Henryk M. Broder / 28.03.2021 / 12:00 / Foto: Imago / 75 / Seite ausdrucken

Im Zweifel gegen den Angeklagten

In einem intakten Rechtsstaat hat jeder Beschuldigte, vom Ladendieb bis zum Mörder, das Recht auf einen fairen Prozess. Dazu gehört, dass nicht er seine Unschuld beweisen muss, sondern die Anklage, vertreten durch den Staatsanwalt, die Schuld des Angeklagten. Und der gilt so lange als unschuldig, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Man nennt dieses Prinzip die „Unschuldsvermutung“. 

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 heißt es:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachge-wiesen ist.“

Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, wie sie auch in dem Satz „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, zum Ausdruck kommt. Leider ist das in bestimmten Fällen oft nicht mehr die Regel – wenn ein Mann beschuldigt wird, eine frau sexuell oder sexistisch belästigt zu haben, physisch, verbal oder mit Blicken.

Das fliegende Gericht

Dann tritt an die Stelle der Unschuldsvermutung das fliegende Gericht der „metoo“-Bewegung zusammen und verkündet das Urteil: Schuldig! Die Vollstreckung des virtuellen Verdikts übernehmen die sozialen Medien. Selbst wenn sich später in einem ordentlichen Verfahren die Unschuld des Abgeurteilten herausstellen sollte, das Kainsmal bleibt.

Am 13. März konnte man in der „Welt“ lesen, der Chefredakteur der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, habe sich „auf eigenen Wunsch vorübergehend von seiner Funktion freistellen lassen“, er weise „die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, die aktuell in einem Compliance-Verfahren untersucht werden, zurück“.

Der Springer-Verlag, in dem sowohl die „Welt“ wie die „Bild“ erscheinen, erklärte, die Untersuchung sei „noch nicht abgeschlossen“, daher werde „das Unternehmen derzeit keine weiteren Angaben zum Verfahren und zum Gegenstand der Vorwürfe machen“. 

Zu diesem Zeitpunkt machten Mutmaßungen und Spekulationen bereits die Runde. Die „Frankfurter Rundschau“ gab bekannt, worum es in dem Compliance-Verfahren ging: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werfen ihm (Reichelt) Machtmissbrauch vor, Nötigung, Mobbing und Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen.“

Die FR und ihr Experte

Ein als Zeuge gegen Reichelt von der FR aufgerufener „Medienethiker“ namens Tanjev Schultz lieferte umgehend eine perfekte Ferndiagnose: „Psychosozial betrachtet kann die Arbeit bei so einem Boulevardblatt offenbar mit einer narzisstischen Kränkung einhergehen, die zu dem Impuls führt, andere Menschen fertigzumachen.“

Reichelts „Vergangenheit als Kriegsreporter“, sein „breitbeiniges Auftreten“, so der „Medienethiker“, würden gegen ihn sprechen. Wenig später präzisierte die Hamburger ZEIT die Vorwürfe. Reichelt stehe „wegen möglichen Machtmissbrauchs gegenüber Frauen unter Druck“, er soll „Frauen schlecht behandelt und seine Macht missbraucht haben“, indem er sie „im Zuge von intimen Beziehungen beruflich erst hochgelobt und später runtergeputzt“ habe.

Immerhin: von „missbrauchten Mitarbeitern“ war keine Rede mehr, es ging nur noch um Frauen, also Mitarbeiterinnen. Die ZEIT enthüllte auch, wer den Stein ins Rollen gebracht hatte: ein Mann, der Schriftsteller Benjamin von Stuckrad-Barre, der „zeitweilig eine Beziehung“ mit einer Reichelt-Mitarbeiterin gehabt haben soll. 

