Redaktion / 24.08.2021 / 06:23 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 95 / Seite ausdrucken

Impfen von Kindern an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern?

Immer mehr Eltern geraten in Konflikte und Gewissensnöte, wenn es um die Impfung ihrer Kinder geht. Achgut.com veröffentlich hier deshalb eine Stellungnahme des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, die wohl ebenfalls zunehmend mit diesem Thema befasst sein werden:

Nach rund eineinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, die gesellschaftlich wie auch juristisch kontrovers diskutiert wurden und werden, ist festzuhalten: kaum ein Thema bewegt die Menschen so sehr wie die Frage der Impfung von Kindern und Jugendlichen. Bei keinem anderen Thema wurde derart verbissen um die Deutungshoheit gerungen. Beinahe täglich erschienen Wissenschaftler, Politiker und Ärztevertreter in den Medien und propagierten Kinder und Schulen wahlweise als Treiber der Pandemie oder aber als unerheblich für das Infektionsgeschehen. Immer lauter wurden die Forderungen an die Ständige Impfkommission (STIKO) nach Hergabe einer Empfehlung. Bislang waren diese Empfehlungen sakrosankt; sie dienten stets als verlässliche Richtschnur.

Mit Beschluss vom 10.06.2021 kam die STIKO ihrer Aufgabe nach und veröffentlichte eine Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlung. Sie befand, dass bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer allgemein nicht empfohlen wird. Eine Empfehlung wurde lediglich ausgesprochen für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gerechnet werden müsse. 

Wer nun erwartete, dass sich die Diskussion um die Impfung von Kindern damit versachlichen würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Der politische Druck auf die STIKO hielt nicht nur an; er wurde zusehends größer. Und führte schließlich zu einem – bislang unveröffentlichten – weiteren Beschlussentwurf mit Datum vom 16.08.2021. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll die STIKO nunmehr die Impfung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren empfehlen – ungeachtet einer besonderen Gefährdung. 

Diese jüngste STIKO-Beschlusslage hat zu einem erneuten Wettlauf der Bundesländer geführt, in dem verschiedene Modelle der Impfaktionen für Kinder beraten werden – von besonderen Impftagen in Impfzentren bis hin zu mobilen Impfteams in den Schulen. Es wird sogar offen diskutiert, Kinder bei angenommener geistiger Reife auch ohne eine Einwilligung der Eltern zu impfen. Insbesondere die zuletzt genannte Variante ist Neuland, auch (straf-)rechtlich. Die sich dabei aufdrängenden Fragen sind zahlreich:

Darf ein Impfarzt bei Kenntnis möglicher Nebenwirkungen und ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern einem Kind eine Impfung verabreichen? Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Welche Voraussetzungen sind an die Rechtswirksamkeit einer kindlichen Einwilligung zu stellen?

Kann bei dem Vorfahren eines mobilen Impfbusses während der Unterrichtszeit und dem so entstehenden sozialen Druck überhaupt von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden?

Welche Anforderungen sind an ein Aufklärungsgespräch zu stellen?

Und nicht zuletzt: Setzt sich gegebenenfalls auch ein Schulleiter rechtlichen Risiken aus, der sein Schulgelände für solche Impfaktionen zur Verfügung stellt? 

Mitglieder des Netzwerks KRiStA haben sich mit den drängendsten dieser Fragen auseinandergesetzt und raten davon ab, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern zu impfen. 

Eine ausführliche Stellungnahme zu den hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen veröffentlicht das  Netzwerks KRiStA  hier auf seiner Homepage. Das Fazit lautet:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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P. Wedder / 24.08.2021

Es wäre wirklich nett und wünschenswert, wenn hier in diesem Zusammenhang über den Nürnberger Kodex aufgeklärt werden würde.

J. Brandenburg / 24.08.2021

Die Impffaschisten - in Hamburg ziehen vermummte AntiFa-Gewalttäter durch die Straßen und schreien drohend:  “Wir werden euch alle impfen!” - haben jetzt offenbar folgendes vor: Spaltung von Eltern und Kindern; Manipulation der wehrlosen, in der Schule gefangenen Kinder durch Angst, Schuldgefühle einreden, Ausgrenzung, soziale Ächtung…; Druckaufbau in Abwesenheit der Eltern; unangekündigtes Auftauchen von Bussen auf dem Schulhof mit medizinischen (Hilfs-)Personal; Attestierung der geistigen Reife zur Entscheidung jedes Kindes durch Lehrer, Schulleiter, Arzt, Assistenzpersonal nach Gutsherrenart mit anschließender sofortiger Spritzensetzung ohne vorheriger Information der Eltern (“schon geschehen!”). Und das selbstverständlich bei Zurückweisung jeglicher Verantwortung und Haftung derselben bei allen Folgeschäden. Das geht jetzt wieder! Dr. Mengele würde jubeln! Ich werde mich und meine Kinder genau dann “freiwillig” impfen lassen, wenn der Lehrer, Schulleiter, Arzt, Pharmakologe bei jedweden (!) Schadens nicht nur mit seinem gesamten Vermögen, sondern auch mit seinem Kopf haftet! Ansonsten können sie mich aus der Wohnung zerren, mir mein Haus und alles was ich besitze wegnehmen und mich einsperren - ins Gefängnis oder in die Lager, in die jetzt schon die gesunden, symptomfreien Menschen mit positiven Testergebnis verschleppt werden, die es gewagt haben ihre Wohnungshaft zu verlassen. Wenn aber Dr. Mengeles berufliche Nachfahren und Helfershelfer meine Kinder mit Gewalt holen und aus dem Haus zerren - dann wird das nur über meine Leiche geschehen! - sie werden mich dann erschießen müssen! Ich bin bereit notariell zu beeiden, dass ich im Falle einer Infektion, selbst bei schwerster Luftnot auf ein Krankenhausbett und ärztliche Hilfe verzichten werde (obwohl ich seit Jahrzehnten sehr viel Geld in die verpflichtende Krankenkasse einzahlen musste, ohne das eingezahlte Vermögen auch nur annähernd in Anspruch genommen habe). Bitte tun Sie meinen Kinder nichts, Führerin!

