Die Wahrheit tröpfelt langsam – sehr langsam –, aber unaufhaltsam ins öffentliche Bewusstsein. Am 6. Oktober berichtete die Journalistin Elke Bodderas in der Neuen Zürcher Zeitung über erstmals veröffentlichte Daten des deutschen Gesundheitsministeriums zum Impfstatus von Covid-Toten. Allein diese Angaben, die auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler erfolgten, haben die Sprengkraft, das bisherige Corona-Narrativ ad absurdum zu führen. In dem Schreiben des Ministeriums heißt es nämlich, in den Jahren 2020 bis 2024 seien 187.000 Todesfälle in Zusammenhang mit Corona erfasst worden. Unter den Verstorbenen hätten sich rund 39.000 Ungeimpfte und rund 33.000 mindestens einmal Geimpfte befunden.
Allerdings: Der Großteil der ungeimpften Verstorbenen – rund 36.000 – fällt in das Jahr 2020. Für 2020 werden aber insgesamt nur 36.291 Corona-Tote angegeben, und es standen in Deutschland noch gar keine Corona-Impfstoffe zur Verfügung, sodass ausnahmslos alle erfassten Corona-Toten ungeimpft waren. Das heißt: Ab Impfbeginn 2021 bis 2024 hat es lediglich 3.000 ungeimpfte Corona-Tote gegeben – im Vergleich zu 33.000 mindestens einmal geimpften. Damit widerlegt die amtliche Statistik eindeutig die Wirksamkeit der Massenimpfungen – und erst recht das Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“, das im November 2021 unter anderem vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn verbreitet wurde. Zudem war bei 115.000 der 187.000 Corona-Toten der Impfstatus unbekannt.
Zahlen zum Impfstatus von Corona-Patienten auf deutschen Intensivstationen wurden nämlich trotz Verordnung vom Juli 2021 erst Monate später, Anfang 2022, mitgeteilt. Auch in einer wissenschaftlichen Untersuchung zur Frage, ob Corona-Impfstoffe schwere Verläufe und Todesfälle verhindern können, die im renommierten Wissenschaftsmagazin „Lancet“ veröffentlicht wurde, konnten die Forscher auf Daten aus allen europäischen Ländern zugreifen. Nur nicht aus Deutschland. Als im Frühjahr 2021 die ersten Thrombosen als schwere Nebenwirkungen des AstraZeneca-Impfstoffs auftraten, musste man sich daher auf ausländische Datenbanken beziehen – etwa auf niederländische und dänische. Dort war die ungewöhnlich hohe Zahl von Hirnvenenthrombosen bei jungen Menschen nach den Impfungen schnell aufgefallen, während die schlampige Arbeit der deutschen Institutionen im wahrsten Sinn des Wortes lebensgefährlich war.
Impfgeschädigte werden komplett allein gelassen
Wie gefährlich die Injektionen tatsächlich waren, tritt nämlich immer deutlicher zu Tage, da fortlaufend neue seriöse Studien veröffentlicht werden, die das Risikopotenzial, das mit den vermeintlich sicheren Corona-Impfungen einhergeht, eindeutig belegen. Eine Studie mit dem Titel „1-year risks of cancers associated with COVID-19 vaccination: a large population-based cohort study in South Korea“, die Ende September in der Fachzeitschrift Biomarker Research erschienen ist, weist zum Beispiel nach, dass in Südkorea im Zeitraum von 2021 bis 2023 sechs Krebsarten bei den geimpften Teilnehmern der Studie statistisch signifikant häufiger vorkommen als bei den ungeimpften (Achgut berichtete). Dieses Ergebnis bestätigt die bereits am 1. Juli 2025 veröffentlichte sogenannte Pescara-Studie, eine prospektive Kohortenstudie mit den Bewohnern der italienischen Provinz Pescara ab einem Lebensalter von 11 Jahren, in der ebenfalls untersucht wurde, ob die Impfung mit den Covid-19-Genimpfstoffen ein gesteigertes Krebsrisiko mit sich bringt. Das erschreckende Ergebnis: Es wurde ein um 54 Prozent erhöhtes Risiko für eine Hospitalisation wegen Brustkrebs und ein um 23 Prozent erhöhtes generelles Risiko einer Krebs-Hospitalisation festgestellt.
