Redaktion / 22.10.2020 / 06:00 / 72 / Seite ausdrucken

In Hamburg sind Islamisten gemeinnützig

Ein vom Verfassungsschutz explizit als extremistisch bezeichneter Verein genießt Steuervorteile? In Deutschlands zweitgrößter Stadt ist das möglich – nicht nur ein juristischer Skandal, sondern auch einer mit politischer Sprengkraft.

Seit in der Hansestadt eine Gruppe von radikal-islamistischen Muslimen um Mohammed Atta die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA plante und durchführte, hat man in Hamburg ein Auge auf islamistische Hassprediger und Gefährder. In den vergangenen Jahren erhielten etwa die Furkan-Gemeinschaft und die Hizb ut-Tahrir, zwei gewaltorientierte, islamistische Organisationen, erheblichen Zulauf; sie zählen bereits hunderte Anhänger, was bei den Sicherheitsbehörden die Alarmglocken schrillen ließ. Und auch die Taqwa-Moschee sowie die El-Iman-Moschee des Vereins El Iman (früher El Tauid) in Hamburg-Harburg wurden vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt; sie waren als Anlaufstellen für Radikale aufgefallen, auch der Salafisten-Prediger Pierre Vogel trat dort schon auf.

Eine undurchsichtigere Rolle spielt das Islamische Zentrum Hamburg, die wohl berüchtigtste Islamisten-Vereinigung Deutschlands, die u.a. die türkisgekachelte Imam-Ali-Moschee an der Außenalster betreibt und sich nach außen offen und tolerant gibt, etwa jährlich zum „Tag der offenen Moschee“ einlädt. Obwohl der Verein bestrebt ist, seine engen Beziehungen zum iranischen Mullahregime zu leugnen oder herunterzuspielen, gilt das IZH als Propagandazentrale des islamischen Extremismus schiitischer Prägung. 

Als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung verfolgt das IZH das Ziel, islamistisches Gedankengut in Deutschland und Europa zu verbreiten. Seit jeher ernennt Teheran die Leiter des IZH, zuletzt wurde Dr. Mohammad Hadi Moffateh von Ayatollah Ali Chamenei nach Hamburg entsandt. Moffateh ließ im Januar 2020 eine Trauerfeier für den bei einem US-Militäreinsatz im Irak getöteten Führer der iranischen Al-Quds-Brigaden, Qasem Soleimani, ausrichten und begründete dies recht abenteuerlich damit, dass der General „ein Mann (gewesen sei), der sich für Frieden im Nahen Osten einsetzte“, eine „respektvolle Persönlichkeit“, und – die Wortwahl entlarvte ihn – ein „Märtyrer“.

Freund der Hisbollah und Partner der Stadt

In diesem Sinne organisierte das IZH in den vergangenen Jahren auch den antiisraelischen und antisemitischen „Al-Quds-Tag“ in Berlin regelmäßig in erster Reihe mit, charterte zu diesem Zweck u.a. Busfahrten in die Hauptstadt. Funktionäre des Vereins nahmen an diesen judenfeindlichen Hasskundgebungen aktiv teil. Noch beunruhigender: Anhänger der terroristischen schiitisch-libanesischen Hisbollah verkehrten auch schon im IZH, ihnen wurden vom Verein Versammlungsräume zur Verfügung gestellt.

Da nimmt es nicht wunder, dass der Verfassungsschutz schon vor Jahrzehnten auf das IZH aufmerksam wurde. Seit 2009 wird die Organisation in den Berichten des Bundesverfassungsschutzes als „extremistische Gruppierung“ benannt, ebenso in den Berichten des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) der Jahre 2013, 2015, 2016, 2018 und 2019.