Stefan Michael / 24.08.2021

Das Thema „Impfung“ habe ich mit meinen Kindern besprochen. Sie haben allerdings schon vorher und von sich aus gesagt, dass sie keine Impfung wollen. Ein solches Gespräch empfehle ich allen Eltern. Es ist eine gute Gelegenheit, den Kindern kritisches Denken zu vermitteln. Ältere Kinder verstehen gerade am Beispiel „Corona“, dass man der Regierung, den abhängigen wissenschaftlichen Instituten und Universitäten, den NGOs, den Behörden und den Medien nicht allzu blauäugig begegnen sollte, weil hier eine komplexe Gemengelage von Interessen im Spiel ist: vor allem Geld und Macht, oft genug gepaart mit Ignoranz und Dummheit. Ich habe als abschreckendes Beispiel den vermeintlichen Spitzenforscher Armin Falk genannt, der in der FAZ fachfremd alle Kritiker aufgefordert hat, die „Klappe zu halten“ und sich impfen zu lassen. Sollten meine Kinder einmal studieren, werden sie auf solche akademischen Knallchargen hoffentlich vorbereitet sein. Die „Pandemie“ ist eine hervorragende Gelegenheit, seine Kinder zu mündigen Bürgern zu erziehen. Man kann ältere Kinder dabei auch auf die Bedeutung der einschlägigen und berühmten sozialpsychologischen Experimente hinweisen, mit denen gezeigt wurde, wie schnell Menschen zu Opportunisten und letztendlich gefährlichen Mitläufern werden.

S. v. Belino / 24.08.2021

Wenn ich daran denke, dass mein Vater - Gott hab’ ihn selig - vor etlichen Jahrzehnten fast einen Tobsuchtsanfall erlitten hat, nur weil ich (damals etwa 12 oder 13 Jahre alt) einer Klassenkameradin wildentschlossen einen neuen Kurzhaarschnitt verpasst hatte! Der total aufgebrachte Mann befürchtete doch tatsächlich, wegen des unerlaubten körperlichen Eingriffs, den seine Tochter (und Schutzbefohlene!) an einer Mitschülerin vorgenommen hatte, von deren Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht - welche letztlich eine “fahrlässige Körperverletzung” nach sich zog - verklagt zu werden! Selbst ein läppischer Vorfall wie dieser kann als eine Art Beweis dafür dienen, dass damals manches offenbar doch noch um einiges ernster genommen wurde als heute. Der vorübergehende Verlust einiger Zentimeter seines Haupthaares ist mit der Impfung eines Kindes jedenfalls nicht zu vergleichen.

Sigrid Leonhard / 24.08.2021

Hätte ich noch ein Kind im Kindesalter, wäre ich jetzt offen auf dem Kriegspfad. Auch vor Ort am potentiellen “Impf"geschehen.

Andreas Hohlfeld / 24.08.2021

Wir sehen hier die Bedeutung der “Kinderrechte” im Sinne einer Entrechtung der Eltern, wie der Vorgänger “Frauenrechte” eine Entrechtung von Männern meint. Mit Rechten gegen den Staat haben diese neu erfundenen “Menschenrechte” neuen Typs nichts mehr zu tun. Stattdessen handelt es sich um totalitäre Konzepte zur Steuerung von Individuen und Gesellschaft.

Brigitte Miller / 24.08.2021

@Peter Holschke von was sprechen Sie? Das sind ein paar Sätze aus dem heutigen “Cicero” mit dem Titel “Die Unantastbaren” in dem mehr oder weniger Werbung für die Impfung von Schwangeren gemacht wird und eine Ärztin berichtet, was für schlimme an Covid-Erkrankte Schwangere sie schon erlebt hat. Ich finde das Besorgnis erregend.

Andreas Rochow / 24.08.2021

Ich erinnere an unzählige Lehrer, die sich um Gunnar Kaiser versammelt haben und unbeirrbar angekündigt haben “Ich mach da nicht mit!” Natürlich sind die von Merkels Propaganda-Stasi flugs auf den Verschwörungstopf gesetzt worden. Inzwischen bin ich überzeugt, dass man bei den “Verschwörern” besser aufgehoben ist als bei der globalistischen NWO-Mafia, deren Methoden die Großlüge und der Großbetrug ist. Und daran wird sich nichts ändern, bevor der Staatsfunk zerschlagen und die Bertelsmänner sowie Anetta Kahane vom Geldhahn abgeschnitten wurden.

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