Es wäre eine schlimme „Diagnose“ für die sich als „freiheitlich-demokratisch“ verstehende Gesellschaft, wenn sie zutrifft. Christian Zeller, Soziologe, Publizist und politischer Aktivist für Redefreiheit, behauptet in seinem Buch „Zerstörung der Meinungsfreiheit – eine politische Zeitdiagnose“ eine wachsende Konformität, Formierung, Lenkung und Einschränkung der öffentlichen Meinung, obwohl das Ganze nicht zentral gesteuert werde. Gleich ob man den Fernseher einschalte, das Theater besuche, bei der Arbeit sei, sich ehrenamtlich engagiere oder eine Kirche besuche, die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass man bei bestimmten Themen – wie Migration, Rassismus, Gender, Klima, Corona oder Ukraine – ähnliche Ansichten höre und andere Meinungen für unsagbar erklärt würden (vgl. S. 26 f.).
Die liberale Demokratie drohe im Muff ideologischer Kampfbegriffe, einem demokratiegefährdenden Kampf gegen rechts, dem Missbrauch von Wissenschaft als Volkserziehung, ideologisiertem Journalismus und einem Schattenstaat staatlich geförderter Interessenorganisationen zu ersticken (vgl. S. 27). Damit drohe zerstört zu werden, was man schützen möchte und würden jene Kräfte gefördert, die eigentlich in die Schranken verwiesen werden sollen (ebd.). Die Wurzel der verheerenden Entwicklung, so Zellers provokante These, liege in berechtigten, aber überdrehten „linksidentitären Emanzipationsbewegungen“ (für Frauen, Schwarze, Homosexuelle und so weiter) mit verqueren intellektuellen Irrungen und Zirkeln an Hochschulen, die immer stärker die öffentliche Meinung prägten. Diese nähmen aber immer mehr totalitäre Züge an, indem alle abweichenden Ansichten mit Vorwürfen wie Rassismus, Sexismus oder Homo- und Transphobie ausgeschlossen würden (vgl. S. 64 ff.). Damit gelten weite Teile der Ansichten der Bevölkerung als unsagbar, so dass eine als „rechtspopulistisch“ abgewertete Gegenwehr geweckt und verstärkt werde (vgl. 333).
Soweit Zellers Thesen in der gebotenen Kürze, dessen liberales Beharren auf Meinungsfreiheit vermutlich unter Verdacht und Beschuss geraten oder im Getümmel eines oft blindwütigen politischen Stellungskriegs „gegen rechts“ verhallen, auch wenn dadurch seine Thesen untermauert werden (1). So befand zum Beispiel ein Journalist des Mitteldeutschen Rundfunks allen Ernstes, Meinungsfreiheit sei ein rechtspopulistischer Kampfbegriff und guter Vorschlag für das Unwort des Jahres. Eine von ihm zitierte „Philosophin“ führte dazu aus, dass sich ein „angestaubter Rassismus oder Sexismus“ auf Meinungsfreiheit berufe und so den Raum der öffentlichen Auseinandersetzung zerstöre, indem eine „vernünftige Beweisführung und Argumente“ verhindert werde. Die Frage ist aber, was eine „vernünftige Beweisführung und Argumente“ bedeuten und von wem das wie bestimmt werden soll. Soll das technokratisch geschehen, dem berühmten Konsens „der“ Wissenschaft folgend oder im freien, vielfältigen, demokratischen Wettbewerb, unter Wahrung rechtsstaatlicher Kontrollen, wie es das Grundgesetz vorsieht?
Erinnerung an eine freiheitliche Grundordnung
Zuerst muss beim Kampf um die Grenzen der Meinungsfreiheit immer wieder an die freiheitlich-demokratische Grundordnung erinnert werden, worauf auch Zeller seine Argumentation aufbaut (S. 22 ff.): Demnach hat auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerungen zwar Grenzen, durch die Rechte anderer und die Rechtsordnung, so dass zum Beispiel Beleidigungen gegen Einzelne oder Gruppen (als Volksverhetzung) ebenso sanktioniert werden können wie Aufrufe zu Gewalt und Umsturz. Das Bundesverfassungsgericht betonte aber immer wieder, dass solche Grenzen möglichst weiträumig interpretiert werden müssen, denn das Recht auf Meinungsfreiheit ist für eine freiheitliche Ordnung grundlegend. Deshalb müssen selbst extreme oder radikale, unwahre, hässliche oder verpönte Meinungsäußerungen erlaubt werden. (2) Sogar gegen die freiheitlich-demokratische Verfassung gerichtete Ansichten dürfen öffentlich verbreitet werden und eine politische Partei darf nur verboten werden, wenn diese die freiheitlich-demokratische Grundordnung effektiv bekämpft und bedroht. (3) Nicht zuletzt betonte das höchste Gericht, dass ein möglichst freier, vielfältiger Wettbewerb politischer Meinungen weitgehend ohne staatliche Einflussnahme vorherrschen soll.
Kampf um Deutungsmacht und die Grenzen des öffentlich Sagbaren
Die Grenzen des öffentlich Sagbaren und des legitimen Sprechens sowie Schreibens werden auch nicht nur oder meist nicht vorrangig durch den Rechtsstaat gezogen, vielmehr im gesellschaftlichen Vor- oder Umfeld. Dort sind die von Zeller kritisch beleuchteten intellektuellen Größen und ihre Kreise an Universitäten und „höheren“ Schulen führend, denen Medien, Politik und auch Gerichte meist folgen. Die Deutungsmacht akademischer Kreise zeigt sich unter anderem an den herrschenden „Definitionen“ von Rechtsradikalismus, Autoritarismus, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus, oder an vermeintlich „gendergerechten“ Sprachregelungen. Aus dem Volk hört man oft mürrisch, „das wird man doch noch sagen dürfen…“, zum Beispiel, dass Deutschland durch zu viele eingewanderte Menschen „überfremdet“ sei und man sich deshalb „fremd im eigenen Land fühle“.
