Gastautor / 05.05.2021 / 06:15 / Foto: Sandro Halank / 114 / Seite ausdrucken

Integrations-Politik: Die freundliche Übergabe

Von Adrian Müller. 

Unter Leitung von Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin der Bundeskanzlerin und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, wurde der Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I) entwickelt. Den Startschuss für den NAP-I gab die Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des 10. Integrationsgipfels am 13. Juni 2018. Laut Webseite verspricht die Bundesregierung, dass durch den NAP-I alle ihre Chance bekommen. Gelingende Integration bedeute „Zusammenwachsen“ sowie „Zusammenhalt“. Für diese gut gemeinten Ziele will die Bundesregierung mit über 300 Partnern zusammenarbeiten. Unter dem Motto „Alle ziehen an einem Strang“ soll der NAP-I in Zusammenarbeit des Bundes mit Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und 75 Migrantenorganisationen umgesetzt werden. Der NAPI ist in 5 Phasen mit unterschiedlichen Leitbegriffen aufgeteilt.  

  • NAP-I Ⅰ (Phase vor der Zuwanderung): Erwartungen steuern – Orientierung geben
  • NAP-I Ⅱ (Phase der Erstintegration): Ankommen erleichtern – Werte vermitteln
  • NAP-I Ⅲ (Phase der Eingliederung): Teilhabe ermöglichen – Leistung fordern und fördern
  • NAP-I Ⅳ (Phase des Zusammenwachsens): Vielfalt gestalten – Einheit sichern
  • NAP-I Ⅴ (Phase des Zusammenhalt): Zusammenhalt stärken – Zukunft gestalten

Vorgeschichte des NAP-I

Die Vorstellung der ersten drei Phasen (NAP-I Ⅰ, NAP-I Ⅱ und NAP-I Ⅲ) fand 2020 anlässlich des 11. und 12. Integrationsgipfels der Bundeskanzlerin statt. Die endgültige Fertigstellung des NAP-I erfolgt mit Phase Ⅳ und Phase Ⅴ am 9. März 2021 anlässlich des 13. Integrationsgipfels im Verbund mit an der Planung beteiligten Migrantenorganisationen. Im Vergleich des aktuellen NAP-I mit dem ersten Nationalen Integrationsplan anlässlich des 2. Integrationsgipfels aus dem Jahre 2007 fällt folgendes auf: Im aktuellen Aktionsplan der Bundesregierung erwartet die Bundesregierung von Zuwanderern keine Anpassung mehr. Aus dem ursprünglich sinnvollen Prinzip „Fördern und Fordern“ mit dem Ziel der Integration wurde das Prinzip „Fördern ohne Fordern“. Dabei steht der NAP-I im Konflikt mit der weitläufigen Vorstellung von „Integration“. Statt Migranten in bestehende Strukturen der deutschen Gesellschaft einzugliedern, werden parallele Strukturen von Migrantenorganisationen für Migranten gefördert und weitreichende Anpassungen der deutschen Gesellschaft im Namen der Integration auferlegt.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Eine ausführlichere Betrachtung aller Maßnahmen, Inhalte und beteiligten Akteure am NAP-I ist lohnend, übersteigt aber den Rahmen dieses Artikels. Daher wird nur auf die klar desintegrativen Inhalte eingegangen. Die auch im NAP-I enthaltenen sinnvollen Elemente wie Sprachförderung, Bildungsprogramme, Arbeitsmarktunterstützung und Beratung (insbesondere auch für migrantische Frauen) werden hier nicht thematisiert. Es geht in diesem Artikel nicht darum, die Existenz von realem Rassismus zu leugnen oder die Bedeutung des Schutzes vor Diskriminierung und Benachteiligung infrage zu stellen. Mit dieser falschen Behauptung schützen sich politische Entscheidungsträger vor Kritik. Tatsächlich beinhalten einige Vorhaben für eine gelingende Integration ein integrationspolitisches Desaster, welches dringend gestoppt werden sollte.