In vollem Wissen um die, sagen wir: besorgniserregende Ausrichtung des Vereins mit der pittoresken „Blauen Moschee“, schloss der Hamburger Senat, damals noch unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, im Jahre 2012 einen Staatsvertrag mit der SCHURA (ein Projekt, das noch von Scholz’ Vorvorgänger Ole von Beust initiiert worden war), dem Dachverband verschiedener Moscheevereine und weiterer muslimischer Einrichtungen und Bildungsträger, dem u.a. das IZH als Gründungsmitglied angehört und in deren Vorstand es sogar seit Jahren in führender Position vertreten ist – vom Senat hofiert, etwa beim Ramadan-Bankett, an dem jedes Jahr der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion teilnimmt, was zuletzt Ekkehard Wysocki Kritik einbrachte. Der Staatsvertrag ist in Hamburg weiterhin umstritten; Rot-Grün will daran festhalten, CDU und FDP haben Bauchschmerzen, und die AfD würde das IZH am liebsten schließen lassen. Diese drei Parteien fordern die Kündigung, mindestens aber eine Aussetzung des Vertrags, der den in der SCHURA organisierten Gruppen gewissermaßen einen Halal-Stempel gewährt und implizit eben auch das IZH als honorigen Partner des Senats und der Stadt Hamburg erscheinen lässt.

Gemeinnützige Extremisten

Ist schon der Staatsvertrag problematisch, der in zwei Jahren auch im Lichte der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse einer Überprüfung unterzogen werden soll, rollt nun neues Ungemach auf den Senat zu: Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft hat eine Große Anfrage vorbereitet, die einen brisanten Umstand thematisiert: Gemäß § 51 (3) der Abgabenordnung ist extremistischen Vereinen (und als solcher wird das IZH, wie gesehen, vom Landesamt für Verfassungsschutz gelistet) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Und der AfD-Bürgerschaftsfraktion liegt eine schriftliche Auskunft des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ vor, als gemeinnütziger Verein anerkannt zu sein. Das zuständige Finanzamt habe den bereits zuvor gültigen Freistellungsbescheid zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert. (Nachtrag: Die 49-seitige Große Anfrage wurde heute komplett hier auf dem Server der Bürgerschaft veröffentlicht)

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:

 „Dass vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch und islamistisch eingestufte Organisationen bis heute als gemeinnützig anerkannt sind und Steuervorteile genießen, ist nicht nur ein Beleg für akutes Staatsversagen, sondern ein massiver Rechtsbruch. Dass das IZH trotz seiner verfassungsfeindlichen Ausrichtung Steuervergünstigungen erhält, setzt dem ganzen die Krone auf. Die hier zutage tretende Unterminierung des Rechtsstaates hat einzig und allein der rot-grüne Senat zu verantworten und muss weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.“

Tatsächlich hat der Bundesfinanzhof 2018 in einem wegweisenden Urteil zur Streitfrage über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-extremistischen Vereins und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die zuständige Finanzbehörde entschieden, dass „die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO [voraussetzt], dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.“ Das zuständige Finanzamt hat also im vorliegenden Fall jahrelang geltendes Recht gebrochen, weshalb man entweder von Inkompetenz oder Vorsatz ausgehen muss.

Nun verhält es sich so: Neben neun linksextremistischen Gruppen, die einer breiteren Öffentlichkeit im Juli 2017 anlässlich der Plünderungen, Zerstörungsorgien und massiven Angriffe auf Polizeibeamte während des G20-Gipfels in der Hansestadt bekannt wurden, vier kurdischen beziehungsweise türkischen Vereinen und dem bereits erwähnten El Iman ist auch das IZH beim Registeramt Hamburg registriert und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich eines Hamburger Finanzamtes oder der Finanzbehörde.

Skandalöse Passivität des Senats

In der Großen Anfrage der AfD-Fraktion heißt es:

„Nach § 51 (1) Abgabenordnung (AO) werden einer Körperschaft, „die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt“, Steuervergünstigungen gewährt – ihr die sogenannte „Gemeinnützigkeit“ zuerkannt. Eine Steuervergünstigung setzt gemäß § 51 (3) jedoch zwingend voraus, „dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind“.