Julian will keine Chinesen

Nachdem Reichelt die Bewerbung einer Moderatorin mit chinesischem Hintergrund für BILD TV abgelehnt hatte, verbreitete Stuckrad-Barre über WhatsApp, Reichelt sei „ein übler Rassist, Sexist, rechtsnationaler Hetzer. Weiß jeder. Klar. Aber ich habe es jetzt schwarz auf weiß: 'Julian will keine Chinesen.'“

Wie in solchen Fällen üblich, dauerte es eine Weile, bis aus dem Schneeball eine Lawine wurde, die nun auf BILD und den Springer Verlag zurollt. Es könnte sein, dass ein paar alte „Freunde“ offene Rechnungen mit Reichelt begleichen wollen, der BILD auf einen knallharten Anti-Merkel-Kurs geführt hat; möglich ist auch, dass sie „Reichelt“ sagen, aber „Döpfner“ meinen, den Chef des Springer-Verlages, der bis jetzt loyal zu Reichelt gehalten hat. Der einzige „Zeuge“, der sich öffentlich zu Wort gemeldet hat, ist Stuckrad-Barre, den, das weiß jeder, ein hypertrophes Ego auszeichnet. 

Das Ganze hat auch mit dem Zeitgeist zu tun, mit der Abschaffung der Unschuldsvermutung und der Umkehr der Beweislast in Fällen sexueller Belästigung. Haben Polizei und Gerichte lange Jahre eine erstaunliche Milde gegenüber Vergewaltigern praktiziert, schlägt das Pendel inzwischen zur anderen Seite aus. Der beschuldigte Mann muss beweisen, dass er zu unrecht beschuldigt wird. 

Kachelmann und Schwarzer

Wer wüsste das besser als der Schweizer TV-Moderator und Meteorologe Jörg Kachelmann, den eine Ex-Geliebte angezeigt hatte, worauf die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhob. Das Verfahren zog sich über ein Jahr hin und endete am 31. Mai 2011 mit einem Freispruch, der vier Monate später rechtkräftig wurde.

Es hatte Kachelmann seinen Ruf, sein Haus und seine Gesundheit gekostet. Und die BILD 395.000 Euro, die sie als Schmerzensgeld an Kachelmann zahlen musste, weil sie rufschädigend berichtet hatte.

Wobei sich die Alt-Feministin Alice Schwarzer, die der damalige BILD-Chefredakteur Kai Diekmann als Gerichtsreporterin verpflichtet hatte, mit Vorverurteilungen besonders hervortat. Sie zumindest scheint aus der Geschichte gelernt zu haben und hat bis jetzt nichts über Julian Reichelt gesagt.

Zuerst erschienen in der Zürcher Weltwoche

 

Nachtrag: Inzwischen wurde das Compliance-Verfahren abgeschlossen. In einer Stellungnahme des Verlages heißt es:

„Der Vorstand ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, Julian Reichelt aufgrund der in der Untersuchung festgestellten Fehler in der Amts- und Personalführung – die nicht strafrechtlicher Natur sind – von seinem Posten als Chefredakteur abzuberufen." Reichelt selbst erklärte: „Ich weiß, ich habe im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen Fehler gemacht und kann und will das nicht schönreden. Was ich mir vor allem vorwerfe ist, dass ich Menschen, für die ich verantwortlich bin, verletzt habe. Das tut mir sehr leid."

 

Foto: Imago

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Uwe Wilken / 28.03.2021

Also, ick stell mir jetzt mal janz doof. Da steht also folgender Satz: “Stuckrad-Barre, den, das weiß jeder, ein hypertrophes Ego auszeichnet.” Erstens: Who the fu** ist Stuckrad-Barre? Zweitens:  was ist ein hypertrophes Ego? Wenn das offenbar jeder außer mir weiß, bitte um Aufklärung. Übrigens; ich habe ein naturwissenschaftliches Studium absolviert, halte mich also nicht wirklich für ganz doof!

