Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Mitarbeiter Krahs aus seiner Zeit als Abgeordneter des EU-Parlamentes. Der Mitarbeiter soll für China spioniert haben, und Krah soll Zahlungen aus China erhalten haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden plant, die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah aufgrund von Spionagevorwürfen aufzuheben. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung liegt gegen Krah der Verdacht der Bestechlichkeit als EU-Abgeordneter und der Geldwäsche in Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen vor. Sein ehemaliger Assistent Jian G. wird beschuldigt, für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben, und sitzt seit April 2024 in Untersuchungshaft. Er soll sensible EU-Informationen weitergegeben und Dossiers über AfD-Politiker erstellt haben.
Krah sagte, ihm werde vorgeworfen, Jian G. als Anwalt vertreten zu haben und dafür Rechnungen gestellt zu haben, was als Weg der Geldwäsche angesehen werde. Er weist die Vorwürfe jedoch als absurd zurück. Er betont, keine Straftat begangen zu haben und vermutet politische Motive hinter der Anklage. Auch wusste er nichts von der Spionagetätigkeit seines Mitarbeiters und habe auch keine vertraulichen Informationen mit diesem geteilt. Krah war bis vor Kurzem EU-Parlamentarier und ist seit März Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Chemnitzer Umland/Erzgebirgskreis II.
Kürzlich hob das EU-Parlament auch die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron auf wegen eines ähnlichen Vorwurfs des Bestechlichkeit und Geldwäsche, in diesem Fall im Zusammenhang mit Russland. Der „Kampf gegen Rechts“, der schon lange politisch und medial stattfindet, findet zunehmend auch juristisch statt (ein prominenter Fall war die Verurteilung von Marine Le Pen in Frankreich wegen vermeintlicher Veruntreuung von EU-Geldern).