Solchen Aussagen stimmt in Umfragen etwa ein Drittel der Befragten in Deutschland zu, in Ostdeutschland ist es sogar fast die Hälfte, was aber in sozialwissenschaftlichen Studien (wie in Leitmedien) durchweg als „ausländerfeindlich“ und „rechtsradikal“ abgewertet und aus dem legitimen Meinungsspektrum verwiesen wird. (4) Vermutlich meinte deshalb eine Mehrheit in einer der Studien, dass man in Deutschland nichts Schlechtes über Ausländer sagen könne, ohne als Rassist beschimpft zu werden. (5) Zeller beklagt aber auch ein „inflationäres“ akademisches Verständnis von Rassismus, indem zum Beispiel schon die Frage „Woher kommst Du?“, an einen fremd erscheinenden Menschen gerichtet, als rassistisch gilt (vgl. S. 66). Bei genauer, unvoreingenommener Betrachtung ist die Abgrenzung zwischen rassistischen, rechts-autoritären zu legitimen rechts-konservativen Aussagen aber schwierig, was in den besagten Studien kaum erkannt oder diskutiert wird. (6) Insofern verraten die – politisch überwiegend linksorientierten – Akteure der Sozialwissenschaften (gleiches gilt für Medien) (7) vielfach verzerrte, einseitige Sichtweisen.
Links-liberale Meinungsführung im Kulturkampf
Für Zellers zentrale These einer links-liberalen „Diskurshegemonie“ (vgl. S. 87 ff.) spricht vieles: Schon die Losung „gegen rechts“ bedeutet ja, dass tendenziell nur linke oder mittige politische Positionen erlaubt sind und dass die Grenze zwischen einem vielleicht „der Demokratie bekömmlichen Konservatismus“ und Rechtsextremismus aufgehoben wird (vgl. S. 88). Daraus folge eine Art „politischer Waschzwang“: „Jeder, der nicht rein genug ist, der ‚spielt das Spiel der Rechten mit‘, lässt ‚Wasser auf die Mühlen der Rechten laufen‘ oder ‚macht sich mit Rechten gemein‘ und wirkt so daran mit, dass ‚Rechtspopulisten und Demokratiefeinde unsere Demokratie verächtlich machen‘“ (S. 90). Deutlich wird die links-liberale Hegemonie auch daran, dass fast alle Parteien des Bundestags bei Fragen der Internationalisierung, das heißt Nation und Migration, sowie gesellschaftlichen Normen und Geschlechterverhältnissen, ähnliche Positionen vertreten, die selbstverständlich als „fortschrittlich“, „modern“ oder „alternativlos“ gepriesen werden und dem nur die AfD mit national-konservativen, rechten Positionen entgegensteht. (8) Die im Jahr 2013 entstandene Partei füllt insofern eine „Repräsentationslücke“, welche durch eine nach links gerückte Christdemokratie entstand. (9) Übrigens ist die AfD laut wissenschaftlicher Analysen etwa so weit rechts wie die Union Mitte der 1990er Jahre und deutlich weniger rechts als die Union zu Zeiten von Kiesinger oder Strauß.
Allerdings haben auch in der Gesellschaft insgesamt links-liberale Einstellungen zugenommen, vor allem infolge sozialstruktureller Veränderungen wie der Zunahme akademischer Bildung (und „kulturellen Kapitals“), von Dienstleistungsberufen, Verstädterung und Internationalisierung. Da sich Zellers Analyse auf politische Ideen konzentriert, bleibt dieser strukturelle Hintergrund weitgehend ausgeblendet. Dazu bleibt ausgeklammert, dass schon seit Jahrzehnten eine technokratisch-autoritäre Krisenpolitik zur quasi normalen Herrschafts- und Regierungstechnik wurde: Dabei werden in immer neuen, echten oder konstruierten, „Krisen“ auf Experten gestützte „alternativlose“ Entscheidungen verkündet und durchgepeitscht, oft gegen den Willen des Volkes (vor allem unterer und mittlerer Schichten, zumal deren soziale Positionen immer prekärer wurden), und zwar in Mitte-Rechts wie Mitte-Links-Regierungen eines „Bloc Bourgeois“. (10) Dabei ist eine „alternativlose“ Entscheidung ebenso paradox wie die Einschränkung der Meinungs- und Wahlfreiheit zum vorgeblichen Schutz der Demokratie.
Politische Kämpfer und Moralapostel unter falscher Flagge „der Wissenschaft“
Während in öffentlichen Auseinandersetzungen oft auf „die“ Wissenschaft als Totschlagargument rekurriert wird, gibt es tatsächlich viele, oft trübe, Verflechtungen von Wissenschaft, politischen Interessenorganisationen und Staat (der sowohl erstere wie letztere finanziell fördert), was bis zur Korrumpierung und Instrumentalisierung von Wissenschaft durch politischen Aktivismus reicht (vgl. S. 92). Schon der unkritisch in wissenschaftlichen Publikationen benutzte politische Kampfbegriff des „Rechtspopulismus“ birgt eine politische Stoßrichtung, die anmaßend und antidemokratisch ist, indem das Volk („populus“) quasi per se zum dummen, triebhaften, gefährlichen Pöbel abgestempelt wird, während man sich als vernünftige Elite stilisiert. (11) Besonders deutlich wird der von Zeller beschriebene politische Aktivismus im Gewand von Wissenschaft zum Beispiel bei der staatlich geförderten „Amadeu Antonio Stiftung“ mit deren „Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft“, welches erklärtermaßen „Gegenwind“ erzeugen möchten gegen „Hass und Hetze“ (vgl. S. 44 f.). Solche „Institute“ sind mit ihren „Studien“ höchst einflussreich, deren zum Teil abwegigen Begriffsverständnisse oder „Definitionen“ in Medien- und Verfassungsschutzberichten oder vor Gericht auftauchen, zum Beispiel dass eine (legitime und oft zutreffende) Kritik an einer übermäßigen Kapital- und Machtkonzentration bei global operierenden Eliten als rechtsradikales, antisemitisches Verschwörungsdenken diffamiert wird (vgl. S. 372). (12)
