Die Präsidentschaftswahl in den USA erfolgt bisher indirekt, durch das sogenannte Wahlkollegium. Das Gremium besteht zurzeit aus 538 Wahlmännern, die von den 50 US-Bundesstaaten sowie dem Bundesdistrikt Columbia entsandt werden. Alle Bundesstaaten bis auf Maine und Nebraska benutzen ein relatives Mehrheitswahlrecht. Dabei erhält der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, alle dem Bundesstaat zugeteilten Wahlmänner, während die anderen Kandidaten leer ausgehen.
Dieses System ist äußerst umstritten. Kritiker beklagen, dass sich der Präsidentschaftswahlkampf hauptsächlich auf die Belange der sogenannten Swing States konzentriert, in denen es keine klare Mehrheit für die Demokraten oder die Republikaner gibt. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Stimmen der Wähler, die für die Minderheit gestimmt haben, immer unter den Tisch fallen, auch wenn diese einen beträchtlichen Anteil ausmachen. Außerdem repräsentieren die Wahlmänner je nach Staat unterschiedlich viele Einwohner; in Wyoming repräsentiert ein Wahlmann beispielsweise 187.875 Einwohner, in Kalifornien 677.345.
Im Extremfall kann der Präsidentschaftskandidat, der landesweit die meisten Stimmen auf sich vereint (Popular Vote), die Wahl dennoch verlieren, weil sein Konkurrent mehr Wahlmännerstimmen erhält. Das war zum Beispiel 2016 der Fall, als der republikanische Kandidat Donald Trump zwei Millionen Stimmen weniger bekam als seine demokratische Kontrahentin Hillary Clinton, Trump aber bei den Wahlmännern mit 306 zu 232 vorn lag.
Ob das Wahlmännersystem die Demokraten oder die Republikaner bevorzugt, ist umstritten. In Umfragen spricht sich seit den 1940er-Jahren eine beständige Mehrheit der Amerikaner für die Direktwahl des Präsidenten aus. Die Idee, das Wahlkollegium durch einen Zusatzartikel zur Verfassung abzuschaffen, gibt es schon lange. Damit eine solche Verfassungsänderung in Kraft tritt, müssten allerdings drei Viertel aller Bundesstaaten, das heißt zurzeit 38 von 50, zustimmen.
Im Jahr 2001 schlug der Professor für Rechtswissenschaft Robert Bennett als Alternative zu einer Verfassungsänderung eine gesetzliche Koordinierung des Abstimmungsverhaltens der Bundesstaaten im Wahlkollegium vor. Die Initiative „National Popular Vote Interstate Compact“ (NPVIC), zu Deutsch etwa: „Zwischen-bundesstaatlicher Pakt für die landesweite Stimmenzählung“, setzt sich für eine solche Koordinierung ein. Als erster Bundesstaat trat 2007 Maryland bei. Es folgten New Jersey, Illinois, Hawaii, Washington, Massachusetts, der Bundesdistrikt Columbia, Vermont, Kaliforniern, Rhode Island, New York und Connecticut.
Wie amerikanische Medien berichten, ist am 15. März 2019 Colorado als dreizehnter Bundestaat dem Pakt beigetreten. Die teilnehmenden Staaten kontrollieren nun 181 der 538 Sitze im Wahlkollegium, oder 33,6 Prozent. Der Pakt zwischen den Bundesstaaten sieht vor, dass diese zunächst nach demselben Modus wie bisher ihre Wahlmänner auswählen, bis sich so viele Bundesstaaten dem Pakt angeschlossen haben, dass diese die Mehrheit im Wahlkollegium bestimmen. Danach sollen alle Wahlmänner der im Pakt versammelten Staaten für den Kandidaten votieren, der in der landesweiten Stimmenauszählung die Mehrheit erhalten hat. Das Ergebnis käme faktisch einer landesweiten Direktwahl des Präsidenten gleich. Zurzeit entsprechen 270 Sitze einer Mehrheit im Wahlkollegium. Das Ziel der Initiative ist also bereits zu 67,0 Prozent erfüllt.