Die Fraktion möchte unter anderem wissen, wie es um die Erwägung der Zu- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Lichte der LvF-Berichte steht; ob Steuerbescheide geändert wurden; wie sorgfältig nachrichtendienstliche Berichte über das IZH und andere extremistische Vereine gelesen wurden; warum die Finanzbehörde keine Konsequenzen gezogen hat; ob rückwirkend Körperschafts- oder Gewerbesteuerveranlagung angeordnet wurden; ob das IZH jemals gegen seine Einstufung als „extremistisch“ durch den Verfassungsschutz protestiert hat; ob Fördermittel bewilligt, Geldbußen verhängt oder Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister erhoben wurden; was der Senat zur Korrespondenz zwischen Finanzamt und IZH zu sagen hat; und: Namen und Tätigkeitsbereiche der involvierten Beamten. 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Angelegenheit keineswegs ein „Einzelfall“ ist, sondern an die kategorische Weigerung des Senats anknüpft, das IZH für seine regelmäßigen Verfehlungen beizeiten zu sanktionieren, was seit 2012 tatsächlich kein einziges Mal geschah. Nun bringt die Verleihung der Gemeinnützigkeit zusätzlich zur ohnehin schon skandalösen Passivität des Senats das Fass zum Überlaufen.

Welche politischen Wellen das Bekanntwerden einer steuerlichen Begünstigung von Vereinen, die extremistische Ziele verfolgen und mit der im Grundgesetz festgelegten freiheitlich-demokratischen Werteordnung nichts am Hut haben, schlagen wird, wird sich demnächst zeigen. Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass Politiker, die anlässlich judenfeindlicher Attacken die immer gleichen Betroffenheitsstatements abgeben und gebetsmühlenartig ihre nur behauptete Entschlossenheit im „Kampf gegen jede Form des Antisemitismus“ betonen, in der Praxis weiterhin auf dem linken Auge blind sind - und ebenso, wenn es um das wachsende islamistische Gefährdungspotenzial in Deutschland geht.

So wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der kürzlich nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Synagoge seine Bestürzung kundtat („Hamburg steht fest an der Seite jüdischer Mitbürger“) und gleichzeitig zulässt, dass ein islamistischer Verein, der unter der Fuchtel der nach der Vernichtung Israels strebenden iranischen Ayatollahs steht und antisemitische Hisbollah-Anhänger bei sich ein- und ausgehen lässt, als „gemeinnützig“ gilt und steuerliche Vorteile genießt.

Spätestens nach diesem zum Himmel stinkenden Skandal lässt sich konstatieren, dass die Islampolitik des Hamburger Senats fulminant gescheitert ist. Der Wind des Wandels durch Anbiederung weht jetzt von vorn.

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H.Milde / 22.10.2020

So gesehen finanziert der über den Armenfond/LFA finanzierte StadtStaat HH den inter-nationalen Terrorismus. Wieviele dieser verantwortlichen Elite, sind auch wegen Auschwitz id Politik gegangen? Der inter-nationale Sozialismus macht sich zum nützlichen Dhimmi. Dafür ein rothes Hi5.

Thomas Taterka / 22.10.2020

@George Samsonis - Vor 25 Jahren? Das war exakt der Zeitpunkt, zu dem die Leute mit dem Kopf aus dem Arsch hätten kommen müssen. Sie wollten aber nicht zuhören, wie immer. Und jetzt ist der letzte Zug weg. In diesem Land ist es immer zu früh oder zu spät. Aber man kann ja drüber reden ...

Lars Bäcker / 22.10.2020

Halten wir fest: Die Gemeinnützigkeit der Hamburger Islamisten ist auf die Unnützigkeit (Nichtsnutzigkeit?) Hamburger Politiker und Beamten zurückzuführen.

Angela Seegers / 22.10.2020

Ich habe noch als Kind die Grundsteinlegung der Blauen Imam-Ali Moschee in Hamburg miterlebt. Ein wunderschöner Bau, an dem über 60 Jahre bis heute noch gebaut wird. Finanziert wurde und wird die Anlage über Spenden. Beim Erwerb des Grundstücks 1957 gab es nicht solche Mondpreise für Grundstücke wie heute. Eine Moschee Steuer ist seit einigen Jahren in der Überlegung, aber noch nicht beschlossen. Der Verfassungsschutz beobachtet jede Moschee. Das weiß jeder. Islamistische Bestrebungen, die auch Radikale anziehen, gibt es in jeder der ca. 2800 deutschen Moscheen.

