Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Lars Schweitzer / 24.08.2021

Zumindest in NRW reicht die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Kommt de facto fast auf dasselbe heraus. Und die Ärzte stecken seit Monaten schon so weit drin, dass sie auch nichts mehr wahrnehmen wollen/können. Und glaubt hier jemand ernsthaft an eine rechtsstaatliche Aufarbeitung, wenn der Spuk vorbei ist?

Bernhard Joseph / 24.08.2021

Das wird die alles nicht interessieren. Wo kein Rechtsstaat mehr, da auch kein Recht.

Th. Wagner / 24.08.2021

Es ist absolut ein Novum, dass sich der Staat erdreistet sich an unseren Kindern zu vergreifen. Langsam habe ich den Eindruck, dass die maßlosen, kulturlosen und gewissenlosen Spitzenpolitiker und vor allem deren Erfüllungsgehilfen, die Beamten, die Ministerialbeamten eine Zeit einläuten, die die beiden letzten Diktaturen locker in den Schatten stellt. Ich bin über die vielen kleinen Totalitarismen völlig fassungslos. - Nicht nur, dass sich Leute erdreisten “Korrektiv” oder “Correctiv” zu spielen, die nur ein Bruchteil der Bildung und des Wissens von den Leuten haben, die sie gerade “richtig” zu stellen meinen. So viel Hexenjagd hätte ich mir nie vorstellen können. Meine “grünen” Lehrer waren immer liberal, natürlich haben diese Lehrer versucht zu überzeugen, uns Bildung beizubringen, die Natur und ihre Gesetze zu achten, aber sowas gewissenloses wie heute gab es nie.

Gudrun Meyer / 24.08.2021

Kinder unter 14 sind rechtlich nicht schuldfähig. Kinder und Jugendliche unter 18 sind nur sehr eingeschränkt geschäftsfähig. Bis jetzt besteht auch das Wahlrecht erst ab 18, wenngleich Politiker vor allem der Grünen Partei es senken wollen, weil FFF sehr vielen Jugendlichen erfolgreich raten würde, die Grünen als die einzige, richtige Partei zu wählen. Die genannten Regelungen sind bewährt. Gesunden Kindern eine für sie überflüssige Impfung aufzuschwätzen und dabei die Wirkung einzubeziehen, die aus der obrigkeitlichen Panikmache seit anderthalb Jahren folgt, kann unmöglich mit einer geistigen Reife der Kinder entschuldigt werden. Bekannt ist die Fähigkeit auch 3-jähriger Kleinkinder zur vollgültigen Zeugenschaft aus der Inquisition, den Hexenverfolgungen und (schon nicht mehr ganz so offen) aus den totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts. Diesmal geht es nicht um “Zeugenaussagen”, aber darum, dass 12-jährigen sehr ausdrücklich die Fähigkeit zu einer selbstverantwortlichen Entscheidung zugesprochen wird, die schon für Erwachsene schwierig ist, und zwar um so schwieriger, je besser die Erwachsenen informiert sind. Impfungen sind immer mit einem Für und Wider verbunden, und eine verantwortungsbewusste, nicht korrupte Regierung würde den Leuten die Fürs und Widers der Corona-Impfung so vollständig aufzählen und erläutern wie sie selbst sie kennte; Irrtümer würden dabei vorkommen, nicht aber Propagandalügen. Davon kann leider keine Rede sein. Die Unehrlichkeit des Regimes und seine innige Zusammenarbeit mit der Pharma-Industrie haben ja sehr viele Impfgegner erst zu solchen gemacht. Noch häufiger lehnen Menschen nicht alle Impfungen ab, sondern ganz genau diese. Und in einer Situation, die von Halbwissen, Gerüchten und behördlicher Panikmache bestimmt wird, sollen gesunde 12-jährige sich für oder gegen eine Impfung entscheiden “können”, die sie nicht brauchen?

Christian Meyer / 24.08.2021

Die Begründung der STIKO wurde am 19.08.2021 im Epidemiologischen Bulletin 33/2021 des RKI veröffentlicht.

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