Peer Doerrer / 28.03.2021

... wenn ein Mann beschuldigt wird, eine Frau sexuell oder sexistisch belästigt zu haben, physisch, verbal oder mit Blicken. Zitat . Na ist doch Klasse , jetzt dürfen junge Männer nicht einmal mehr ein nettes Mädel angucken bzw . falsch ansprechen , vielleicht um Gottes Willen eventuell noch ein nettes Kompliment machen , wie schröcklich ist das denn !  Alles sexistisch , diskriminierend , rassistisch , mit Nazihintergrund belästigt , mal ehrlich haben die Schneeflöckchen einen an der Klatsche ?  Schon jetzt beklagen junge Frauen mit akademischen Hintergrund , sogenannte Gendersternchen *Innen , das sie einfach keinen adäquaten Mann mehr finden . Selbst schuld ! Ich bin froh in den 70er und 80er Jahren aufgewachsen zu sein und wir hatten tolle Musik und eine Menge Spaß . Und heute fühlt sich jedes graue Mäuschen als Opfer ...einfach lachhaft .

Pia Schubert / 28.03.2021

Warum kommen die “Alle”, mit ihren Vorwürfen,  erst jetzt aus ihren Löchern? Es hat etwas mit dem Bericht,ein paar Tage zuvor,  zu tun. Glauben Sie nicht? Schauen Sie sich Verfahren in der DDR an, dann wissen sie es! Etwas falsches über die DDR gesagt, das sozialistische System beleidigt. Nicht jeder wurde in ein Gefängnis gesteckt. Es wurde im Privaten gesucht und gefunden. Dann war man weg vom Fenster. So war es schon immer und jetzt mit der bösen Frau an der Spitze,  alles wieder für Richtig erklärt. Es ist alles so jämmerlich und man kann es kaum ertragen. Hier in Portugal sieht es leider nicht viel besser aus, doch das Wetter ist wieder schön und die Vögel zwitschern. Das gibt mir ein gutes Gefühl! Manchmal! Liebe Grüsse

Johannes Schuster / 28.03.2021

Der Aufschrei in dem einen ist das Verdecken des anderen: Ich nenne mal eine Gesellschaft “den Täter”: Beispiel: Ich habe gerade einen Fall von Sexgesprächen auf dem Tisch, wo Pädagogen mit 10 jährigen Kindern in einer Behinderteneinrichtung wöchentlich über “ihre Sexualität” sprechen. Solche “pädagogischen Angebote” stellen auch einen Zusammenhang zum Aufschrei bei männlichen Typen da. Denn während sich ein Weißrücken mit einem gebauschten Volumen gegen Vorwürfe verteidigen kann, können ganze Scharbenheere von perfiden Softies ungestört ihrem Lolitatalk nachgehen. Willst Du eine Bank ausrauben, zünde ein Kiosk an und stelle Dich schreiend vors Feuer, nach zwei Stunden ist jeder von der Verwirrung um das Kiosk müde und die Bank leer, ohne dass das jemand merkte (die hard with a vengeance). Es geht um Ablenkung und um das Schaffen eines Kielwassers für allerlei Schmuddel, und wer dieses Kielwasser braucht, braucht die Headlines um es zu erzeugen. Schwarzer hat bekommen, wie bestellt; Aus dem Feminismus wurde Gender und aus Mädchen Jungen: Feminismus Ende. Das nenne ich ein Scheitern auf allen Ebenen des eigenen Anspruchs. Das Las Vegas der Eitelkeiten ist unerbittlich. Die Verkehrung des Unschuldsprinzips ist da nur das Werkzeug, nicht der Grund.

Gerald Weinbehr / 28.03.2021

Reichelt hat sich entschuldigt. Bei anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ruft das in manchen MSM große Bewunderung hervor (“denn am Ende trage ich für alles die letzte Verantwortung” - große Geste!). Ansonsten gilt in Deutschland schon seit Jahren: Was rechtens ist, welche Gesetze und Verträge eingehalten müssen und welche nicht, was “legitim” ist und damit über dem Gesetz steht, das entscheiden allein Linksgrüne. Die Gegenseite kann nur den Kopf einziehen und hoffen, dass das Verdikt nicht allzu drastisch ausfällt.

