Thomas Schührer vom „Verein Durchblick“ (www.verein-durchblick.de) erläutert im Interview mit Burkhard Müller-Ullrich die Position der „Lebensrechtler“ zu Abtreibung, Sterbehilfe und Organspende. Ist die entsetzliche Tatsache, dass in Deutschland an jedem Werktag 1.000 Embryos getötet werden, der Preis, den unsere moderne Gesellschaft für die Idee vom selbstbestimmten Leben zahlt?
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@Dr. med Landis: „Und weiß er, dass es Menschen gibt, die nicht medikamentös bewusstseinsgetrübt gepflegt werden wollen? Nicht, weil sie damit anderen nicht zur Last fallen wollen, sondern weil dieser Zustand mit ihrem Selbstverständnis und Bild von sich selbst nicht überein stimmt.“ Wenn letzterer Satz das entscheidende Moment für die Patientenentscheidung sein soll, und nicht das zur Last fallen, wäre meine Frage: Was meinen Sie genau mit nicht medikamentös und bewußtseingetrübt gepflegt werden wollen? Vielleicht OP Verweigerer? Denn eine OP u. auch die Pflege hernach geht öfter mit höchster Trübung des Bewußtseins einher. Oder meinen Sie vielleicht Patienten die bei vollem Bewußtsein sterben wollen, weil das Sterben bei getrübtem Bewußtsein nicht mit ihrem Selbstbild übereinstimmt? Nun ist mir bis dato noch keiner begegnet der eine Verfügung für eine Blinddarm Op machte um sein „Bewußtsein“ während und nach der OP zu wahren . Gleichfalls kenne ich keinen der aus Glaubensgründen Schmerzmittel ablehnen würde wenn er stirbt , auch wenn es den Sterbevorgang verkürzt. Zumindest nicht in jüdisch christlichen Kreisen. Sorry, das ist Allgemeingut, jüdisch christlicher Ethik die bis Dato Grundlage der Rechsprechung war und die Sie nicht mehr zu kennen scheinen.(1)Von daher nochmals meine Frage: was genau bedeutet dieser Satz? Egal wie ichs auch dreh, ihre Formulierung durch die Blume verwirrt. Warum vermeiden Sie Klartext? Vielleicht aus genau den Gründen die Herr Schührer etwa bei Minute 38 ansprach?
Bevor ich zu meinem letzten PS: aushole: Mein tiefer Respekt und Dank gilt den beiden Diskutierenden.
PS: Dass der Arzt zum Angehörigen eines Sterbenden sagt er könne Schmerzmittel verabreichen aber der Angehörige wolle es vermutlich aus Glaubensgründen sowas nicht„ Ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Ich las einst genau von solchem Fall wo ein Arzt mit einem “Mündel„ im Altenheim das nicht nur vorschlug sondern auch tatsächlich so verfuhr und mit diesem Argument hernach dann aufwartete. Die Angehörigen waren nicht verwirrt wie im Beispiel von Herrn Schührer, (kein gläubiger Christ dürfte es sein) sondern drohten wutentbrannt mit dem Anwalt. Auch ich find, so ein Arzt gehört vor Gericht und die Lizenz entzogen, denn, er weiß ganz genau was er tut und dass ihm rechtlich nichts passiert wenn er Schmerzmittel in so einer Situation gibt. Selbst in Zeiten wo das mit der Euthanasie sehr viel strenger gehandhabt wurde und die kenne ich nochsehr gut, passierte einem Arzt der so verfuhr nichts. Es war Allgemeingut der Medizin und das was auch erwartet wurde. Nachdem sich nun Beispiele solch verruchten Tuns zu häufen scheinen. Scheint klug der Profession “Mengele„ die sich an “Nicht-Sterbewilligen„ mit ärztlichen “Foltermaßnahmen„ rächen, aus dem Wege zu gehen und sich selbst zu schulen und gut auf sich aufzupassen damit man diese Herrschaften nicht braucht. Für ihr Euthanasie und Suizidangebot braucht man sie sowieso nicht, denn dazu genügt ein einfacher Strick.
@Herr Bartocha: nicht nur die AFD, Bündnis C lehnt das alles meines Wissens auch ab.
Zur Patientenverfügung wäre noch meine bescheidene Frage, inwieweit sie eigentlich vtatsächlich for den „gefürchteten Schläuchen“ schützt wenn der Arzt diese nicht umsetzt. (ich meine jetzt nicht weil er nicht kann, sondern einfach weil er nicht will. Denn gezwungen ist er hierzu durch diese Vollmacht noch lange nicht. Was wäre z.B. der Fall wenn es mehr Intensivbetten als Patienten gibt, die es zu belegen gilt ? Solche bürokratischen Situationen soll es genauso geben wie Menschen denen nicht zu trauen ist.