Anpassung der deutschen Gesellschaft an die Vorstellungen von Migrantenorganisationen

Verschiebung der Bedeutung von Integration

Vereinfacht gesagt, gibt es folgende thematische Verschiebung: Migranten sollen nicht mehr Teil der deutschen Gesellschaft durch selbstständige und gleichberechtigte Leistung werden, wozu auch Anpassungen auf Seiten der Migranten erforderlich sind. Nun lautet die Maxime: Integrationspolitik bedeutet Anpassung der deutschen Gesellschaft an die gesellschaftlichen Vorstellungen von Migrantenorganisationen, die häufig selbst eine Integration in die deutsche Gesellschaft ablehnen.

Diese Verschiebung unter der Maxime „Integration“ erfolgte im Laufe der von Angela Merkel verantworteten Integrationsgipfel und ist besonders auffällig durch die Weiterentwicklung zum „Nationalen Aktionsplan Integration“ im Rahmen des 5. Integrationsgipfels. 2011 waren an dem Integrationsgipfel erstmals neben Vertretern der Länder, der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände, von Wirtschaft und Gewerkschaften, der Wissenschaft, von Sport, Kultur, Medien, Religionsgemeinschaften auch Vertreter von 30 Migrantenorganisationen beteiligt. Diese erarbeiteten in 11 themenbezogenen „Dialogforen“ den umfassenden NAP-I. Dieser beinhaltete laut der damaligen Integrationsministerin Böhmer einen „Struktur- und Paradigmenwechsel“ und zielte auf eine „interkulturelle Öffnung“ Deutschlands ab. Die verstärkte Einbindung der Migrantenorganisation ab dem Jahre 2011 in die Vorhaben des Integrationsgipfels zeigte Wirkung.  

Die gestiegene Anspruchshaltung der Migrantenorganisationen mündete 2016 in ein Impulspapier zu „Teilhabe“ und „interkultureller Öffnung“. Dieses Lobbypapier der Migrantenorganisationen, von Necla Kelek im Magazin Hauptstadtbrief als Landnahme beschrieben, wurde von Staatsministerin für Integration Aydan Özoguz aufgegriffen und im NAP-I weitestgehend umgesetzt. Die Bundesregierung setzt den begonnene Struktur- und Paradigmenwechsel im Namen der Integration hin zur „interkulturellen Öffnung“ und „Teilhabe“ unter Staatsministerin Annette Widmann-Mauz fort.

522-mal Vielfalt, 203-mal Zusammenhalt, 401-mal Teilhabe

Die aktuelle Version des NAP-I von März 2021 liest sich als gesellschaftliche Transformation und Ermächtigung von Migrantenorganisationen unter den Leitsätzen Vielfalt (522 Erwähnungen), Zusammenhalt (203 Erwähnungen) und Teilhabe (401 Erwähnungen). Mit diesen Leitsätzen als Ziel werden neue Strukturen geplant, aufgebaut und ausgebaut, die den Eigeninteressen von Migrantenorganisationen dienen. Die Bundesregierung lagert schrittweise die Gestaltung der Integrationspolitik immer weiter an Migrantenorganisationen aus. Die staatliche Aufwertung der beteiligten Migrantenverbände zeigt sich klar im Integrationsplan. Dies überrascht nicht, denn die Migrantenorganisationen hatten bereits die „Teilhabe an allen Entscheidungsfindungs- und Umsetzungsprozessen“ am NAP-I von der Bundesregierung eingefordert. Das zeigt sich unter anderem im Folgendem:

„Migrantenorganisationen sind Schlüsselakteure für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in und durch freiwilliges Engagement. Die Bundesregierung erkennt ihre wichtige Bedeutung an und fördert sie daher. Um Migrantenorganisationen weiter im Kompetenzaufbau zu stärken, startet die Bundesregierung als Kernvorhaben das Format der Verbandsakademie für Migrantenorganisationen (VAMOs).“ (Erklärung Phase III, Seite 7)

„Gerade ob ihrer enormen Bedeutung für die Gesellschaft und dem wichtigen Beitrag, den sie zu politischer Bildung und Partizipation leisten können, benötigen Migranten­organisationen weitere Maßnahmen, um zum einen finanziell entsprechend ausgestattet und zum anderen um für die Aufgaben der Förderung von politischer Bildung und politischer Partizipation in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ausreichend qualifiziert zu sein.“ (Bericht Phase V, Seite 29)