In gängigen sozialwissenschaftlichen Studien zu Autoritarismus und Rechtsradikalismus wird zudem auffällig vernachlässigt, dass es auch einen technokratischen und linken Autoritarismus gibt. (13) Tatsächlich werden an Hochschulen, aber auch in Kulturbetrieben und Medien, immer häufiger Diskussionen unterdrückt oder unterbunden, abweichende Akteure beschimpft, aus beruflichen Positionen gedrängt und entfernt. (14) Diese Unkultur der Zensur („Cancel Culture“) (S. 64 ff.) wird in links-intellektuellen Kreisen und Studien aber bestritten oder kleingeredet. (15) So wird in einer Studie zur akademischen Redefreiheit der Befund, dass 65 Prozent der wissenschaftlich Beschäftigten fanden, es sollte nicht erlaubt sein, den Klimawandel an einer Universität zu bestreiten, nicht einmal problematisiert (vgl. ebd.). Dazu gibt es noch viele weitere Themen, wo mit dem Slogan „folgt der Wissenschaft“ in politische Schlachten gezogen wird, ähnlich wie früher mit dem Ruf „Gott ist mit uns“ in Kriege. (16)
Auch der Kampf für eine „gendergerechte“ Sprache, der seit den 1970er Jahren durch feministische Aktivistinnen an Hochschulen lanciert wurde, segelt unter der falschen Flagge reiner Wissenschaftlichkeit und eroberte so immer mehr Terrain. Heute kann man sich (den immer neuen) „Gender-Sprachregelungen“ kaum entziehen, obwohl diese nicht einmal „gendergerecht“ sind und im Volk weit mehrheitlich abgelehnt werden. (17) Zudem wird dadurch das Reden und Schreiben verkompliziert und die Ungleichheit durch Bildung verstärkt, was aber die Gender-Aktivistinnen nicht interessiert, deren Herrschaft ja gerade auf Distinktion beruht (mit komplizierter Sprache, kryptischen, immer neue Abkürzungen, Fremdworten und so weiter). (18)
Ein anmaßender, autoritärer Duktus links-intellektueller Kreise zeigt sich nicht zuletzt daran, dass oft mit zweierlei Maß gemessen wird: So verlieh zum Beispiel die Beauftragte der Bundesregierung für „Anti-Diskriminierung“ mit einer politischen Interessenvereinigung „die goldene Kartoffel“ für diskriminierende Berichterstattung, ohne die damit verbundene Abwertung indigener Deutscher als „Kartoffeln“ als Problem zu erkennen (S. 243). Letztere gelten in diesen Kreisen „strukturell“, das heißt quasi automatisch, als Unterdrücker, weshalb es auch keinen Rassismus gegen Weiße oder Sexismus gegen Männer gebe, zumal diese Gruppen dazu als Privilegierte und nicht Betroffene sowieso keine validen Aussagen treffen können (vgl. S. 76 ff.).
Ich kann die Äußerung des Kollegen, er würde sich niemals trauen, auch nur methodische Kritik an Genderstudien in Gremien zu äußern (S. 65) aus meiner Erfahrung an Hochschulen bestätigen und auf Studien mit Bezug zu Migration oder Ethnien erweitern. Zudem sei ergänzt, dass abwertende Bemerkungen von Kolleginnen gegenüber Männern auf Erheiterung stießen und Unverständnis gegenüber meiner Vorhaltung, dass dieses doch auch sexistisch sei.
Wohlmeinender Autoritarismus am Beispiel Selbstbestimmungsgesetz
Christian Zeller beschreibt und analysiert in seinem Buch ausführlich derartige problematische Tendenzen zur Einengung der Meinungsfreiheit, von der akademischen Linken und damit eng verbundenen „neuen“ sozialen Bewegungen (unter anderem für Frauen, Schwarze oder Migranten) (68 ff.). Auf die Details der akademischen Diskussionen und ihre intellektuellen Wirrnisse um „Poststrukturalismus“, „Postmoderne“, „Gendertheorien“ oder „Critical Race Theory“ möchte ich hier verzichten. Exemplarisch lässt sich aber sehr gut am „Selbstbestimmungsgesetz“ von 2024 nachvollziehen, wie an sich berechtigte Emanzipationsbewegungen ins Autoritäre umschlagen können. (Man könnte es auch an der Öko-Bewegung durchdeklinieren, denn auch diese birgt mit ihrem kaum zu widerlegenden Anspruch der Zukunftssicherung und Weltrettung im Kern totalitäre Züge.) Durch dieses Gesetz kann man in Deutschland sein Geschlecht einmal jährlich amtlich registrieren oder ändern lassen, allein aufgrund des subjektiven Empfindens oder Willens, ungeachtet biologischer Tatsachen. (19)
Einerseits bedeutet das mehr Freiheit, Gleichheit und Selbstbestimmung für „Transpersonen“, die sich (aus welchen Gründen auch immer) im „falschen Körper“ fühlen. Andererseits wird mit dem Gesetz die subjektive Sichtweise einzelner Menschen allen per Gesetz als Wahrheit vorgeschrieben. Denn sogenannte „Transpersonen“ müssen nach deren Willen angesprochen und behandelt werden, ungeachtet objektiver biologischer Tatsachen. So es ist unter Androhung von Bußgeldern verboten, das natürliche oder biologische Geschlecht mit dem ursprünglichen Namen der „Trans-Personen“ zu „offenbaren“. (Vgl. § 13 SBGG Offenbarungsverbot und § 14 Bußgeldvorschriften)
Nicht nur, dass damit alle anderen zu Aussagen wider besseres Wissen und gegen ihren Willen gezwungen werden, eine mehr oder weniger willkürliche, subjektive Wirklichkeit als objektive Wahrheit anzuerkennen. Das Gesetz kann auch echten oder biologischen Frauen schaden, wobei schon solche Aussagen als „transfeindlich“ diffamiert und verfolgt werden (vgl. S. 64). (20) Tatsächlich kam es aber schon vor, dass durch das Gesetz Frauen gezwungen wurden, mit biologischen Männern, die sich zur Frau erklären, in unfaire sportliche Wettkämpfe zu treten oder unliebsame, intime Kontakte zu dulden, zum Beispiel in für Frauen reservierten Bereichen wie Umkleidekabinen in Sportstätten. Die abwegige Entwicklung könnte künftig noch gesteigert werden: Denn manche verwirrten Geister identifizieren sich ja auch als Tiere, wobei es diesbezüglich noch kein Recht auf einen entsprechenden Eintrag im amtlichen Melderegister, samt Verhaltensvorschriften für alle gibt. Aber warum sollte diesen „Betroffenen“, die sich im „falschen Körper“ wähnen, eine staatliche Anerkennung verwehrt bleiben? Wäre das nicht „diskriminierend“? Und wer anders soll über deren legitimen Ansichten bestimmen als die „Betroffenen“? Und wenn das Selbstbestimmungsgesetz erweitert werden würde, sollte man diese „Trans-Personen“ auch wie Tiere behandeln oder doch biologische Tatsachen gelten lassen? Fragen über Fragen, so dass man gespannt sein darf, wie die künftige Entwicklung diesbezüglich weitergeht.
