Felix Perrefort / 18.05.2023 / 06:00 / Foto: Pixabay / 92 / Seite ausdrucken

Impfzwang: Ein Soldat packt aus

Gegenüber Achgut.com berichtet ein hochrangiger Soldat von seiner Impfgeschichte mit der Bundeswehr. Er wurde entgegen der Entscheidung einer ersten Impfberatung gegen Covid-19 geimpft. Danach aufgetretene Beschwerden wurden seitens der Truppenärzte nicht dokumentiert. Obwohl andere Soldaten ähnliche Gesundheitsprobleme beklagen, leugnet die Bundeswehr partout jede Gefährlichkeit. 

Muss ein Soldat seine Impf-Nebenwirkungen selbst dokumentieren, weil der zuständige Bundeswehr-Arzt nichts von ihnen wissen will, verweist das auf skandalöse Zustände, die nicht nur er für unmöglich gehalten hätte. Frisch, abenteuerlich und demokratisch tritt die Bundeswehr in ihren Marketingkampagne auf, während dort ein realitätsblinder Autoritarismus vorzuherrschen scheint, der strukturell unfähig ist, Kurskorrekturen vorzunehmen. Obwohl die von den sogenannten Impfstoffen ausgehenden Gefahren nicht zu übersehen sind, stellt man sich weiter stur; ein Zustand, den ein Soldat höheren Ranges nicht hinnehmen will. Er wandte sich – mit der Redaktion vorliegenden Schreiben – an seine Vorgesetzen, die ihm schlicht nicht antworteten. Achgut.com stand in Kontakt mit ihm. Er möchte anonym bleiben. 

Warum er sich nach einem Jahr dazu durchgerungen habe, seinen Fall zu thematisieren, sei wegen des Umstands, „dass immer noch Soldaten, trotz deutlicher Evidenz der Schädlichkeit, zur Impfung gezwungen werden. Mein Fall ist Vergangenheit und ich gebe mich keinen Illusionen hin, dass ich hier eine Entschuldigung oder das Eingeständnis eines Fehlers erhalte. Ich möchte aber die Mauer des Schweigens helfen zu durchbrechen.“ Die Fürsorgepflicht werde „mit Füßen getreten“, es werde mehr noch „eine Schädigung in Kauf genommen, zumindest aber ignoriert, um das Fehlverhalten zu kaschieren.“ 

Ein Soldat akzeptiert mit seiner Berufswahl Hierarchien, die deutlich strikter sind als die der Gesellschaftsordnung, in deren militärischen Dienst er sich stellt. Er vertraut dabei darauf, sich einem Apparat zu fügen, der trotzdem – wenn auch vermittelt – Staat und Gesellschaft repräsentiert, für deren Verteidigung er notfalls sein Leben riskiert. Sprich: Ein militärischer Apparat, der von Willkür, Irrationalismus und Verantwortungslosigkeit bestimmt wird, entspricht keinem demokratisch-rechtsstaatlichen Gesellschaftsmodell.

Entgegen Entscheidung eines Arztes geimpft 

In einer E-Mail schreibt er mir: „Was für mich beim ersten Impftermin eine Welt zusammenbrechen ließ, war der Umstand, das Gefühl, dass hier meine Vorgesetzten mit Gewalt eine ihnen genehme Entscheidung durchsetzen wollten – gegen eine Entscheidung eines Arztes – und dafür sogar den Leiter des Sanitätszentrums einbezogen. Man war auch nicht gewillt, das Gespräch zu suchen.“ Und weiter:

„Es ist schwer zu beschreiben, was einem durch den Kopf geht, wenn man vor der Entscheidung steht, entweder seinen Beruf und somit die Versorgung seiner Familie aufs Spiel zu setzen, oder sich einer medizinischen Zwangsbehandlung zu unterziehen, die mehr als zweifelhaft ist. Dass ich mein Leben aufs Spiel setze, gehört zum Beruf. Dass man als Vorgesetzter solche Entscheidungen auch durchsetze, ebenso. Ich habe als Vorgesetzter aber immer Risiken abgewogen und Bedenken meiner Untergebenen ernst genommen.“ 

Dezember 2021 sollte der Soldat sich impfen lassen. Davor bemühte er sich um eine ärztliche Beratung und Untersuchung. Seine explizite Nachfrage, ob er den Impftermin am folgenden Tag wahrnehmen solle, verneinte der Arzt. Eine Impfung solle stattdessen erst nach einer Untersuchung erfolgen, was der Soldat sich schriftlich vermerken ließ. Am folgenden Tag erhielt er telefonisch den Befehl seines Vorgesetzten, sich noch am selben Tag innerhalb der nächsten 30 Minuten im truppenärztlichen Impfzentrum zu melden. 