„Der Bund steht im Austausch mit den bundesweit tätigen Dachorganisationen der Migrantenorganisationen, fördert zudem bei vielen von ihnen deren Strukturaufbau, die Qualifizierung und damit die Professionalisierung der Verbandsarbeit.“ (Bericht Phase II, Seite 34)

Auch beim Thema Wohlfahrt, welches nicht in direkter Verbindung zu Integration steht, spiegelt sich die Einflussnahme der Migrantenorganisationen. Der Staat soll es konservativen Islamverbänden wie DITIB ermöglichen, eine professionelle „muslimische“ Wohlfahrtspflege zu verantworten. Auch Migrantenorganisationen sollen zur Wohlfahrtspflege und Beratung von Migranten gefördert werden und dafür vom Staat ausgebaut werden. Dies wird unter anderen begründet durch eine Studie des Sachverständigenrats Migration (SVR Migration) mit dem Titel „Migrantenorganisationen als gestaltende Kraft in der Gesellschaft“, in der klar für eine deutlichen Ausbau der Rolle von Migrantenorganisationen geworben wird. Der SVR Migration ist wiederum an der Ausarbeitung des NAP-I beteiligt. Der Aufbau von Parallelstrukturen für Migrantenorganisationen in Beratung und Wohlfahrtspflege ist nur ein Teil der Maßnahmen für „gesellschaftliches Zusammenwachsen“. Darüber hinaus soll eine interkulturelle, kultursensible Transformation auch an Kindertagesstätten erfolgen.

Islamisten werden in die Antidiskriminierungsarbeit eingebunden

KITAs als Orte vorurteilsbewusster, diskriminierungsfreier antirassistischer Bildung, Betreuung und Erziehung

Die Trägerlandschaft in der Kindertagesbetreuung sollte in Zukunft noch stärker als bisher „gesellschaftliche Diversität“ widerspiegeln. Migrantenorganisationen sollen gefördert werden, um als Träger von KITAs selbstständig tätig werden zu können. KITA-Erzieher sollen in Kultursensibilität, Antirassismus und in neuen diversitätsfördernden pädagogischen Methoden geschult werden.

„Für eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung sind die Entwicklung von Handlungsrahmen oder praxisorien­tierten Standards für die Arbeit im Hinblick auf Diskrimi­nierungsprävention und Antirassismus sowie die Berück­sichtigung in Aus-, Fort- und Weiterbildung notwendig. Diese können z.B. bei internen Evaluationen in Kinder­tageseinrichtungen oder als Orientierung für pädagogi­sche Teams genutzt werden. Zusätzlich soll die laufende Fachdiskussion darüber, welche pädagogischen Ansätze wirksam sind, in der Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes zu vielfaltssensibler und antirassistischer Bildung, Betreu­ung und Erziehung weitergeführt werden.“ (Bericht Phase III, S. 43)

Förderung von Islamisten

Zusätzlich zur erwähnten Förderung der Islamverbände in der Wohlfahrt werden Islamisten auch in die Antidiskriminierungsarbeit eingebunden. Der islamistische Verein INSSAN e.V. wird als spezifisch muslimische Anlauf- und Beratungsstelle bei Diskriminierung gefördert. Inssan e.V. soll für Muslime „geschützte Räume“ bereitstellen, Workshop zu „antimuslimischen Rassismus“ leiten, „intersektionale“ Beratung anbieten und gleichzeitig Fälle von „antimuslimischem Rassismus“ dokumentieren. Die Handlungsempfehlungen der Mitglieder des „Unabhängigen Expertengruppe Muslimfeindlichkeit (UEM)“, in welchem Inssan ebenfalls vertreten ist, sollen von der Regierung aufgenommen werden.    

In den Phasen IV und Phasen V werden nicht mehr nur neue Strukturen und Aufgabengebiete für Migrantenorganisationen geschaffen, sondern die Umgestaltung bestehender gesellschaftlicher Strukturen mit dem Ziel des „Zusammenwachsens“ und des „Zusammenhalts“ geplant. Das Zusammenwachsen wird gleichgesetzt mit unkritischer Zustimmung zur „interkulturellen Öffnung“ und zur neugestalteten, transformatorischen Integrationspolitik.