Soziale Medien oder: „Darf in einer Demokratie jeder einfach so mitreden“?
In den letzten Jahren veränderten sich indes die politischen Kräfteverhältnisse, indem neue, als „populistisch“ abgewertete, Protestparteien Zulauf fanden (nicht nur in Deutschland), vor allem (jedoch nicht nur) beim sog. „einfachen Volk“. Verstärkt wird diese Dynamik durch neue elektronische „Soziale Medien“ oder Netzwerke, womit politische Meinungen und Botschaften leichter öffentlich verbreitet werden können, ohne großen Aufwand, Kapital oder Berufs- und Bildungsabschlüsse und vor allem ohne die (meist akademischen) Türwächter etablierter Medien passieren zu müssen. Dazu verbreiten sich die Botschaften oft rasend schnell („viral“), wobei die sprachliche Analogie zu ansteckenden Krankheiten vielsagend ist. Zunächst gab es zwar große Hoffnungen auf eine Stärkung demokratischer Partizipation durch elektronische Medien, zumal die „Gebildeten“ hier erst ziemlich unter sich waren und der „Pöbel“ außen vor. (21)
Angesichts der extrem ungleichen politischen Repräsentation und einem konzentrierten Medienmarkt, mit regierungs- oder kapitalnahen, oft konformen Leitmedien, wirken alternative Medien auch positiv auf die Demokratie. (22) Die Skepsis gegenüber neuen, alternativen Medien überwiegt aber, vor allem auf der Seite „etablierter Weltdeuter“ (S. 30), „als ob in einer Demokratie jeder einfach so mitreden dürfe“ (S. 43). Die akademische Deutungselite wehrt sich heftig, in einer Mischung aus Volkspädagogik, ideologischer Formierung der Gesellschaft, informellen Sanktionsmechanismen und staatlicher Repression (vgl. S. 31 f.).
Schattenseiten Sozialer Medien als „mediale Distanzwaffen“
Zeller thematisiert aber auch Schattenseiten Sozialer Medien, die er als „mediale Distanzwaffen“ beschreibt (S. 56 ff.). Denn damit kann man leicht anonym, quasi aus dem Hinterhalt schießen, wobei oft wahre „Shitstorms“ über arme, wehrlose Menschen hereinbrechen und politische Debatten entgleisen. Tatsächlich gibt es hier zweifellos viele Beleidigungen, rassistische oder sexistische Beiträge. Auch ziehen sich deshalb wiederum viele Menschen zurück oder vermeiden öffentliche politische Debatten. Soziale Medien fördern zudem Eitelkeiten und eine moralisierende Identifikation, samt gesellschaftlicher Polarisierung in abgeschotteten „Filterblasen“. Dazu kommen wachsende technische Möglichkeiten, täuschend echte Fälschungen („Deep Fakes“) herzustellen. Insgesamt dominiert dadurch auch in der Bevölkerung der Eindruck der Dekadenz und Verrohung der öffentlichen Kommunikation durch Soziale Medien, was mit Forderungen nach stärkerer Regulierung, Kontrolle und Zensur einhergeht, besonders in Deutschland. (23)
Wachsende Verfolgung und Zensur durch „Wahrheitsagenturen“
Entsprechend wurden in den letzten Jahren die gesetzlichen Regelungen und Einrichtungen zur Kontrolle und Zensur digitaler oder Sozialer Medien ausgeweitet, so Zeller (S. 97 ff.) (24) Mit dem „Digital Services Act“ (dem in Deutschland das Netzwerkdurchsuchungsgesetz vorausging) sollen explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte und Medien sanktioniert werden (S. 294 ff.), so dass das Kind quasi mit dem Bade ausgeschüttet zu werden droht. (25) Die Umsetzung des Digital Services Act erfolgt in Deutschland durch die staatliche Bundesnetzagentur, staatsnahe Landesmedienanstalten und einer rasch wachsenden Schar staatlich geförderter „vertrauensvoller Hinweisgeber“ (politische Aktivisten und Interessenorganisationen) und „Faktencheck-Organisationen“. Dabei hat sich ein unübersichtliches Konglomerat der Kontrolle und Zensur gebildet, mit staatlich geförderten politischen Kampagnen wie „Hass ist keine Meinung“. „Hassreden“ oder „Desinformation“ sollen sich nicht auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen dürfen, gehören vielmehr angezeigt und sanktioniert.
Das Problem ist nur, dass es dabei meist um Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze geht, worauf die ehemaligen Bundesministerinnen Paus und Faeser ganz offen zielen (S. 14). Mehr noch, mit dem Kampf gegen „Desinformation“ etabliert sich eine Art „Wahrheitsagentur“ oder ein „Wächterrat“, was sich nicht nur gegen digitale soziale Medien richtet. Auch die großen Medienkonzerne, die zunächst einer liberalen Kultur verpflichtet schienen, beugen sich den wachsenden Kontroll- und Zensurregimen, aufgrund drohender Strafzahlungen und im vorauseilenden Gehorsam (wie zum Beispiel in der Corona-Krise, als Konzerne wie Google oder Twitter sämtliche von der Regierungslinie abweichenden Äußerungen zensierten, darunter prominenter Wissenschaftler wie John Ioannidis u.a.m.) (58 f.). (26) In einer derartig weiten, exzessiven Verfolgung schwer zu definierender „Desinformation“ droht, dass die freie politische Auseinandersetzung zum Erliegen kommt und totalitären Anwandlungen Tür und Tor geöffnet wird. Denn jede Form der politischen Kommunikation schließt „tendenziöse Behauptungen“ ein (S. 296).
Wer die liberale Demokratie, die vom mitunter hemdsärmeligen Wettstreit der Meinungen lebe, in einen „Safe Space“ verwandeln möchte, der zerstöre, was er schützen möchte – und fördere jene Kräfte, die durch jene Aktionen gerade in die Schranken verwiesen werden sollen (vgl. S. 27). Mit den staatliche geförderten Spitzel- und Zensurprogrammen wird somit die liberale Interpretation der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ignoriert und konterkariert. Denn „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sind unklare Begriffe, womit eine Grauzone der großflächigen Sanktionierung unliebsamer politischer Meinungen eröffnet wird, was allgemein abschreckend auf politische Meinungsäußerungen wirkt und in Umfragen zur Wahrnehmung der Meinungsfreiheit bereits abgebildet wird.
