Martina Binnig, Gastautorin / 16.10.2024 / 10:00 / Foto: Imago / 21 / Seite ausdrucken

Immer mehr Milliarden-Betrug im EU-Haushalt

Während die Zahlungsverpflichtungen und Schulden der EU rasant neue Rekordhöhen erreichen, beschwert sich der Europäische Rechnungshof über einen Höchststand von irrtümlich, falsch, fehlerhaft oder betrügerisch ausgegebenen Mitteln.

Bemerkenswert klare Worte findet der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem aktuellen Jahresbericht zum EU-Haushalt und stellt fest, dass sich die Fehlerquote bei den Ausgaben der EU im Jahr 2023 besorgniserregend erhöht hat. Außerdem warnen die EU-Prüfer vor weiterhin steigenden finanziellen Risiken aufgrund von Schulden in Rekordhöhe, der hohen Inflation und des Ukraine-Kriegs. Nicht zuletzt monieren sie Systemmängel und fehlerhafte Zahlungen aus dem Corona-Aufbaufonds.

Zwar vermittele die Jahresrechnung der EU für das Haushaltsjahr 2023 ein den Tatsachen entsprechendes Bild, doch bei den Ausgaben in Höhe von insgesamt 191,2 Milliarden Euro sei die Fehlerquote im vergangenen Jahr auf 5,6 Prozent angestiegen. Zum Vergleich: 2022 lag sie noch bei 4,2 Prozent und 2021 bei nur 3 Prozent. Die Fehlerquote ist zwar kein Maß für Betrug oder Verschwendung, sondern eine Schätzung der Beträge, die nicht gemäß den EU- und nationalen Vorschriften verwendet wurden, die Prüfer sind jedoch auch auf 20 Fälle gestoßen, in denen sie einen direkten Betrug vermuten und die sie an entsprechende Behörden wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude, kurz: OLAF) gemeldet haben. 

So gebe es Unregelmäßigkeiten bei einem Teil der 48 Milliarden Euro, die im Rahmen der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ausgegeben wurden: Die ARF (englisch: Recovery and Resilience Facility, kurz: RRF) ist die wichtigste Säule des Corona-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“  (NGEU) und wurde im Dezember 2020 mit einem Volumen von 650 Milliarden Euro vereinbart. Sie soll die EU-Länder bei Reformen und Investitionen unterstützen, mit denen sie Wirtschaft und Gesellschaft auf den grünen Wandel und das digitale Zeitalter vorbereiten sollen. Die finanziellen Mittel hierfür nimmt die EU-Kommission im Namen der EU durch die Ausgabe von Anleihen auf. Die EU-Länder erhalten Kredite und Zuschüsse aus diesem Fonds, wenn sie vorab festgelegte Etappenziele oder Zielwerte erreichen. 

Im Jahr 2023, dem dritten Jahr der Umsetzung  der Aufbau- und Resilienzfazilität, wurden 23 Zahlungen an 17 EU-Länder geleistet. Die Prüfer stießen nun auf Zahlungen, für die nicht alle Bedingungen erfüllt waren, sowie auf Schwachstellen in den Kontrollsystemen der EU-Länder. Rund ein Drittel der ARF-Zahlungen haben demnach nicht den Vorschriften entsprochen. Tony Murphy, Präsident des Europäischen Rechnungshofs, weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Mitte des Finanzierungszeitraums 2021 bis 2027 hohe vorschriftswidrige Ausgaben festzustellen seien. Daher gibt der Rechnungshof auch nur ein sogenanntes versagtes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben für 2023 ab. 

Verdopplung des Schuldenstands in zwei Jahren

Ende 2023 hätten die künftigen Zahlungsverpflichtungen ein Rekordniveau von 543 Milliarden Euro erreicht (2022: 452,8 Milliarden Euro). Gleichzeitig seien die Schulden der EU 2023 in die Höhe geschnellt, nämlich auf 458,5 Milliarden Euro: ein Anstieg um 32 Prozent gegenüber den 348 Milliarden Euro von 2022. Der EU-Schuldenstand liege nun doppelt so hoch wie 2021, als er 236,7 Milliarden Euro betrug, was in erster Linie auf die Anleihen für den Corona-Wiederaufbaufonds in Höhe von insgesamt 268,4 Milliarden Euro zurückzuführen sei. Dies bedeute, dass die EU jetzt einer der größten Emittenten von Schuldtiteln – also Herausgeber von Anleihen – in Europa sei, obwohl unklar sei, ob der Eigenmittelvorschlag der Kommission ausreichende Einnahmen zur Rückzahlung der Schulden einbringen werde. Zu diesen Eigenmittel zählen beispielsweise Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem der EU, durch das eine Obergrenze für die Gesamtmenge von Treibhausgasen festgelegt ist, die Energieerzeuger oder Industriebetriebe maximal freisetzen dürfen, und das eine Bepreisung von CO2-Emissionen regelt. Die zusätzlichen Kosten für die „NextGenerationEU“-Anleihen werden laut EuRH-Bericht auf 17 bis 27 Milliarden Euro geschätzt. Mit anderen Worten: Die EU verschuldet sich, ohne wirklich zu wissen, ob sie die Schulden jemals zurückzahlen kann.