Schon aufgrund dieser beiden Studien müsste der Einsatz der neuen Impfstofftechnologie umgehend gestoppt werden, wenn die Sicherheitsinstitutionen wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) korrekt arbeiten würden. Tun sie aber nicht. Auch die Justiz trägt wenig zur Aufarbeitung bei. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 9. Oktober entschieden, dass Ärzte, die in einer Pandemie vom Staat angeordnete Schutzimpfungen durchführen, „Erfüllungsgehilfen“ des „Hoheitsträgers“ sind und bei etwaigen Behandlungsfehlern nicht belangt werden können. Erleidet ein Patient einen Impfschaden, kann er daher nur versuchen, auf zivilrechtlichem Weg vom Staat eine Entschädigung zu erhalten. Doch dieser zivilrechtliche Anspruch wurde durch den Gesetzgeber im Jahr 2024 für die Corona-Impfungen ausgeschlossen – möglicherweise sogar rückwirkend. Bleibt lediglich der sozialrechtliche Entschädigungsanspruch.
Der Medizinrechtler Christian Becker kritisierte gegenüber der Berliner Zeitung jedoch, dass ein geschädigter Patient auf diesem beschwerlichen juristischen Weg, der in der Regel einen jahrelangen Prozess mit sich zieht, bestenfalls auf ein „Almosen“ hoffen kann, das in Form einer Rente in Höhe von 400 bis 2.000 Euro im Monat gezahlt wird. Auch sei der Erfolg einer sozialrechtlichen Klage viel schwerer zu erringen als im Zivilprozess, da in Verfahren gegen die landeseigenen Sozialämter sogenannte „Versorgungsmediziner“ entscheiden – also Ärzte, die vom Staat bezahlt werden und daher nicht unabhängig sind. Sprich: Impfgeschädigte werden komplett allein gelassen. Darüber hinaus befürchtet Becker weitreichende Folgen des BGH-Urteils: Damit werde nicht nur jedem Arzt seine ureigenste Verantwortung abgenommen, auch andere private Berufe und privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig werden, könnten künftig kaum noch für Schäden haftbar gemacht werden. Insgesamt konstatiert Becker, dass sich das Rechtssystem in den letzten 25 Jahren immer stärker zu Lasten des Bürgers und zugunsten des Staats verändert habe.
Weiterer Baustein im Kampf gegen vermeintliche „Desinformationen“
Hinzu kommt, dass Informationen, die dem gängigen WHO-Narrativ widersprechen, gezielt unterdrückt werden. So hat beispielsweise das soziale Netzwerk LinkedIn in seinen Nutzerrichtlinien ausdrücklich untersagt, Beiträge zu veröffentlichen, die von den Corona-Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der nationalen Gesundheitsbehörden abweichen. Ein LinkedIn-Nutzer, der 2022 drei impfkritische Beiträge veröffentlicht hatte, wurde prompt gesperrt und seine Beiträge entfernt. Er klagte dagegen, und das Berliner Kammergericht hob zwar die Sperrung auf, erklärte aber gleichzeitig in seinem Urteil vom 18. September die Löschung der Beiträge für rechtens. Dabei berief es sich auf den Digital Services Act der Europäischen Union, der Online-Plattformen dazu verpflichtet, unter anderem „Desinformationen“ zu löschen. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek spricht in diesem Zusammenhang ganz klar von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit durch staatliche Willkür (Achgut berichtete). Auch der Jurist und pensionierte Richter Manfred Kölsch kritisiert, dass sich das Kammergericht Berlin damit als Sprachrohr der Exekutive entpuppt, die Verengung des Meinungskorridors weiter vorantreibt und die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen erschwert.
Doch auch die WHO selbst sorgt mit allen Mitteln dafür, dass ihr möglichst nicht widersprochen wird. Am 13. Oktober hat sie beispielsweise eine neue Version ihres System „Epidemic Intelligence from Open Sources“ (EIOS) vorgestellt, das unter dem Deckmantel der „Pandemievorbereitung“ das Internet automatisch mit künstlicher Intelligenz nach Anzeichen aufkommender Gesundheitsbedrohungen durchsucht und dafür unter anderem Social-Media-Beiträge und Webseiten in Echtzeit verfolgt. EIOS wird vom WHO-Hub für Pandemie- und Epidemie-Intelligenz in Berlin und in Kooperation mit unter anderem dem Gemeinsamen Forschungszentrum (JRC) der Europäischen Kommission sowie der EU-Behörde für Gesundheitsnotfallvorsorge und -reaktion (HERA) betrieben. EIOS ist also ein weiterer Baustein im Kampf gegen vermeintliche „Desinformationen“ – sprich: unerwünschte Informationen – im Internet und fügt sich entsprechend in das Gesamtbild der WHO-Pandemieverträge ein.