Zwiespältige Wahrnehmung der Meinungsfreiheit im Volk
Insgesamt haben in Deutschland laut repräsentativen Umfragen, die auch von Zeller referiert werden (S. 95), nur noch knapp die Hälfte der Menschen (47 Prozent, 2024) das Gefühl, man könne seine politische Meinung frei sagen, während im Jahr 1990 noch 78 Prozent dieser Ansicht waren und nur ein kleiner Teil antwortete, man sollte damit besser vorsichtig sein. (27) Dabei ist die Wahrnehmung der (subjektiven) Meinungsfreiheit in den politischen Lagern auffällig konträr: Während unter den AfD-Anhängern 2024 nur 11% fanden, sie könnten ihre Meinung frei sagen, bejahten das unter den Anhängern der Grünen unverdrossen 75 Prozent (vgl. ebd.). Hier hat nur eine Minderheit das Gefühl, dass man Äußerungen der politischen Meinung besser vorsichtig sein sollte. Vermutlich stoßen die Meinungen von Grünen meist auf Zustimmung, denn es ist unwahrscheinlich, dass diese viel unempfindlicher für Anfeindungen sind.
Eine weitere aufschlussreiche Spaltung der Wahrnehmung der Meinungsfreiheit verläuft entlang formaler Bildung: So haben nur 28 Prozent derjenigen mit Volks- oder Hauptschule und 35 Prozent unter jenen mit „mittlerer Reife“, das Gefühl, seine politische Meinung frei äußern zu können. (28) Höchst interessant sind auch die am häufigsten genannten „heiklen Themen“, bei denen man mit politischen Äußerungen lieber vorsichtig sein sollte, nämlich Islam (oder Muslime), Nationalität und die Gleichheit von Frauen (oder „Gender“). (29) Es sind genau die von der akademischen Linken und „neuen sozialen Bewegungen“ seit den 1960er Jahren in den Vordergrund der politischen Aufmerksamkeit gebrachten Themen, wobei sich mehr oder weniger eine linke Hegemonie zeigt, in Wissenschaft, Medien und Politik, wo akademisch Gebildete unter sich sind, als „Bloc Bourgeois“, dem das Volk skeptisch bis verdrossen gegenüber steht. (30)
„Wo soll’s hingehen…?“ – abschließende Bemerkungen
Am Ende gibt Zeller noch ausführliche politische Empfehlungen („wo soll’s hingehen“) und zeigt Szenarien oder Utopien zur künftigen Entwicklung für die Wiederherstellung von Meinungsfreiheit (S. 343 ff.). Damit wird das Buch endgültig zur politischen Streitschrift, was aber schon zuvor oft deutlich wird. Dabei gibt es konkrete, überzeugende Vorschläge, wie das Auslosen politischer Repräsentanten (S. 344) oder die Einführung von Volksentscheiden (S. 364). In der Sammlung findet sich aber auch allzu Konkretes, z.B. zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bis zu Gehaltsvorschlägen für Intendanten und Kuriositäten wie z.B.: „Jan Böhmermann wird entlassen und bekommt eine Show bei RTL II.“ (S. 353). Auf der anderen Seite bleiben Empfehlungen mitunter eher im Ungefähren, wie: „Öffentliche Diskurse müssen auf Dezentrierung, kommunikative Chancengleichheit und diskursive Ent-Normalisierung ausgerichtet werden (S. 345).
An solchen Sätzen wird zudem deutlich, dass beim Soziologen Zeller hier und da auch „Soziologenslang“ durchschlägt, zum Beispiel mit Begriffen wie „Indifferenzzonen“ oder „sozialpsychologische Konformisierungsprozesse“ (S. 123) und entsprechenden Formulierungen. (31) Indes sind das eher Ausnahmen im überwiegend gut lesbaren Buch. Dennoch drängte sich mir am Ende die Überlegung auf, ob nicht Analyse und politische Streitschrift hätten getrennt werden können, auch angesichts einer etwas erschöpfenden Länge von 449 Seiten (bei circa fünfzig Seiten Endnoten). (Am Rande bemerkt: Unter den verwendeten Quellen im fast 50 Seiten umfassenden Fußnotenapparat dominieren Internet und Bücher, wissenschaftliche Journale, zumal anonym peer-reviewed, bleiben leider ausgeblendet.)
Davon unberührt bleiben der Kern und Wert des Buchs, als umfangreiche, tiefgründige Analyse verheerender Angriffe auf die Meinungsfreiheit durch einen wohlmeinenden, technokratischen Autoritarismus, der vorwiegend, jedoch nicht nur von der politischen Linken kommt. Denn auch in eher rechten, konservativen wie liberalen, Kreisen gedeiht diese Art eines technokratischen Autoritarismus prächtig (aber das ist ein Thema, das an anderer Stelle diskutiert werden soll). Am Ende bleiben beim Rezensenten der Wunsch und die Hoffnung, dass das Buch oft gelesen und diskutiert wird, und zwar in unterschiedlichen politischen Lagern, um das verheerende Lagerdenken mit Mauerbau und blindwütigem Bekriegen zu überwinden. Es wäre ein Anfang zum Wiederaufbau dessen, was seit Jahrzehnten einer technokratisch-autoritären Krisenpolitik, vor allem aber in der Corona-Krise, schwer beschädigt, wenn auch nicht ganz zerstört wurde, nämlich eine liberale Demokratie, die ihrem Anspruch gerecht wird.
„Zerstörung der Meinungsfreiheit – eine politische Zeitdiagnose“ von Christian Zeller, 2025. Münster: Solibro. Hier bestellbar.