Zudem wirke sich die hohe Inflation auch weiterhin auf den EU-Haushalt aus. Laut der Inflationsprognose der Kommission könnte der EU-Haushalt bis Ende 2025 knapp 13 Prozent seiner Kaufkraft verlieren. Darüber hinaus habe sich die Finanzhilfe der EU für die Ukraine 2023 mehr als verdoppelt (von 16 auf 33,7 Milliarden Euro). Die Prüfer warnen, dass die Verlagerung des Risikos von Zahlungsausfällen in die Zukunft zu einer Belastung des EU-Haushalts führen könnte. Die Risiken im Zusammenhang mit der sogenannten Ukraine-Fazilität seien erheblich, da von 2024 bis 2027 bis zu 33 Milliarden Euro zusätzlich in Form von Darlehen bereitgestellt werden sollen, für die keine Rückstellungen erforderlich sind.

Der Haushaltsplan der EU wird vom Europäischen Parlament und vom Rat innerhalb eines mehrjährigen Finanzrahmens (derzeit für den Zeitraum 2021 bis 2027) jährlich neu aufgestellt, wobei der Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ (NGEU) ergänzend hinzukommt. Rund 90 Prozent der im Rahmen von NGEU bereitgestellten Finanzierung entfallen auf die Aufbau- und Resilienzfazilität ARF. Dabei kommt es immer wieder zu Umwidmungen von Geldern, sodass beispielsweise Investitionen, die ursprünglich coronabedingte Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft auffangen sollten, in die Finanzierung des europäischen Grünen Deals umgelenkt werden (achgut berichtete), mit dem Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll.

Nun möchte die EU-Kommission, wie ihrem zeitgleich mit dem EuRH-Bericht am 10. Oktober veröffentlichten Jahresbericht über die Umsetzung der ARF zu entnehmen ist, eine schnellere Auszahlung ihres Wiederaufbaufonds ermöglichen. Dazu soll das Verfahren für die Überarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten vereinfacht werden. Hintergrund ist, dass das Programm im August 2026 auslaufen soll, aber bisher erst 41 Prozent des Wiederaufbaufonds ausgezahlt worden sind. Von September 2022 bis August 2023 waren es beispielsweise 40,6 Milliarden Euro; von September 2023 bis August 2024 immerhin 112 Milliarden Euro. Mitgliedstaaten, die zwar noch nicht alle, aber die meisten der erforderlichen Reformen abgeschlossen haben, sollen nun einen entsprechenden Anteil der ursprünglich beantragten Zuschüsse erhalten können. Dadurch könnte es allerdings innerhalb der nächsten zwei Jahre zu einer Flut von Auszahlungen kommen, für deren Bearbeitung keine ausreichenden Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.

Die 100 größten Empfänger

Die EU-Kommission gefällt sich dennoch mit Erfolgsmeldungen: Mit Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) seien 34 Millionen Megawattstunden an Energieverbrauch eingespart worden. Mehr als 11,8 Millionen Menschen hätten an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, und 9,8 Millionen Menschen hätten von Schutzmaßnahmen gegen klimabedingte Katastrophen profitiert. Außerdem seien Investitionen in Höhe von mehr als 82 Milliarden Euro zur direkten Unterstützung von Unternehmen mobilisiert worden. Bis Ende 2024 sollen nun voraussichtlich mehr als 300 Milliarden Euro ARF-Mittel ausgezahlt worden seien. Der Jahresbericht der EU-Kommission umfasst 69 Seiten und enthält auch die Bewertung der jeweils 100 größten Endempfängern der einzelnen Länder im Rahmen der ARF.