Michael Scheffler / 22.10.2020

Was ich nicht verstehe: Sie passen sich der offiziellen Sprachregelung an. Es sind Mohammedaner oder bestenfalls noch englisch Muslime. Aber es sind Anhänger der Ideologie Mohammeds. “Islamistisch” - was soll das sein? Wir haben es jetzt wieder in Frankreich gesehen, wo der Aufruf eines “normalen” Vaters zur Köpfung eines Lehrers führt.

Ulla Schneider / 22.10.2020

Die Hamburger wissen das schon lange. Andere ansässige Religionsgemeinschaften wissen es auch. Das ” Karren” nach Berlin zu diesen “aussergewöhnlichen netten” Demonstationen ist den Hamburgern auch bekannt.  Ein klassisches Beispiel für Augen zu und durch , bis, ja bis der Nächste ein Kopf kürzer ist. - Ich habe das nie verstanden, wie verantwortungslos dieses Land mit Recht und Gesetz umgeht und Grenzen des Rechts überschritten werden.  Einfach nur widerlich! Wundern sollten sie sich nicht, wenn das der Beginn der Selbstverteidigung werden wird.- Apropo, schauen sie sich mal dort die Eigentümernamen mancher Häuser an….

Ilona Grimm / 22.10.2020

Jedesmal, wenn ich „islamistisch“ lese, steigt mein Blutdruck gefährlich an. In diesem Text wird es sogar „radikal-islamistisch“. Es gibt aber keinen Islamismus! Nirgendwo! Es gibt nur den e-i-n-e-n Islam, gleichgültig, ob schiitisch, sunnitisch, wahhabitisch, alevitisch &c. Warum? Weil es nur den einen Koran gibt, der für alle Muselmanischen verbindlich ist. Jeder einzelne Moslem kann jederzeit ein gefährlicher und todbringender Radikaler/Extremist werden, wenn ihm einer der über 200 Verse (von 6.236 Versen) in den Sinn kommt, durch die Mohammed seine Anhänger zu Mord und Terror an „Ungläubigen“ aufruft und zu Eroberungsfeldzügen aller Art. Auf die Hamburger Schlafwandler will ich nicht speziell eingehen. Solche gibt es nämlich überall in der Gesellschaft, auch in unbedeutenden kleinen Kommunen und Kirchengemeinden. Diese somnolenten Menschen werden erst aufwachen, wenn sie vom Muezzin geweckt werden und der Prophet mit seinem Schwert (oder Messer oder Vergewaltigungsorgan) an jeder Ecke lauert.

A.Lisboa / 22.10.2020

Auch das sogenannte Heilige Buch der Moslems, der Quran, hat nichts mit der im Grundgesetz festgelegten freiheitlich-demokratischen Werteordnung am Hut. Es müsste also jeder muslimische Verein in D verboten werden, genauso wie die Verbreitung des Korans bzw. dessen Lehre in D. In Japan ist dies ja seit jeher so, weil die Japaner ihre Augen noch zum Sehen und ihren Verstand zum Denken benutzen. Wer bei diesen Machenschaften in HH noch an Zufall glaubt, der sollte mal zum Hirndoktor gehen. Spätestens dann, wenn die muslimischen Horden geschlossen in allen deutschen Städten auf den Straßen für ihre Sache auf ihre ganz besondere Art “demonstrieren”, wird die demokratische Zivilgesellschaft zusammenbrechen; dieser Tag wird kommen! Deutschland hat keine ausreichenden Polizeikräfte für sowas, von einer funktionierenden Armee brauchen wir gar nicht mehr reden. Die neuen Clans übernehmen dann die Macht in den Rathäusern, Parteien (die sind eh alle bereits unterwandert), Regierungsgebäuden und Rundfunkanstalten. Sowas geht dann meistens sehr schnell. Die Unterstützer der neuen Herren aus dem alten System stehen heute alle politisch Links.  Der einzige, dem so ein Szenario als Verschwörungstheorie vorkommt, ist der Schlafmichl, Man lese nur mal “Machtergreifung” auf Wiki. Auch damals ging alles sehr schnell über die Bühne. Warum sollte es heute anders sein. Die Linke in D hat ja bereits 2 x erfolgreich einen Staatsstreich (3.Reich, DDR) durchgeführt.

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