Weitere Anmerkungen
(1) Rezensionen erschienen (laut einer Liste des Autors) vor allem in alternative, konservativ-liberalen Medien: Richard-Heinrich, Zerstörung der Meinungsfreiheit, in: Wildmagazin 3.9.25, https://www.wildmagazin.de/html/gesellschaft/Diskussion/ZERSTOERUNG_DER_MEINUNGSFREIHEIT.htm; Michael Mansion – Rezension: Zerstörung der Meinungsfreiheit (Christian Zeller), in: Faktum-Magazin, 24,9.25, https://faktum-magazin.de/2025/09/michael-mansion-rezension-zerstoerung-der-meinungsfreiheit-christian-zeller/; Michael Dienstbier: Haß und Hetze wittern. In: JF Nr. 43, 17.10.2025, S. 8; Felix Dirsch: Rezension. In: Sezession Dezember 2025, S. 60-62; Roland Tichy (2026): Der Kampf um die Freiheit in Europa. Tichys Lieblingsbuch der Woche, in: Tichys Einblick 20.2.2026; https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/buecher/der-kampf-um-die-freiheit-in-europa/#google_vignette; Müller, Adrian: Freie Meinungsäußerung unter zunehmendem Druck, in: Novo Argumente vom 20.3.26, https://www.novo-argumente.com/rezension/freie_meinungsaeusserung_unter_zunehmendem_druck.
(2) Vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 4. November 2009, Az 1BvR 2150/08. Als Pendent zu Zellers Analyse, aus juristischer Sicht: Ristau, Jan. 2024. Meinungsfreiheit in Gefahr: Wie der Staat die Demokratie aushöhlt. Schondorf: edition blaes.
(3) Beides ist z.B. bei der viel geschmähten AfD nicht der Fall; vgl. Roth, Günter. 2024. „Gefährliche Alternative: Wer oder was gefährdet die Demokratie?“ Kritische Gesellschaftsforschung Nr. 3 (3). doi: https://cdoi.org/1.1/064/000062. Auch das „Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutzes liefert auf über tausend Seiten keinen Beleg, dass die AfD eine rechts-autoritäre Diktatur anstrebt oder Gewalt legitimiert (vgl. Roth, Günter G. 2025. „Gefährliche Alternative für Deutschland: Gibt es neue Erkenntnisse vom Verfassungsschutz?“ www.einfachkompliziert.de, doi: 10.13140/RG.2.2.22467.26403).
(4) Vgl. Decker, Oliver, Johannes Kiess, Ayline Heller, und Elmar Brähler, hrsg. 2024. Vereint im Ressentiment: Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen (Leipziger Autoritarismus Studie). Gießen: Psychosozial-Verlag.
(5) Vgl. Zick, Andreas, Beate Küpper, und Wilhelm Berghan. 2019. Verlorene Mitte — Feindselige Zustände: Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018. Bonn: Dietz, S. 164 f.
(6) Vgl. Roth, Günter G. 2025. „Zur einäugigen, verzerrten Sicht der Leipziger Autoritarismus-Studie, https://einfachkompliziert.de/leipziger-autoritarismus-studie/ (6. August 2025), ISSN: 3054-0909, DOI: 10.5281/zenodo.18515853.
(7) Vgl. Zeller a.a.O. S. 128 ff.; Roth, Günter. 2023. „Medien als Problem der Demokratie“. Einfach kompliziert: Sozial – Politik – Ökonomie: https://einfachkompliziert.de/medien-und-die-erosion-der-demokratie/ (28. März 2023).
(8) Vgl. Manifesto-Project, WZB Berlin: https://manifesto-project.wzb.eu/, Roth, Günter. 2024. „Gefährliche Alternative: Wer oder was gefährdet die Demokratie?“ Kritische Gesellschaftsforschung Nr. 3 (3). doi: https://cdoi.org/1.1/064/000062.
(9) Patzelt, Werner J. 2018. „Mängel in der Responsivität oder Störungen in der Kommunikation? Deutschlands Repräsentationslücke und die AfD“. Zeitschrift für Parlamentsfragen 49(4): 885–95.
(10) Siehe Forschungen zur mangelnden Responsivität politischer Entscheidungen von: Elsässer, Lea, Svenja Hense, und Armin Schäfer. 2018. „Government of the People, by the Elite, for the Rich: Unequal Responsiveness in an Unlikely Case“. MPIfG Working Paper 18(5). https://www.econstor.eu/handle/10419/180215 (18. Dezember 2020).
(11) Zum intellektuellen Rassismus: Roth, Günter. 2020. „'Gewöhnlicher' Rassismus, ‚intellektueller‘ Rassismus und ‚Rechtspopulismus‘“. In Reflect Racism: Anmerkungen für eine rassismuskritische Praxis, hrsg. Tuan Tran und Hubert Steiner. Münster: Unrast Verlag, 115–51.
(12) Vgl. ausführlich: Roth, Gefährliche Alternative (2025).
(13) Vgl. Roth, Günter G. 2025. „Autoritarismus des ‚einzig Wahren und Guten‘“. In Mut zum Widerspruch: Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten, hrsg. Wolfgang Stölzle und Günter G. Roth. Basel: discorso.
(14) Vgl. Egner, Heike, und Anke Uhlenwinkel. 2024. Wer stört, muss weg! Neu-Isenburg: Westend Verlag GmbH.
(15) Vgl. Roth, Günter. 2024. „Alles gut oder Balken im eigenen Auge? Zur Studie ‚Akademische Redefreiheit‘“. Einfch kompliziert: Gedanken zu Politik und Gesellschaft, https://einfachkompliziert.de/akademische-redefreiheit/, DOI: 10.13140/RG.2.2.18198.41284/1.
(16) Vgl. Bourdieu, Pierre. 2001. Das politische Feld: Zur Kritik der politischen Vernunft. Konstanz: UVK Universitätsverlag, S. 56.
(17) Roth, Günter. 2021. „‚Gendergerechte‘ Sprache, Ungleichheit und Bildung“. https://einfachkompliziert.de/gendergerechte-sprache-ungleichheit-und-bildung/ (31. März 2023).
(18) Im Anschluss an Pierre Bourdieu lässt sich sogar von einem „intellektuellen Rassismus“ sprechen, der wesentlich zum „Rechtspopulismus“ beiträgt (vgl. Roth, Günter. 2020. a.a.O.).
(20) Asteriti, Alessandra. 2025. „Ende einer Treibjagd“. In Mut zum Widerspruch: Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten, hrsg. Wolfgang Stölzle und Günter G. Roth. Basel: discorso, 43–54; ein ähnlicher Fall ist die Verfolgung der Biologin, Marie-Luise Vollbrecht, die an der Humboldt-Universität in Berlin wg. eines Vortrags zur biologischen Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit diffamiert und verfolgt wurde.