So sollen die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, kurz: IHR) durch ein entsprechendes Gesetz im deutschen Recht verankert werden (Achgut berichtete), worüber der Bundestag am 6. November final abstimmen wird. Das Gesetz würde explizit die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) einschränken. Außerdem verpflichten sich die Staaten durch die IHR dazu, aktiv „Desinformationen“ (heißt: Kritik an der WHO) zu unterdrücken.
Wer also mit Informationen an die Öffentlichkeit geht, die der WHO- oder der EU-Linie widersprechen, muss mit Restriktionen rechnen. Dennoch haben sich Hunderte Mediziner, Wissenschaftler und Juristen Ende September mit einem Moratorium zu Wort gemeldet und die sofortige Aussetzung aller mRNA-Produkte gefordert, bis das klinische Nutzen-Risiko-Verhältnis der Technologie transparent geklärt ist. Der Aufruf des Bündnisses „Menschliche Wissenschaft und Medizin“ mit dem Titel „Risikowarnung Arzneimittelsicherheit mRNA-Moratorium JETZT!“ wird mittlerweile von rund 10.000 Unterzeichnern unterstützt. Erstunterzeichner sind unter anderem die Mediziner Prof. Dr. Andreas Sönnichsen und Dr. Gunter Frank, die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil sowie der Professor für Organische Chemie Prof. Dr. Gerald Dyker (Achgut berichtete).
Auch Trump geht es um Pharma-Deals
Derweil hat sich in den USA bereits einiges hinsichtlich der Zulassung von mRNA-Impfstoffen getan. So hat die Biomedical Advanced Research and Development Authority (kurz: BARDA), die als Behörde im US-Gesundheitsministerium für die Entwicklung und Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen gegen Gesundheitsnotfälle zuständig ist, im August insgesamt 22 Investitionen in die Entwicklung von mRNA-Impfstoffen eingestellt und damit 500 Millionen Dollar zur Erforschung künftiger mRNA-Stoffe gestrichen. Außerdem hob die Gesundheitsbehörde FDA die Notfallzulassung für die Covid-19-Impfstoffe auf. Gleichzeitig erteilte sie allerdings dem Covid-19-Impfstoff Comirnaty von Pfizer/BioNTech eine reguläre Zulassung für über 64-Jährige und 5- bis 64-Jährige mit relevanten chronischen Vorerkrankungen. Dass es auch Trump in erster Linie um die Profite der Pharmakonzerne geht, wurde klar, als die Trump-Regierung darüber hinaus einen Deal mit Pfizer-CEO Albert Bourla abschloss: Trump sicherte Pfizer eine dreijährige Ausnahme von seinen geplanten Zöllen auf Medikamente zu. Im Gegenzug versprach Bourla, dass die US-Bürger im Rahmen einer Vereinbarung mit der Regierung künftig weniger für Medikamente zahlen müssten (Achgut berichtete). Da war es offenbar plötzlich vollkommen vergessen, dass Bourla Corona-Kritiker wie den jetzigen US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy einst als „Kriminelle“ bezeichnet hatte. Deal ist eben Deal.
In der EU mahlen die Mühlen weitaus langsamer. Immerhin gestand die EU-Kommission ein, dass die Corona-Impfstoffe in der EU ohne vollständige Sicherheitsdaten freigegeben worden waren. Während das spanische Verfassungsgericht nun mehrere Bestimmungen des Corona-Ausnahmezustands von 2020 für verfassungswidrig erklärte und entsprechende Bußgelder und Strafen annullierte, sieht es in Deutschland noch ganz anders aus. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in einem Urteil vom 9. Oktober klar, dass eine Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangen kann, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre. Die bewiesenermaßen akute Gesundheitsgefährdung, die mit der mRNA-Technologie einhergeht, wird vom Bundesverwaltungsgericht also immer noch ignoriert. Höchste Zeit für einen Corona-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene!

@Sam Lowry, "Wann werden solche Lügen endlich verboten?" -- Es gab (2024?) diese Beobachtung bei Ärzten/Forschern im MD Anderson Cancer Center. Sie haben jüngst eine - inzwischen peer-gereviewte - Studie publiziert, "SARS-CoV-2 mRNA vaccines sensitize tumours to immune checkpoint blockade", und zwar in "nature", das ist keine Hinterhofpostille. Die Studie benennt nicht nur statistische Beobachtungen, sondern analysiert sehr detailliert die möglichen biologischen Effekte im Immunsystem des Menschen dazu. Ich kann das nicht im Detail bewerten, aber andere werden das können. Und wenn Fehler festgestellt werden, werden die auch benannt werden. Warum muss man das gleich als Lüge hinstellen, nur weil es einem nicht passt?
