Israel unterliegt immer wieder im Informationskrieg, den übelsten Ruf haben dabei die israelischen Siedler im Westjordanland. Ihr Aufenthalt gilt als illegal, dabei besitzen sie ein völkerrechtlich verbürgtes Recht, vor Ort zu leben. Hier die Fakten und die Mythen.
Kaum eine Menschengruppe ist in Europa so unbeliebt wie die „israelischen Siedler“. Mit diesem Terminus werden die jüdischen Einwohner des Westjordanlandes und Ost-Jerusalems bezeichnet, inzwischen fast 800.000 Menschen, die in 156 Siedlungen (144 in der Westbank, 12 in Ost-Jerusalem) und 196 kleineren „Outposts“ leben. Angesichts ihrer hohen, ständig wachsenden Zahl (bei einer Geburtenrate von rund 5 Kindern pro Familie) haben sich Pläne, die israelischen „Siedler“ zu deportieren, inzwischen erübrigt. In der Politik Israels spielen die „Siedler“ wegen ihrer großen, weiterhin wachsenden Zahl eine immer größere Rolle.
Die jüdischen Siedler finden die Legitimation ihres Hierseins im Völkerrecht – was für europäische Leser überraschend klingen muss. Denn in Europa wird – in Medien, Schulbüchern und politischen Erklärungen – wie ein Mantra das Gegenteil behauptet: Israels Siedlungen im Westjordanland seien „völkerrechtswidrig“. Auch Gremien der UN vertreten diese Position und überhäufen Israel mit Anklagen wegen „illegalen Siedlungsbaus“. Dabei haben die Vereinten Nationen 1947 in San Francisco, als mit Übergehen des Völkerbundes in die UNO der völkerrechtliche Status des Westjordanlandes erneut fixiert wurde, die grundsätzlichen Regulationen des Völkerbund-Mandats an Großbritannien von 1922 anerkannt und in ihre Satzungen übernommen.
Das bedeutete, dass „die Schaffung einer Heimstätte für das jüdische Volk“ („the establishment of a Jewish national home“) und die „dichte Besiedelung durch Juden“ („close settlement by Jews on the land“) – die eigentlichen Aufgaben des Mandats – im gesamten britischen Mandatsgebiet weiterhin geltendes Völkerrecht blieben. UN-Resolution 181 (II) vom 29.November 1947 suggerierte – angesichts der Niederlegung des Mandats durch die britische Regierung – das Konzept der Gründung zweier „voneinander unabhängiger“ Staaten, eines arabischen und eines jüdischen.
Die Staatsgründungen sollten bis zum 1. Oktober 1948 erfolgen, welcher Aufforderung Israel im Mai 1948 nachkam, während die arabische Seite die Staatsgründung ausschlug und stattdessen einen Krieg gegen Israel begann. Im Verlauf dieses Krieges wurde das Westjordanland von Jordanien militärisch besetzt. Die jordanische Regierung zwang die dort lebenden Juden, das Gebiet zu verlassen. Zugleich erklärte sie im Sinne geplanter Annexion die Araber der Westbank zu jordanischen Staatsbürgern und unterdrückte alle Bemühungen um Eigenstaatlichkeit, bis hin zu dem Verbot, den Begriff „Palästina“ zu benutzen. (Die meisten Palästinenser des Westjordanlandes sind bis heute jordanische Staatsbürger.) Doch erst mit einer Staatsgründung – so UN-Resolution 181 – sollten die Parameter von Völkerrechts-Mandat und nachfolgender UN-Treuhänderschaft außer Kraft treten; wo jedoch keine Staatsgründung erfolgte wie im Westjordanland, blieben sie bestehen, so auch die „dichte Besiedelung des Landes durch Juden“.
Seit 1947 haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der UN drastisch verändert
Mit dieser völkerrechtlich eindeutigen Situation begründeten zehntausende Juden nach 1967, als Jordanien einen weiteren Krieg gegen Israel verloren und das Gebiet an den Sieger abgetreten hatte, den Bau ihrer Siedlungen und ihre Niederlassung in diesem Teil des früheren Mandatsgebiets. Bei genauerer Betrachtung erweist sich daher – ähnlich der angeblichen „Völkerrechtsverletzung“ durch jüdischen Siedlungsbau – auch der Terminus „Besatzung“ („Okkupation“) für den Vorgang der Übernahme des Gebiets vom Kriegsverlierer Jordanien als fragwürdig. Völkerrechtswidrig war die Vertreibung der jüdischen Bewohner des Westjordanlandes durch die jordanische Besatzungsmacht, die Wiederhestellung ihres Rechts auf „dichte jüdische Besiedlung“ dagegen ganz im Sinn der immer noch gültigen Parameter der Mandatszeit und ihrer Übernahme durch die UN.
