs freiwillig zu verlassen.
Er flüchtete nicht nur vor dem Krieg
Alle anderen sechs Angeklagten aber schweigen bislang. Zeugenladungen von Personen aus dem Umfeld der Angeklagten sind oftmals wenig erfolgversprechend, da diese zumeist ein Aussageverweigerungsrecht haben. Dies zeigte sich bereits am Dienstag, als eine in Gelsenkirchen wohnhafte Russin geladen war. Bei der jungen Frau handelte es sich um die Schwester eines der Beschuldigten, die aber auch noch mit einem anderen Angeklagten nach islamischem Recht verheiratet ist. Ihr klares „Njet“ beendete die Frage nach einer möglichen Aussagebereitschaft schnell.
Damit bleibt dem Strafsenat für den Moment nichts anderes übrig, als die Erkenntnisse der Ermittler zu den anderen Angeklagten zu verlesen. Diese waren jedoch insbesondere im Fall von Ata A., der in der Ukraine als Leibwächter eines Lokalbesitzers gearbeitet hatte, nicht wenig aufschlussreich. So flüchtete der 28-Jährige nicht nur vor dem Krieg, sondern auch davor, dass bereits vor dessen Ausbruch in der Ukraine wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge nach ihm gefahndet wurde.
Seinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel begründete er gegenüber der Ausländerbehörde in Ennepetal damit, dass er in seinem Heimatland „seine Religion nicht ausleben“ könne. So sei er etwa bei einem Besuch in Turkmenistan 2016 gefoltert worden. Außerdem verwies er gegenüber der Ausländerbehörde darauf, dass er zwei Studienabschlüsse in Bereich der Wirtschaft habe. „Ich möchte mein Wissen zum Wohl des Landes einsetzen“, schrieb er wörtlich. Als Ata A. jedoch sein Profil für eine muslimische Online-Datingseite ausfüllte, kündigte er an, er wolle „keinen Job in der Wirtschaft annehmen, da dies der Scharia widersprechen würde“.
„Bald wird es eine Bombe geben“
Von seiner zukünftigen Frau erwartete er, dass sie „gottesfürchtig“ sei und „islamische Kleidung“ trage. Eine Kandidatin lehnte Ata A. ab, weil sie seine Frage, ob der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan für sie ein Muslim sei, mit „Ja“ beantwortet hatte. Für eine Online-Datingseite wohl eher ungewöhnlich, nahm er auch auf einen bekannten IS-Prediger Bezug und gab sich damit als salafistischer Muslim zu erkennen.
Chat-Einträge wie „Das Leben unter Ungläubigen kann keine Freude machen“, da es hier „zu viel Schwule“ und „Unzucht“ gebe, deuten ebenfalls auf nur geringe Begeisterung für Deutschland. Er habe „das Leben hier satt“, schrieb Ata A. an anderer Stelle. „Bald wird es eine Bombe geben, so Gott will.“ Strafbefehle gegen ihn wegen Geldwäsche sowie eines gefälschten ukrainischen Aufenthaltstitels rundeten das Bild ab.
Mit bereits 45 vergebenen Verhandlungsterminen, sechs schweigenden sowie einem um kreative Darstellungen bemühten Angeklagten droht nun ein langer und damit auch teurer Indizienprozess. Bei Terror-Verfahren sind es insbesondere die regelmäßigen Transporte der Angeklagten zwischen den verschiedenen Haftanstalten und dem Gericht, die für hohe Kosten sorgen. Ab Mitte September sollen Ermittler befragt werden. Spannend könnte es Anfang Oktober werden, wenn Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF) zu den Asylgesuchen der Angeklagten sowie dem Umgang damit vernommen werden. Mit einem Urteil ist jedoch frühestens im ersten Quartal 2025 zu rechnen.
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter u.a. für dpa, FOCUS, Junge Freiheit, Nordwest-Zeitung und Bonner General-Anzeiger.

Es kommen offensichtliche Galgenvögel ins Land, lassen sich beköstigen, bekleiden, in möglichst angenehmen Wohnungen unterbringen und auch sonst vielfältig bespaßen ( Taxitransfer zum Bordell, da Busbenutzung den weichen Kniegelenken nicht zumutbar). Zum Dank rauben und plündern sie, erstechen unsere Söhne und massenvergewaltigen unsere Töchter und wollen zunächst die Juden, dann alle Ungläubigen töten. Ausweisen kann man sie nicht wegen irgendwelcher weltfremden Gesetze, die bereits Dirty Harry 1968 „scheiße“ fand. Es besteht ja auch ein offensichtlicher Logikbruch, wenn der steuerpflichtige Bürger Steuern zahlen muß, während der ausreisepflichtige Intensivtäter nicht ausreisen muß. Konsequent wäre eine abendländische Intifada („Abschüttelung“). Aber was macht der endemische Lurchi? Demonstriert gegen Rääächz!
Mahammed Atta und seine Freunde bekamen Bafög. Das ist fast 25 Jahre her. Heute würde die Gruppe Atta „erleichtert eingebürgert“. Der deutsche Staat ist lernresistent. D ist, bleibt, und war schon immer ein Paradies für Islamisten.
Sehr geehrter Herr Hemmelrath,
es tut weh zu lesen, wie unsere Naivität und Gutgläubigkeit ausgenutzt wird. Wer solche Personen aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen hier haben will, soll sie bitte mit nach Hause nehmen. Ich will sie nicht!
Mfg
Nico Schmidt
„…nutzten sie die Situation dazu, zusammen mit Freunden und Verwandten als ukrainische Kriegsflüchtlinge über Polen nach Deutschland zu reisen.“ Und: „So flüchtete der 28-Jährige nicht nur vor dem Krieg, sondern auch davor, dass bereits vor dessen Ausbruch in der Ukraine wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge nach ihm gefahndet wurde.“ Wer hätte so etwas für möglich gehalten? Aber wie sagte die werte deutsche Aussenministerin so griffig: „Wir nehmen sie alle.“ Und wir zahlen gut – Bürgergeld winkt und wirkt,