@Th. Gerbert, "Die Aussage ist so nicht richtig [...] Man sollte nicht denselben Fehler machen, den die Behörden die ganze Zeit gemacht haben: Wenn der Impfstatus nicht bekannt ist, sollte man nicht spekulieren, wie er gewesen sein könnte." -- Ich wollte gerade einen Kommentar mit ähnlichem Inhalt zu Teil Eins schreiben, aber es reicht Ihnen recht zu geben, und ich finde, die Schlussfolgerungen im Artikel von Frau Bodderas sind in keinster Weise seriös. Zum zweiten Teil Ihrer Aussage stimme ich Ihnen teilweise zu. Gesundheitsministerien mancher Länder haben das so gehandhabt. Sie wurden aber dafür kritisiert, manche haben nach öffentlicher Kritik korrigiert. In den Berichten des RKI ("RKI-Monatsbericht zur Impfeffektivität") wurde das nicht so gehandhabt, sondern die Fälle mit undokumentiertem Impfstatus weggelassen.
Es ist und bleibt DAS PROBLEM DER GESPRITZTEN. Ob sie es nun verschweigen, mißachten oder sonst was wollen oder nicht wollen. Völlig egal.
Die BELOHNUNG DER UNGESPRITZTEN dagegen besteht jetzt darin, dieses PROBLEM DER GESPRITZTEN nicht zu haben.
Politisch-materiell motivierter Corona-Massenbetrug/Poltische OK
Das Corona Lügen- und Impfdesaster auf Erkältungsbasis in der Kurzübersicht :
es gab nie
-eine Pandemie
-eine Überlastung des Gesundheitssystems
-eine Übersterblichkeit
-eine tödliche Gefahr für Gesunde
-einen möglichen Impfschutz gg Grippe/Corona-/Erkältungsviren
-einen Schutz durch Spuck- (OP) oder Partikelmasken (FFP auch FDP 2 genannt)
-einen PCR-Test der eine Infektion feststellen kann
-einen Schutz durch Abstandsregeln
-einen Schutz durch Lockdowns
-eine Ersatzmöglichkeit für das natürliche Immunsystem 〈modRNA〉
-einen Sinn für 3-,2-,1-G-Regeln
-ein Recht Grundrechte anzugreifen
-ein Recht der BT-Abgeordneten auf ihren verfassungsmäßigen Auftrag zu verzichten - wer das Volk nicht mehr vertreten will hat sein Mandat abzugeben
-ein Recht für die Regierung, diktatorische Gesetze und Maßnahmen zu ergreifen
Es gab und gibt nur schamloses, öffentliches Lügen und Belügen unter aktiver Mittäterschaft des Totalversagers Justiz, die bis heute die Realität leugnet und Unschuldige verfolgt.
Und jetzt eine sich steigernde Übersterblichkeit infolge eines kriminellen Impfdesasters, angezettelt durch faschistische Politiker.
Schein-Impfung tarnt Gen-Spritze mit mRNA Experimentalinhalten. Die gespritzte Wundertüte sozusagen. Chargengesteuerte "Wirksamkeitsexperimente". Rattengift für Menschen. Hauptpreis: Schneller Tod. Weitere Preise: ein Füllhorn an Neben- und völlig unbekannter Langzeitwirkungen. Jeder "Pieks" ein Treffer - garantiert keine Nieten. Lassen sie sich überraschen, äh verarschen, äh betrügen..ach was, Vertrauen sie einfach..der Politmafia samt ÖR Lügenfunk.
