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„Sie können ein Dirndl auch ausfüllen!“, soll Brüderle Frau Himmelreich gesagt haben, die ein Jahr später daraus einen Skandal ins Rollen brachte, als das Phänomen der Ehrenmorde von Seyran Ates aufgegriffen wurde. Über 50% der Jura-Absolventen sind Frauen. Es fehlt nirgends Ihre Perspektive. Die skandalösen Strafen bei realer Gewalt sind mitunter Tatsachen geschuldet, die weder Männer- noch Frauenhaß anzulasten sind, sondern dadurch, das die Richter physisch und digital ausfindig zu machen sind und Gefahr laufen, von Ihren „Kunden“ aufgefunden zu werden, im Zeitalter von KI sogar weltweit. Im Fall Collien haben wir einen ähnlichen Fall wie bei Brüderle, wo eine freudsche Projektionsfläche geboten wird, mit der Kreti und Plethi semantisch Dart spielen, während sich rotherhamsche Zustände in Paralleelgesellschaft ausbreiten. Koffergesetze erweisen den eigentlichen Opfern einen Bärendienst, skandalisiert werden flache Herrenwitze und ausgezeichnet wird falscher Aktionismus. Frau Stockmanns Lamento über den Verlust an unbefangenem Umgang im belasteten Miteinander ist überall nachvollziehbar. Frau Schunke trifft den Nerv, könnte ihre Position aber schärfer formulieren, wenn sie sich kürzer auf Ihre wichtigsten Punkte beschränkt, statt sich an gefühlt drei Themenkomplexen gleichzeitig abzuarbeiten.
Ich fordere: Sterbeverbot für Wa(h)len in Schland! PS: Die F steht für gelebte VieleFalt (guck Eltern …)
Gut dass man auch Frau Schunke beim Thema Extrem-Feminismus mal wieder zu Wort kommen lässt. Es wäre doch schade, auf ihr Expertenwissen zu verzichten.
Das eigentlich Schlimme ist doch, dass ich nach den tatsächlichen Vergewaltigungen, die in den letzten Monaten durch die Presse gingen bei „Welt“ und „Bild“, niemanden von den im Fall Fernandez empörten und besorgten Leuten gesehen und gehört habe. Eine wirklich ernst gemeinte Frage: woran liegt das? Was ist der Grund hierfür? Was ist hier anders?
Collien Erfandes.
Bei nius stand in dem Artikel „Die Fernandes-Verschwörung: Was zwischen Spiegel und Justizministerin wirklich lief“ (3. April 2026):
„…“Wer realistische pornografische Bilder oder Videos von lebenden Personen in Umlauf bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.„
Und gerne fünf oder zehn Jahre für die, die Kinder und Jugendliche mit solchem Dreck demütigen und tyrannisieren…“
(Sie)Erfandes -eine substanzlose Person,mit der Situation
heillos überfordert-Schuster bleib bei deinen Leisten-
und Brüderle hätte dazu auch noch etwas gesagt…