Phase IV: Schaffung von Narrativen für „Weltoffenheit, Teilhabe und Vielfalt“

Ein weiteres Ziel im NAP-I ist die Schaffung von Narrativen, die es in Zusammenarbeit mit Migrationsorganisationen und einflussreichen Personen aus der Gesellschaft ermöglicht, dem Rechtspopulismus entgegenzutreten und Entscheidungsträgern „in herausfordernden Zeiten bei der Gestaltung einer zu­kunftsgerichteten Integrationspolitik“ den Rücken stärkt (Erklärung Phase III, Seite 67).

Wie dies am besten gelingen kann, soll im Modellprojekt „Weltoffene Kommune – vom Dialog zum Zusammenhalt“ von der PHINEO AG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung untersucht werden. Anhand dieses Projekts soll Kommunen ein Selbstcheck „hinsichtlich ihres Status quo Weltoffenheit“ und Hilfe bei derdie Entwicklung von „Narrativen“ angeboten werden. Die staatliche Integrationspolitik soll mit Narrativen zu „Weltoffenheit, Teilhabe und Vielfalt“ unterstützt werden.

Migrantenquoten für Medien und Öffentlichen Dienst

Medienberatungen für Vielfalt

Dazu spielen im NAP-I auch die Medien eine entscheidende Rolle. Zwar betont die Regierung hier die Unabhängigkeit der Medien, sieht die Medien aber in der Pflicht, ein gewünschtes „Bild der Vielfalt“ darzustellen. „Welche Begriffe und Bilder in Medieninhalten verwendet werden, wie eingewanderte Menschen, ethnische und religiöse Minderheiten dort zu Wort kommen und dargestellt werden, hat Auswirkungen auf den gesamtgesellschaftlichen Integrationsprozess und das Zusammenwachsen“ (Erklärung Phase IV, Seite 8).

 Auch wenn die Medien unabhängig sein müssten, will die Regierung sie in ihre Pläne einbinden. Die Migrantenorganisation „NEUE DEUTSCHE MEDIENMACHER*INNEN“ (NDM) soll gezielt für den journalistischen Nachwuchs gefördert werden und Journalistenschulen sowie Medienhäuser in ihrer „Diversity-Kompetenz“ beraten. Die NDM haben bereits vorgelegt und eine Quote von 30 Prozent für Journalisten aus Einwandererfamilien für mehr „Vielfalt“ in den Redaktionen verlangt. Da es sich beim NDM um einen Zusammenschluss von über 1.000 Journalisten handelt, wird damit verlangt, dass die NDM ihre Eigeninteressen in die Medienhäuser als Beratung einbringen können. Sogenannte „Diversitätsstrategien“ sollen in Medien, Film und Fernsehen angewandt werden und die Perspektiven von Geflüchteten im medialen Diskurs sichtbarer gemacht werden (Erklärung Phase IV, Seite 9/10). Der Mediendienst Integration (ein Projekt des Rates für Migration) soll in Zusammenarbeit zusammen mit Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus Fortbildungen zur „differenzierten und sachbezogenen Berichterstattung zum Thema Migration und Integration“ anbieten. Außerdem sollen die NDM mit dem „NO HATE SPEECH MOVEMENT“ gegen „Hatespeech“ und Hetze im Netz vorgehen und an der automatisierten Erkennung von „Hatespeech“ arbeiten.

Diversitätsorientierte Transformationsprozesse in der Kultur

Für das Ziel des „Zusammenwachsens“ soll neben den Medien ebenso der Kulturbereich einbezogen werden. Kulturinstitutionen wie Museen, Theater, Bibliotheken, Musikschulen und Symphonieorchester sollen durch die Kulturstiftung des Bundes bei der Umsetzung „diversitätsorientierter Transformationsprozesse“ unterstützt werden. Im Vorhaben „Bericht zur Diversität im Kultur- und Medienbereich in Deutschland“ soll dazu eine Wissensbasis zur Vielfältigkeit des Kultur- und Medienbereichs geschaffen werden, von dem ausgehend weitere Entwicklungs- und Transformationsschritte geplant sind. Die Kulturinstitutionen sollen wie die Medien ihren Beitrag zu „Vielfalt“, „Diversität“ und „Zusammenhalt“ leisten (Erklärung Phase IV, Seite 10–12).