Wieder ein Artikel, in dem die südkoreanische "Studie" bemüht wird, diesmal wird nicht einmal erwähnt, dass die Studie als "umstritten" gilt ("Readers are alerted that concerns with this article have been raised"). Ich hatte folgendes beim Artikel von Dr. Ziegler am 28.10. schon geschrieben: Hat sich jemand die “umstrittene” Studie genauer angesehen? Da fällt doch sofort die Abbildung Fig. 1B auf, auch wenn die Darstellung kumulativ ist. Die Kurve bei den Geimpften ist eine nahezu perfekte Gerade, heißt, die Rate (Steigung der Geraden) der Krebsdiagnosen ist stets gleich, egal ob kurz nach der Impfung oder ein Jahr später. Ganz im Gegensatz dazu überrascht die Kurve der Ungeimpften: die verläuft zunächst deutlich flacher, dann nach drei Monaten steiler und nach sechs Monaten noch steiler, heißt, die Rate der Krebsdiagnosen nimmt mit dem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der “Nichtimpfung” deutlich zu, in der zweiten Hälfte des Beobachtungsjahres ist die Steigung identisch zur Steigung der Geraden bei den Geimpften, kein Unterschied mehr zwischen Geimpften und Ungeimpften. Schützt also die “Nichtimpfung” ab “Nichtimpfungszeitpunkt” für sechs Monate vor Krebs? Oder gibt es eine unberücksichtigte Variable, die die Daten verzerrt? (Hinweis: die erste Frage ist die rhetorische.) Gleiches findet sich auch in den Daten (Supplementary Material, Table S4, Cumulative incidences of overall cancers). Man muss nur die kumulierten Daten in nicht-kumulierte Daten umrechnen (Subtraktion) und kann dann die Krebsdiagnose-Raten ausrechnen (1:4-Verhältnis der Gruppen beachten). Fazit: viel Aufregung um nichts. PS: Ich füge diesmal verwegen ausdrücklich hinzu, dass ich sofort einen ausgewachsenen Verdacht hatte, warum als Darstellungsform "kumulativ" gewählt wurde.
@Christiane Neidhardt, "Alle, die sich haben “pieksen” lassen, haben ja wohl einen “Aufklärungs- und Einwilligungsbogen” ausgehändigt bekommen und unterschrieben. Diejenigen, die sich haben “pieksen” lassen, insbesondere in “IMPFZENTREN” haben sich von denjenigen, die “gepiekst” haben, nicht einmal den Arztausweis zeigen lassen- weißer Kittel war -wenn überhaupt- ausreichend." -- Ja, das mit dem Aufklärungsbogen stimmt. Dort wurden auch bestimmte Vorerkrankungen abgefragt. Danach gab es ein Arztgespräch, bei dem diese Vorerkrankungen durchaus durchgesprochen wurden, und auch z.B. darauf hingewiesen wurde, nach der Impfung nicht sofort Sport zu machen. Dies selbstverständlich anekdotisch, meine persönliche Erfahrung (Eltern, ich). Sie haben aber recht, weder ich, noch sonst jemand vor oder nach mir in der Schlange hat sich den Arztausweis zeigen lassen. Ich habe mir im ganzen Leben noch nie einen Arztausweis vom Arzt zeigen lassen. Mag naiv wirken.
@Alex Müller, "Die deutschen Statistiken belegen oder widerlegen gar nichts, weil es sie nicht gibt. Um zumindest im Nachhinein die (Un-)Wirksamkeit der Covid-Impfung zu belegen, hätte man Vergleichsstatistiken der Todeszahlen ähnlicher Altersgruppen gebraucht, also letztlich den Impfstatus der Verstorbenen kennen und auswerten müssen." -- Drei Anmerkungen. 1. Das RKI hat die Wirksamkeit der Impfung begleitend beobachtet (ca. ab Mitte 2021, anfangs noch als Teil des Situationsberichts). Googeln Sie "RKI-Monatsbericht zur Impfeffektivität". Betrachtet wurden Hospitalisierung, ITS und Tod, geweils geimpft, geboostert, ungeimpft (und nein, Fälle mit unbekanntem Impfstatus wurden nicht als ungeimpft gezählt.) 2. Verdachtsfälle zu Impfnebenwirkungen bis hin zu Todesfällen hat das PEI in den Sicherheitsberichten dokumentiert. Googeln Sie "PEI Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen". Beim letzten im Archiv vom 29.6.2023 steht bei Long-/Post-COVID-Symptomen nach COVID-19-Impfungen: "Beim Vergleich der dargestellten absoluten Zahlen von Verdachtsmeldungen fällt auf, dass zum Zeitpunkt der Auswertung ca. 50 Prozent aller weltweit registrierten Verdachtsfälle (n=2.657) mit diesen Gesundheitsstörungen aus Deutschland berichtet wurden (n=1.452). Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland keineswegs 50 Prozent aller Impfdosen weltweit verabreicht wurden." Ja, das ist schon AUFFALLEND. 3. Andere Staaten (war das nicht teils in skandinavischen Ländern so?) haben durchaus ein Impfregister.
2019 September oder Oktober hat Merkel Wuhan besucht…2020 Januar Rede in Davos !!! 2020 März Lockdown….1 2 3 zusammen gezählt… biggest Hoax in History…. Ich war entspannt….what ever will be will be.