indubio / 22.10.2020 / 12:00 / 47 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 69 – Die Ängste der Berufspolitiker 

In unserem Mittagsprogramm für Kopf-Hörer spricht heute der Staatsrechtler, ehemalige Bundesverteidigungsminister und frühere Vizefraktionsvorsitzende der CDU im Bundestag Rupert Scholz mit Burkhard Müller-Ullrich über die Verfassungsbrüche der Kanzlerin, die Irrwege der Union und die Auswüchse der Parteienherrschaft. Außerdem geht es um Grundgesetzänderungen, Wahlrechtsreform und die Medien, die durch Verschweigen und Hochspielen von Informationen eine unheilvolle Rolle spielen – Beispiel: das stereotype Ungarn-Bashing und die Schmähung der neuen ungarischen Verfassung, die Scholz mit ausgearbeitet hat. 

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HDieckmann / 22.10.2020

WHO: Corona ist eine normale gefährliche Grippe.

marc vom albencrone / 22.10.2020

aufschlussreicher beitrag! - der herr prof. em. hat eine dezidierte meinung u. er sieht sich in der lage, sie auf einem stigmatisierten medium kundzutun. :-D damit ist wohl auch das problem der CDU markiert : als ein reflektierter u. meinungsstarker kopf stellt er eine der ausnahmen im verschatteten tal der zwerg*innen dar, die devot einem kopflosen wendehals (« demokratiequereinsteigerin ») ins sozialistische nirvana folgen …

B. Oelsnitz / 22.10.2020

Nachtrag (Nr. 1): @ Dieter Kief: Ich folge Ihrer Ansicht nicht, daß ‘die Rechtskraft des Grundgesetzes’ und die daraus abgeleiteten Gesetze seitens der Laien überschätzt werde. Die Lebenserfahrungen sind dem widerstrebend und so meine ich eher, daß die Gesetze von der Obrigkeit eben einseitig in Richtung der Untertanen angewendet werden und das in aller Pingeligkeit. So wird Fliegenkacke zu einem großen Misthaufen erklärt. Selbst wenn man nur unzufrieden ist, ohne einen tatsächlichen Scheißhaufen hinterlassen zu haben, ist das Anlaß zur Verurteilung gemäß Begründung des Gerichtes. Andererseits dürfen Verstöße seitens der Vertreter der Obrigkeit gar nicht erst zur Disputation gebracht werden, weil - man höre und staune - dann ja per se die hypothetische Möglichkeit bestünde, daß der Beschuldigte seinen Pensionsanspruch verlieren könnte. (Wenigsten war das die Begründung des Sächsischen Generalstaatsanwaltes, einen Antrag verwerfen zu müssen.) So geht Recht in der Bananen-Republik D-Land, Herr Kief.

Horst Kruse / 22.10.2020

Den Ausführungen von Rupert Scholz kann ich weitestgehend zustimmen . Eine Ausnahme : Seine ablehnende Haltung gegenüber plebiszitären Vorgängen . Das Grundgesetz spricht in Art 20 Abs 2 von Wahlen und A b s t i m m u n g e n .  Davon wird in Deutschland kein Gebrauch gemacht . Herr Scholz hält die Schweizer Praxis für überzeugend . Warum sollte das nicht auch in Deutschland funktionieren ?  Man sollte die Chance , dem von Scholz zu Recht als qualitativ defizitär gewichteten Bundestag etwas entgegen zu setzen , wirklich nutzen . Die von Scholz angeführten ” soziologischen ” Aspekte kann ich nicht nachvollziehen .                                      Im übrigen : Herr Müller - Ullrich , Sie sind ein Meister Ihres Fachs ; allein Ihre Wohnsitznahme in der Schweiz ist ein Nachweis Ihrer kognitiven Fähigkeiten .

Manfred Lang / 22.10.2020

@S.Clemens: Danke für die Blumen! Aber ich pflege ohne Auftrag und nicht im Namen einer anderen Person zu denken, zu schreiben und zu sprechen. Wieso negieren Sie, dass ein 80-Jähriger, der offenkundig noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, nicht politisch in den politischen Raum hineinwirken kann? Ein Prof. Rupert Scholz ist mit seinen 80 hörbar fitter als ein Präsidentschaftskandidat Biden mit seinen 77 und ein Präsident Trump mit seinen 74 Jahren. Daneben möchte ich ganz nebenbei an unseren ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer erinnern, der im zarten Alter von 73 Jahren in einer extrem schweren Nachkriegszeit das Bundeskanzleramt übernahm und Deutschland durch die Nachkriegswirren zu einem prosperierenden Gemeinwesen führte. Als er das Amt abgab war er 87 Jahre. Also: Das Alter eines Menschen, eines politischen Menschen, sagt nichts, aber auch gar nichts über seine Qualifikationen aus. Alles andere wäre, so nennt man das wohl heute, “Altersrassismus”.

N.Lehmann / 22.10.2020

Wenn die Kaiserin 08.15 einen Zitter-anfall hat, dann trauen sich die gut abgesicherten mit sanfter Kritik in die Öffentlichkeit. Auf solche Gaukler kann man dann auch verzichten. Was will denn der Schlaumeier gegen Merkel und den Gesetzesbrechern unternehmen, hab nichts davon gehört? Dafür ist der nicht zuständig! Der Wohlstand hat sicher zur Verblödung und Demokratiemüdigkeit von 86% Mitläufern beigetragen, ist aber keine Entschuldigung! Bildungsferne Wanderprediger haben gerade leichtes Spiel mit diesen Dummköpfen.

S.Clemens / 22.10.2020

@Manfred Lang- Das klingt ein bisschen nach Pressesprecher von Rupert Scholz. Ihre Argumente können nicht mehr für einen über 80jährigen gelten, der dem Betrieb lange gedient hat. In diesem Fall wäre der Austritt wirksamer (und konsequenter) als das blosse Lamento!

Rainer Berg / 22.10.2020

Ich hätte mir die Frage gewünscht, inwieweit Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin bzw. der Bundesregierung geahndet werden können. Desweiteren hätte ich mir die Frage gewünscht, welche Verbindlichkeit ein Amtseid (ich denke dabei an ‘...Schaden vom deutschen Volk abwenden…”) hat und wie auf die laufenden Brüche der Bundeskanzlerin reagiert werden kann. Ein Eid sollte keine Floskel sein.

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