In Deutschland waren die größten drei Empfänger: DB Netz AG (500.000.000,00 Euro), BioNTech SE (375.003.090,37 Euro) und Dataport AöR (257.374.703,48 Euro). Danach folgen die Bundesdruckerei GmbH (212.036.842,53 Euro) und CureVac N.V. (196.321.401,00 Euro). Unter den Top Five befinden sich also gleich zwei Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf mRNA-Technologie. Auch das Auswärtige Amt erhielt übrigens immerhin 81.248.212,70 Euro für innovative Datenpolitik („innovative data policy“) in Deutschland. Und die Deutsche Post AG konnte sich über 71.457.475,68 Euro vor allem zur Förderung der Elektromobilität freuen. Interessant ist auch, dass die Ernst & Young GmbH mit 24.743.806,58 Euro gefördert wurde, die sowieso schon eine der vier umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt ist. Sogar das Bayerische Landesamt für Steuern erhielt 10.804.649,84 Euro aus dem EU-Topf. Die vollständige Liste lässt sich auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums aufrufen.

Der Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2023 zählt im Vergleich insgesamt 620 Seiten und liegt sogar in deutscher Sprache vor. Die Antworten der EU-Kommission auf die Ergebnisse des Berichts finden sich darin ab Seite 463. Sie beginnen mit dem Satz: „Die Amtszeit der Kommission war von einer Reihe beispielloser Krisen geprägt, die schnelle und wirksame Lösungen zum Schutz des Lebens und der Lebensgrundlagen der Menschen in der Europäischen Union erfordern. 2023 war ein weiteres wichtiges Jahr, in dem die EU weiterhin die Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger erfüllte und Herausforderungen begegnen konnte.“ Statt ihr Versagen einzugestehen, betreibt die EU-Kommission also zunächst einmal Selbstbeweihräucherung. Und sie betont: „In diesen beispiellosen Zeiten hat die Kommission weiterhin großen Wert darauf gelegt, dass sichergestellt wird, dass die Mittel der Steuerzahler bestmöglich verwendet werden und dass sichergestellt wird, dass die Mittel aus dem EU-Haushalt verantwortungsvoll und ordnungsgemäß ausgegeben werden.“

Ein paar Fehler etwa in Bezug auf Finanzhilfen im Rahmen von Horizont 2020, dem EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation, gesteht die Kommission zwar ein, doch sie widerspricht dem Rechnungshof auch schlichtweg. Besonders vehement reagiert sie auf die Feststellung des Hofes, dass sich die von der Kommission in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2023 angegebene Fehlerquote (Risiko bei Zahlung) auf lediglich 1,9 Prozent beläuft und damit deutlich unter der Einschätzung des Hofes (Fehlerquote von 5,6 Prozent) liegt. Hierauf erwidert die Kommission: „Zu der Schlussfolgerung des EuRH, dass das von der Kommission geschätzte Risiko bei Zahlung deutlich unter der vom EuRH ermittelten Spanne liegt, stellt die Kommission fest, dass dies auf spezifische Fälle in der Stichprobe enthaltener Ausgaben zurückzuführen ist, in denen die Kommission die Einschätzung des EuRH des Sachverhalts, die rechtliche Einschätzung oder Quantifizierung nicht immer teilt.“ 

Skandalöse Taktik

Und in einer eigenen Pressemitteilung zum Rechnungshof-Bericht führt die EU-Kommission weiter aus: „Darüber hinaus wenden die beiden Organe aufgrund ihrer unterschiedlichen Aufgaben als externer Prüfer bzw. Verwalterin des EU-Haushalts möglicherweise unterschiedliche Methoden an, um zu beurteilen, ob ein Fehler vorliegt, und um die finanziellen Auswirkungen dieses Fehlers abzuschätzen. In manchen Fällen kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Kommission ist nach wie vor bereit, eng mit dem EuRH zusammenzuarbeiten, um unter vollständiger Achtung der Unabhängigkeit und der Vorrechte beider Organe die Prüfungsmethoden und die Auslegung der Vorschriften weiter anzugleichen.“  

Just drei Tage zuvor, nämlich am 7. Oktober, hatte die EU-Kommission jedoch bekannt gegeben, dass sie eine EU-Repo-Fazilität einführt, womit eine Rückkaufvereinbarung in Form einer kurzfristigen Emission von EU-Wertpapieren gemeint ist Es handelt sich dabei um eine Finanztransaktion, die den gleichzeitigen Verkauf und späteren Rückkauf von Wertpapieren kombiniert und die mit einem besicherten Kredit vergleichbar ist. Mit der Einführung der Rückkaufvereinbarung (Repo) wird die EU-Kommission also zu einem souveränen Emittenten auf den EU-Kapitalmärkten, wobei die EU-Repo-Fazilität im Einklang mit den üblichen Praktiken vergleichbarer staatlicher Emittenten stehen soll. Das bedeutet, dass die EU-Kommission wie ein Staat auftritt, was wahrscheinlich zu weiterer Zentralisierung und zur Vollendung der Finanzunion führen soll. Dabei ist die EU-Kommission direkter Partner von Banken, den sogenannten „Primärhändlern“. In Deutschland zählen dazu beispielsweise die Deutsche Bank und die Landesbank Baden-Württemberg. 