Werner Arning / 28.03.2021

In Zeiten, in denen die Prinzipien des Rechtsstaats von der „Logik“ des Zeitgeistes untergraben werden, ist vor Verfolgung und Unrecht niemand sicher. Nicht Gesetzestreue bleibt das Maß der Dinge, sondern die Frage, ob die an den Tag gelegte Haltung der des Zeitgeistes entspricht. Schuldig macht sich, wer sich dem Zeitgeist widersetzt. Als Anwalt des Zeitgeistes zu gelten, bedeutet Macht. Mitunter eine Macht, die stärker als das Gesetz ist. Hinweise und Behauptungen ersetzen Beweise. Der Beschuldigte wird vogelfrei, zum Abschuss freigegeben. Nicht Gerichte sondern Medien besorgen diese Arbeit. Sie jagen, sie vorverurteilen. Sie zerstören. Die Vermittler des von ihnen selbst entworfen Zeitgeistes entscheiden über Wohl und Weh und sie selber sprechen das Urteil. Vermeintlich schützen sie vermeintliche Opfer, die die Funktion erhalten, die jeweiligen Botschaften der Zeitgeistler zu bezeugen. Unliebsame Zeitgenossen, die der Bannstrahl der selbst ernannten Richter trifft, sind die wahren Opfer. Häufig war ihr wirkliches „Vergehen“, sich eine abweichende Meinung zu erlauben. Dass es hier einen Kritiker Merkels trifft, lässt natürlich aufhorchen. Er widersetzt sich der einhelligen Medienmeinung. Der linke deutsche Journalismus braucht Merkel. Ihrer Glaubwürdigkeit Schaden zuzufügen, schadet dem linksgrünen „Projekt“ und gilt deshalb als schwere Sünde, die bestraft und unterbunden werden muss. Ein „Angriff“ auf Reichelt zeitigt jedenfalls größere Wirkung, als es eine Attacke auf Springergebäude seitens der Antifa bewirkt haben würde. Heute gibt es Wirkungsvolleres. Aber wer weiß, vielleicht hat er sich wirklich etwas zuschulden kommen lassen. Doch diese Frage zu beurteilen, gebührt einzig und allein dem Gericht. Und bis das nicht geschehen ist, ist Reichelt unschuldig. Auch BILD sollte sich in Zukunft an dieses Prinzip halten.

Albert Pflüger / 28.03.2021

Reichelt scheint vorerst mit einem Kotau davongekommen zu sein. Die Angelegenheit bleibt dennoch ganz prinzipiell äußerst übel. Die Masche, jemanden wegen sexueller Übergriffe anzugehen, ist höchst gefährlich, weil sich immer einige frustrierte Frauen (oder Männer) finden, die solche Vorwürfe stützen. Da das Spekrtrum dessen, was als Delikt gilt, ins maßlose erweitert wurde, ist eine Verteidigung kaum möglich, da der Beschuldigte sich sn die inkriminierten Vorfälle vermutlich nicht mal erinnern kann. Wer weiß schon, ob er vor zwei Jahren mal ekner kurzberockten Frau auf den Hintern geschaut hat? Beziehungsweise, ob er es bei genau der tat, die es als übergriffig behauptet?

Ralf.Michael / 28.03.2021

What the F**k ist denn ein “Medienethiker” ? Wo hat es da einen Studiengang ? Kann man da ein Diplom erwerben ?. Vier Jahre Grundschule und ein erfolgreich abgeschlossener Tanzkurs als Voraussetzung zum Studium ? Ich glaube, weiss schon Bescheid : Balla-Balla.  Ein Jodel-Diplom gibt sicher mehr her….

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