Seit 1947 haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der UN drastisch verändert. Dutzende „junge Nationalstaaten“ wurden seither gegründet, die durch antiwestliche Deklarationen und Abstimmungen permanenten Druck auf ihre früheren Kolonialmächte und heutigen Kreditoren ausüben. Die zahlenmäßig stärkste Gruppe innerhalb der UN, die Fraktion der sogenannten „blockfreien Staaten“, wird dominiert von der Organization of Islamic Cooperation (OIC), zu der 56 islamische Staaten gehören, die – trotz partiell guter Beziehungen zum jüdischen Staat – generell, en bloc, gegen Israel stimmen. Sie bestimmen heute weitgehend, was sich „Völkerrecht“ nennt. Dominiert von diesen Staaten, haben die Vereinten Nationen, vor allem der UN-Menschenrechtsrat, hunderte Erklärungen, Verurteilungen und Anmahnungen gegen Israel erlassen. Allein zwischen 2006 und 2024 gab es 108 Verurteilungen Israels durch den UN-Menschenrechtsrat, während im gleichen Zeitraum nur 17 gegen Nordkorea und 15 gegen den Iran erlassen wurden, die Länder mit der weltweit höchsten Quote an Hinrichtungen und Folter.
Die heutige „internationale Gemeinschaft“ erklärt israelische Siedlungen im Westjordanland für „illegal“. Diese Verurteilung wird mit Artikel 49 der Genfer Konvention von 1949 begründet: „Einzelne oder massenhafte Zwangsumsiedlungen sowie die Deportation geschützter Personen aus besetztem Gebiet in das Gebiet der Besatzungsmacht oder in das Gebiet eines anderen Landes, unabhängig davon, ob dieses besetzt ist oder nicht, sind unabhängig von ihrem Motiv verboten.“ Die israelische Regierung bestreitet, dass dieser Tatbestand vorliegt, da der Bau von Siedlungen grundsätzlich nicht auf dem privaten Land nachgewiesener palästinensischer Eigentümer, sondern – wie von den UN-Regulationen für das britische Mandatsgebiet vorgesehen – auf „waste land“ (Wüste und Ödland ohne gültige Besitzansprüche) oder „state land“ (Domänen des untergegangenen osmanisch-türkischen Staates) errichtet würden.
Auch der letzte Absatz von Artikel 49 wird gegen Israel geltend gemacht: „Die Besatzungsmacht darf Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung nicht in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ Das ist jedoch niemals geschehen, da sich die jüdischen Siedler – oft nicht aus Israel, sondern aus dem Ausland kommend – aus freiem Entschluss im Westjordanland ansiedeln. Dazu ein israelischer Jurist und Siedler, der aus Deutschland stammende Elyakim HaEtzni in einem 2014 veröffentlichten Interview mit der Jüdischen Rundschau in Berlin: „Die israelischen Siedler wurden nicht umgesiedelt oder von irgendeiner israelischen Regierung mit Zwang hierher gebracht. Umgekehrt: Ich habe die israelische Regierung gezwungen, mich hier zu dulden.“
Voreingenommenheit und maßlose Verurteilung der Siedler durch die UN
Die Motivation der ersten Siedler-Generationen war sehr stark und tief verwurzelt, vor allem im religiösen Bezug auf die biblischen Stammlande Judäa und Samaria. Inzwischen zieht es viele Israelis auch aus pragmatischen oder ökonomischen Gründen nach Ostjerusalem oder in die Westbank: weil die Häuser dort noch bezahlbar sind, die zwischenmenschlichen Beziehungen intakt, die Luft besser als im übersiedelten Zentrum des Landes. Dennoch erklärte der Internationale Gerichtshof (IGH) 2024 in einem Gutachten die „Besetzung“ durch Israel für illegal und entschied, dass Israel „verpflichtet ist, alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus den besetzten Gebieten zu evakuieren”. Solche Urteile setzen meist bei der militärischen Besetzung des Westjordanlandes durch israelische Truppen an, die selbst nicht vom Völkerrecht gedeckt, doch von der israelischen Regierung mit dem völkerrechtlich gebotenen Schutz der Siedler begründet wird.
Denn die der „Zweistaaten-Lösung“ zugrunde liegende UN-Resolution 181 verlangt in Kapitel 2 („Minority Rights“), dass eine Minderheit des jeweils anderen Volkes in jedem der beiden Staaten leben darf, also Araber in Israel und jüdische „Siedler“ in der Westbank, und dass der jeweilige Staat für deren Sicherheit garantieren muss: „Alle Personen innerhalb der Gerichtsbarkeit des Staates haben Anspruch auf gleichen Schutz durch die Gesetze (Absatz 3)“. Israel hat diese Bedingung längst erfüllt: Auf israelischem Staatsgebiet leben etwa 1,8 Millionen Araber in Sicherheit und mit vollen Bürgerrechten. Da sich andererseits die Palästinensische Autorität zum Schutz der auf ihrem Gebiet lebenden jüdischen Minorität weder willens noch imstande zeigte, ist die Anwesenheit israelischer Truppen bisher unvermeidlich.