(21) Vgl. Lorenz-Spreen, Philipp, Lisa Oswald, Stephan Lewandowsky, und Ralph Hertwig. 2022. „A Systematic Review of Worldwide Causal and Correlational Evidence on Digital Media and Democracy“. Nature Human Behaviour: 1–28. doi: 10.1038/s41562-022-01460-1.
(22) Vgl. Meyen, Michael. 2021. „Die Propaganda-Matrix“. ebook (apple). München: Rubikon; Roth, Günter. 2023. „Medien als Problem der Demokratie“. Einfach kompliziert: Sozial – Politik – Ökonomie. https://einfachkompliziert.de/medien-und-die-erosion-der-demokratie/ (28. März 2023).
(23) Vgl. Theocharis, Yannis, Spyros Kosmidis, Jan Zilinsky, Friederike Quint, und Franziska Pradel. 2025. „Content Warning: Public Attitudes on Content Moderation and Freedom of Expression“. https://osf.io/f56bh (9. März 2026).
(24) Vgl. Hofbauer, Hannes. 2022. Zensur: Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte. Vom kirchlichen Index zur YouTube-Löschung. Wien: Promedia Verlag; Tourkochoriti, Ioanna. 2023. „The Digital Services Act and the EU as the Global Regulator of the Internet“. Chicago Journal of International Law 24(1).
(25) Vgl. Darüber hinaus gibt es derzeit mehr oder weniger willkürliche exekutive Anordnungen und Sanktionslisten mit quasi mittelalterlichen Bannflüchen gegen vermeintliche „Russland-Unterstützer“ wie zum Beispiel Jacques Baud, dessen Vermögen über Nacht konfisziert wurde, samt Einschränkung der Bewegungsfreiheit und unter Strafandrohung gegen alle, die dem Sanktionierten Unterstützung gewähren (vgl. Murswiek, Dietrich, 2026: Eine Drohung an alle Menschen in der EU, Die Welt, 8. Januar 2026; www.welt.de; Hofbauer, Hannes. 2026. Aller Rechte beraubt: Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat. Wien: Promedia Verlag).
(26) Vgl. Roth, Günter. 2023. „Medien als Problem der Demokratie“, https://einfachkompliziert.de/medien-und-die-erosion-der-demokratie/ (28. März 2023).
(27) Vgl. Petersen, Thomas, Roland Schatz, Ralph Erich Schmidt. 2023. „Bricht die Mauer des Schweigens? Freiheitsindex 2023 (Media Tenor International, Institut für Demoskopie Allensbach)“, http://www.mediatenor.com/images/library/reports/Freiheitsindex_2023.indd%20-%20Freiheitsindex_2023_web.pdf (20. Dezember 2023). Schatz, Roland, hrsg. 2025. „Am Ende siegt Freiheit: Freiheitsindex Deutschland 2024“, https://www.mediatenor.de/wp-content/uploads/Freiheitsindex_2024_Web.pdf (4. Februar 2026). Da verschiedene Stichproben zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen, also nicht die gleichen Personen antworteten, sind Aussagen zur Entwicklung aber mit Vorsicht zu bewerten.
(28) Petersen et al. (2023), S. 19.
(29) Vgl. Petersen et al. 2023, S. 18 ff. Leider fehlen dazu die genauen Häufigkeiten.
(30) Vgl. Amable, Bruno, und Thibault Darcillon. 2020. „The brahmin left, the merchant right, and the bloc bourgeois (Political Economy Working Papers No. 1/20, Université de Genève)“.
(31) Zum Beispiel S. 67: „Das Freund /Feind Schema aus „heterosexueller, weißer Cis Mann“ vs. „Unterdrückte“ dockt zudem an primordiale affektive Mechanismen an, so dass auch die motivationale Komponente ihrer Aneignung sichergestellt ist.“
Das ist nichts neues. Als ich studierte Anfang der 90er, da waren im ASTA nur vorgestanzte linke Meinungen erlaubt, und das seit 1968. Mittlerweile ist der ASTA überall. Auch der Genderismus ist ja letztendendlich nichts weiter als das Hobby gelangweilter Milliardärskinder aus den Elite-Unis der US-Ostküste. Das wichtigste am Genderismus ist, dass er fortschrittlich daherkommt und jede Diskussion über tatsächlichen Fortschritt und tatsächliche Grundrechte des Volkes übertönt. Er ist eine Ersatzideologie um die wahren Probleme der westlichen Gesellschaft´nicht bennenen zu müssen und dient nur den Interessen der Superreichen.
„Am Ende bleiben beim Rezensenten der Wunsch und die Hoffnung, dass das Buch oft gelesen und diskutiert wird, und zwar in unterschiedlichen politischen Lagern, um das verheerende Lagerdenken mit Mauerbau und blindwütigem Bekriegen zu überwinden.“ – Dieser Wunsch bzw. die Feststellung, dass die Meinungsfreiheit ideologische Backgrounds (Lagerdenken) hat, kommt leider zu spät. Manche Wege des Deutschen müssen wieder und wieder begangen werden, weil es in deren Genen liegt.
Meta-Bücher und Meta-Rezensionen sind sinnlose Zeitvergeudung – vor allem für die Leser.
Wählt doch einfach konkrete Thesen aus und widerlegt sie in aller Öffentlichkeit.
„…es sollte nicht erlaubt sein, den Klimawandel an einer Universität zu bestreiten, nicht einmal problematisiert.“
Das ist doch absurd. Schon deshalb, weil damit ganz offensichtlich etwas anderes gemeint ist, als gesagt wird. Gemeint sind natürlich die ernsthaften Kritiker, gegen die man keine Argumente hat.
Für diejenigen, die wirklich an Argumenten zum Thema interessiert sind: Mein Artikel „Klima und Krieg“ auf Manova.