Dort wurde ihm ohne Untersuchung bescheinigt, dass es keine Kontraindikationen zur Impfung gebe. Eine weitergehende Aufklärung fand nicht statt; dies ist dokumentiert.:

„Von beiden Ärzten wurde die Kenntnisnahme meiner Aufklärungswünsche und Wunsch nach Voruntersuchung schriftlich quittiert. Es wurde mit keinem Wort auf die Bedenken eingegangen. Hinweise auf die bedingte Zulassung des Impfstoffes sind nicht erfolgt, sie sind weder in mündlicher Form ergangen und auch im Aufklärungsmerkblatt wird lediglich von einer zugelassenen Impfung gesprochen.“

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Bundeswehr solche Dinge verkündet: „Wer unbedenklich im Restaurant zur Vorsuppe greift, kann genauso bedenkenlos den Inhalts- und Hilfsstoffen in der mRNA-Impfung vertrauen.“ 

Die Rechtfertigungen der Impfärzte 

Mit Etablierung der Duldungspflicht wurde er also Ende 2021 geimpft, in 2022 zum zweiten Mal. Danach traten ernste Beschwerden auf, weshalb er sich wieder an die Truppenärzte wandte und kritisierte, dass Beratung, Risikoabwägung und Aufklärung unterlassen wurden. Sinngemäß erhielt er folgende Rechtfertigungen, die aus seinem Gedächtnisprotokoll zitiert werden:

  • Wir mussten ohne Aufklärung und Anamnese impfen, da wir ansonsten die Mengen gar nicht geschafft hätten
  • Zeit für eine über das Informationsblatt hinausgehende Aufklärung sei gar nicht vorhanden, eine weitere Aufklärung sei auch nicht notwendig
  • Den Arzt zu verklagen, wäre ungerecht, weil die Ärzte nur auf Befehl handeln
  • Das RKI und die Vorgesetzten geben nun einmal vor, dass geimpft wird und sind die fachliche Instanz, auf die man sich berufe, um die Impfung zu bewerten
  • Eine Untersuchung auf Kontraindikationen sei nicht notwendig, da der Soldat ja auch die anderen Impfungen gut überstanden hätte
  • Wenn man auf ein Risiko von 1:5000 bei schweren Nebenwirkungen Rücksicht nehmen würde, könnte man keine Behandlungen mehr durchführen

Im Widerspruch dazu lässt die Bundeswehr offiziell verlautbaren, „dass Impfärzte und -ärztinnen vor jeder Impfung gründlich prüfen, ob bei der zu impfenden Person gesundheitliche Gründe vorliegen, die eine Impfung ausschließen.“

Januar 2022 erhielt der Soldat seine Zweitimpfung. Da die zuständigen Bundeswehr-Ärzte nichts von seinen Nebenwirkungen wissen wollten, schrieb er später der Bundesärztekammer, denen er seine selbst dokumentierten Beschwerden meldete. Auch von dieser Institution erhielt er keine Antwort. 

Atemnot in der Nacht, Aufwachen mit Luftnot

Drei Tage nach Zweitimpfung dokumentiert er „nach Treppensteigen: Herzrasen, Schwindel, Kribbeln am gesamten Kopf und starke Erschöpfung.“ Kurz darauf: „Einlieferung in die Notaufnahme Krankenhaus, zur Abklärung.“ Ein deutlich erhöhter Puls wurde festgestellt, normalisierte sich aber wieder. Das Erschöpfungsgefühl kehrte Tage später jedoch zurück. Bei einem normalen Spaziergang hatte er Luftnot. Ab Woche 12 verspürte er gelegentlich noch

„Taubheit und kribbeln am gesamten Kopf. Atemlos nach Treppensteigen insbesondere mit Maske. Sporadisch Atemnot in der Nacht, Reflexatmung funktionierte dann nicht, aufwachen mit Luftnot. Andauernd verschleimt und trockener Hustenreiz. Gelenkschmerzen und Schmerzen in der rechten Seite. Rechte Seite strahlt manchmal mit einem Brennen bis ins Bein.“

Nach Woche 17 nach Zweitimpfung sind die Beschwerden fast alle zurückgegangen. Doch die „Gelenkschmerzen und Schmerzen in der rechten Seite, einhergehend mit einem brennenden Gefühl, halten immer noch an. Zwar in einem unterschwelligen Maße, jedoch immer noch deutlich spürbar.“ – Also bis heute, mehr als ein Jahr nach seiner Impfung.

Die Dokumentation wurde durch ihn selbst zu den Akten gegeben, eine Verdachtsmeldung durch die Truppenärzte an das PEI ist nicht erfolgt.

Laut Soldatengesetz gilt: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar (!) ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“

Felix Perrefort ist Redakteur und Autor bei der Achse des Guten.

 

Redaktioneller Hinweis:

Demnächst erscheint ein Buch von Achgut-Autor Thomas Maul: 

Was man wann wissen konnte. Hinweise zur Aufarbeitung der Corona-Verbrechen.

Hier geht's zur Leseprobe. Bei Thalia.de ist das Buch bereits vorbestellbar, ebenso bei Buchkomplizen.de

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jens prien / 18.05.2023

es ging um die zwangsimpfung für über 60 jahre alte menschen im bundestag. auch herr habeck hat für diese zwangsimpfung gestimmt. jeder abgeordnete der für diese zwangsimpfung gestimmt hat, ist menschlich nicht geeignet für ein regierungsamt oder für den sitz im parlament. ohne wenn und aber. wir werden diese zeit mit einer kriminellen regierung überstehen. menschen die durch diese schaden erlitten haben, sollen schnell und unbürokratisch hilfe bekommen. neuwahlen sind geboten. parlamentarier, die für den impfzwang gestimmt haben, dürfen sich nicht mehr um einen platz im parlament bewerben.

Nico Schmidt / 18.05.2023

Sehr geehrter Herr Perrefort, mal ehrlich, was haben Sie von dieser Bundeswehr erwartet? Mfg Nico Schmidt

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