Die EU-Repo-Transaktionen sollen über das webbasierte Handelssystem Eurex Repo und über Eurex Clearing, einer der weltweit größten Terminbörsen, ausgeführt werden. Die Deutsche Bundesbank wird als General Clearing Member (GCM) für die Abwicklung der Geschäfte zuständig sein. Durch die Einführung ihrer Rückkauffazilität will die EU-Kommission nach eigener Aussage die Marktteilnehmer beim Handel mit ihren Anleihen unterstützen. Die  Anleger sollen auf die Bedingungen vertrauen können, zu denen sie EU-Anleihen auf dem Sekundärmarkt – also dem Umlaufmarkt – handeln können, wodurch die Effizienz und die Fluidität des Marktes für EU-Anleihen verbessert werden sollen. Es geht also letztlich um die Liquidität des Kapitalmarkts, auf dem die EU-Kommission als Kapitalsuchende mit Kapitalgebern ins Geschäft kommen will. Davon werden wahrscheinlich vor allem die Kapitalgeber profitieren, die sich schon die Hände reiben können. Die EU-Bürger eher weniger. Schließlich sind sie es, die direkt oder indirekt für die Schulden der EU-Kommission aufkommen werden müssen.

Wie sich diese im Grunde skandalöse Taktik der EU-Kommission allerdings auf den EU-Haushalt auswirken wird, bleibt abzuwarten. Es steht zu vermuten, dass der Europäische Rechnungshof auch im kommenden Jahr mit der EU-Kommission nicht ganz zufrieden sein wird.

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Foto: Imago

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Leserpost

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Sam Lowry / 16.10.2024

“Immer mehr Milliarden-Betrug im EU-Haushalt”. Ach nee, echt jetzt? Ist ja was ganz Neues…

Alexandra Klabuter / 16.10.2024

Kurz gesagt: Schulden, Schulden, Schulden und nochmals Schulden. Und dahinter natürlich jede Menge Korruption. Ich wette, dass im Kleingedruckten der Verträge irgendwo geschrieben steht, dass am Ende der einzelne Bürger für diese Schulden haftet, und zwar mit seinem Privatvermögen. Denn das ist doch das erklärte Ziel der Globalisten hinter der EU: Ein Zentralstaat bei dem der Einzelne nichts mehr besitzt (sondern nur noch die Superreichen), in dem alles gemietet bzw. gepachtet wird, jeder in totale Abhängigkeit vom Staat bzw. seinen Hintermännern lebt und - damit das auch so bleibt - mit totaler Überwachung und Kontrolle. “You will own nothing and you will be happy about it.” [Klaus Schwab, WEF]

Thomas Schmidt / 16.10.2024

Scheint das Thema unserer Zeit zu sein, dass sich hinter immer mehr Regeln und Compliance ein immer größerer Sumpf an Korruption entwickelt. ClubMed war ja schon immer korrupt, jetzt kopiert Europa aber die alles zersetzende US Korruption, so dass am Ende alles nur noch Scam ist.

L. Luhmann / 16.10.2024

Fehlerquote, fehlerhafte Zahlungen, Fehlerquote ... man sollte nicht kleinlich sein. Die EU reißt sich für uns die Ani auf, will unser aller Wohlstand mehren, unsere Gesundheit stetig steigern und noch viel mehr. Bei so viel ehrlich harter Arbeit kann man schon verstehen, dass extraordinäre Boni helfen, das komplexe EU-Gefüge zu schmieren, bis wir alle sehr, sehr glücklich, wohlhabend und gesund sind. (Jetzt und hier kann ich es ja sagen: Über meinem Bett hängt eine Photographie von Klaus Schwabs Papa ...)

Thomas Szabó / 16.10.2024

Ich bewundere immer wieder die Artikel von Frau Binnig. Ich habe mir diesen Artikel durch die Vorlesefunktion 4 Mal hintereinander vorlesen lassen.

A. Frenzel / 16.10.2024

Offensichtlich stinkt der Fisch vom Kopf her…

Michael Hinz / 16.10.2024

#Unter den Top Five befinden sich also gleich zwei Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf mRNA-Technologie.# Ca. eine halbe Billion - Wofür genau, bitte? #Auch das Auswärtige Amt erhielt übrigens immerhin 81.248.212,70 Euro für innovative Datenpolitik („innovative data policy“) in Deutschland. # Das Auswärtige Amt macht Datenpolitik in Deutschland? Über 81 Mio, wofür bitte? Für den Aufbau von Meldestellen?

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