Die neuen Mehrheitsverhältnisse in der UN haben durch immer neue Resolutionen, die Festlegungen von 1947 zugunsten der islamischen Staatengruppe schrittweise verschoben und de facto eine Art neues Völkerrecht eingeführt, ein Gewohnheitsrecht, das von der Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten akzeptiert wird. Dabei hat die UN, um dennoch ihren Satzungsdokumenten treu zu bleiben, die völkerrechtlichen Regelungen für die Mandate niemals widerrufen. Von den israelischen Siedlern wird daher das neue Gewohnheitsrecht nicht anerkannt, sie bauen – wenn auch immer wieder von eigenen Regierungen und durch internationalen Druck behindert – weiterhin Siedlungen im Mandatsgebiet Westjordanland und Ostjerusalem. Um die Psychologie der rund 800.000 israelischen „Siedler“ zu verstehen, muss man die Voreingenommenheit und maßlose Verurteilung dieser Menschengruppe durch die UN und die Staatenmehrheit in Rechnung stellen, die bei den Siedlern zu einer Mentalität des Trotzes und der Todesverachtung geführt haben.
Hunderttausende Palästinenser finden Arbeit in den jüdischen Siedlungen
Die Siedler finden sich grundsätzlich ungerecht behandelt. Europäische Medien erwecken den Eindruck – und haben es öfter expressis verbis formuliert –, die Siedler wären „das größte Hindernis für einen Frieden im Nahen Osten“. Dabei wird ihr elementarer, praktischer Beitrag zu einer friedlichen Entwicklung unterschlagen: dass sie die größten Arbeitgeber der Palästinenser der Westbank sind. Hunderttausende Palästinenser finden Arbeit in den jüdischen Siedlungen, ein großer Teil der palästinensischen Bevölkerung lebt von den Siedlern.
Kaum ein Haus in den jüdischen Siedlungen, das nicht palästinensische Bauarbeiter errichtet hätten. Zudem gibt es etwa 20 Joint-venture-Industriegebiete, überwiegend von israelischen Unternehmen betrieben, in denen weitere zehntausende Palästinenser beschäftigt sind. Boykottmaßnahmen wie der von Obama initiierte „settlement freeze“ (2009) oder Strafzölle gegen israelische Produkte aus der Westbank schaden zuerst den palästinensischen Arbeitern und ihren Familien.
In letzter Zeit sind die jüdischen Siedler erneut in Europas Schlagzeilen: wegen gewalttätiger Ausschreitungen jugendlicher Eiferer und Hooligans. Wenn es sich bei den gewaltbereiten Siedlern um zehntausend Menschen handelt – was hoch gegriffen ist und potenziell Gewalttätige mit einschließt – wären das etwa ein Prozent. Europäische Medien neigen jedoch dazu, den Vorwurf der Gewalttätigkeit auf die übrigen 99 Prozent auszudehnen und die Siedler insgesamt als gewaltbereite Fanatiker darzustellen.
Dabei haben sich die großen Siedlergruppen und -parteien klar von den Gewalttätern distanziert. Zudem ergeben genaue Ermittlungen, dass einige sensationelle, medial spektakuläre Übergriffe – etwa der Brand der Kirche in Taybeh – nicht von Siedlern begangen wurden. Die israelischen Siedler zeigen sich inzwischen gegen die feindliche Stimmung weitgehend immun. Wie immer man sie in Europa beurteilt, sie sind entschlossen, an ihrem Projekt festzuhalten.
Dieser Text erschien vorab in leicht gekürzter Form in der Neuen Zürcher Zeitung.
Chaim Noll wurde 1954 unter dem Namen Hans Noll in Ostberlin geboren. Seit 1995 lebt er in Israel, in der Wüste Negev. Chaim Noll unterrichtet neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit an der Universität Be’er Sheva und reist regelmäßig zu Lesungen und Vorträgen nach Deutschland. In der Achgut-Edition ist von ihm erschienen „Der Rufer aus der Wüste – Wie 16 Merkel-Jahre Deutschland ramponiert haben. Eine Ansage aus dem Exil in Israel“.