„Exemplarisch lässt sich aber sehr gut am “Selbstbestimmungsgesetz„ von 2024 nachvollziehen, wie an sich berechtigte Emanzipationsbewegungen ins Autoritäre umschlagen können.“ Inwieweit ist die Transbewegung eine „berechtigte Emanzipationsbewegung“? Transpersonen hatten in der Bundesrepublik und im wiedervereinigten Deutschland immer schon alle Rechte. Jedoch hat bereits das Transsexuellengesetz von 1981 transidenten Männern den Zugang zu allen Frauenräumen eröffnet, sowie andere dazu genötigt, eine „juristische Fiktion“ (Zitat Bundesverfassungsgericht) anzuerkennen und so zu tun, als sei ein Mann eine Frau, wenn dieser dies wünschte. Menschen, die an einer Dysphorie leiden, haben grundsätzlich mein Mitgefühl. Was leider immer unter den Tisch fällt: viele, ggfs. die Mehrheit der transidenten Männer heute hat keine Dysphorie, sondern einen Fetisch (Autogynophilie), in Einzelfällen ggfs. auch beides. (Wer z.B. ein Minikleid trägt, bei dem sich der Penis deutlich abzeichnet, hat m.M. nach keinen Körperhass, sondern einen Fetisch, bei dem der eigene, als weiblich inszenierte Körper Erregung hervorruft.) Leider zieht sich durch die gesamten Forderungen der Transbewegung die Missachtung von Artikel 2, Absatz 1 GG („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt“). Verstärkt durch das BVerfG-Urteil von 2011 (Operation nicht mehr notwendig, um „als Frau“ anerkannt zu werden) und dann später das Selbstbestimmungsgesetz, das die Weigerung, bei einer Fiktion (oder einer Fetischinszenierung) mitzuspielen, mit 10.000 Euro Strafe belegt. Ein Teil der Transbewegung will Art. 2, Absatz 1 auch ganz abschaffen [!], da sie zu Recht befürchten, Gesetzgeber und Bundesverfassungsgerecht könnten irgendwann umschwenken und feststellen, dass die Forderungen der Transbewegung mit den herkömmlichen Rechten von Frauen und Mädchen kollidieren (keine Männer in der Frauendusche etc.).
maciste grüßt euch. der „technokratische autoritarismus“ der anarcholinxgrünwoken ist nicht „wohlmeinend“ – der kommende politische machtkampf wird auf leben und tod gehen. die bürgerlichen in doofmichelland waren schon immer schwer von begriff und hören den schuß erst, wenn das projektil durch den eigenen kopf jagt. ich bin rechs. battle on.
„Aber warum sollte diesen “Betroffenen„, die sich im “falschen Körper„ wähnen, eine staatliche Anerkennung verwehrt bleiben? Wäre das nicht “diskriminierend„? Und wer anders soll über deren legitimen Ansichten bestimmen als die “Betroffenen„?“ Weil es unabdinglich ist, dass die Gesellschaft nicht von naturwissenschaftlichen Tatsachen abrückt, und sich esoterischen, semi-religiösen Fiktionen hingibt (Seelen, die im falschen Körper gefangen sind; unbegrenzte Zahl biologischer Geschlechter), sonst kommen wir in Teufels Küche. Wir bedauern ja auch Menschen, deren Dysphorie sie zu der Annahme verleitet, ihr Arm oder Bein gehöre nicht zu ihrem Körper (Körperintegritätsdysphorie (BID) nach ICD-11). Trotzdem würde kein ethisch handelnder Arzt diesen Menschen die Gliedmaße amputieren. Bedauerlicherweise werden aber z.B. bereits 14jährigen Mädchen die Brüste amputiert, wenn diese es wünschen, oder Teenager mit Medikamenten versorgt, die später zu Unfruchtbarkeit, Anorgasmie, Schädigung der Knochengesundheit etc. führen (Pubertätsblocker). Was in der öffentlichen Diskussion völlig fehlt ist der Aspekt, dass viele transidente Männer keine Dysphorie haben, sondern einen Fetisch, was von der Transbewegung gerne unter den Teppich gekehrt wird. Es kommt also zu schweren Menschenrechtsverletzungen (Frauenmörder und Vergewaltiger in Frauengefängnissen und gesundheitliche Schädigung von Kindern), weil die PR der Transbewegung hervorragend funktioniert. Mit freundlicher Unterstützung der Pharmaindustrie (Arcus Foundation, Tawani Foundation etc.), die hervorragend an der Transgender-Medizin (lebenslange Hormongabe, Operationen) verdient.
Je mehr Forderungen der Transbewegung erfüllt werden, desto mehr legen sie nach. Zwei aktuelle problematische Entwicklungen: Die neue Landesregierung in Baden-Würrtemberg (Grüne/CDU) will eine neue Einheit beim Landesverfassungsschutz schaffen, die Menschen beobachtet, die sich angeblich der „Transfeindlichkeit“ schuldig gemacht haben. Wie wir mittlerweile aus Erfahrung wissen, gehören dazu bereits diejenigen, die lediglich feststellen, dass es nur zwei biolog. Geschlechter gibt. Das ist extrem besorgniserregend, da Widerspruch gegen die Forderungen der Transbewegung als „Demokratiefeindlichkeit“ gelabelt werden könnte. Zweitens hat die Transbewegung in Rheinland-Pfalz so erfolgreich lobbyiert, dass die neue Landesregierung dort (CDU/SPD) eine Bundesratsinitiative startet, nach der auch „sexuelle Identität“ und „geschlechtliche Identität“ im Grundgesetz geschützt werden soll. Vor ersterem warnen Juristen seit langem*, da es Pädophilen Schutzrechte gewähren würde, und das zweite würde vermutlich den Zugang von transidenten Männern zu Frauenschutzräumen endgültig besiegeln. Die Transbewegung hat bis heute, anders als die Schwulenbewegung, die Teil-Überlappung mit der Pädophilenbewegung nicht aufgearbeitet, vgl. z.B. die Aktivitäten der „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“ (BAG SchwuP) oder von zentralen Personen der Bewegung wie dem Sexualwissenschaftler John Money, der den Begriff „Gender Ideology“ prägte, und im Rahmen seiner Arbeit Kinder zu sexuellen Handlungen zwang. Die Kinder begingen später Suizid. In diesem Kontext ist auch der Begriff „Eunuch“, den die weltweit federführende WPATH-Transorganisation bereits für Kinder (!) verwendet, problematisch zu sehen. WPATH hat diesen Begriff von einer Website/Forum übernommen, die das „Eunuchentum“ als Fetisch feiert, und wo es zahlreiche Beschreibungen von sexuellem Kindesmissbrauch (Zwangskastration von kleinen Jungen) gab. * Vgl. dazu z.B. Prof. Arnd Diringer in der WELT v. 17.01.2023.