indubio / 28.05.2020 / 09:45 / 32 / Seite ausdrucken

indubio – Die Zensoren haben verloren

Unser Programm für Kopf-Hörer enthält heute: Die Zensoren haben verloren. Gestern bekam die journalistische Zensur-Agentur „Correctiv“ vom Oberlandesgericht Karlsruhe einen Dämpfer. Unsere Kollegen von „Tichys Einblick“, vertreten durch Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, hatten sich gegen die Abqualifizierung eines Meinungsbeitrags auf Facebook als „teilweise falsch“ gewehrt. Burkhard Müller-Ullrich spricht mit Joachim Steinhöfel über den Prozess und das aggressive Treiben der Correctivisten in unserer Republik.

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R. Welz / 28.05.2020

Also, ich denke und fühle überwiegend “links”. Der Erfolg der Herren Steinhöfel und Tichy freut mich trotzdem. Gratulation! Zensoren wie Correctiv und andere schaden der Demokratie. Auch ein Link, den ich auf Facebook geteilt hatte - zu einem Video mit Herrn Professor Stefan Homburg - wurde von Correctiv als “teilweise falsche Information” gekennzeichnet. Eine der zahlreichen Zensur-Unverschämtheiten von Correctiv.

Harald Hütt / 28.05.2020

Gute journalistische, redaktionelle und anwaltliche Arbeit zu den wichtigen Themen und zur richtigen Zeit. Mein Dank gilt stellvertretend, den Verantwortlichen bei “Achgut”, “TE”, “Acta Diurna”,” Politico”, “Sezession im Netz”, Herrn Steinhöfel, Herrn Peter Helmes et al.. Sie sind die informative Brandmauer gegen die “Zersetzung” von Geist, Moral und ästhetischem Anspruch durch das steuergeldgeförderte Journalistenproletariat. “Durch das Geld vernichtet die Demokratie sich selbst, nachdem das Geld den Geist vernichtet hat.” Oswald Spengler

herbert binder / 28.05.2020

Was mich stark beunruhigt, ist, zugespitzt gefragt: was wäre Fakt, wenn es Herrn Steinhöfel nicht gäbe?

Johannes Schuster / 28.05.2020

Ich wäre dankbar, wenn Achgut den Beschluß, wenn er rechtskräftig wird, ggf. einzustellen würde, als PDF. Mich würde die Innenbegründung des Gerichts sehr interessieren. Man sollte auch mal diskutieren, daß diese Plattformen keine reinen Unternehmen ohne Rückgriff erweiterter Garantieansprüche sind, wenn sie ein verfassungsrechtliches Gut feil halten. Dann haben sie eine erweiterte Funktion und treten in die Garantenstellung der Wirklichkeit von Pressefreiheit. Wenn also eine NGO Facebook ein Angebot unterhält, daß verfassungwirklich zu sein hat, dann ist das mit AGB als untergeordnet unter das GG nicht mehr rein zu handhaben. Man kann die Verfassung in AGB nicht wirksam ausschließen, ohne, daß die AGB damit nichtig werden. Und diese Feststellung wäre nicht unwichtig. Die Unmittelbarkeit der Verfassung im öffentlichen Raum der sozialen Medien, das wäre ein schöner Falls für das BVerfG.

beat schaller / 28.05.2020

Gratulation euch beiden für dieses Podcast. Ganz grosse Klasse. Danke dass ihr sowas macht, denn, ihr tut das für alle . b.schaller

Alexander Schilling / 28.05.2020

Meine Gratulation—an dieser Stelle für die mediale Aufbereitung dieses grandiosen Erfolgs, zu dessen Würdigung ich mich gleich gestern an anderer Stelle sozusagen in die tabula gratulatoria eingetragen habe. Dem anscheinend so mühelos daherkommenden Gespräch (unter gewohnt souveräner Leitung, der die äußerst klaren, klugen Einlassungen des Gesprächspartners in nichts nachstanden) mit stets steigender Spannung bis hin zu seinem finale furioso folgen zu dürfen, war ein Ereignis eigener Güte—ein Hörgenuss in seiner Vollendung, den ich mir zur Feier des Tages gleich zweimal hintereinander gegönnt habe!

Olaf Manns / 28.05.2020

...ach..hilft alles,trotz meiner Anerkennung,gar nichts.Da steckt auch System hinter.Während alle streiten,sind alle abgelenkt..bald werfen sie uns das Zankpotential Impfpflicht vor die Laberfüsse und beschließen dabei die sozialistisch demokratische EU der neuen Generation.Wir fallen doch nur wieder drauf rein,wie rote Diktatur funktioniert,feiern Siege,obwohl es den Krieg nie geben dürfte..

U. Lutz / 28.05.2020

Herzlichen Glückwunsch, Herr Steinhöfel.  Vor Ihnen zittern jetzt einige Meinungs- und Sprachakrobaten mehr.

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