indubio / 18.11.2020 / 12:00 / 69 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 77 – Verfassungs-rechtlich höchst bedenklich 

Unser Mittagsprogramm für Kopf-Hörer enthält heute: Hans-Georg Maaßen, ehem. Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt und Publizist, erörtern im Gespräch mit Burkhard Müller-Ullrich die handwerklichen Mängel des neuen Infektionsschutzgesetzes und wundern sich, wie der Gesetzgeber erhebliche Grundrechtseinschränkungen auf windelweiche Glaubenssätze und Befürchtungen statt auf belegbare Tatsachen gründen kann. 

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B.Kröger / 18.11.2020

Ganz herzlichen Dank an Herrn Gebauer, Herrn Maaßen und Sie, Herr Müller-Ulrich für diese klare, rationale Einschätzung der Lage! Bitte unternehmen Sie als erfahrene Juristen alles, um die Vernunft zu retten vor staatlich institutionalisierter Panik. Panik war und ist immer der falsche Weg. Panik führt weg von einer rationalen Analyse und verbaut damit eine erfolgreiche Lösung von Problemen.

Ulla Schneider / 18.11.2020

Meine Güte, Herr Müller- Ullrich, Indubio läuft zur Höchstform auf.  Alle Daumen hoch. Sie sind ein Naturtalent des Zuhörens und des richtigen Fragenstellens! Die Gedanken der beiden Protagonisten in das Ohr des Verfassungsgerichts, wenn dieses sich denn nun trauen würde, und zwar etwas schneller bitte. Zu Beginn der Ansprache der ersten SPD- Genossin in der Palaverstube Berlin habe ich abgeschaltet. Es war nicht auszuhalten.  Seit heute 9:00   hatte ich die lifestream (s) aus Berlin verfolgt. Nicht vom Staatsfunk. Die Wasserwerfer sind im Einsatz. Diesmal sehr viele junge Leute. Und zum ersten Mal laut und deutlich AFD Abgeordnete, sogar auf einem Klavier stehend.

Andreas Rochow / 18.11.2020

Gebauers Erwähnung einer möglichen hidden agenda wäre das Einzige, was die exzessive Tobsucht der WHO und der demokratischer Staaten erklären könnte. Schon der Umstand, dass die Politiker mit falschen Zahlen und hochmanipulativer Berichterstattung Panik erzeugen, lügen und gegen Kritiker hetzen, wäre nur aus Gründen berechtigt, die weit jenseits einer Epidemie liegen müssten. Sehr wahrscheinlich haben hier aber überstaatliche Organisationen, die von der UNO betrieben werden, in einem globalen Manöver vorgeführt, dass sie ohne jede Kriegshandlung die Demokratien der Welt abschalten können. Ein Gigaskandal, dass die geballte Intelligenz von Regierungen und Parlamenten nicht ausreicht, ihre Bürger gegen die UNO-Ermächtigung zu schützen.

S.Clemens / 18.11.2020

Es bleibt eigentlich nur das blanke Entsetzen wie wenig es braucht all die hochgehaltenen Werte (parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsgericht schützt die Grundrechte) schlichtweg zu ignorieren. Der (fast) ganze Bundestag eine einzige Abnickveranstaltung: so wird offenbar, dass die ganze Parlamentsveranstaltung auf Bundes- und Landesebene optional ist. Im Zweifel kann das weg- passiert ja auch regelmässig…

Richard Schwarz / 18.11.2020

Die beiden Herren ( Massen und Gebauer)  hätten auch sagen können , daß es für den Normalbürger aussichtslos ist sich gegen behördliche Maßnahmen in Zusammenhang mit Covid19 zu wehren . Die meisten Betroffenen werden durch die juristischen Nebenwirkungen mehr geschädigt als durch die Krankheit , sofern sie sie überhaupt bekommen. Auf zu vielen Grabsteinen könnte stehen ;  Sie hatten Recht , aber der Tod war schneller !

S.Wietzke / 18.11.2020

Ich wunderte mich das die Diskutanten sich wundern. Also mal ehrlich: Wer sich darüber wundert, muss genau so unfähig zur Realitätswahrnehmung sein wie die Virenparanoiker. Aber damit befindet er sich ja in guter Gesellschaft. Womit übrigens die Frage nach der Entstehung intelligenten Lebens auf der Erde zu einer finalen Klärung gelangt ist. Es gibt keins.

T. Weidner / 18.11.2020

Das hier war doch alles leeres Herumtheoretisieren aus dem Elfenbeinturm der Juristerei: ___ Welche der durch Merkel rechts- bzw. verfassungswidrig geschaffenen!!! Fakten wurden je - wirklich - rückgängig gemacht? Selbst die Rettungspakete gehen weiter - trotz des BVerfG-Urteils… Und wenn ein Fitnessstudio vor Gericht gewinnt und öffnen darf - so gilt dieses Gerichtsurteil ausschließlich für das erfolgreich klagende Fitnessstudio und nicht allgemein für alle Fitnessstudios…. Das hatten wir jetzt wenigstens für zwei Urteile der jüngsten Zeit… Das jüngste Urteil des BverfG gegen die Zwangsabschaltung der AKWs sorgt zwar für eine höhere Entschädigung der Kraftwerksbetreiber - bringt aber ___ nicht ___ die Versorgungssicherheit mit Strom und auch nicht die alten Strompreise zurück. Womit Merkel gewonnen hat - und die höhere Entschädigung müssen wir Steuerzahler berappen.

Dieter Kief / 18.11.2020

Panik, Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer, ist die zeitgenössische Form der Hysterie. Es sieht so aus als ob die säkukare Gesellschaft hier eine Sollbruchstelle oder von mir aus - eine Achillesverse aufweisen würde. Neu ist das nicht. Neu ist nur immer wieder die Gestalt, in der diese Konstallation sich materialisiert.

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