Um 5,7 Prozent stiegen die beantragten Regelinsolvenzen im März 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat März 2024.
Dies meldete das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag. Für den Januar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 830 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 12,8 Prozent mehr als im Januar 2024. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 5,3 Milliarden Euro. Im Januar 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,5 Milliarden Euro gelegen. Als Hoffnungsschimmer sehen die Statistiker, dass die Steigung der Insolvenzen „nur noch“ im einstelligen Bereich liegen.
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Januar 2025 in Deutschland insgesamt 5,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,2 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 7,9 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
„Regelinsolvenzen“ beziehen sich auf Insolvenzverfahren, die unter den regulären gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen und wirtschaftlich tätigen Personen durchgeführt werden, die zahlungsunfähig sind oder überschuldet sind. Diese Verfahren unterscheiden sich von Privatinsolvenzen, die sich auf Einzelpersonen beziehen und gesamtwirtschaftlich von geringer Bedeutung sind. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, von denen wiederum rund 55 Prozent Unternehmensinsolvenzen sind.