Beitragsbild: Ralf Roletschek - Eigenes Werk, GFDL 1.2, via Wikimedia Commons

Herzlichen Dank für diesen tollen Artikel Herr Noll. Für die Kritiker unter den Kommentatoren ein paar kurze Anmerkungen. Niemals ist in der zweitausend jährigen Geschichte der Vertreibung die Hoffnung auf einen eigenen Staat im gelobten Land bei den Juden verloren gegangen… Jordanien wurde nach dem WW1 von den Briten als Transjordanien gegründet und lag nur östlich des Jordans. Erst als Jordanien im ersten jüdisch-arabischen Krieg die Westbank und Ostjerusalem eroberte/besetzte, wurde der Staat in Jordanien umbenannt. 1991 schloss Jordanien einen Friedensvertrag mit Israel und verzichtete darin ausdrücklich auf das Gebiet der „Westbank“.
Und denen, die es „komisch“ finden einen Anspruch aus einer uralten Schrift abzuleiten, denen sei gesagt, dass der Name Jerusalem nicht ein einziges Mal im Koran erwähnt wird.
@ Christoph Lövenich: Da war dann also die Eroberung des Westjordanlandes 1967 durch die israelische Armee eine Befreiung der palästinensischen Araber aus jordanischer Fremdherrschaft?
Jenseits aller juristischer Vorschriften, tritt das eigentliche Problem mit dem Westjordanland und Gaza mit der Beschreibung „ Sie haben fünf Kinder“ ans Licht. Nicht nur die Siedler, sondern auch die arabischen Familien haben fünf Kinder, was in Gaza seit 1947 zu einer zehnfachen arabischen Bevölkerung , von 200 000 auf 2 Millionen, geführt hat. Diese übervölkerten Gebiete sind wirtschaftlich nicht lebensfähig und müssen deswegen von außen finanziert werden. Muß man nicht mit eigener Arbeit die Familie unterhalten, sondern wird von Anderen finanziert, wie bei einer Grundsicherung, ist der Kinderzahl keine Grenze gesetzt. Und die überschüssige Zeit wird zum Zeugen oder zur militärischen Ausbildung genutzt. Der Tatbestand, daß Araber, sowohl aus dem Westjordanland, wie aus Gaza, bei israelischen Firmen, und nicht israelische Juden bei Arabern arbeiten, zeugt zudem von einem starken sozio-ökonomischen Gefälle. Die Übervölkerung und das sozio-ökomische Gafälle sind die Ursachen für die Spannungen zwischen den Gruppen, nicht die juristischen Vorschriften.
Hier findet der altbekannte „Clash of civilisation“ statt, der wie überall im Zusammenstoß von Schrift- gegen Sprechgesellschaften besteht. Das Eigentum wird in Schriftgesellschaften durch Grundbücher, Urkunden und schriftliche Verträge nachgewiesen, in Sprechgesellschaften durch Zeugen (daher werden dort auch Ältere geschätzt, da sie weit Zurückliegendes bezeugen können) bzw. durch das Gewohnheitsrecht. Fast alle arabischen Länder gehören zu den Sprechgesellschaften, da auch ihre Schrift (die keine Vokale als Einzelbuchstaben kennt) nur von Spezialisten beherrscht wird (Atatürk konnte die Türkei nur alphabetisieren, indem er das lateinische Alphabet einführte, ebenso Lenin in der SU mit dem kyrillischen Alphabet). Assad wurde hauptsächlich deshalb gestürzt, weil er nach dem Wehrpflichtregister auch das Grundbuch einführen wollte, was das Eigentumsverständnis der zahlreichen Stämme bedrohte. Die Juden hatten als Sklaven in Ägypten nicht nur zahlreiche Handwerke und die Landwirtschaft erlernt, sondern auch die Schriftkultur. Trotzdem dauerte es noch Jahrhunderte, bis sie sich im ganzen Volk durchsetzte. Noch im Neuen Testament konnten „zween falsche Zeugen“ zum Urteil gegen Jesus führen oder etwa gegen die Ehebrecherin. Im Westjordanland treffen alle möglichen Entwicklungsstufen mit ihren Eigentumsbegriffen aufeinander (z.B. auch Beduinen vom Sinai). Danke an den Autor für die Richtigstellung!
@ Reichmuth Sehr schön auf den Punkt. Völkerrecht ist wenn der Starke dem Schwachen erklärt, das alles rechtlich korrekt abläuft. Habe nur ich vergessen, wie die Juden in ihr „Land“ zurückkehrten. Als Flüchtlinge. Und die länger dort Lebenden haben sie aufgenommen. Was die Nachfahren dieser länger dort Lebenden wohl mittlerweile für einen Fehler halten. Ähnlichkeiten mit der Islamisierung Europas, auch völkerrechtlich gedeckt, sind rein zufällig.
@Martin Müller Wenn über ein Fünftel der israelischen Staatsbürger Araber sind, warum sollen dann umgekehrt keine Juden im Westjordanland leben dürfen?
@H.Reichmuth Wenn die Annexion des Westjordanlands durch Jordanien 1948-1967 nicht O.K. war, wieso sollte die von Ihnen genannte eine russische Annexion O.K. sein?