Phase V: Zusammenhalt ohne Endpunkt

Die letzte Phase V des Nationalen Aktionsplans Integration stellt die Stärkung des „gesellschaftlichen Zusammenhalts“ in der Einwanderungsgesellschaft als bedeutsame Zukunftsaufgabe in den Mittelpunkt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt erscheint in Zeiten zunehmend gesellschaftlicher Spaltung als sinnvolle Aufgabe. Hierzu werden die Forderungen von und für Migrantenorganisationen weitgehend umgesetzt.

In dieser Phase n NAP-I V wird zur „interkulturellen Öffnung“ des Öffentlichen Dienstes, das heißt zur Förderung von Diversität und zu mehr Diversitätsbewusstsein in allen Bundesressorts aufgerufen. Das Bekenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Diversität beinhaltet unter anderem eine neue Form der Organisationsentwicklung. Dazu wird ein bundesweites „Netzwerk Diversität“ gegründet, welches dem Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die erfolgreiche Praxis von Diversitätsförderungsmaßnahmen dient. Zwar ist bisher für den Öffentlichen Dienst noch keine verbindliche Quote geplant, als Zielsetzung wird aber die Erhöhung des Anteils an Personen mit Migrationshintergrund auf ca. 25% genannt, insbesondere in Führungspositionen. Wie „Diversity-Management“, Diversitätsstrategien und die Implementierung entsprechender Maßnahmen in der freien Wirtschaft gelingen kann, soll empirisch untersucht werden.

Rechtsextremer Terror als Legitimationsgrundlage für intersektionale Umgestaltung?

Institutionelle Anpassung von Parteien, Gewerkschaften und Interessensverbänden

In der Parteienlandschaft wird ein Mangel an Repräsentativität und „Diversität“ festgestellt, welche durch eine gezielte Förderung der Politischen Beteiligung für die Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund beseitigt werden soll. Institutionelle Anpassungen seien zwingend notwendig, um die „Sichtbarkeit“ und politische „Teilhabe“ von Migranten in Interessensverbänden, Gewerkschaften und Politik zu erhöhen.

Die Politische Bildung in Deutschland soll „interkulturell“ und „diversitätsorientiert“ umgestaltet werden. Dazu sollen durch „innovative Qualifizierungsansätze“ Migrantenorganisationen gefördert werden, um als eigenständige Akteure der politischen Bildung zu arbeiten. Laut identitätspolitischem Dogma braucht es eine besondere „diversitätsorientierte“ Form von politischer Bildung, die in Zukunft von Migrantenorganisationen mit Unterstützung der Bundeszentrale für Politische Bildung durchgeführt wird (Bericht Phase V, S. 24). Es steht zu befürchten, dass diese „diversitätsorientierte“ politische Bildung inhaltlich von neulinker Identitätspolitik geprägt ist, die dem gewünschten Zusammenhalt der Gesellschaft bereits heute schadet.

Bekämpfung von Rechtsextremismus mit neuen Gesetzen für Migrantenorganisationen und Rassismusforschung

Die Bundesregierung widmet sich mit Verweis auf rechtsextremen Terrorismus von Hanau und Halle der Frage, wie Diskriminierung, Rassismus, Islam-/Muslimfeindlichkeit und alle weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nachhaltig bekämpft werden können. Die Absicht der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierung ist sicherlich gut gemeint. Es fällt auf, dass die Bekämpfung von Islamismus nicht explizit benannt wird. Als Antwort auf Rechtsextremismus werden stattdessen identitätspolitische Anliegen finanziert und umgesetzt.  

Dazu sollen die Maßnahmen des NAP-I mit dem 89-Punkte-Plan des 2020 gegründeten „Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ verknüpft werden. Ein „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“ soll die langfristige Finanzierung der neuen Posten zur Professionalisierung der Migrantenorganisationen durch das Bundesfamilienministerium unter Franziska Giffey sicherstellen. Eine notwendige Sensibilisierung der Gesellschaft und aller gesellschaftlichen Institutionen für „rassistische Diskriminierung“ soll mittels „öffentlichkeitswirksamen Kampagnen“ erreicht werden.

Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des DeZIM unter Leitung von Dr. Sinanoglu hat den Auftrag, eine Datenbasis zu Diskriminierung und struktureller Ungleichheit zu schaffen. Darüber wird eine Änderung der Rechtsmöglichkeiten durch Einführung eines Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände verlangt. In welchem Sinnzusammenhang unter anderen die Förderung woker „struktureller“ Rassismusforschung und des neulinken identitätspolitischen Aktivismus mit der notwendigen Gefahrenabwehr des Antisemitismus und rechtsextremen Gedankengut stehen, wird nicht erklärt. Es steht vielmehr zu befürchten, dass rechtsextremer Terror als Legitimationsgrundlage für eine intersektionale Umgestaltung benutzt wird.

Ermächtigung von Lobbygruppen wird sich als kontraproduktiv erweisen

Magisches Denken und undefinierte Formeln

Der NAP-I ist durchzogen von wohlklingenden Formeln, die nicht konkretisiert werden. Niemand macht sich die Arbeit, die Bedeutung von Formeln wie „Weltoffenheit, Teilhabe, Partizipation, Diversität, interkulturelle Öffnung und Vielfalt“ klarzustellen. Die wahre inhaltliche Bedeutung widerspricht meist der unterstützenswerten herkömmlichen Definition. Auf dem Papier sollen diese magischen Formeln die vielfältigen Konflikte im Zusammenleben bei anwachsender islamisch geprägter Zuwanderung lösen. Von Lobbygruppierungen wie den NDOs werden sie gezielt benutzt, um ihre weitreichenden Ansprüche auf gesellschaftliche Einflussnahme zu legitimieren und eine neue „postmigrantische“ Quotengesellschaft abzusichern.

Der NAP-I ist das Ergebnis der weitgehenden Umsetzung der Agenda der NDOs und des Impulspapiers der Migrantenorganisationen durch die Regierung Merkel. Nur wenig Kritik gab es in der medialen Öffentlichkeit an der geplanten Umgestaltung der demokratischen Leistungsgesellschaft hin zu einer „postmigrantischen“, auf kollektiv-identitären Vorstellungen basierenden Quotengesellschaft. Der Integrationsexperte Ahmad Mansour hält die Integrationspolitik der Bundesregierung für falsch konzipiert, mutlos und verantwortungslos. Einigen grünen und linken Politikern sowie Vertretern der NDOs gehen die Vorhaben im NAP-I dagegen nicht weit genug. Sie fordern unter anderem die Errichtung eines neuen Ministeriums für Vielfalt und verbindliche Quoten für Migranten.

Gemäß der Aufgabenbeschreibung der Integrationsbeauftragten Widmann-Mauz soll ihr Ministerium „die Bedingungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln, das Verständnis füreinander fördern und Fremdenfeindlichkeit und Ungleichbehandlung entgegenwirken.“ Dies sollte eigentlich auch das Ergebnis der Maßnahmen des NAP-I für gesellschaftlichen „Zusammenhalt“ und gelingender Integration sein. All diese unterstützenswerten Ziele verfolgt die Bundesregierung leider nur auf dem Papier. Die beschlossenen Kernvorhaben im NAP-I werden in der Praxis durch die Ermächtigung von Lobbygruppen wie den NDOs genau das verhindern, was ursprünglich gewünscht war. Die gesellschaftliche Spaltung, die Ungleichbehandlung, die Fremdenfeindlichkeit und die politische Polarisierung, die die Ministerin zu bekämpfen vorgibt, werden sich im Zuge der identitätspolitischen Agenda des NAP-I verschärfen. Die freundliche Übernahme und Umgestaltung der Integrationspolitik durch die Migrantenorganisationen wird dennoch genau damit begründet.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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netiquette:

Piddar Lyng / 05.05.2021

Dem Alter nach (68) gehöre ich dem Wortgebrauch der Kanzlerin entsprechend zu den schon länger in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bürgern. In dieser Zeit habe ich weder in meinem privaten noch in meinem beruflichen Umfeld den dringlichen Wunsch der autochthonen Mehrheitsgesellschaft ausmachen können, dass die Volksvertreter, welcher Partei auch immer, eine multikulturelle Gesellschaft herbeiführen sollen. Meiner Wahrnehmung nach war dieses immer der Wunsch linksgrüner Dogmatiker bzw. Ideologen und folgte einem politischen Top-Down-Prozess. Insofern halte ich das im Artikel beschriebene Programm auch heute noch für wirklichkeitsfremd und zum Scheitern verurteilt. Natürlich wird es auch Befürworter geben. Insbesondere all jene, die sich in den öffentlichen Dienst oder in öffentlich geförderte Institute begeben haben, um selbstlos dem Rest des Gesellschaft die eigene Lebensart als glückseeligmachendes Ideal zu vermitteln.

Volker Kleinophorst / 05.05.2021

@ G. Giesemann “Integration von Moslems und Nazis ist nicht möglich.” Stimmt natürlich, doch warum das Wieselwort Nazis und nicht Sozialisten, denn ob diese nun national oder international denken (wenn man das mal so nennen kann), ist ja im Ergebnis (Faschismus) egal. @ G. Giesemann Selbstredend verstößt der Islam, der Islam und nicht irgendein Islamismus, gegen das Grundgesetz, schon mit seiner Trennung in Gläubige und Ungläubige. Wenn das nicht diskriminierend ist. Außerdem ist es nicht anderes als: “Mensch und Untermensch”.

Silas Loy / 05.05.2021

Wir werden kolonisiert. Dieses Menschenexperiment technokratischer Gouvernante*n*r hat hier ein Gesicht.

Rainer Nicolaisen / 05.05.2021

Grauen Grauen Grauen.  Ausschaffen!—und natürlich die Unterstützer dazu. Vielleicht hat Putin ein paar Quadratkilometer Sibiriens zu verkaufen?

S.Müller-Marek / 05.05.2021

Nee, klar, weil ja alles so gut klappt hier in Deutschland. Nächste Pläne für den Haufen des Scheiterns und die Geldverbrennungsanlage! Super! Und wieder schön eins auf die 12 der Deutschen. Ich schlage daher die umgehende Namensänderung von Deutschland in ABSURDISTAN vor!!!!

HaJo Wolf / 05.05.2021

Wie sagte ein türkischer Freund, der besser den hier üblichen Dialekt spricht als seine Muttersprache: was glaubst du, warum es in der Türkei so schön ist? Ganz einfach, den Abschaum und die Kriminellen schixkwn qir nach Deutschland.

F. Auerbacher / 05.05.2021

@giesemann gerhard: Ich habe keinen Anlass, den Islam zu verharmlosen, aber ich finde, man sollte korrekt mit Zitaten umgehen. Es geht bei der Sure 8 nicht etwa um einen Mordbefehl, sondern um die Ermahnung zur Tapferkeit in einer Schlacht, nicht zu desertieren und die Versicherung, für das Gute zu kämpfen, ganz im Sinne von “Gott mit uns”. Das kann man durchaus mit einigem Recht kritisieren, aber ein Aufruf zum Mord ist es nicht; weder stand ein Mordbefehl auf den Koppeln der Preußischen Armee, der Reichswehrsoldaten noch steht er in Sure 8. Ich denke, das ist ein gewaltiger Unterschied.

Rainer Mewes / 05.05.2021

Wir leben in einer polaren Welt. Da gibt es ganz einfach die, die handeln und die, die diesen Handelnden die Macht dazu geben. Schon in der Offenbarung heißt es: Ihm (dem Antichristen) wurde gegeben. Unbestreitbar ist die Situation hier in Deutschland nicht erquicklich, die Migration ist nur eine Baustelle. Änderung ist möglich von Innen (hahahahaha) oder von Außen (General Flynn oder Napoleon oder was weiß der Fuchs wer ist nicht in Sicht). Also bleibt wohl nur die Erkenntnis des Sokrates und tapfer den Schierlingsbecher zu ergreifen. Die Abgeschiedenheit des Waldgängers wie in Fahrenheit 451 ist in unserer globalisierten Welt wohl auch nur für kurze Zeit möglich.

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